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| ![]() Copyright: neues Vatikangesetz zum Schutz der lehramtlichen Texte31. März 2011 in Weltkirche, keine Lesermeinung Die Texte des Papstes und der Kirche dürfen weiterhin verwendet werden, wenn damit keine wirtschaftliche oder manipulatorische Intention verbunden ist Rom (kath.net/as) Im Vatikan gilt ein neues Gesetz zum Schutz der Autorenrechte der Texte der Gesetze der offiziellen Dokumente des Heiligen Stuhls und des Vatikanstaates. Zu diesen gehören Enzykliken, alle Schreiben des Papstes, der Katechismus der Katholischen Kirche sowie der Codex des kanonischen Rechts. Dies meldet die vatikanische Zeitung LOsservatore Romano in ihrer Ausgabe vom 30. März. Das neue Copyright-Gesetz wurde vom Papst am 19. März approbiert und stellt eine Erneuerung und Erweiterung eines ähnlichen Gesetzes aus dem Jahr 1960 dar. Wie der LOsservatore Romano erläutert, war eine neue gesetzliche Regelung notwendig geworden, um sich den technologischen Umwandlungen sowie der Entwicklung der Gesetzgebung in diesem Bereich anzupassen. Das neue vatikanische Gesetz rezipiert die in Italien geltenden Normen. Die künftigen Änderungen der italienischen Gesetzgebung werden mit einigen Einschränkungen automatisch übernommen. Die durch das Autorenrecht geschützten Dokumente stehen weiterhin auf der Internetsite des Vatikans der Öffentlichkeit zur Verfügung und können entsprechend dem No-Profit-Prinzip verwendet werden. Verboten wird eine Manipulation der Texte. Die Schriften und Ansprachen des Papstes werden gesetzlich geschützt, um der Notwendigkeit des Schutzes vor unangemessenen Mißbräuchen zu entsprechen. Das Gesetz betrifft auch das Bildmaterial und sieht die Bildung einer Kommission zum intellektuellen Eigentum vor. Die neue Kommission soll die Kontakte und die Zusammenarbeit der verschiedenen vatikanischen Behörden erleichtern. Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal! ![]() LesermeinungenUm selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen. Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder. | ![]() Mehr zuVatikan
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