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Schockenhoff und der Judaskuss für Benedikt XVI.

7. Februar 2012 in Österreich, 92 Lesermeinungen
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Der Freiburger Professor für Moraltheologie, Eberhard Schockenhoff, bekennt sich nicht zum römischen, sondern zum lokalkirchlichen Lehramt. Von Maria Prügl


Salzburg (kath.net) Vom 31.1. - 1.2. 2012 gab es im Bildungshaus St. Virgil in Salzburg einen Studientag zum Thema: Die Kirche und die wiederverheirateten Geschiedenen, Chancen zur Versöhnung. Referent war der Moraltheologe Eberhard Schockenhoff aus Freiburg. Es war eine gemeinsame Veranstaltung der Arbeitsgemeinschaft der österreichischen Pastoral- und Seelsorgeämter, die Kath. Aktion Österreichs mit dem Forum Beziehung, Ehe und Familie mit St. Virgil.

Die Seminarbeschreibung zeigt die Stoßrichtung: Es geht zielgerade um das Recht der Betroffenen auf Sakramentenempfang, um das Sakrament der Buße und den Kommunionempfang. Es ging also nicht um die so wichtige ganzheitliche pastorale Sorge um die wiederverheirateten geschiedenen Gläubigen. Die Beschreibung des Seminars glich einer Moralpredigt an die katholische Kirche, wenn es heißt:

"Wenn Katholiken sich scheiden lassen und für ihre neue Beziehung durch eine zivile Eheschließung Verantwortung übernehmen, sind sie zu Lebzeiten des ersten Partners von den Sakramenten, insbesondere von der Eucharistie und dem Bußsakrament ausgeschlossen. Wenn sie dazu in einem kirchlichen Dienstverhältnis stehen, müssen sie mit einer Kündigung rechnen, weil ihre persönliche Lebensführung im Widerspruch zur Moralauffassung der kath. Kirche steht. Doch Jesus verhielt sich anders zu den Menschen, er predigte Vergebung, nicht Ausschluss. Daher plädiert Schockenhoff für eine menschennahe Kirche, die in ihrer Praxis damit Ernst macht, dass vor Gott jeder Mensch Vergebung finden kann und dass das Wesen der Eucharistie die ausgestreckte Hand Gottes zur Versöhnung ist".

Es riecht eindeutig nach Protestgruppen wie "Wir sind Kirche" oder "Pfarrerinitiative Aufruf zum Ungehorsam". Einmal mehr betreiben von der Kirche gut bezahlte Mitarbeiter der diözesanen Familienreferate und Pastoralämter, Priester und auch das Bildungshaus St. Virgil selbst die Aushöhlung einer kirchlichen Lehre.

Schon beim ersten Vortrag am Vorabend bestätigte sich die Vermutung, weshalb die Veranstalter diesen Referenten eingeladen hatten: Zunächst das statistische, soziologische Argument: Betroffene gibt es sehr viele und immer mehr. Daher muss etwas geschehen, damit diese Menschen nicht von der Quelle ausgeschlossen bleiben. Aber, so hörte man, die Kirche schaffe es nicht mehr, die große Spannung von Treue und Vergebung zu verbinden, Jesus hingegen habe Treue und Versöhnung gepredigt in Wort und Tat. Genau die Randgruppen habe er in die Mitte gestellt.


Wiederholt berief Schockenhoff sich auf Joseph Ratzinger, der 1969 als einer der ersten dafür eingetreten sei, Wiederverheiratet Geschiedene nach einer Zeit der Reue und des Abstandes wieder zu den Sakramenten zuzulassen. Wiederholt zitierte er diesen Joseph Ratzinger von 1969 mit erstaunlich ehrfürchtiger Stimme, der gesagt habe, dass es unterhalb der Schwelle der klassischen Lehre … eine geschmeidigere Praxis gegeben hat, was nicht die Norm, aber doch Praxis war und Wieder-Verheiratet-Geschiedene dürften deshalb nicht bis zum Ende ihres Lebens vom Kommunionempfang ausgeschlossen werden.

Schockenhoff erwähnt mit keinem Wort, dass Joseph Ratzinger später im Ringen um die Wahrheit diese Position ausdrücklich und überzeugt durch bessere Argumente zurückgenommen hat. Er verschweigt überhaupt alle weiteren kirchlichen Dokumente, Lehrschreiben, Entgegnungen, Entwicklungen, die es seit dem II. Vatikanischen Konzil gibt.
Er hat auch kein Wort gesagt zu Johannes Paul II, dem großen Papst für Ehe und Familie, zum Apostolischen Schreiben Familiaris Consortio, zu seiner Theologie des Leibes und keine Erwähnung seiner vielen Aussagen zum Thema.

Schockenhoff bekennt sich nicht zum römischen, sondern zum lokalkirchlichen Lehramt. Er meint damit das mutige Schreiben der drei oberrheinischen Bischöfe von 1993, Saier, Lehmann und Kasper. Das sei zwar nicht die ganze deutsche Bischofskonferenz gewesen, aber es sei doch amtlich und besage, dass das Gewissensurteil der Einzelnen zu respektieren sei. Und er, Schockenhoff, betont, der Kommunionempfang könne nur im Gewissensurteil des Einzelnen entschieden werden. Damit legt er eine neue Variante der unseligen Königsteiner- und Maria-Troster-Erklärung vor. Die Kirche muß das Gewissensurteil des Einzelnen anerkennen. Und wieder einmal kein Wort von Gewissensbildung.

Wieder verschweigt er, dass J. Kardinal Ratzinger als Präfekt der Glaubenskongregation 1994 eine Klarstellung in Bezug auf die Erklärung der drei oberrheinischen Bischöfe gegeben hat mit dem Schreiben an die Bischöfe der Kath. Kirche über den Kommunionempfang der wiederverheirateten geschiedenen Gläubigen.

Er verschweigt, dass 1993 der Katechismus der Kath. Kirche herausgegeben wurde, der "eine sichere Richtschnur des katholischen Glaubens ist". Unter der Nummer 1650 findet sich folgende Antwort auf die gestellte Frage: "In vielen Ländern gibt es heute zahlreiche Katholiken, die sich nach den zivilen Gesetzen scheiden lassen und eine neue, zivile Ehe schließen. Die Kirche fühlt sich dem Wort Jesu Christi verpflichtet: `Wer seine Frau aus der Ehe entläßt und eine andere heiratet, begeht ihr gegenüber Ehebruch. Auch eine Frau begeht Ehebruch, wenn sie ihren Mann aus der Ehe entläßt und einen anderen heiratet’ (Mk 10,11-12). Die Kirche hält deshalb daran fest, daß sie, falls die Ehe gültig war, eine neue Verbindung nicht als gültig anerkennen kann. Falls Geschiedene zivil wiederverheiratet sind, befinden sie sich in einer Situation, die dem Gesetze Gottes objektiv widerspricht. Darum dürfen sie, solange diese Situation andauert, nicht die Kommunion empfangen. Aus dem gleichen Grund können sie gewisse kirchliche Aufgaben nicht ausüben. Die Aussöhnung durch das Bußsakrament kann nur solchen gewährt werden, die es bereuen, das Zeichen des Bundes und der Treue zu Christus verletzt zu haben, und sich verpflichten, in vollständiger Enthaltsamkeit zu leben".

Er verschweigt, dass 1998 J. Kardinal Ratzinger noch einmal einen Text veröffentlichte "Zu einigen Einwänden gegen die kirchliche Lehre zum Kommunionempfang von wiederverheirateten geschiedenen Gläubigen". Offensichtlich aus aktuellem Anlass wurde dieser Text am 29. November 2011 erneut im Osservatore Romano veröffentlicht.

Wenn man darüber nachdenkt, warum jetzt wieder und gerade jetzt, landet man wieder bei Schockenhoff und Freiburg, nämlich im Zusammenhang mit dem Deutschlandbesuch von Papst Benedikt im September vergangenen Jahres. Im Vorfeld seines Besuches wurde eine Erwartungshaltung geschürt, die den Papstbesuch zusätzlich erschwerte. Damals schon argumentierte Schockenhoff in der Hildesheimer Kirchenzeitung wie jetzt in Salzburg. Er verstieg sich sogar zur Behauptung, für Jesus sei nur eine Trennung problematisch, eine zweite Hochzeit habe er gar nicht im Blick. Wie er das zusammenbringt z.B. mit Mk 10, 11-12 ist schleierhaft. Da heisst es bekanntlich: "Er antwortete ihnen: Wer seine Frau aus der Ehe entlässt und eine andere heiratet, begeht ihr gegenüber Ehebruch. Auch eine Frau begeht Ehebruch, wenn sie ihren Mann aus der Ehe entlässt und einen anderen heiratet".

Auch in Salzburg zeichnet sich Schockenhoff aus durch selektives Lesen der neutestamentlichen Schriftstellen, subjektive Interpretationen und Verschweigen. Er zitiert Markus, Matthäus und Paulus, die gewisse Sonderregelungen machten mit teils gegenläufigen Tendenzen. In der urkirchliche Praxis gebe es ein Ringen um Treue und Ausnahmeregelungen. … Die Kirchenväter in Ost und West wüssten von Abweichungen und dennoch duldete man eine zweite Ehe… In der gegenwärtigen Diskussion aber sei die katholische Kirche wie besessen…. Das Lehramt nenne die Zweitehe eine fortgesetzte schwere Sünde, usw.

Wieder kein Wort von 1 Kor 11, 27-29, wo Paulus mahnt: "Wer unwürdig vom Brot isst und aus dem Kelch des Herrn trinkt, … der zieht sich das Gericht zu". Kein Wort von dessen Niederschlag in den Liturgien des Westens und Ostens. Kein Wort von der Kontinuität der kirchlichen Lehre in dieser Frage bei den Kirchenvätern des Ostens und Westens sowie den grossen Theologen durch alle Jahrhunderte hindurch. Kein Wort von den Aussagen der Konzilien von Florenz, Trient und dem Zweiten Vatikanum. Und, was vielleicht besonders traurig ist, kein Wort zu den Märtyrern, welche für die kirchliche Ehelehre gestorben sind: John Fisher und Thomas Morus sowie Johannes de Brito. Auch Johannes der Täufer kann dazu gerechnet werden. Wie so oft findet die Manipulation vor allem dort statt, wo Wesentliches verschwiegen wird.

Wenn Schockenhoff J. Ratzinger von 1969 zitiert und dabei bleibt, kommt dies einem Judaskuss nahe; er nähert sich dem Meister und verrät ihn!


