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| ![]() Pflege der 'Alten Messe' ist Aufgabe für die ganze Kirche11. August 2010 in Aktuelles, 51 Lesermeinungen Präfekt der Apostolischen Signatur, Erzbischof Burke: Außerordentlichen Form des Römischen Ritus" nicht nur für bestimmte Gruppen - Dienst des Lektors oder außerordentliche Spendung der Heiligen Kommunion keine fundamentalen Rechte der Getauften Vatikan (kath.net/RV) Die Verfügung, mit der der Papst vor einigen Jahren die ältere Form der katholischen Messfeier für breitere Kreise zuließ, sei ein Akt universeller Gesetzgebung und daher für die gesamte Kirche weltweit verbindlich, betont der aus den USA stammende Kurienerzbischof. Es gehe also nicht um einen Gunsterweis gegenüber irgendwelchen Personen oder Gruppen, sondern eine Gesetzgebung zum Zweck der Wahrung und Beförderung des Lebens des ganzen mystischen Leibes Christi und der höchsten Ausdrucksform dieses Lebens, nämlich der heiligen Liturgie. Der gesamten Gemeinschaft der Kirche sei damit die Verpflichtung auferlegt, ihre liturgische Tradition zu bewahren und zu pflegen schließlich bedeute die rechtmäßige Feier beider Formen des Römischen Ritus auch eine wichtige Bereicherung des liturgischen Lebens. Burke bekräftigt, dass das Missale Romanum von 1962 niemals abgeschafft worden war. In seinem Text äußert sich der Leiter des obersten Vatikangerichts auch zur Frage von Messdienerinnen sowie von Laien als Lektoren und Kommunionspendern. Dabei betont er, dass weder der Altardienst von Personen weiblichen Geschlechts noch die Ausübung der Laiendienste des Lektors oder des außerordentlichen Spenders der Heiligen Kommunion zu den fundamentalen Rechten der Getauften gehören. Deshalb seien diese jüngeren Entwicklungen aus Respekt vor der Unversehrtheit der liturgischen Disziplin, wie sie im Missale Romanum von 1962 enthalten ist, nicht in die Außerordentliche Form des Römischen Ritus einzuführen. Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal! ![]() LesermeinungenUm selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen. Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder. | ![]() Mehr zuLiturgie
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