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| ![]() 22. Oktober: Gedenktag des seligen Johannes Paul II.12. April 2011 in Aktuelles, keine Lesermeinung Dekret der Kongregation für den Gottesdienst und die Sakramentenordnung: Die Feier des Gedenkens des neuen Seligen ist für Rom und Polen verpflichtend. Bischofskonferenzen können Antrag stellen. Von Armin Schwibach Rom (kath.net/as) Der 22. Oktober, der Tag der Amtseinführung Papst Johannes Paus II. im Jahr 1978, wird der liturgische Gedenktag des neuen Seligen sein. Dies legt ein vom Papst approbiertes Dekret der Kongregation für den Gottesdienst und die Sakramentenordnung fest, das am 2. April 2011 unterzeichnet und in der Ausgabe vom heutigen Dienstag in der vatikanischen Zeitung LOsservatore Romano veröffentlicht worden ist. Das Dekret legt fest, dass die Feier des Gedenkens Johannes Paul II. in der Diözese Rom und in Polen verpflichtend ist und gewährt den Bischofskonferenzen, Ortsbischöfen und Ordensoberen die Möglichkeit, bei der zuständigen Kongregation für den Gottesdienst und die Sakramentenordnung die Einschreibung des fakultativen Gedenkens für ihr Territorium oder Ordensgemeinschaft zu beantragen. Dankmesse Im Lauf des Jahres nach der Seligsprechung ist es möglich, bis zum 1. Mai 2012 eine Dankmesse für den seligen Johannes Paul II. zu feiern. Zuständig für die Festlegung des Tages oder der Tage ist der Ortsordinarius. Eine heilige Messe zu Ehren des neuen Seligen kann an einem Sonntag und an einem der Tage zwischen Nr. 10 und 13 der Tabelle der liturgischen Tage gefeiert werden. Ähnlich kann der Ordensobere für seine Ordensfamilie verfahren. Weihe einer Kirche Das Dekret schließt die Möglichkeit ein, dem neuen Seligen eine Kirche zu weihen. Hat die Diözese bereits die Einschreibung des Seligen in ihren Kalender beantragt, bedarf es hierzu keiner eigenen Genehmigung des Vatikans. Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal! ![]() LesermeinungenUm selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen. Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder. | ![]() Mehr zuJohannes Paul II.
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