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Lesermeinungen

 Idemar 14. Februar 2012 
 

Berichtigung

@ Sensenbrenner
Ich nabe nicht behauptet, dass in Sachen Datierung Beweise nicht möglich sind. Ich habe nur gesagt, dass bis jetzt noch nichts bewiesen ist. Das ist ein Unterschied! Als Geschichtler sage ich: Wenn die Frühdatierung stimmt, muss sie auch beweisbar sein. Und das hat mit dem Thema, dem du anerkennenswert viel Energie widmest, doch etwas zu tun. Denn dann fragt man sich, wann, wo, gegenüber wem hat Jesus die Ehethematik mit der Unzuchtsklausel, die Matthäus so wichtig gehalten hat, dass er sie in die \"Bergpredigt\" gesetzt hat, angesprochen? Die spätere Wiederholung unterstreicht nur die damalige (und heutige) Bedeutung der Problematik. Die Exegeten sehen mit Recht in der sog. Bergpredigt keine in Wirklichkeit von Jesus gehaltene Predigt. Doch was war sie wirklich? Erst aus der Beantwortung dieser Frage kann man ihr theologisches Gewicht erkennen. Sonderregelungen zur Lösung heutiger Probleme sind von ihr nicht ableitbar, so lange diese Frage nicht geklärt iat.


2
 
 Sensenbrenner 14. Februar 2012 
 

Ratzinger (1998) schreibt dazu:

\"Wenn die Kirche die Theorie annehmen würde, daß eine Ehe tot ist, wenn die beiden Gatten sich nicht mehr lieben, dann würde sie damit die Ehescheidung gutheißen und die Unauflöslichkeit der Ehe nur noch verbal, aber nicht mehr faktisch vertreten. Die Auffassung, der Papst könne eine sakramentale, vollzogene Ehe, die unwiderruflich zerbrochen ist, eventuell auflösen, muß deshalb als irrig bezeichnet werden. Eine solche Ehe kann von niemandem gelöst werden. Die Eheleute versprechen sich bei der Hochzeit die Treue bis zum Tod.\"

Daher spreche ich nicht vom Tod des Ehesakraments, sondern (mit den Orth.) vom „moralischen Tod“ des menschl. Ehebundes. Das versucht mein „Modell“ zu differenzieren, nicht zu trennen. Die faktisch bestehende Zivilehe eines Geschiedenen ist bloße Naturehe, vielleicht auch nur ein irreguläres Konkubinat, das ist zweitrangig. Die Kirche müsste sie aber nicht als Dauersünde betrachten und könnte sie tolerieren.


0
 
 Sensenbrenner 14. Februar 2012 
 

Naturehe oder Konkubinat

@ThomasMoore schrieb: „Eine nichtsakramentale Ehe gibt es gemäß dem Eheverständnis der Kirche nicht. (...)
Ich kann mich (...) nicht daran erinnern, daß ich gefragt wurde, ob ich eine nichtsakramentale Ehe wünsche.“

Unter Christen gibt es keine Naturehe, richtig.

Weil Christus die Ehe zum Sakrament erhob, hat jeder unter Christen geschlossene Ehevertrag von selbst sakramentalen Charakter. Vertrag und Sakrament sind zwar begrifflich verschieden, aber tatsächlich identisch. Wollte jemand nur den Vertrag schließen, aber nicht das unter Christen damit verbundene Sakrament empfangen, wäre die eheliche Verbindung ungültig. Diese deutliche Auffassung wurde mit Erklärungen der Päpste Pius IX. und Leo XIII. (darunter die von dir zit. Enzyklika Arcanum divinae sapientiae von 1880) entgegen Versuchen bestätigt, Sakrament und Kontrakt zu trennen.

Gerade deswegen gilt aber auch, was ich unten gesagt habe: Es gibt (menschlich) heillose Ehen.


0
 
 Sensenbrenner 14. Februar 2012 
 

Zum Lehramt

Trient hat in can. 2 (24. Sess.) festgestellt: Polygamie ist dem Christen nicht erlaubt (göttl. Recht). Wörtlich heißt es, „mehrere Frauen zugleich zu haben“, darunter fällt nach übl. Auslegung aber jede 2.Ehe, solange der Gatte noch lebt (s. @Calimero).
Dagegen wurde die schon lange praktizierte orth. Scheidung und Wiederheirat ausdrücklich nicht verurteilt (can. 7, s.u.). Das hatte wohl politische Gründe, Venedig hatte damals Kolonien in Griechenland. Man wollte vermeiden, dass ein Teil der venez. Untertanen von einem Tag auf den andern zu Häretikern würden.

Darauf fußt die allg. Lehre der kath. Kirche, wie sie sich in ADS und ebenso in den neueren, unten ja schon gen. Dok. widerspiegelt.

Hier bleibt eine gewisse Widersprüchlichkeit bestehen. Ratzinger zeichnet die Entwicklung unter Punkt 2 seines Vorwortes nach (erwähnt allerdings nicht, dass es Kirchenväter wie Cyrill gab, die das Eheband bei Ehebruch für gelöst hielten, und eine Reihe vorsichtiger Stimmen).


0
 
 Sensenbrenner 14. Februar 2012 
 

...

Immerhin schreibt Ratzinger ein paar Absätze vorher:
\"Jesus bezeichnet die alttestamentliche Scheidungspraxis eindeutig als Folge der menschlichen Hartherzigkeit. Er verweist – über das Gesetz hinaus – auf den Anfang der Schöpfung, auf den Schöpferwillen, und faßt seine Lehre mit den Worten zusammen: »Was aber Gott verbunden hat, das darf der Mensch nicht trennen« (Mk 10,9).\"

Wie aber kann man, wenn Jesus selbst sein Gebot gegen die „Hartherzigkeit“ richtet, auf einem legalistischen Purismus verharren, der durch die Zeiten hindurch von „vielen“ als „zu hartherzig“ angesehen wurde und Unbehagen auslöst, weil man ihn intuitiv als nicht im Einklang mit dem Evangelium empfindet?

Zumal wir hier ja eigentlich überhaupt nicht über Wiederheirat reden, sondern darüber, ob eine schwere Sünde (ggf. schuldhaftes Zerbrechen einer Ehe) nicht vergeben und der Betroffene zur Kommunion zugelassen werden kann, obwohl er in einem (irregulären) geschlechtlichen Verhältnis lebt.


0
 
 Sensenbrenner 14. Februar 2012 
 

Ratzinger (1998)

\"Bezüglich des rechten Verständnisses der »porneia«-Klauseln gibt es eine Fülle von Literatur mit vielen unterschiedlichen, ja gegensätzlichen Hypothesen. Unter den Exegeten herrscht in dieser Frage keinerlei Einmütigkeit. Viele nehmen an, daß es sich hier um ungültige eheliche Verbindungen und nicht um Ausnahmen von der Unauflöslichkeit der Ehe handelt. Auf alle Fälle kann die Kirche ihre Lehre und Praxis nicht auf unsichere exegetische Hypothesen aufbauen. Sie hat sich an die eindeutige Lehre Christi zu halten.\"

Das ist sicher richtig (bis auf den dritten Satz, der etwas in die Irre führt): Man darf diese Klauseln nicht instrumentalisieren, so als hätte Jesus das Gegenteil von dem gelehrt, was im NT steht.

Allerdings geht es ja auch nicht um das Verbot, sondern nur um die Möglichkeit, es evtl. in Härtefällen, die immer Irritationen hervorgerufen haben, nicht ganz so riguros auszulegen, weil das Resultat widersinnig scheint.


0
 
 Sensenbrenner 14. Februar 2012 
 

Zum Thema

Lassen wir die Mt-Klauseln mal ein wenig beiseite. Sie werden nicht nur von der großen Mehrzahl der Exegeten, sondern auch in Lehramt&Tradition (Kirchenväter etc.) exklusiv gedeutet (als Ausnahme von der Regel, dass man sich nicht scheiden und neu heiraten darf) und sind so auch eingängig. Die Regel wird dann meist irgendwie links liegen gelassen, ignoriert oder zu einer bloß unvollständigen Trennung ohne Wiederheiratsoption umgedeutet. Oder man schließt, dass es doch gewisse Ausnahmen geben kann.

Die inklusive Deutung (wonach die Regel „sogar“ bei Unzucht gilt), wurde im katholischen Bereich manchmal vertreten und hatte zumeist eine apologetische Stoßrichtung. Die von dir vorgestellte Interpretation ist zwar formal exklusiv, kommt aber zum selben Ergebnis wie die inklusive: Die Klauseln relativieren die Absolutheit des Verbots nicht, auch nicht minimal oder im Sinne einzelner, möglicher Ausnahmen. Das wäre denkbar, ist aber doch exotisch.


0
 
 Sensenbrenner 14. Februar 2012 
 

Ich nehme das mal so zur Kenntnis, weil mir eine Früh(er)datierung keineswegs unsympathisch ist, man darf aber hier nicht verabsolutieren. Wie du richtig sagst, sind „Beweise“ nicht möglich. Aber wir entfernen uns vom Thema.

Zu deiner Frage („Wo in meinem Text ...“): Im Mt-Ev, hatte ich ja unten erklärt. Wenn du die Klausel so deutest und sie Jesus höchstpersönlich in den Mund legst, war das eine klare Stellungnahme für die Anwendung der alttest. Strafen und gegen die Aufweichung des Gesetzes. Insofern wäre Jesu Forderung nach konsequenter Steinigung eine politische Aussage: Er kritisierte ähnlich wie andere religiöse Nationalisten (Zeloten, Aufständische etc.) die politische Abhängigkeit des Tempels und seiner Vertreter von den Römern. Denn der Grund für die Aufweichung war ja nicht nur die allgegenwärtige (von den religiös desinteressierten politischen Führern des Judentums geförderte) Hellenisierung, sondern insbes. die politische Lage Israels.


0
 
 Idemar 13. Februar 2012 
 

Klausel VII

@ Sensenbrenner
Ich weiß, dass Exegeten nicht mehr mit der Richtigkeit der Frühdatierung rechnen. Das hat John A.T. Robinson auch nicht getan, als er spaßeshalber in einem Seminar der Universität Oxfort von seinen Studenten die synoptischen Probleme unter der Bedingung der Frühdatierung überprüfen ließ. Sie kennen seine Bücher, die er darauf geschrieben und die man hierzulande missachtet hat.
Nun zur Frage: Wo in meinem Text habe ich behauptet, Jesus „ habe die konsequente Steinigung von Frauen befürwortet. Nirgends! Er stellt sich der Frager, weil er weiß, dass eben nichts passieren würde
Weiter: Bewiesen ist in der historisch-kritischen Bibelwissenschaft noch weniger als in der traditionellen, denn die gesamte Alte Kirche steht für die apostolische Herkunft der Evangelien. Das muss erst einmal widerlegt werden. Papias niederzumachen und die Tempeltheorie dagegenzustellen, reicht nicht!


1
 
 Sensenbrenner 13. Februar 2012 
 

@Idemar

Da sind allerdings jetzt schon *sehr sehr sehr* hypothetische Vorannahmen nötig. Wenn man dann bedenkt, dass eine Frühdatierung der Synoptiker und Bergers These \"Am Anfang war Johannes\" (nicht nur aus ideologischen Gründen) umstritten und keineswegs bewiesen sind (so schön das auch wäre), ist das Eis garstig dünn, zumal für eine so provokante Aussage wie die, Jesus habe die konsequente Steinigung von Frauen befürwortet.

