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| ![]() Kardinal Brandmüller: Predigt muss mit Lehre der Kirche übereinstimmen21. November 2011 in Deutschland, 13 Lesermeinungen Anlässlich einer Priesterweihe warnte der Kurienkardinal vor einem Missbrauch der Predigt. Nur wenn diese auf dem Boden der kirchlichen Lehre stehe, wie sie im Katechismus dargelegt ist, habe sie Anspruch auf Gehorsam. Laienpredigt sei immer unerlaub Bettbrunn (kath.net) Brandmüller empfahl als Richtschnur für die Gläubigen den Katechismus der katholischen Kirche oder den neu erschienenen Jugendkatechismus Youcat. An beiden könne man ablesen, ob eine Predigt wirklich dem Maßstab Gottes genügt. Erst dann dürfe Glaubensgehorsam gefordert werden. Eine gute Predigt verlange zudem das lebenslange Studium der Heiligen Schrift. Die Predigtvollmacht wiederum sei unauflöslich an die Weihe gebunden. Nur Bischof, Priester, Diakon dürften und könnten im Namen und in der Vollmacht Jesu Christi das Evangelium verkündigen. Folglich ist die sogenannte Laienpredigt illegitim. Zeuge des Evangeliums zu sein, sei hingegen jedem getauften Christen aufgetragen. Laut Brandmüller hat Papst Benedikt XVI. ein Jahr des Glaubens für die Kirche ausgerufen, um eine Antwort zu geben auf die tiefe geistige Krise, die ihre eigenen Reihen und die ganze Gesellschaft erfasst hat. Der Kardinal nannte die Priesterweihe, die er an einem Diakon der Petrusbruderschaft (FSSP) vollzog, einen ewigkeitsschweren Augenblick. Damit trete der Gründonnerstag und Jesu Aufforderung, tut dies zu meinem Gedächtnis, mitten hinein in unser Jetzt. Das Entscheidende, die Handauflegung, geschehe dabei wie alles Große in der Stille, und was sich da in der Stille ereignet, erfasst nur der Glaube. An der rund dreistündigen Weihezeremonie in der barocken Wallfahrtskirche von Bettbrunn (Bistum Regensburg) nahmen rund 50 Priester und über 300 Gläubige teil. Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal! ![]() LesermeinungenUm selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen. Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder. | ![]() Mehr zuPriester
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