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Irland: ein weiterer schwarzer Tag in der Missbrauchskrise

15. Juli 2011 in Aktuelles, 8 Lesermeinungen
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Die Veröffentlichung eines neuen Berichts über den Missbrauch von Minderjährigen durch Kleriker macht deutlich: die Krise und ihre Folgen sind noch lange nicht aufgearbeitet. Von Armin Schwibach


Rom (kath.net/as) Am Mittwoch, 13. Juli, wurde der vierte Bericht zu sexuellen Missbräuchen veröffentlicht, die von Klerikern in Irland begangen worden sind. Der erste Bericht stammt aus dem Jahr 2005 über die Missbräuche in der Diözese Ferns. Im Jahr 2009 folgten der „Ryan Report“ über die Missbräuche in einigen von Kongregationen und Orden geleiteten Instituten sowie der „Murphy Report“ über die Erzdiözese Dublin. Letztere Berichte veranlassten den Papst, sich mit einem Hirtenwort an die Katholiken Irlands zu wenden sowie eine Apostolische Visitation der Diözesen, Seminare und Ordenshäuser anzuordnen.

Der neue Bericht ist der südirischen Diözese Cloyne gewidmet, deren Bischof bis zum Jahr 2010 der ehemalige Sekretär von drei Päpsten (Paul VI., Johannes Paul I. und Johannes Paul II.) John Magee (74) war. Der Bericht der Untersuchungskommission, den der irische Justizminister Alan Shatter sowie der für die Kindheit zuständige Minister Frances Fitzgerald vorstellten, wirft dem von Papst Benedikt XVI. seines Amtes enthobenen Magee vor, die von der Irischen Bischofskonferenz aufgestellten Kinderschutzrichtlinen missachtet zu haben. Dabei werden Vorwürfe auch gegenüber dem Vatikan und der Kongregation für den Klerus erhoben. Sie werden beschuldigt, die Anweisungen der Irischen Bischofskonferenz aus dem Jahr 1996 übergangen zu haben. In einem Schreiben aus dem Jahr 1997 weist Rom auf die Rechte der Bischöfe hin und rät ab, des sexuellen Missbrauchs beschuldigte Priester automatisch der Polizei zu melden.


Der 341 Seiten umfassende Bericht beschreibt 19 Fälle sexuellen Missbrauch in der Diözese Cloyne und beschuldigt den Bischof, zwischen 1996 und 2008 nicht angemessen auf die Fälle reagiert zu haben. Einer der Punkte, auf den sich die öffentliche Meinung in Irland und Großbritannien am meisten konzentriert, betrifft das zitierte Schreiben der Kongregation für den Klerus aus dem Jahr 1997. Die Kongregation, der damals als Präfekt der kolumbianische Kardinal Darío Castrillón Hoyos vorstand, ließ nach der Untersuchung der von der Irischen Bischofskonferenz verabschiedeten Leitlinien den Bischöfen über den Apostolischen Nuntius mitteilen, dass das Dokument Prozeduren und Dispositionen enthalte, die gegen die kanonische Disziplin seien. Sollten diese zur Anwendung kommen, so die Kongregation weiter, könne es dazu führen, dass die Maßnahmen der Bischöfe, die versuchten, dem Problem ein Ende zu setzen, zu Schaden kämen, sollten die angeklagten Priester in Rom Berufung einlegen. Wie dies in jenen Jahren nicht zum ersten Mal der Fall war, beklagte die Kongregation insbesondere das „mandatory reporting“, das heißt die Verpflichtung zur Anzeige bei den zuständigen staatlichen Stellen.

In diesem Zusammenhang ist daran erinnern, dass die Sexualskandale der letzten Jahrzehnte und dabei vor allem in der Kirche der Vereinigten Staaten, die ganze Diözesen in den Bankrott getrieben hatten, Papst Johannes Paul II. im Jahr 2001 zur Veröffentlichung des Motu proprio „Sacramentorum sanctitatis tutela“ zu den Normen über die schwereren Vergehen veranlassten, die der Kongregation für die Glaubenslehre vorbehalten sind.

Am 18. Mai 2001 sandte Kardinal Ratzinger den Brief „Ad exsequendam” an alle Bischöfe der Kirche und die interessierten Ordinarien und Hierarchen. Der Brief handelt von den der Kongregation für die Glaubenslehre vorbehaltenen schweren Vergehen und bringt nun klar das Gegenteil einer Vertuschung von Sexualdelikten gerade gegenüber Minderjährigen zum Ausdruck. Der Brief sagt eindeutig, „ut non solum graviora delicta omnino vitentur, sed praesertim ad clericorum et fidelium sanctitatem etiam per necessarias sanctiones procurandam sollicita pastoralis cura ab Ordinariis et Hierarchis habeatur“ (dass nicht nur die schwereren Delikte vermieden werden sollen, sondern dass die Ordinarien und Hierarchen vor allem für die Heiligkeit der Kleriker und der Gläubigen, die auch durch notwendige Sanktionen sicherzustellen ist, eine eilfertige pastorale Sorge haben sollen).

Sowohl das Motu proprio Johannes Pauls II. als auch gerade der Brief Kardinal Ratzingers brachten den klaren Willen Roms zum Ausdruck, jeglicher Vertuschung entgegenzutreten, indem den lokalen Autoritäten die gerichtliche Kompetenz gerade bei den schwersten Fällen entzogen und der Kompetenz eines der wichtigsten Dikasterien des Heiligen Stuhls unterstellt wird.