Ich bestreite nicht, dass es recht hübsch zusammenpasst, aber es ist natürlich alles andere als auch nur ansatzweise gesichert oder auch nur wahrscheinlich.

Das Verbot für den Mann, seine überführte Frau jemals wieder zu berühren, gab es schon länger, wenn ich richtig informiert bin.

Dass die von den Römern völlig abhängigen Tempelpriester sich so eine Provokation wie eine versuchte oder getürkte Steinigung vor aller Augen erlaubt hätten, ist ganz unwahrscheinlich. In Betracht kämen nur Kritiker des täglichen Cäsarenopfers im Tempel.


0
 
 Idemar 13. Februar 2012 
 

Klauseln VI

@ Sensenbrenner
Gehen wir sehend doch noch einen Schritt weiter. Wie du weißt, hatten die Juden während des Auftretens Jesu (27/28-30) nicht das Recht, die Todesstrafe zu verhängen. Die an Jesus getellte Frage war also lediglich theoretischer Natur. Auch die ertappte Frau hat offensichtlich keine Angst vor einem nahen Tod. Sie dient der Sanhedrin-Delegation lediglich als Demonstrationsobjekt. Es geht um eine Verurteilung ohne Folgen. Daher ist die Aufforderung Jesu, den ersten Stein zu werfen, wer ohne Sünde sei, eine doppelte Provokation: Sie können nicht und sie dürfen nicht. Entgegen ihrer sonstigen Dialogfreudigkeit gehen sie weg. Insofern war das kein „echter“ Fall und Jesu Verhalten nicht „unlogisch“ gegenüber Mt. Rabbinisches Recht galt zu dieser Zeit in Jerusalem wohl noch nicht. Es galt das römische Recht vor dem Hintergrund des mosaischen Gesetzes. Damit gewinnen die Schlussworte Jesu jenes Gewicht, das ich versucht habe, darzustellen.


2
 
 Idemar 12. Februar 2012 
 

Klauseln V

@ Sensenbrenner
Jesus hat mit seiner Nichtverurteilung den Wert der sakramentalen Ehe bestätigt und das Band von Eheleuten, die Gott-Vater zusammengejocht hat, stärker gewichtet, als den vollzogenen Ehebruch. Die Ehe besteht daher weiter. Das Recht des Ehemanns auf Entlassung bleibt erloschen, so lange seine Frau von nun an die Ehe hält. Damit nimmt Jesus vom Gesetz kein Jota, aber er erfüllt es neu, indem er Sündern bewusst macht, dass sie angesichts ihrer eigenen Sünden kein Recht haben, die gottgestiftete Ehe durch Steinigung zu beenden. Auch der Ehemann, der sicher auch nicht frei von Sünden, braucht diese Einsicht, Vom ihm wird Verzeihung verlangt, von der Frau Treue. Damit sind wirl beim „Normalfall“ Ehebruch wie er bei Mk und LK definiert ist.


2
 
 Idemar 12. Februar 2012 
 

Klauseln IV

@ Sensenbrenner
Ott und Staab muss ich als Geschichtler nicht kennen, aber ich teile ihre Meinung, dass Jesus sich einer „innerjüdischen Rechtsdiskussion“ zu stellen hatte, deren archaischer Ansatz der Steinigung zur Zeit Jesu auch im Tempeljudentum angesichts des wachsenden Einflusses der hellenistischen Lebensart fragwürdig zu werden drohte. Die Befragung Jesu spielt sich hochoffiziell im Tempel ab, die auftretenden Schriftgelehrten und Pharisäer, die strengen Vertreter des „Establisements“, wollen wissen, wo Jesus steht: auf der Seite des mosaischen Gesetzes oder auf der Seite der als „Hellenisten“ bezeichneten, vom griechischen Lebensstil angekränkelten Juden. Die Sache hat also zwei Seiten. Jesus lässt sich, obwohl bedrängt, mit der Antwort gegenüber den Fragern lange Zeit. Sie ist bekannt.Seine Antwort gegenüber der Frau besteht einmal aus dem Urteil der Nichtverurteilung und einer Forderung an sie.


2
 
 Idemar 12. Februar 2012 
 

Klauseln III

@ Hadrianus Antonius
Ihre Vorstellung von Eheführung entspricht der meinen voll und ganz. Anderseits weigere ich mich, die zwei Unzuchtsklausenl bei Matthäus als Interpolationen zu entsorgen. Ich sehe aus der Perspektive der Frühdatierung dafür,wie dargelegt, weder Grund noch Veranlassung. Dass für ein römisch-griechisches Publikum die Klausel weggelassen worden ist, ist doch viel einleuchtender, als eine späte Interpolation zu unterstellen. Bleibt das Jesuswort übrig. Dass die Unzuchtsaspeket bei Mt und Joh korrespondierend gesehen werden müssen, ist für mich ohne Frage, da ich mit M.Klinghardt und auch mit Papst Benedikt XVI. die Auffassung teile, dass das NT als Ganzes gesehen werden muss und weil sich die einzelnen Texte wechselseitig erklären. Das habe ich am Beispiel der Klauseln demonstriert. Das Ergebnis bezüglich der Unauflöslichkeit der Ehe entspricht dem, was Sie Eheleuten anempfehlen. Aber Tatsache bleibt, dass Scheidungen in erster Linie durch \"Nestwechsel\" erfolg


2
 
 Hadrianus Antonius 12. Februar 2012 
 

@Idemar @Sensenbrenner \"Scheidungsgrund\"

Vielleicht bin ich hier mißverstanden worden:
Es war weder meine Absicht die Hl.Schrift zu relativieren noch dere Haltung der orthodoxen Kirchen zu kritisieren, wo ich selber den Syro-Aramäern sehr verbunden bin.
Was ich ausdrücken wollte-und wozu ich felsenfest stehe- ist daß in einer christlichen Ehe die Achtsamkeit, Fürsorge, Treue, Liebe und Ehre füreinander an erster Stelle stehen; und daß, wenn eine Ehe unglücklich wird oder in schwerer Not gerät, es vernunftmäßig ein Unding ist, nach \"Unzucht\" (\"Hurerei\"/ Gr. \"porneia\") bei dem Partner zu suchen oder es zu vermuten/zu unterstellen.
Für einen aufrichtig christlichen Menschen wre dies eine schwerste Kränkung und fder Erheber dieses Vorwurfs würde dadurch auch nicht glücklicher.
Das Wichtigste ist: sehr gründliche Katechese, gediegene Ehevorbereitungsseminare, kontinuierliches Gebet.
@Sensenbrenner:Herzlichen Dank daß Sie Clemens,Origenes und Gregor von Nazianz bei den Vertretern der strengen Auslegu


2
 
 Idemar 11. Februar 2012 
 

Klauseln II

@ Sensenbrenner
Über den Fortbestand ihrer Ehe ist damit nichts ausgesagt. Nun gilt der Normalfall: Ihr Mann darf sie entlasssen, aber keine neue Frau heiraten, um nicht sein Eheversprechen zu brechen, auch sie darf ihren Mann aus gleichem Grund nicht verlassen. Unter der Bedingung, nicht mehr (ehebrecherisch) zu sündigen, können sich beide wieder „zusammenjochen“. Darum geht es Jesus, der von Ehemann und Ehefrau viel verlangt, um den Willen seines Vaters im Sakrament der Ehe zu heiligen. Daher gibt es bei Jesus keine unheilbar zerrüttete Ehen, wie heute, wenn Frauen durch die Hormonwirkung der Pille nach deren Ein-oder Absetzen ihren Ehemann plötzlich unausstehlich finden. Und umgekehrt. Das heißt, das Problem der Scheidungsmassen muss der Bayer- Konzern biochemisch lösen, nicht Rom.


3
 
 Idemar 11. Februar 2012 
 

Klauseln I

@ Sensenbrenner
Das Problem ist kein theologisches, sondern ein chronologisches, wenn wir annehmen, dass in Mt 5.32 und Mt 19,9 die sog. Unzuchtsklauseln Parenthesen für jüdische Ohren zu Lebzeiten Jesu sind. Da Mk , Lk und Paulus für einen späteren hellenistischen Hörerkreis schrieben, welcher das Steinigen von Ehebrecherinnen nicht kannte, musste in deren Schriften die Parenthese wegfallen. Auch das scheinbar Diametrale löst sich auf: Jesus hat sich nach Joh 8 vor dem Vorwurf geschützt, er toleriere in seiner Gegenwart die Steinigung einer Sünderin durch Sünder. Da im Bewusstsein der Juden angesichts ihrer 613 Religionsvorschriften niemand sündenfrei sein konnte, wurde durch Jesu Vorgehen die Todestrafe der Steinigung für die Sünde des Ehebruchs zumindest in Frage gestellt. Daher verurteilt er die Frau auch nicht, sondern fordert von ihr, von jetzt an nicht mehr zu sündigen.


3
 
 Sensenbrenner 11. Februar 2012 
 

Das widerspricht

natürlich diametral der Haltung Jesu gegenüber der Ehebrecherin nach Joh. 8. Außerdem beträfe es nur ehebrechende Frauen (und ihre Sündgenossen) und stünde damit in Spannung zu Mk 10, wonach es hier eben kein Vorrecht des Mannes geben soll. Männer konnten ihre eigene Ehe ja nicht brechen und wurden daher auch nicht gesteinigt (außer eben beim „Einbruch“ in die Ehe eines anderen Mannes).

Man muss sich das nochmal auf der Zunge zergehen lassen: Die Zuhörer begreifen sogleich den Sinn der Ausnahme, da Ehebrecherinnen „natürlich“ nach dem Gesetz auch Jesus zufolge zu entlassen sind und sterben müssen. Bravo! (hat hier irgendjemand gerufen?)

Glücklicherweise hat diese Interpretation in der Tradition mW keine ernstzunehmenden Verfechter. Die Orthodoxie jedenfalls versteht das Jesuswort so, wie es da steht, als Ausnahme von der Regel.


1
 
 Sensenbrenner 11. Februar 2012 
 

Im Ergebnis

hieße das, das Verbot Jesu ist sehr streng, aber nicht riguristisch auszulegen. An diesem Ergebnis sind spätere Tradition und Lehramt zu messen („Hinzuerfinden“ gilt natürlich nicht, das kann auch kein Lehramt).

Laut Exegese der Mainstream-Scholastiker wäre der Ausnahmefall nur zur ersten Vershälfte zu ziehen (also zum dimittere allein), aber nicht auf die zweite Hälfte (aliam ducere) auszudehnen, sodass es wegen Ehebruchs wohl erlaubt ist, seine Frau zu entlassen, aber nicht, eine andere zu heiraten. Dem steht nach (schon lange) hM entgegen, dass die Juden keine nur äußerliche Ehetrennung (Tisch und Bett) kannten und Entlassung nur als vollgültige Scheidung des Ehebands zu verstehen gewesen sein kann, sodass der Ausschluss der Wiederheirat den Zuhörern nicht begreiflich wäre.

