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| ![]() Islam kann nicht Körperschaft des öffentlichen Rechts werden11. November 2010 in Deutschland, 12 Lesermeinungen Rheinland-pfälzische Landesregierung: Diesen Status können nur Religionsgemeinschaften bekommen Mainz (kath.net/idea) Der Islam kann in Deutschland nicht den Status einer Körperschaft des öffentlichen Rechts erhalten. Das geht aus einer Antwort der rheinland-pfälzischen Ministerin für Bildung, Wissenschaft, Jugend und Kultur, Doris Ahnen (SPD), auf eine Kleine Anfrage des Landtagsabgeordneten Thomas Günther (CDU) hervor. Günther wollte wissen, wie die Landesregierung zu Forderungen steht, den Islam den Kirchen gleichzusetzen und als Körperschaft des öffentlichen Rechts anzuerkennen. Dafür hatten sich der innenpolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion, Dieter Wiefelspütz, und der integrationspolitische Sprecher der Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen, Memet Kilic, ausgesprochen. In der Antwort der Ministerin heißt es, der Islam sei keine organisierte Religionsgesellschaft. Voraussetzung für den Status einer Körperschaft des öffentlichen Rechts ist nach einer Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts, dass eine Religionsgemeinschaft über einen gewissen Organisationsgrad verfügt. Der Islam kenne aber keine Organisationsstrukturen, sondern nur die alle Muslime umfassende islamische Gemeinschaft, die Umma, so Ahnen. 15 Prozent der Muslime in Verbänden organisiert Nach Schätzungen gehörten nur etwa 15 Prozent der in Deutschland lebenden Muslime zu den verschiedenen muslimischen Dachorganisationen wie etwa dem Zentralrat der Muslime in Deutschland, dem Islamrat, der staatlichen türkischen Moscheevereinigung DITIB oder dem Verband der Islamischen Kulturzentren. Ahnen zufolge stehen nach dem Grundgesetz alle Religionen und Weltanschauungen gleichberechtigt nebeneinander. Die Kirchen haben als Körperschaften des öffentlichen Rechts eine privilegierte Stellung. Sie können zum Beispiel Kirchensteuern über den Staat einziehen. Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal! ![]() LesermeinungenUm selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen. Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder. | ![]() Mehr zuIslam
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