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| Dispensationsrecht der Eltern muss gewährleistet sein5. Dezember 2011 in Schweiz, 10 Lesermeinungen Das Schreiben von Bischof Vitus Huonder (Bistum Chur) zum Tag der Menschenrechte und zur Sexualerziehung im Wortlaut jetzt auf KATH.NET Chur (kath.net) Brüder und Schwestern im Herrn, die moderne Gesellschaft findet in der Erklärung der Vereinigten Nationen zu den Menschenrechten von 1948 eine Grundlage für ein geordnetes Zusammenleben der Völker und Nationen.1 Für viele staatliche Gemeinschaften ist sie sozusagen die Leitlinie für die eigene Gesetzgebung geworden. Auch in den vielfältigen Beziehungen auf nationaler und internationaler Ebene berufen sie sich darauf. Die Kirche nimmt die Menschenrechtserklärung zur Kenntnis. Sie misst die Aussagen und Forderungen der Konvention an der Wahrheit der göttlichen Offenbarung. Sie hebt hervor, dass die Menschenrechte mit Blick auf die Würde anzuwenden und zu interpretieren sind, welche der Mensch als Gottes Schöpfung, aber ebenso als Gottes Ebenbild hat. Den Menschenrechten voraus geht daher immer das göttliche Recht. Die Menschenrechte stehen und fallen letztendlich mit dem Respekt vor dem Gottesrecht. Gewissens- und Religionsfreiheit Unter den Menschenrechten nimmt aus christlicher Sicht das Recht auf Gewissens- und Religionsfreiheit einen besonderen Platz ein. Berührt dieses Recht doch den innersten Kern der menschlichen Existenz: das Verhältnis des Menschen zu Gott und zur göttlichen Weltordnung. Denn das Gewissen und die Religion öffnen den Menschen für Gott und helfen ihm, sich an Gott und an Gottes Geboten und Weisungen zu orientieren sowie sein Leben in Übereinstimmung mit dem Willen des Schöpfers zu gestalten. Um seinem Leben letzten Sinn zu geben und in Freiheit auf Gottes Anruf zu antworten, braucht der Mensch das Umfeld der Gewissens- und Religionsfreiheit. Menschenrechte - Elternrechte Mit der Gewissens- und Religionsfreiheit eng verbunden sind jene Rechte, welche die Ehe und die Familie betreffen. Die Menschenrechtskonvention, so wird festgehalten, soll deren Schutz gewährleisten. Davon lassen sich auch die Rechte der Eltern ableiten. Die Elternrechte sind Rechte, welche die Eltern bei der Wahrnehmung der Erziehung ihrer Kinder unterstützen und fördern, vor allem bei der Vermittlung von geistigen Werten. Dazu gehört auch und vornehmlich die Weitergabe des eigenen Glaubens. Dieses Recht darf den Eltern unter keinen Umständen genommen werden. Wohl nimmt der moderne Staat viele Aufgaben in Schulung und Bildung den Eltern ab. Doch die letzte Bestimmung über die Erziehung ist immer ihre Sache. Dabei werden sie der religiösen Erziehung besondere Aufmerksamkeit schenken, da nur der Glaube dem Menschen letzten Halt gibt und ihm den Sinn des Lebens zu erschließen vermag. Bedeutung der Sexualerziehung Eigene Bedeutung kommt in diesem Zusammenhang der Erziehung der jungen Menschen bezüglich der Sexualität zu. Die Sexualerziehung ihrerseits steht immer auch in einem religiösen Kontext und hat ihm Rechnung zu tragen. Ist die Sexualität doch mit der Weitergabe des Lebens verbunden und gibt dem Men-schen die Möglichkeit, am Schöpfungswirken Gottes teilzunehmen. Die Eltern müssen sich daher der besonderen Verantwortung bewusst sein, welche sie für die Sexualerziehung tragen. Das Sexualverhalten des Menschen wird kraft göttlicher Offenbarung durch Gebote und Weisungen geordnet. Ihr Ziel ist das Gelingen des Ehe- und Familienlebens. Sowohl das Alte wie das Neue Testament enthalten entsprechende Hinweise und Bestimmungen. Die Kirche hat sie bewahrt, dargelegt und durch die Jahrhunderte weitergegeben. Die Sexualerziehung kommt an dieser göttlichen Ordnung nicht vorbei. Auf ihrer Grundlage