Hier bringt Idemar die Ansicht ins Spiel, die Ausnahme habe sich darauf bezogen, dass bei Ehebruch sowieso die Steinigung geboten und eine Wiederheirat somit möglich war.


1
 
 Sensenbrenner 11. Februar 2012 
 

Frage der Matthäusklausel:

M.E. gilt weiter, was ich unten gesagt habe (\"@Idemar, alles in Butter\" usw.).
Es gibt 3 Möglichkeiten:
1. Sie ist authentisches Jesuswort
2. Sie ist ein Einschub des Evangelisten oder auch anderer Redakteure, aber trotzdem ernstzunehmen (weil inspiriertes Gotteswort, das der Absicht Jesu bzw. der Rechtspraxis einer Gemeinde entspricht)
3. Sie ist ein verfälschender Einschub (der dann apokryph und aus dem Text zu streichen wäre).

Das radikale Wort Jesu zur Ehescheidung kann damit nicht aus der Welt geschafft werden, schon allein, weil es nach Lk, Mk und Paulus ohne diese Ergänzung auskommt.

Aber an der Realität, dass in einem gewissen Fall zumindest nach Meinung einiger Tradenten eine Ausnahme möglich ist, kommen wir nicht vorbei. Diese Linie wird zudem von einigen Kirchenvätern und der orth. Tradition weitergeführt. Letztere leitet daraus eine Anzahl Scheidungsgründe ab. Wenn das zutiefst unchristlich wäre, wären die Orth. Häretiker.


1
 
 Idemar 11. Februar 2012 
 

NT unchristlich?

@ Hadrianus Antonius \"Das Suchen nach Scheidungsgründen, im Extremfall nach \"Hurerei\"in der (\"kaputten\") Ehe, ist zutiefst unchristlich.\"
Reden Sie kein Blech! Den Bezug von Berger auf eine fiktive Logienquelle können Sie vergessen. Der geht in seinem neuen Buch 2012 von der Frühdatierung aus. Da gibt es keine Logienquelle. Da müssen sich die Herren Exegeten etwas anderes einfallem lassen, um die Hurereiklausel auszumerzen. Ich schätze Ihre Kommentare sonst sejhr, aber was christlich ist und was nicht, lasse ich mir von Ihnen nicht sagen. Ich instrumentalisiere die Hurereiklausel nicht gegen die Unauflöslichkeit der Ehe. Dazu bin ich viel zu lange mit meiner lieben Frau verheiratet, um deren Wert nicht auch in Krisentagen zu schätzen Wie wärs daher, wenn Sie sich mit der neuesten bibelwissenschaftlichen Forschung vertraut machen würden, die von der apostolischen Herkunft der NT-Schriften ausgeht. Dann können Sie sich wieder über die Hurereiklausel als Interpolat


1
 
 Sensenbrenner 11. Februar 2012 
 

@JohnPaul

Jesus sagt zu der Frau:
Geh rufen den Mann deinen

Sie antwortet:
Nicht habe ich Mann

Er:
Fünf Männer nämlich hattest du und jetzt, den du hast, nicht ist dein Mann, dies sprachst du wahrheitsgemäß.

Der Gebrauch von „Mann“ ist ähnlich wie im Dt. Gemeint ist der erwachsene, idR verheiratete Mann, nicht der Junge/Jüngling. Männer können auch Soldaten sein (80 Mann) oder im Plural einfach Leute/Menschen (wie engl. „men“, geschlechtsneutral). Dein Mann, zu einer Frau gesprochen, ist natürlich der Ehemann, der Partner, nicht irgendein Mann, den sie mal körperlich „hatte“.

Hadrianus hat die Stelle richtig ausgelegt. Die Frage ist nicht der Lebenswandel, sondern wie Jesus das wissen kann. Jesus rechtfertigt damit sicher nicht die Moral der Frau oder die Ehegesetze der Samaritaner.

Unauflöslich ist die Ehe ja nach katholischem Verständnis auch erst durch Christus geworden. Die Naturehe der Väter und Heiden und auch der heutigen Nichtchristen ist an sic


0
 
 Hadrianus Antonius 10. Februar 2012 
 

@Sensenbrenner

Es ist übrigens kennzeichnend für die geistige athmosphäre in der westlichen Welt daß die Jesusworte zum Schutz der Ehe zum Äussersten untersucht werden in der Hoffnung etwas zu finden um eine Ehetrennung o.ä. rechtfertigen zu können.
Man sollte den Leitsatz für die Predigt des Hl.Vaters zu der diesjährigen Fastenzeit (Hebr.10,24): \"Seid aufmerksam gegenüber einander und spornt Euch untereinander an zu Liebe und guten Werken\" auf die Ehe beziehen und beherzigen.
Das Suchen nach Scheidungsgründen, im Extremfall nach \"Hurerei\"in der (\"kaputten\") Ehe, ist zutiefst unchristlich.


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 Hadrianus Antonius 10. Februar 2012 
 

@ Idemar @Sensenbrenner Interpolation?II

Bei allen philologischen Details spllten wir nicht vergessen daß das Scheidungsverbot ein authentisches Jesuswort ist. Diese Strenge wurde schon von seinen Jüngern verspürt(z.B. Mt 9,10-12); eine ähnliche Strenge findet sich im Thomasevangelium, sehr archaisch und stark an der Jerusalemer Urgemeinde orientiert.
Bei der Mentalität der strenggläubigen Juden und ersten Christen damals und bei der Strenge und Gesetzestreue von Jesus Christus und seinem hohen Respekt für die Frauen und für die Ehe scheint es zumindest sehr ungewöhnlich daß er hier von \"Hurerei\" in einer Eheverbindung spricht- sowohl in Joh 4,17 als Joh 8,7 fragt er nicht nach den weltlichen und fleischlichen Details sondern weist auf den neuen Weg-ein Leben ohne Sünde- hin.


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 Hadrianus Antonius 10. Februar 2012 
 

@Idemar @Sensenbrenner Interpolation? I

Mt 5,32 korrespondiert fast wörtlich mit Lk 16,18, abgesehen von der sog. Unzuchtausnahme (wörtlich:Hurerei).
Klaus Berger vermeldet die gemeinsame Grundform(lukanisch) in der Logienquelle(Q), als mehrfach belegtes authentisches Wort von Jesus.
Die Unzuchtklausel ist übrigens in Mt19,9 sowohl wörtlich als syntaktisch anders strukturiert als in Mt5,32 und darüberhinaus mit anderen Lesarten in mehreren sehr guten Handschriften. unterschiedlic


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 Hadrianus Antonius 10. Februar 2012 
 

@JohnPaul

Joh 4,18: \" Pente(5) gar(denn) andras(Männer) esches(hättest du/hast du gehabt)\"


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 JohnPaul 10. Februar 2012 

@ Hadrianus

Joh 4 könnte sehr wohl mit der Unauflöslichkeit der Ehe zu tun haben, wenn es heißen würde \"fünfmal warst du verheiratet\" (statt \"fünf Männer hast du gehabt\"). Das könnte nämlich darauf hindeuten, dass Jesus diese fünf Ehen anerkennt. Und es wäre interessant zu wissen - was der Text natürlich nicht hergibt -, zu welchem Ehemann der fünf Ehemänner nach Jesu Willen sie zurückgehen sollte - zu Nr. 1 oder zu Nr. 5?

Nichts mit der Unauflöslichkeit der Ehe zu tun hätte die Stelle aber wohl dann, wenn da tatsächlich stünde \"fünf Männer hast du gehabt\" stehen würde. Daher meine Frage nach dem Urtext.


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 ThomasMoore 10. Februar 2012 

Nachtrag..

Ich kann mich bei meinem Ehevorbereitungsgespräch mit dem Pfarrer oder der Eheschließung nicht daran erinnern, daß ich gefragt wurde, ob ich eine nichtsakramentale Ehe wünsche.


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 ThomasMoore 10. Februar 2012 

@Sensenbrenner

\"Die nichtsakramentale Zweitehe taugt nicht als (übernatürliches) Zeichen für Gottes einmaligen und ewigen Bund mit den Menschen, sondern wäre nur Zugeständnis der Kirche (und des eigentlichen Ehepartners) an die Schwachheit und das natürliche Bedürfnis nach menschlicher und geschlechtlicher Nähe des Betroffenen.\"

Haben Sie den Abschnitt aus arcanum divinae sapientiae gelesen?
Eine Zweitehe ist unmöglich, solange die erste nicht durch den Tod gelöst wurde. Eine nichtsakramentale Ehe gibt es gemäß dem Eheverständnis der Kirche nicht.


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 Idemar 10. Februar 2012 
 

Interpolation? Mitnichten!

@ Sensenbrenner

Die zwei Matthäusstellen 5.32 und 19,9 gleichen Inhalts, die sog. Unzuchtsklauseln, kann ich nicht als Interpolationen erkennen. Sie sind für mich einfache Parenthesen, die sich den Inhalten logisch zuordnen lassen. Folgte man den Exegeten, geriete jede Parenthese, eine klassische griechische Stilform, unter Interpolationsverdacht, auch diese meine. Daher muss man sie als Jesuswort ernst nehmen. Da im Judentum bekanntlich auf Ehebruch die Todesstrafe der Steinigung stand, war dieser Fall als Ausnahme zum Kontext in Form einer Parenthese kenntlich zu machen, da Ehebruch eben dieser Sonderregelung unterlag. Das erkennt im Vergleich zu Exegeten erst einmal ein Laie.


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 Sensenbrenner 10. Februar 2012 
 

(Forts.)

Damit wird der göttliche Beistand nicht aufgehoben und das Heilszeichen nicht entzogen, aber es entschwindet vor unseren Augen, verliert seine heilsame Kraft und wird wirkungslos. Das Sakrament besteht fort, aber es hat keine Gestalt mehr, in der es sich manifestieren könnte. Das darf einem die übernatürliche Hoffnung auf eine letztlich doch noch gute Wendung nicht rauben, aber man darf es auch nicht blind verleugnen.

Daran ändert auch die Ex-opere-Wirksamkeit nichts, denn auch die bedarf der Disposition der Empfänger. Ein Sakrament, das nicht angenommen wird, ist wie die ausgestreckte Hand Gottes, die man nicht ergreift. Gott zwingt dazu niemanden.

Die nichtsakramentale Zweitehe taugt nicht als (übernatürliches) Zeichen für Gottes einmaligen und ewigen Bund mit den Menschen, sondern wäre nur Zugeständnis der Kirche (und des eigentlichen Ehepartners) an die Schwachheit und das natürliche Bedürfnis nach menschlicher und geschlechtlicher Nähe des Betroffenen.


