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Staat und Kirche: Wie eng darf ihr Verhältnis sein?

26. Mai 2011 in Deutschland, 11 Lesermeinungen
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Fast alle religionspolitischen Sprecher im Bundestag sind mit dem Status Quo zufrieden


Berlin (kath.net/idea) Das Verhältnis von Staat und Kirche gerät wieder vermehrt in die gesellschaftliche Diskussion. Anlass geben Forderungen, Staat und Religion stärker zu trennen. So drängen Kritiker des Staatskirchenrechts darauf, den Einzug der Kirchensteuer durch die Finanzämter zu beenden und die Staatsleistungen an die Kirchen von etwa 460 Millionen Euro pro Jahr abzuschaffen. Doch nach Ansicht der meisten religionspolitischen Sprecher der Bundestagsfraktionen hat sich das deutsche Modell einer Partnerschaft zwischen Staat und Kirche bewährt. Außer Raju Sharma (Hamburg) von der Partei „Die Linke“ zeigten sich die zuständigen Vertreter der fünf Bundestagsfraktionen bei einer Umfrage der Evangelischen Nachrichtenagentur idea zufrieden mit dem Status Quo. So plädiert die Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Maria Flachsbarth (Hannover), dafür, das bestehende Verhältnis beizubehalten: „Die Bundesrepublik ist kein laizistischer Staat, und wir setzen uns dafür ein, dass das auch so bleibt. Das christliche Menschenbild hält unsere Gesellschaft zusammen.“ Die Kirchen würden auch in Zukunft nicht überflüssig. Flachsbarth: „Wenn ich mir das kirchliche Engagement in den Bereichen Bildung, Gesundheit und Pflege anschaue, ist eher das Gegenteil der Fall.“


FDP: Kein „Rabatt“ für den Islam

Die FDP plädierte in der Vergangenheit meist für eine strikte Trennung von Staat und Religion. Doch der religionspolitische Sprecher ihrer Bundestagsfraktion, Stefan Ruppert (Oberursel bei Frankfurt/Main), lehnt das ab: „Das würde bedeuten, dass es auch kein Geld für den Zentralrat der Juden in Deutschland oder für die Ausbildung von Imamen an Universitäten gäbe – und das halte ich für verkehrt.“ Ruppert spricht sich auch dagegen aus, die Staatsleistungen an die Kirchen einzustellen. Diese Zahlungen seien kein Gnadenakt, sondern ein verfassungsmäßig verbürgter Rechtsanspruch. Allerdings sollte es im Interesse der Kirchen liegen, einzelne Leistungen abzulösen. Ruppert: „Es ist nicht zeitgemäß, wenn etwa Bischöfe vom Staat bezahlt werden – da bietet die Kirche Angriffsflächen.“ Nach Ansicht des Liberalen sollte der Staat Respekt vor religiöser Betätigung haben. Freilich müsse der Staat gegenüber den Religionen – auch im Blick auf den Islam – die Maßstäbe des Grundgesetzes anlegen: „Wir dürfen es nicht tolerieren, wenn im Islam die Grundrechte, etwa die Gleichberechtigung von Mann und Frau, nicht eingehalten werden. Es kann für den Islam keinen Rabatt geben.“

SPD: Kirchen haben zu Recht ein privilegiertes Verhältnis

Der religionspolitische Sprecher der SPD-Fraktion, Siegmund Ehrmann (Moers), erklärte, die Kirchen hätten zu Recht ein privilegiertes Verhältnis zum Staat. Damit bekräftige der Staat, dass die Kirchen für den Werteerhalt der Gesellschaft eine besondere Rolle spielen. Im Verhältnis zwischen Staat und Kirchen seien keine einschneidenden Veränderungen notwendig. So sei die Ablösung der Staatsleistungen an die Kirche durch einen einmaligen Zahlungsausgleich „eine unglaublich teure Veranstaltung, die sich der Staat nicht leisten kann“. Ehrmann lehnt auch die Forderung ab, den Kirchensteuereinzug zu beenden. Dies sei „eine Dienstleistung, die sich der Staat gut bezahlen lässt – ich sehe keinen Grund, das zu ändern“. Ehrmann verteidigte den Beschluss des SPD-Parteivorstands, die 2010 gebildete Gruppe „Laizisten in der SPD“, die für eine strikte Trennung von Religion und Staat eintritt, nicht offiziell als Arbeitskreis anzuerkennen. Ehrmann: „Es ist gut, dass es diesen Arbeitskreis nicht geben wird. Eine Anerkennung der Laizisten wäre für die Kirchen ein missverständliches Signal gewesen.“


Grüne: Verhältnis hat sich bewährt

Auch Josef Winkler (Koblenz), religionspolitischer Sprecher der Bundestagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen, spricht sich für eine Fortsetzung des Verhältnisses zwischen Staat und Kirche aus: „Die staatlichen Leistungen an die Kirchen haben sich bewährt. Zudem wird ein Großteil unseres Sozialsystems von kirchlichen Einrichtungen betrieben, die sonst der Staat selbst betreiben müsste.“ Winkler zufolge sind der Umgang mit Patienten und die Achtung der Menschenwürde in christlichen Krankenhäusern besser als in staatlichen.

Linke: Radikale Änderungswünsche

Radikale Änderungswünsche vertritt hingegen Raju Sharma von der Bundestagfraktion Die Linke. Er wirbt für eine „klare Trennung von Staat und Kirche“. So solle der Staat die Zahlungen an die Kirchen für Jahrhunderte zurückliegende Enteignungen einstellen sowie den Einzug der Kirchensteuer beenden: „Würde der Staat für die Gewerkschaften oder die ‚Linke’ die Mitgliedsbeiträge einziehen, fände man das doch auch schräg.“ Sharma fordert ferner, den Gottesbezug in der Präambel des Grundgesetzes zu streichen und staatliche Richter und Beamte nicht mehr mit einer religiösen Beteuerungsformel zu vereidigen. Sharma: „Es braucht jemand, der für die Atheisten spricht – und das tun die anderen Parteien definitiv nicht.“


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