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Domenico Bartolucci – ein Stück Musikgeschichte wird Kardinal

20. Oktober 2010 in Aktuelles, 5 Lesermeinungen
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Das Erbe der polyphonen Kirchenmusik – vor allem die der sogenannten ‚römischen Schule’ – ist ein Erbe, das sorgfältig bewahrt, am Leben erhalten und bekannt gemacht werden muss. Von Armin Schwibach


Rom (kath.net/as) Mit der Ernennung Domenico Bartoluccis zum Kardinal hat Papst Benedikt XVI. ein Zeichen gesetzt. Der Name des „maestro“ ist in die Geschichte der römischen Kirchenmusik und Liturgie eingemeißelt. Bartolucci wurde 1917 in Borgo San Lorenzo (Toskana) geboren und ist der legendäre Chormeister der „Cappella Sistina“, die bei den päpstlichen Liturgien die musikalische Gestaltung übernimmt. Zu den Vorgängern Bartoluccis am Dirigentenstuhl des Chores, dessen Gründung auf den Pontifikat Gregors des Großen (590-604) zurückgeht, gehören unter anderen Giovanni Pierluigi da Palestrina (1525/26-1594) und Domenico Scarlatti (1685-1757). Bereits in jungen Jahren wurde er der Leiter des Kathedralchores von Florenz. 1942 wurde er stellvertretender Maestro des Chores der Lateranbasilika. 1947 folgte das Amt des Chorleiters der „Cappella Musicale Liberiana“ der Basilika Santa Maria Maggiore.

1952 ernannte ihn Papst Pius XII. zum zweiten Kapellmeister der „Cappella Sistina“, wobei er einem Rat des damaligen Chorleiters Lorenzo Perosi folgte. Nach dem Tod Perosis im Jahr 1956 übertrug ihm der Papst die Aufgabe des „direttore perpetuo“ (Chorleiters auf Lebenszeit) des päpstlichen Chores der Petersbasilika.

Zu den Aufgaben Bartoluccis gehörte es, die „Cappella Sistina“, die einen schweren musikalischen Niedergang zu verzeichnen hatte, wieder zu sanieren. Dieser Aufgabe widmete sich Bartolucci mit der persönlichen Unterstützung durch Papst Johannes XXIII., so dass die „Cappella Sistina“ neben ihren Auftritten während der Papstliturgien zu Tourneen in verschiedenen Ländern aufbrechen konnte (Türkei, Polen, Deutschland, Österreich, Irland, Belgien, Holland, Frankreich, Spanien, Türkei, Japan, Philippinen, Australien, Kanada, Vereinigte Staaten von Amerika).


In der Zeit des II. Vatikanischen Konzils und den darauf folgenden Jahren wehrte sich Bartolucci gegen die fortschreitende Aufgabe des Lateinischen als Liturgiesprache und setzte sich vehement dafür ein, dass die in Gang gekommene und dann 1970 durchgesetzte Reform der Römischen Liturgie keine der „musica sacra“ abträgliche Richtung nimmt. Leider waren die Anstrengungen Bartoluccis von geringem Erfolg gekennzeichnet.

1997 wurde einer der bedeutendsten liturgischen Experten seines Amtes enthoben, obwohl ihn Pius XII. auf Lebenszeit berufen hatte. Die Ablösung Bartoluccis geschah nicht, ohne Kritiken und Polemiken zu provozieren. Als eine der Hauptkräfte, die mit dem liturgisch-musikalischen Kurs von Bartolucci nicht einverstanden waren und an einer Modernisierung der päpstlichen Liturgien arbeiteten, um sie den neuen Bedürfnissen der Feiern mit Johannes Paul II. anzupassen, wird der damalige päpstliche Zeremonienmeister und spätere Erzbischof Piero Marini genannt. Dieser war bereits in den Jahren des II. Vatikanischen Konzils sowie in der Folgezeit einer der Berater Annibale Bugninis, des Hauptarchitekten der Liturgiereform Pauls VI.

Auch der damalige Präfekt der Kongregation für die Glaubenslehre, Joseph Kardinal Ratzinger, gehörte als „Spezialist“ für Musik und Liturgie zu den Kritikern der Entscheidung, Bartolucci seines Amtes zu entheben. Rund ein Jahr nach seiner Wahl auf den Stuhl Petri lud Papst Benedikt XVI. am 24. Juni 2006 zum Zeichen seiner Wertschätzung Maestro Bartolucci ein, um ein Konzert in der Sixtinischen Kappelle zu dirigieren. Damit setzte der Papst ein historisches Zeichen, das mit der jetzigen Ernennung Bartoluccis zum Kardinal der Heiligen Römischen Kirche zu seiner Vollendung gekommen ist.

In seiner Ansprache nach dem Konzert an jenem Junitag ließ der Papst ein liturgisches und musikalisches Programm erkennen, das zukunftweisend werden sollte. Benedikt XVI. lobte das von Bartolucci dargeboten Programm als eine Zusammenstellung, in der eine Parallele zwischen dem 16. und dem 20. Jahrhundert gezogen werde. Dies bekräftige die Überzeugung, „dass die polyphone Kirchenmusik – vor allem die der sogenannten ‚römischen Schule’ – ein Erbe darstellt, das sorgfältig bewahrt, am Leben erhalten und bekannt gemacht werden muss“.

Ein derartiges Unterfangen ist für Benedikt XVI. nicht nur zum Nutzen der Fachleute und derer notwendig, die sich für die Pflege der polyphonen Kirchenmusik einsetzen, sondern zum Nutzen „der ganzen kirchlichen Gemeinschaft, für die sie einen unschätzbaren geistlichen, künstlerischen und kulturellen Reichtum darstellt“.

Kennzeichnend für die Tätigkeit Bartoluccis und seiner Stiftung sei es, sich für den Erhalt und die Verbreitung der klassischen und zeitgenössischen Tradition der Polyphonie einzusetzen. Denn: „Ein echtes ‚Aggiornamento' der Kirchenmusik kann nur auf den Spuren der großen Tradition der Vergangenheit, des Gregorianischen Gesangs und der polyphonen Kirchenmusik stattfinden. Aus diesem Grund hat die kirchliche Gemeinschaft – sowohl im Bereich der Musik als auch in den anderen Kunstformen – stets diejenigen gefördert und unterstützt, die neue Wege des künstlerischen Ausdrucks suchen, ohne dabei der Vergangenheit, der Geschichte des menschlichen Geistes, die auch die Geschichte seines Dialogs mit Gott ist, eine Absage zu erteilen“.

Dreizehn Jahre musste Domenico Bartolucci warten, bis sein Lebenswerk nach seiner mehr oder minder gewaltvollen Entfernung im Jahr 1997 die höchste Anerkennung gefunden hat. Es ist kein Wunder, dass Bartolucci zu jenen gehört, die die Botschaft Benedikts XVI., die er der Kirche mit dem Motu proprio „Summorum Pontificum“ zur „Liberalisierung“ des nie abgeschafften Römischen Ritus nach dem Missale von Johannes XXIII. gegeben hat, aufnahm und verbreitete. Es bleibt zu hoffen, dass mit dieser ehrenden Ernennung zum Kardinal ein Zeichen sowohl für die Zukunft der Musik in der vatikanischen Basilika als auch im Sinne der von Benedikt XVI. gewollten und geförderten neuen Besinnung auf die Liturgie, die „lex orandi“ der einen Kirche, gesetzt wurde, das zu weiterer Einsicht befähigt.

Foto: (c) L'Agenzia Sir


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