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 Sensenbrenner 10. Februar 2012 
 

@ThomasMoore

Das Fortbestehen des Ehesakramentes bestreite ich ja nicht. Ich habe allerdings schon mehrfach darauf hingewiesen, dass der Mensch nach katholischer Lehre in der Lage ist, die Wirksamkeit eines Sakramentes aus eigener Schuld zu blockieren. Zwar lebt die Gnadenwirkung des Sakraments nach Lösung des Obex mitunter wieder auf. Es gibt aber – und das gibt ja auch Leo XIII. zu – gerade im Blick auf die Ehe einen Punkt, an dem mit der Wiederherstellung des Ehebundes (im Sinne der vollen Lebens- und Geschlechtsgemeinschaft) trotz aller Bemühungen und Hoffnungen auf Einsicht nach menschlichem Ermessen nicht mehr zu rechnen ist. Das ist bspw. häufig dann der Fall, wenn nur einer um die Rettung der Ehe kämpft, dem anderen Partner aber nichts daran gelegen ist.

Was die Kirchenväter angeht, so ist deren Urteil zur Möglichkeit der Wiederheirat gespalten, das erkennt ja die Glaubenskongregation im Schreiben an die Bischöfe vom 14.09.1994 ausdrücklich an.


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 Sensenbrenner 10. Februar 2012 
 

@Quirinusdecem

Das Problem der Dritt- und Viertehe stellt sich nur dann, wenn man sich in die innerorthodoxe Diskussion darüber einklinkt, ob die Geschiedenenehe ein „Mysterion“ (also im kath. Sprachgebrauch ein Sakrament) ist oder nicht.

Diese Frage würde ich angesichts des berechtigten Einwands von @tünnes und in Würdigung der lateinischen Tradition verneinen wollen: Wenn die sakramentale Einehe ein Abbild des Gottesbundes ist, kann der Partner nicht einfach gewechselt werden. Das tut Gott ja auch nicht (es wäre so, als ob sich Gott von den Menschen enttäuscht abwenden und eine andere „Spezies“ irgendwo im Weltall suchen würde). Gott ist unverbrüchlich treu, und statt den Weinberg aufzugeben sandte er seinen eingeborenen Sohn – in dem Wissen, dass er von den bösen Winzern umgebracht würde.

In meinem „Modell“ handelt es sich bei der „geduldeten Untreue“ aber nicht um einen „neues“ sakramentales Eheband.


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 Sensenbrenner 10. Februar 2012 
 

@Hadrianus Antonius

Danke für die Hintergrundinfos zu Bonifaz\' Position.

Was die Laisierung betrifft, geht es nicht um laxe oder weniger laxe Handhabung. Es geht um die grundsätzliche Möglichkeit, von so einem Versprechen zu dispensieren.

Richtig ist aber, dass der Vergleich von Laisierten und Geschiedenen in verschiedener Hinsicht krankt. 1. ist der Priesterzölibat nicht biblisch verankert, 2. betrifft er nicht den innersten Kern des Weihesakraments (egal wie man zum Zölibat steht, niemand schließt die *grundsätzliche* Möglichkeit aus, beide Sakramente - Ehe + Ordo - zu empfangen). Die Geschlechtsgemeinschaft ist aber natürlich ein Wesensmerkmal der Ehe.

Aber es gibt auch Parallelen. Insbes. die Absicht, auf dem Gnadenweg von einer sehr grundlegenden, Geschlechtsleben und Lebensform betreffenden Bindung freizustellen, nicht um den Leuten zu Diensten zu sein, sondern um zu vermeiden, dass ein nachvollziehbares Bedürfnis gleich zur Todsünde wird.


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 Victor 10. Februar 2012 
 

Schockenhoff hat etliche Freunde

unter deutschen Bischöfen. Er darf außer im Erzbistum Köln und bei anderen wenigen Papst-treuen Bischöfen doch überall sein Gift ausstreuen.
Das geht von A wie Ackermann (Trier) bis Z wie Zollitsch- kein Thema.


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 Sensenbrenner 10. Februar 2012 
 

@Idemar, alles in Butter, kein Problem :-)

Die von dir eingeführte Frage finde ich aber wichtig. Es gibt diese Mt-Stelle ja nunmal. Die Orth. sehen sie als Jesuswort an und handeln entsprechend. Sie ist zwar auch vom Laien relativ rasch als mögliche Interpolation zu erkennen. Aber das heißt ja nicht, dass sie weniger wert wäre und man sich nicht daran halten soll. Wenn es eine Ergänzung ist, ist sie inspiriert und gibt die Absicht Jesu wieder. Sonst müsste die Kirche sagen: Das ist eine spätere Verfälschung irgendwelcher Römer (wie Hadrian vermutet), dann wäre es eine apokryphe Stelle und müsste aus dem kanonischen Text gestrichen werden. Das hat die Kirche aber nie getan. Stattdessen haben wir Augustin, der es sich mit seiner Antwort etwas leicht macht (bekannte Schwäche Augustins) und die Stelle ignoriert. Und Thomas liefert eine klar als interessegeleitete Fehlinterpretation erkennbare (eigentlich unhaltbare) exegetische Umdeutung. Unbefriedigend.


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 templer 10. Februar 2012 

Ich denke dennoch das daran etwas falsch ist. Ein Mörder wird besser behandelt als ein wiederverheirateter Geschiedener.

Wenn jemand ermordet, busse tut, beichtet und bereut - wird er wieder zugelassen.

Aber jemand der falsch geheiratet hat.. Zumal das heutzutage ja gar nichts mehr bedeutet - Millionen von Menschen sind geschieden und haben mehrmals geheiratet.

\"Was Gott zusammenbringt...\" SOweit ich weiss handelt Gott auch so, dass er den Menschen zeigt das sie falsch liegen - womöglich auch in einer Ehe.

Das gehört auf den Tisch und muss besprochen werden. Es istungerecht das ein Mann dessen Frau die Kinder misshandelt oder missbraucht mit dieser Frau zusammenbleiben muss und keine Gottesfürchtige Ehe führen kann mit einer Frau die will.


Templarii - nicht betroffen vom Thema


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 Hadrianus Antonius 9. Februar 2012 
 

@Sensenbrenner Pastoral II

Sie referieren zurecht nach dem H. Bonifatius und seiner Haltung zu der Unverbrechlichkeit der Ehe.
Diese Haltung war durch Weisheit und Erfahrunggestützt:
die cchristliche Länder England und Irland litten damals stark unter Plünderungen und Menschenraub; nicht selten wurden Männer weggeführt und ihr Schiksal war lange ungewiß.
In großer Not gingen zurückgebliebene Ehefrauen (häufig mit notleidender Familie) auch neue Bindungen ein, was problematisch wurde wenn viel später ein Totgewähnter zurückkehrte.
Die Kirche empfahl und praktizierte die Lösung, daß der totgewähnte und trotzdem zurückgekehrte mit beidseitigem einvernehmen ins Kloster ging; die unglückliche (milde) Härte für das eine Individuum stand dem Schutz der Familie gegenüber- eine weise Entscheidung..


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 Hadrianus Antonius 9. Februar 2012 
 

@Sensenbrenner Pastoral

Was die pastorale Betreuung bei Eheschwierigkeiten betrifft, möchte ich hier verweisen nach der 5-teiligen Artikelserie von S.E. Erzbisch. André Léonard (Belgien) in Pastoralia (2011: 5-6/9/10/11 und 2012:1 ).
Eine Übersetzung aus dem Französischen ins Deutsche scheint sehr empfehlenswert.
Es fällt übrigens auf daß sehr viele Klagepunkte auf Deformationen der postkonziliären Ära zurückzuführen sind:
eitgehende Regression der Beichte, monopolisierende Fixierung auf die Eucharistie mit Vernachlässigung des Stundengebets, Geringschätzung der \"stillen Messe\", totaler Verdrehung der in den Konzilstexten beschriebenen Rolle der Laien und der Priester mit jetzt auf breiter Ebene wahrnehmbaren Selbststilisierung von Laien zu \"Priester(Innen)\"- auch hier wird nicht in Demut gedient sondern mit Hybris gefordert.


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 Hadrianus Antonius 9. Februar 2012 
 

@Sensenbrenner Ordo I

Völlig zurecht haben Sie in Ihrer Antwort auf @tünnes die Analogie zu der Laisierung von Priestern gelegt.
Tatsächlich wird auch hier ein Treueversprechen (diesmal ggb. Gott selber st. ggb. den Ehepartner.) gebrochen.
Die laxe Handhabung der Laisierung, wie sie sehr lange in vielen westlichen Diözesen Gang und Gabe war, hat sehr viel Verwirrung gestiftet und hat die kirchliche Lehre sicher nicht klar und deutlich der Öffentlichkeit gezeigt.
Umso erfreulicher daß in letzterer Zeit profilierte und engagierte (Erz)Bischöfe auf diesem Gebiet sehr streng sind (z.B. S.E. Erzbisch. Léonard v. Belgien)


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 Hadrianus Antonius 9. Februar 2012 
 

@JohnPaul \"5 Männer...\"

Joh.4, 17-19: \" Schön hast du das gesagt:\"Ich habe keinen Mann\"; denn 5 Männer hast du gehabt und jener, den du nun hast, ist nicht dein Mann\".
Es handelt sich um eine samaritanische Frau, die offensichtlich erst 5 Partnerschaften hatte und jetzt mit dem Ehemann einer anderen Frau zusammenlebte; nach damaligen jüdischen Normen die Unanständigkeit und Anrüchigkeit in Person.
Da strenggläubigen Juden und Rabbi\'s im Besonderen extreme Zurückhaltung ggb. Frauen angesagt war, ist dieses Gespräch äusserst ungewöhnlich, umsomehr als es sehe schnell fundamental-theologisch wird und in die erfolgreice Verkündigung in Samarien mündet.
Über die Unverbrechlichkeit des Ehebunds sagt diese Bibelstelle jedoch nichts aus.


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 ThomasMoore 9. Februar 2012 

Aus der Enzyklika arcanum divinae sapientiae

\"41 Bei der großen Begriffsverwirrung aber, die täglich weiter um sich greift, muss man wissen, dass niemand die Gewalt hat, das Band einer unter Christen rechtmäßig geschlossenen und vollzogenen Ehe zu lösen, dass die Eheleute sich daher einer offenbaren Sünde schuldig machen, wenn sie aus welcher Ursache auch immer einen neuen Ehebund schließen wollen, ehe der erste durch den Tod gelöst ist. – Wenn aber die Dinge so weit gekommen sind, dass ein Zusammenleben nicht mehr länger erträglich zu sein scheint, dann gestattet die Kirche, dass ein Teil sich vom andern trennt; sie sucht die Nachteile der Trennung durch ihre Sorge und ihre Hilfe, wie sie den Verhältnissen der Eheleute entsprechen, zu verringern, aber stets wird sie auf die Wiederherstellung der ehelichen Eintracht hinarbeiten. \"


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 Idemar 9. Februar 2012 
 

Danke und Entschuldigung!