Die bis zum Jahrtausendwechsel weit verbreitete Unterbewertung des Dramas des sexuellen Missbrauchs von Minderjährigen durch Kleriker begann, durch die explizite Initiative Johannes Paul II. und Kardinal Ratzingers ein Ende zu nehmen. Die gerade auch im deutschen Missbrauchsskandal sichtbar gewordene „Null-Toleranz-Haltung“ hat besonders durch das Wirken Papst Benedikts XVI. zu einer neuen und irreversiblen Mentalität gerade der vatikanischen Instanzen geführt.

Aus diesem Grund besteht das besonders Schwerwiegende des Berichts über die Zustände in der Diözese Cloyne in dem Aufweis der Tatsache, dass trotz der entscheidenden Wende im Kampf gegen die Sünde und das Verbrechen des Missbrauchs von Minderjährigen, zu der es insbesondere während des Pontifikats Benedikts XVI. gekommen ist, die Möglichkeit gegeben war, dass einzelne Bischöfe dem neuen (und richtigen), von Rom gewiesenen Kurs zuwiderhandelten.

Genau dies war der Fall bei Bischof John Magee, jenseits der Tatsache, dass der Bischof selbst zwar keine als Verbrechen zu wertenden Handlungen begangen hat, jedoch, wie aus dem Bericht hervorgeht, unter dem Gesichtspunkt seines Amtes und Priestertums in einem mehr als zweifelhaftem Licht steht.



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Lesermeinungen

 SixFeetUnder 18. Juli 2011 
 

@Mysterium

\"Der Papst hat das gute Beispiel gegeben. Ihm sollten alle nachfolgen bei der Auseinandersetzung mit diesem leidigen, aber realen Thema.\"

Sprechen die von der umfangreichen, systematischen Aktenvernichtung zu seiner Person, welche auch die von der Kirche beauftragte Zuständige feststellen musste, als sie sich ein Überblick verschaffen wollte? Sehr gutes Beispiel!


0
 
 alexius 16. Juli 2011 

Hier der Originalreport mit 421 Seiten

\"The Dublin Archdiocese Commission of Investigation was established in March 2006 to report on the handling by Church and State authorities of a representative sample of allegations and suspicions of child sexual abuse against clerics operating under the aegis of the Archdiocese of Dublin over the period 1975 - 2004. The report of the Commission was published with
some redaction as a result of court orders) in November 2009. Towards the end of its remit, on 31 March 2009, the Government asked the Commission to carry out a similar investigation into the Catholic Diocese of Cloyne.\"

www.justice.ie/en/JELR/Cloyne_Rpt.pdf/Files/Cloyne_Rpt.pdf


2
 
 Bodmann 16. Juli 2011 
 

schwierige Zeiten

Die Situation in Irland,wo der Mißbrauch anscheinend am eklatantesten war ,zeigt das völlige Versagen der Kirchenleitung.Ausgehend von in Jahrhunderten erworbenem Vertrauen
gegenüber der Kirche,hat sich die Kirchenleitung dort in viel stärkerem Maße als in anderen Ländern berufen gesehen , sich über staatliche Rechtsprizipien hinwegzusetzen.Diese Fehleinschätzung kommt nun als Bumerang in säkularen Zeiten um so niederschmettender daher.Und es kann auch nicht sein, jetzt von einer allgemeinen Schuld der Kirche zu reden.Diese Schuld betrifft alleine die Täter und das sie begünstigende Umfeld. Der normale Gläubige hat damit nichts zu tun.


2
 
 PPQR 15. Juli 2011 

Wer\'s glaubt!

Zitat: \"Die gerade auch im deutschen Missbrauchsskandal sichtbar gewordene „Null-Toleranz-Haltung .....“

Schön wärs. Welche(n) Fall/Fälle kann man für eine solche Behauptung vorweisen?
Dazu passt eher diese Meldung:


2
 
 alexius 15. Juli 2011 

Danke für diesen sehr wichtigen

Bericht und die Zusammenfassung!


2
 
 Hannah 15. Juli 2011 
 

Hier sollte man zum Unrecht stehen anstatt zu relativieren

Beichtgeheimnis sollte Beichtgeheimnis bleiben.
Doch die Lossprechung hängt von der Bereitschaft zur WIedergutmachung, ab.
Das heißt der Pädophile muss sich dem weltlichen Gericht stellen, weil er gegen ein weltliches Gesetz und gegen die Würde des Kindes gefehlt hat.
Ob der Bischof ihn anzeigen muss, ich bin darüber nicht informiert.


3
 
 Mysterium Ineffabile 15. Juli 2011 

@Cosinus Darum geht es nicht

Es geht hier nicht um pauschale Verurteilungen \"der Kirche\", sondern um einen Missstand in einer bestimmten Teilkirche, der so dramatisch ist, dass die Zukunft dieser Teilkirche gefährdet ist, und dies vor allem auch durch das verantwortungslose Handeln eines Bischofs (in diesem Fall). Aus welchem Grund sollte dies nicht wahrgenommen werden? Wie soll eine Erneuerung möglich sein, wenn man sich nicht mit einer derartigen Vergangenheit auseinandersetzt? Auch aus diesem Grund waren die Worte des irischen Kardinals in der letzten Zeit so dramatisch. Mit dem Verweis auf die berühmten Sportclubs erreicht man nichts. Denn in der Kirche ist es einfach anders: EIN Fall ist schon ein Fall zu viel. Und wenn dann die Verantwortlichen nicht handeln, ist es schlimm. Der Papst hat das gute Beispiel gegeben. Ihm sollten alle nachfolgen bei der Auseinandersetzung mit diesem leidigen, aber realen Thema.


4
 
 Cosinus 15. Juli 2011 
 

Das gab und gibt es bei Kinderärzten, Sporttrainern,

Erzieherun usw. - wir brauchen uns als Kirche nicht pauschal verurteilen zu lassen.


5
 

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