nehmen die Eltern unter anderem ihre Aufgabe wahr, vom Staat verordnete Lehrpläne der Sexualerziehung zu prüfen. Auf ihrer Grundlage sind sie auch berechtigt, alles, was in den Lehrplänen im Widerspruch zum Glauben steht, abzulehnen. Staatliche Erziehungsprogramme In den vergangenen Jahren hat sich der Staat in verschiedenen Ländern mehr und mehr in die Sexualerziehung eingeschaltet und entsprechende Programme entwickelt. Wohl kann er auch in diesem Bereich ergänzend tätig sein, darf dies aber nur im Respekt vor den religiösen und weltanschaulichen Standpunkten der einzelnen Bürger und Bürgerinnen, vor allem unter Beachtung der Elternrechte. Die gegenwärtige Entwicklung weist aber in eine andere Richtung. Unter Berufung auf Präventionsmaßnahmen gegen Geschlechtskrankheiten werden schulische Konzepte und Lehrgänge entwickelt, welche tief ins Leben des einzelnen Kindes und Jugendlichen eingreifen und letztendlich die Gewissens- und Religionsfreiheit verletzen. Dabei werden oft Begriffe verwendet, die der nicht eingeweihte Mensch nur schwer einzuordnen und zu deuten vermag. Begriffe, hinter denen sich eine permissive Weltanschauung verbirgt, wie etwa Gendermainstreaming, Prävention, Implementierung der Sexualerziehung, Gleichwertigkeit jedweder sexuellen Orientierung und Geschlechts-Identität. Gehen wir diesen Begriffen auf den Grund, stellen wir fest: Der junge Mensch wird durch solche Programme von der christlichen Haltung in Fragen der Sexualität entfremdet. Selbstbeherrschung und deren Einübung werden ausgeklammert. Enthaltsamkeit und Keuschheit sind kein Thema. Im Gegenteil, der junge Mensch gerät, zu bestimmten Praktiken angeleitet, in den Sog der Abhängigkeit von seinem Geschlechtstrieb. Christliche Forderungen Staatliche Institutionen fördern auf diese Weise eine Erziehung, welche den natürlichen Schutz der Sexualität eines Menschen, nämlich das Schamgefühl, zerstört. Wenn durch die Art des Unterrichts das Schamgefühl von Kindern und Jugendlichen angetastet wird, gefährdet dies eine gesunde Entwicklung der Persönlichkeit und setzt den Menschen Übergriffen jeder Art aus. Es kann anderseits nicht sein, dass Kinder und Jugendliche in der Schule zu Handlungen animiert werden, welche in anderen Zusammenhängen unter Umständen als sexuelle Übergriffe eingestuft werden könnten. Vom christlichen Menschenbild her ist eine schulische Sexualerziehung zu fordern, welche die Erstverantwortung der Eltern in diesem sensiblen Bereich respektiert. In jedem Fall muss das Dispensationsrecht der Eltern für den Sexualkundeunterricht gewährleistet sein. Eigens zu beachten ist, dass die Forderungen, welche in der Gender-Ideologie zum Ausdruck kommen, sich gegen die menschliche Natur richten. Sie zerstören die Schöpfungsordnung. Die Schöpfungsordnung zerstören heißt, den Menschen zerstören. Deshalb sind wir dazu verpflichtet, einem solchen Ansinnen entgegenzutreten und uns für eine Bildung und Erziehung einzusetzen, welche der göttlichen Offenbarung entspricht und dem Menschen hilft, in der Freiheit des Evangeliums zu leben. Alles prüfen und das Gute behalten Gerne nehmen wir auch den Wunsch des Apostels entgegen: Der Gott des Friedens heilige euch ganz und gar und bewahre euren Geist, eure Seele und euren Leib unversehrt, damit ihr ohne Tadel seid, wenn Jesus Christus, unser Herr, kommt (1 Thess 5,23). Mit diesen Worten wollen wir uns insbesondere mit der Hilfe der Gottesmutter auf das kommende Weihnachtsfest vorbereiten und dem Herrn und Erlöser Jesus Christus entgegengehen. Dazu entbiete ich allen meinen bischöflichen Segen und grüsse von Herzen Foto: (c) Bistum Chur Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal! Lesermeinungen
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