@ Sensenbrenner
Ich war zu ungeduldig! Pausen war ich von Dir nicht gewohnt. Also: nichts für ungut! Die Texte haben sich zeitlich überschnitten! \"Hybris\" nehme ich zurück!


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 Quirinusdecem 9. Februar 2012 
 

@Sensenbrenner

...M.E. könnte eine „kath. Zweitehe“ nur so etwas wie (per Gnadenakt) „geduldete Untreue“ sein. ...

Ungeachtet aller anderen Einwänden ist hier die Problematik des Zähelens gegeben. Im Fall von \" entweder oder\" und genau einmal ist alles geklärt. Im Falle von Zweitehe stände unmittelbar die Frage nach Drittehe, Viertehe oder überhaupt Ehe auf Zeit im Raum, die mit den selben Argumenten wie Zerrüttung, Mitleid etc. gestellt würden - -und es gäbe dann nur schwerlich eine Argumentation dagegen. Damit wäre der christliche, oder sollte ich besser gesagt der katholische Ehebegriff nichtig. Damit wäre auch das oder besser ein Sakrament erledigt, was die Frage nach den übrigen Sakramenten unmittelbar aufwerfen würde und in der Nichtigkeit derselben endet. Soll ich weitermachen...?


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 Idemar 9. Februar 2012 
 

Sensenbrenner verstummt!

Meine Fragen an Dich stehen unbeantwortet im Raum. Willst Du nicht oder kannst du nicht. Ich weiß, dass die Fiktion einer\" mathäischen Gemeinde\" überkonfessionelles Gemeingut der Bibelforscher ist. Aber ich hätte es gern auch aus Deinem Munde gehört. Na, vielleicht überwindest Du Deine Theologenhybris noch. Ich habe Zeit.


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 Sensenbrenner 9. Februar 2012 
 

Forts.

Deine Einwände sind ernstzunehmen. Stärker als meinen „Vorschlag“ treffen sie aber die orthodoxe Wiederverheiratungspraxis. Eine Zweitehe muss [kann] nicht sakramental sein. Bei der orthodoxen Geschiedenenehe ist das umstritten, die heute gängige Krönung (Zeichen der Sakramentalität der orth. Trauung) ist Niketas v. Heraklea (13.Jh.) zufolge eigentlich eine Fehlentwicklung, wird aber geduldet.

Auch nach katholischer Lehre ist die Ehe ein „menschliches“ Ding („Natureinrichtung“), nämlich der vom Schöpfer vorgesehene Bund zwischen Mann und Frau. Paulus nennt sie ein „großes Geheimnis“ (μυστήριον, sacramentum) und sagt: „ich beziehe es auf Christus und die Kirche“ (Eph 5,32). D.h. nicht an sich ist die Ehe ein Geheimnis, sondern wegen ihrer Ähnlichkeit zum Neuen Bund. (Und die ist weg, wenn der Vertrag gebrochen wird.)

Das innerweltliche Rechtsinstitut (Vertrag) wird keineswegs abgeschafft, sondern von Christus zum Gnadenzeichen er


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 Sensenbrenner 9. Februar 2012 
 

@tünnes

Wir erklären selbstverständlich gar nichts, das Lehramt erklärt (wenn es Bedarf sieht) und der sensus fidei fidelium akzeptiert (oder nicht), das sind die Spielregeln. Wir leisten mit unseren Gedankenspielen nur die Zuarbeit.

Bekanntlich bleibt auch der laisierte Priester durch die Weihe auf ewig geprägt, praktiziert aber nicht und bekommt meist sogar eine Dispens zur kirchlichen Heirat. Eine Dispens vom Treueversprechen kann ich mir auch bei hoffnungslos Geschiedenen vorstellen, evtl. auch nur zum Eingehen einer nichtsakramentalen Geschlechtsgemeinschaft (Zivilehe) mit Erlaubnis des Exgatten, als Alternative zur Josefsehe und um der Schwachheit der Menschen willen, damit sie nicht in Sünde fallen oder an der Kirche verzweifeln.

Aus weit weniger schwer wiegenden Gründen (nämlich nur, weil es unpraktisch war) hat die Kirche etwa eine riguristische Deutung der Worte Jesu über das Schwören abgelehnt, und da gibt es keinen relativierenden matthäischen Einschub.


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 Sensenbrenner 9. Februar 2012 
 

Hier die pastorale Leitlinie:

Noch im 8. Jh. legte Papst Gregor II. (+731) dem hl. Bonifatius (+754) ein seelsorglich-barmherziges Urteil über Zweitehen nahe. Wenn eine Frau ihren ehelichen Pflichten nicht nachkommen könne, wäre es gut, ihr Gatte verbliebe bei ihr und übe Enthaltsamkeit. Aber weil das nur ein großer Mann (Heroe) kann, so soll, wer sich nicht beherrschen kann, lieber heiraten. Doch soll er ihr [der ersten Frau] den Lebensunterhalt nicht entziehen, wenn nur Krankheit der Grund ist und nicht etwa ein verdammenswertes Verschulden es unmöglich macht.

Der hl. Bonifatius wies den Pragmatismus seines Papstes allerdings weit von sich.

(Zit.n. Scheule, Beichten)


Ich habe oben @Dismas angesprochen, meinte aber @karthäuser, sorry! Deine Bedenken sind wichtig. Es geht aber nicht um billige Gnade oder leichtfertige Libertinage, auch nicht einfach nur „Barmherzigkeit“. Neben moralischem Realitätssinn spielt auch (rechtliche) Billigkeit eine Rolle – s.a. @Bodmann!


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 Sensenbrenner 9. Februar 2012 
 

Unzuchtsklausel

@Idemar, ich weiß es nicht. Die Exegeten halten die Matthäusklausel seit langem für eine spätere Interpolation. Jedenfalls beweist sie, dass sehr frühe Gemeinden die sexuelle Untreue als möglichen Ausnahmetatbestand ansahen, der Scheidung und Wiederheirat erlaubte.

Das zeigt vor allem, dass es hier nicht um „Protestantisierung“, neumodische Liberalität oder Anbiederung an den Zeitgeist geht, sondern um ein Problem, das die christliche Kirche zu allen Zeiten beschäftigte. Und die riguristische Auslegung der Worte Jesu hat immer schon zu Unbehagen und Bedenken unter Schafen und Hirten geführt und wurde als unmenschliche Härte und unchristlicher Legalismus empfunden. Man denke an den Rat Papst Gregor II. an den hl. Bonifaz (liefere ich gleich nach).
Oder eben an die auch von uns als der Tradition gemäß anerkannte orthodoxe Praxis, die sich auf die o.gen. Klausel beruft und als Zugeständnis an die menschliche Schwachheit begreift.


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 Hadrianus Antonius 8. Februar 2012 
 

@John Paul Hebr.10,24

Viel zu wenig wird bei der Diskussion betr. der Situation von Geschiedenen berücksichtigt, was der Hl.Vater in seiner Predigt zur diejährigenFastenzeit schrieb (Hebr.10,24) und was vor allem für christliche Ehepartner gilt:\"Wir sollen Achtsamkeit füreinander haben und uns untereinander zu Liebe und guten Taten anspornen\".
Die Hl.Kirche ist kein Eheberatungsinstitut und keine Reparaturanstalt; sie fordert viel vom Menschen weil sie Großes von ihm hält.
Die Liebe und die Barmherzigkeit Gottes ist grenzenlos; sie lassen sich jedoch nicht erzwingen.
So bleibt die Demut und das Gebet als Quelle von Trost und Hoffnung.
Cordialiter


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 Bodmann 8. Februar 2012 
 

Das Thema wiederverheiratet Geschiedene hat ja , wie zu erwarten ,zu kontroversen Stellungnahmen geführt,allerdings allein unter dem Aspekt der Dogmatik.Der von @Friedemann Bach angeführte Aspekt der Moraltheologie- mit unterschiedlicher Gewichtung der Schuld- wurde überhaupt nicht diskutiert.Einen weiteren Gesichtspunkt, nämlich den der Pastoral, vermisse ich ebenfalls.Wenn Gott alle Menschen liebt, dann wohl auch diese spezielle Problemgruppe. Wie sieht es nun konkret mit seelsorgerlichen Maßnamen in diesem Bereich aus?.MIt Kirchenrecht allein dürfte diese Fragestellung nicht zu lösen sein.


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 tünnes 8. Februar 2012 
 

@ Sensenbrenner
Also erklären wir ein unauslöschliches Prägemal zu einem Prägemal, dass beliebig oft eingeprägt werden kann?
Oder erklären wir, dass es gar keine Prägemal ist, sondern ein beliebig oft zu wiederholdenes Zeichen, dass abhängig ist vom Willen des Menschen.
Wenn der Mensch nicht mehr gewillt ist dem Prägemal Substanz zu geben, dann hat es sich aufgelöst?
Also ist die Ehe halt soch nur ein menschlich Ding?
Es ist eigentlich überhaupt kein Sakrament?
Ich dachte immer die Ehe sei deswegen Sakrament, weil der Mensch als Mann und Frau Abbild Gottes ist. Ist aber Gott in sich Gespalten? Sind die göttl. Personen austauschbar?


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 Idemar 8. Februar 2012 
 

Bitte um Nachhilfe!

@ Sensenbrenner
Sie behaupten. \"Die Unzuchtsklausel
ist wohl sicher ein Einschub, allerdings hat der mit den Römern nichts zu tun, sondern mit der Rechtspraxis der matthäischen Gemeinde.\"
Meine Frage: Wo befand sich Ihre \"matthäische Gemeinde\"? Gibt es von ihr irgend eine Spur in der Geschichte, den Namen einer zugehörigen Person, einen Reflex auf sie in anderen Schriften, wo eine profane Interessenslage, die zu diesen \"Einschub\" führte? Wann glauben Sie, ist er erfolgt. Was heißt Ihr eigenartiger Ausdruck \"wohl sicher\"? Welche Gründe gibt es anzunehmen, dass die \"Hurerei\"-Klausel kein Jesus-Wort ist?


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 Hadrianus Antonius 8. Februar 2012 
 

@Sensenbrenner \"Neubeginn\"

Jetzt wird es interessant:in Ihrem letzten Posting enden Sie mit \"...mit der Möglichkeit zum Neubeginn\".
Wie Sie sicher wissen, ist der Geist willig, das Fleisch aber schwach.
Interessant ist deshalb- und soziologisch und pastoral sehr realistisch- wieviele \"Neubeginne\" Sie pro Person gewähren möchten: 1? 2? oder 7x7?
Das Sakrament Ehe wird dadurch durchlöchert wie ein Greyerzer Käse- was schon Luther bewußt war, als er die Ehe kurzerhand \"ein weltliches Ding\" nannte und jedem Sakramentalcharakter absprach.
Von gesundem Menschenverstand zeigte übrigens seine Aussafe:\"Fleischliche Sünden führen zu fleischlichen Folgen\"; die arme Kinder und Verlassene Ehepartner sollten nicht als Kollateralschäden oder unglückliche Folgen von vorübergehend sakramentalen Verbindungen angesehen werden.
Es ist doch ganz einfach: ein Sakrament ist ein Sakrament; den Eid ggb. Gott (und den Partner) ist zu halten.
Kein Mensch ist gezwungen, den Eid ggb. Gott und den Pa


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 ThomasMoore 8. Februar 2012 

@ JohnPaul

\"Wenn jemand etwa in Jahren der Glaubensferne zum zweiten Mal heiratet und in dieser Ehe Kinder hat, dann aber zum Glauben zurückfindet (ich kenne solche Fälle), ist es dann wirklich Gottes Wille, dass - wenn eine Annulierung der ersten Ehe nicht möglich ist - die Familie sich trennt und die Kinder eines ihrer Elternteile verlieren?\"

Das verlangt ja auch niemand. Es gibt z.B. ja die Möglichkeit, in einer \"Josefsehe\" zusammen zu leben, dann wäre eine Zulassung zu den Sakramenten ja auch möglich.


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 Sensenbrenner 8. Februar 2012 
 

Vielweiberei

@Calimero: Streng genommen ist selbst Wiederheirat nach dem Tod polygam, man nennt das \"sukzessive Polygamie\". Die alte Kirche und die Orthodoxen sahen sie ungern, ausgeschlossen wurde sie aber nie, nur einige Riguristen (Montanisten, Novatianer) taten das.

Zu Lebzeiten des Ehepartners nochmal zu heiratet, ist dagegen \"simultane Polygamie\". Einen Unterschied, ob man mehrere Frauen nebeneinander oder nacheinander hat, sah die traditionelle Lehre nicht.

Die Polygamie der alttestamentlichen Patriarchen war Augustin zufolge keine Sünde, weil es damals so Sitte war. Für Christen dagegen ist sie verboten.


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 Quirinusdecem 8. Februar 2012 
 

@Calimero

... nicht so ganz. Dies wäre, in Zeit und Raum auf den Zeitpunkt bezogen, monogam, ausserhalb von Zeit und Raum, also bei Gott, polygam und bezogen auf den gesamten Zeitraum des individuellen materiellen Lebens auch polygam.....


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 Calimero 8. Februar 2012 
 

@Hadrianus Antonius

\"... daß die monogame Ehe mit dem christlichen Familienmodell zivilisatorisch ein absolutes Erfolgsmodell ist,\"

Richtig!
Aber was soll an \"Scheidung und nachfolgender Wiederverheiratung\" nicht monogam sein.


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 Sensenbrenner 8. Februar 2012 
 

Was aber Gott verbunden hat, das darf der Mensch nicht trennen (Mt 19,6)

Aber wenn er es doch tut? Unauflöslichkeit bedeutet ja nicht, dass wir nicht dagegen verstoßen und das Eheband entgegen dem Befehl Jesu doch zerschneiden könnten.

Die faktische Scheidung des Ehebandes zerstört die Ehe, das damit verbundene sakramentale Gnadenzeichen wird zunichte (oder ist blockiert, bis sich die Gatten aussöhnen und das Sakrament wiederherstellen). Das ist eine schwere Schuld, die zwar vergeben werden kann, aber die Ehe ist oft nicht mehr heilbar.

Also, @ThomasMoore: Die Tat ist abgeschlossen, wenn die Ehe in nicht wiedergutzumachender Weise zerstört wurde. Das Sakrament kann ohne ein Mindestmaß an ehelicher Verbundenheit nicht bestehen. Wenn nichts mehr zu retten ist, kannst du nur noch Buße tun, aber die sakramentale Ehe nicht wiederherstellen. Ob die Buße zwingend darin bestehen muss, lebenslang Single zu bleiben, ist unter guten Christen nicht einheitlich geregelt.


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 Sensenbrenner 8. Februar 2012 
 

Beispiel zur Verdeutlichung:

Wenn ich die Kommunion nehme und dann meine Schwiegermutter erschlage, habe ich die mitgeteilte Gnade veruntreut, die sakramentale Mitteilung war umsonst, die Gnade ist durch meine Schuld wirkungslos, blockiert, Obex. Sie dringt ggf. erst wieder durch, wenn ich meine entsetzliche Tat bereue, Buße tue und beichte. Die Schwiegermutter wird dadurch leider nicht wieder lebendig. Damit muss ich leben, es ist eine unaufhebbare Last, doch die Sünde kann vergeben werden. Dann kann ich ggf. auch wieder kommunizieren.

Das Problem bei der Ehe liegt im Verhältnis von Sakrament und Rechtsinstitut.

Grund der Unauflöslichkeit ist nach Augustinus die Sakramentalität der Ehe. Sie ist ein Prägemal wie Taufe und Ordo. Das Sakrament ist ein göttliches Heilszeichen, keine Vertragsbindung.

Ist der Vertrag aber gebrochen, der Ehekonsens zerstört, so ist dem Sakrament die Materie entzogen.


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 Sensenbrenner 8. Februar 2012 
 

Die Unzuchtsklausel

ist wohl sicher ein Einschub, allerdings hat der mit den Römern nichts zu tun, sondern mit der Rechtspraxis der matthäischen Gemeinde.

Es gibt in der alten Kirche beide Positionen: solche, die das Eheband durch Ehebruch für gelöst halten (Tertullian, Laktantius, Cyrill, Theodoreth, Viktor von Antiochien und die späteren Griechen), und solche, die eine Wiederheirat auch in diesem Fall ausschließen (Cyprian, Novatian, Clemens, Origines, Epiphan, Gregor von Naizanz und die späteren Lateiner). Außerdem gab es vermittelnde Positionen, die eine Wiederheirat zwar ablehnen, für den unschuldigen Teil aber dulden (Basilius, Chrysostomus u.a.).

Das Tridentinum respektiert die orthodoxe Tradition, indem es nach can. 7 nur den ausschließt, der die katholische Meinung (wonach auch Ehebruch das Band nicht auflöst) explizit als Irrtum bezeichnet. Nicht ausgeschlossen ist demnach der, der auch die griechische Praxis für gangbar hält.


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 Hadrianus Antonius 8. Februar 2012 
 

@Sensenbrenner @John Paul

Mit Unbehagen stelle ich fest daß Sie die klare kirchliche Lehre betr. die Ehe mit vielerlei kasuistischen Methoden versuchen zu lockern.
Sie vergessen daß die monogame Ehe mit dem christlichen Familienmodell zivilisatorisch ein absolutes Erfolgsmodell ist, verglichen mit z.B.der Polygamie und libertinären Verhältnissen.Patchworkfamilien und Mehrfachgeschiedenen kamen übrigens auch im Evangelium vor ( die Herodessippe/Hasmonäen und Joh.4) und wurden von Jesus ausnahmslos abgewiesen.


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 Hadrianus Antonius 8. Februar 2012 
 

@Sensenbrenner Das Eheversprechen

Sie berücksichtigen nicht den sakramentalen Charakter der christliche trTuung und den Wert des Treueeids/Treueschwurs bei der Eheschließung und bei der Priesterweihe mit dem Zölibatsversprechen.
In dem antiken jüdisch-hellenistischem Kontext ist ein Eid/ Treueversprechen unverbrechlich und absolut und nicht von Situationen und geänderten Lebensumständen abhängig.
Das ist nicht einfach, nicht leicht, keine Wellness- und Wohlfühlgeschichte; der Weg des Glaubens ist jedoch kein Weg der Bequemlichkeit sondern von Treue, von Verzicht und. von Opfer.


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 Hadrianus Antonius 7. Februar 2012 
 

@JohnPaul \"Vorsicht\"

Die von Ihnen genannte Evangelienstellen geben alle die Unauflöslichkeit der Ehe wieder.
1. Die Stelle \"...Es sei denn, daß ein Fall von Unzucht vorliegt...\" (früher auch: \"...ausser bei Hurerei...\") ist nach Meinung fast aller Kommentatore eine spätere Einschiebung; den Römern ( mit ihrer sehr freien Handhabung der Ehe) war ein totales Scheidungsverbot damals unverständlich.
2. In Joh. 8.1-11 wird der Ehebrecherin nicht vergeben, sondern Jesus bewahrt sie vor dem Tod durch Steinigung und entlaßt sie mit dem Befehl:\"Geh und sündige nicht mehr\"
3.Joh.4: \"5 Männer hast du gehabt ...\": es handelt sich um eine Samaritanerin, Angehörige einer vom orthodoxen Judentum abgefallenen Sekte; die Richtigkeit dieser Aussage bei einer höchst merkwürdigen Situation beweist dieser Frau daß Jesus ein Prophet, ein Mann Gotttes ist und bringt das Gespräch auf den Messias,den Christus.


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 karthäuser 7. Februar 2012 

Scheingefechte

Der verantwortungsvolle wiederverheiratete Geschiedene, der sich nach der Kommunion sehnt und am Ausschluss leidet, wird gerne bemüht. Vergleichbare Argumente gibt es in der Abtreibungsdiskussion (das schwerstbehinderte Kind, das Vergewaltigungsopfer ...). Es gibt solche Fälle. Sind sie die Regel ? Oder werden sie nur instrumentalisiert ? Eine Ehe, die nicht auf Sand gebaut ist, wird auch in Stürmen Bestand haben. Ehepaare, die miteinander beten, weisen die niedrigste Scheidungsrate auf.
Mein Eindruck ist, dass es hinter dem Deckmantel wohlklingender Argumente darum geht, die christliche Ehe und die ihr Schutz bietende kath. Kirche zu untergraben.
Die Sünde soll bagatellisiert werden. Der gute Streit um den Erhalt einer Ehe soll als unsinnige Kraftvergeudung verhöhnt werden. Der Lebensabschnittsgefährte soll zum Leitmodell erkoren werden. Der Mensch soll der Beliebigkeit und Austauschbarkeit preisgegeben werden.


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 JohnPaul 7. Februar 2012 

@Kathole

\"Joseph Ratzinger hatte die fragliche Position seinerzeit nie im Auftrag und namens der Kirche gelehrt, er hatte sie nur als Gedanken, als momentane wissenschaftliche Meinung, geäußert, ohne besserwisserische Attitüde und ohne die Autorität der Kirche dafür in Anspruch zu nehmen. Warum hätte ihm also die Lehrerlaubnis entzogen werden sollen?\"

J. Ratzinger hatte damals als Lehrstuhlinhaber für katholische Theologie in einem akademischen Diskurs eine Position vertreten, auf die hin er sich eine Änderung des kirchlichen Lehramtes vorstellen konnte. Das Gleiche scheint mir nun - noch dazu in der gleichen Frage mit dem gleichen Ergebnis - hier auf Schockenhoff zuzutreffen. Einen Unterschied sehe ich insoweit nicht.

Die staatlich bezahlten Strafrechtsprofessoren dürfen doch auch darüber nachdenken (und darüber publizieren), wie man das Strafrecht ändern könnte/sollte, auch wenn klar ist, dass sie nicht legitimiert sind, solche Rechtsänderungen vorzunehmen (sondern nur Parl


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 Kathole 7. Februar 2012 
 

@JohnPaul

Joseph Ratzinger hatte die fragliche Position seinerzeit nie im Auftrag und namens der Kirche gelehrt, er hatte sie nur als Gedanken, als momentane wissenschaftliche Meinung, geäußert, ohne besserwisserische Attitüde und ohne die Autorität der Kirche dafür in Anspruch zu nehmen. Warum hätte ihm also die Lehrerlaubnis entzogen werden sollen? Ich bin sicher, er wäre sogar sehr froh gewesen, hätte er damals einen Bischof vom Format eines Kardinal Ratzinger gehabt, der ihn dabei -liebevoll, aber klar- korrigiert hätte. So aber mußte er, in mühsam und aufrichtig erarbeitetem Erkenntniszugewinn erst selbst die Korrektur vornehmen.


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 proelio 7. Februar 2012 
 

Prof. Schockenhoff ist ein leibhaftiges Beispiel

für die verhängnisvollen Fehlentwicklungen, die durch das sog. Pastoralkonzil eingeleitet wurden.
Und dies trifft leider auch auf die allermeisten Bischöfe in dieser Welt zu.
\"An ihren Früchten sollt ihr sie erkennen.\"
Oder: \"Hütet euch vor den falschen Propheten, die in Schafskleidern zu euch kommen, inwendig aber reißende Wölfe sind.\"
Beten wir für ein rasches Ende dieser unseligen Glaubensverwirrung!!


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 Fink 7. Februar 2012 
 

Domherr Christoph Casetti (Schweiz) schreibt zu diesem..

...zu diesem Thema Gutes und Richtiges in der heutigen \"Tagespost\" (7.2., Seite 6).


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 JohnPaul 7. Februar 2012 

@ Bonna

\"Gut, dass Sie \"vorsichtig\" sein wollen. Aber der Fall liegt klar. Schockenhoff zitiert eine \"veraltete\", weil ausdrücklich aufgegebene Position, die man jedenfalls unter dem Namen \"Ratzinger\" nicht mehr zitieren kann, ohne darauf hinzuweisen, dass R. diese Position später ausdrücklich aufgegeben hat. Wer dies unteschlägt, führt in die Irre. Im Fall Sch. ist die Einleitung eines Verfahrens zum Entzug der Lehrerlaubnis überfällig.\"

Was könnte daran irreführend sein? Dass der Heilige Vater heute anders denkt, wissen doch alle - und deshalb diskutieren wir doch überhaupt nur hier. Das hätte Sch. (wenn er es denn tatsächlich nicht getan hat) daher gar nicht erwähnen müssen, sondern er konnte die Kenntnis hierüber einfach voraussetzen.

Ich bin jedenfalls froh, dass man J. Ratzinger damals nicht die Lehrerlaubnis entzogen hat.


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 JohnPaul 7. Februar 2012 

@ Dismas

\"Schlimm finde ich, wie Sie mit den Schriftstellem und Jesu Worten umgehen: Ja, er vergibt der Ehebrecherin, so wie diese Sünde dem Gläubigen im Hl.Bußsakrament auch vegeben wird, das ist unstrittig. ER sagt aber auch die wichtigen Worte \"Gehe hin und sündige nicht mehr!\" Die \"Geschiedenen die mit einem \"neuen Partner\" zusammenleben tun dies aber permanent! Gleich ob weltlich verheiratet oder nicht.\"

Ich verstehe nicht ganz, was \"schlimm\" sein könnte an den von mir angeführten Zitaten oder dem Kontext, in den ich sie stellte. Dass Ehebruch Sünde ist, hatte ich doch gar nicht bestritten. Aber es gibt Pfadabhängigkeiten: Wenn jemand etwa in Jahren der Glaubensferne zum zweiten Mal heiratet und in dieser Ehe Kinder hat, dann aber zum Glauben zurückfindet (ich kenne solche Fälle), ist es dann wirklich Gottes Wille, dass - wenn eine Annulierung der ersten Ehe nicht möglich ist - die Familie sich trennt und die Kinder eines ihrer Elternteile verlieren?


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 a.t.m 7. Februar 2012 

Es steht geschrieben im Heiligen Willen Gottes unseres Herrn.

Vom Gesetz und von der Ehescheidung: Lukas16. 16-18
Bis zu Johannes hatte man nur das Gesetz und die Propheten: Seitdem wird das Evangelium vom Reich Gottes verkündet und alle drängen sich danach hinzukommen. Aber eher werden Himmel und Erde vergehen, als das auch nur der kleinste Buschstabe im Gesetz wegfällt. Wer seine Frau aus der Ehe entlässt und eine andere heiratet, begeht Ehebruch; auch wer eine Frau heiratet, die von ihrem Mann aus der Ehe entlassen worden ist, begeht Ehebruch.

Unsere unsterblichen Seelen werden nachdem wir unsere irdischen Hüllen abgelegt haben, von Gott dem Herrn nicht nach weltlichen Gesetzen sondern nach seinen Gesetzen gerichtet. Und daher ist es wahrlich im Sinne der christlichen Nächstenliebe das wir unsere Brüder und Schwestern vor Sünden bewahren und vor allem das wir diese daüber aufklären. Denn leider ist es ja schon so das viele Sünden nicht mehr als Sünder erkannt werden, und das ist sicher nicht im Sinne Gottes unseres Herrn.
Gott z


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 Tadeusz 7. Februar 2012 

Wow! Ideologisierung ohne Sinn und Zweck

\"dass er diese Fehlentwicklung der kirchlichen Morallehre \"

Sensebrenner - bist Du Schockenhoff?

So viel Blödsinn wie Du in Deinen Beiträgen geschrieben hast, kann doch nur ein fehlgeleiteter Theologe schreiben...


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 frajo 7. Februar 2012 

Ich würde so manchem hier empfehlen,

mit ihrer Argumentation zur Frage zum Eherecht einmal zum Finanzamt zu gehen. \"Herr Finanzbeamter, ich habe mich ja redlich bemüht, meine Firma gut zu organisieren und Geld zu verdienen; leider hat es nicht geklappt und jetzt habe ich leider kein Geld mehr, um meine Umsatzsteuer abzuliefern\". Wie viel Zeit zu diskutueren wird das Finanzamt sich wohl nehmen?


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 Sensenbrenner 7. Februar 2012 
 

Damit jeder weiß, wovon ich redete:

Schon beim Kirchenlehrer Augustinus (354-430) ist nachzulesen, dass ein gewisser Pollentius ihm geklagt habe: „Ein Mann, der sich von seiner Frau trennt und eine andere heiratet, hat nur dann eine Chance, sich nach einer gewissen Bußzeit wieder mit der Kirche zu versöhnen, wenn er seine frühere Frau umbringt. Denn ein Mörder kann nach einer bestimmten Bußzeit wieder zur Eucharistie zugelassen werden, ein wieder verheirateter Geschiedener dagegen nicht.“ Augustinus hält dagegen: Erstens gehöre es sich für einen Christen nicht, einen anderen Menschen umzubringen; zweitens stelle ein Mord eine abgeschlossene Tat dar und könne deshalb gesühnt werden, eine ungültige Ehe hingegen sei ein dauerhaftes und fortdauerndes Fehlverhalten. Das Problem ist also keineswegs neu.

(zitiert nach C. Lücker)

Die Kirche müsste Augustin hier nicht folgen. Er wirft die Dinge durcheinander. Die Sünde ist weniger die ungültige Ehe, sondern das Verlassen des Gatten um der neuen Beziehung willen.


2
 
 Sensenbrenner 7. Februar 2012 
 

Schockenhoff

ist es bei allen Vorbehalten im Detail zu danken, dass er diese Fehlentwicklung der kirchlichen Morallehre in diesem Punkt trotz Anfeindungen deutlich als solche benennt. Er und der „junge Ratzinger“ werden m.E. in dieser Frage letztlich recht behalten.

Dass die Frage vom sensus fidei fidelium schon überwunden ist, zeigt m.E. nicht nur die Lage in der katholischen Kirche (eine vom Buchstaben des Gesetzes abweichende Praxis gibt es hier auch bei sehr konservativen, gewissenhaften und keineswegs leichtfertigen Priestern schon seit über 50 Jahren), sondern auch die zweifelsfrei rechtgläubige Praxis bei den Orthodoxen. Anders als in der Zölibatsfrage kann sich die Kirche hier auch nicht darauf herausreden, das könne man eben unterschiedlich handhaben.

Die Behauptung, Kommunionempfang für getrennte Eheleute und ihre neuen Zivilpartner komme einer Leugnung der Unauflöslichkeit der Ehe gleich, ist in dieser legalistischen Strenge nicht haltbar.


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 Friedemann Bach 7. Februar 2012 
 

Tatsächlich ist die aktuelle Lesart klar: Wiederverheiratet Geschied. können nicht zur Kommunion.
Ich glaube aber, dass ein Professor das Recht hat, vat. Stellungnahmen auf ihre Konsistenz zu überprüfen und Dinge weiterzudenken. BXVI hat dies als Professor auch immer wieder getan (Vgl. auch Äußerungen zum Primat).

Was ich nicht verstehe, warum die moraltheol. Kategorie der \"Schwere der Schuld\" keine Rolle spielt. Ist doch ein Unterschied, ob ein Mann aus Jux u. Tollerei seine Frau sitzen lässt und sich eine Jüngere nimmt oder ob jemand, der schuldlos verlassen wurde, nach Jahren wieder eine Beziehung eingeht. Auch wird nicht berücksichtigt, wenn es Kinder in einer neuen Beziehung gibt.
Was mich sehr belastet ist, dass für Menschen, deren Beziehung gescheitert ist, unsere, meine, Kirche nicht als Ansprechpartner fungiert, sondern nur mit dem Kirchenrecht kommt. Ich stehe zu meiner Kirche, aber hier leide ich an und mit ihr.


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 cor 7. Februar 2012 

Ungenaue Begrifflichkeit

Warum läßt man das differenzierende \"zivil\" vor \"wiederverheiratete Geschiedene\" gerade im innerkirchlichen Raum allzu oft weg? \"Wiederverheiratete Geschiedene\" sind aus der Sicht eines Katholiken verheiratet und weder geschieden noch wiederverheiratet.
Diese Unschärfe macht es bestimmten Personen und Gruppierungen leicht, die eigentliche/n Problematik/en rund um dieses Thema zu vernebeln und die in Mk 10, 5 erwähnte \"Hartherzigkeit\" wird dann gerne von sich geschoben :-(


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 Dismas 7. Februar 2012 

@John Paul

Sorry, aber ich denke, da machen Sie es sich zu leicht. Schockenhof stellt sich offen gegen die LEhre der Kirche und verrät damit sien Gehorsamsgelübde. Daran ist nichts zu deuteln, der frühere Kard.Ratzinger hat längst seine Äußerung berichtigt.
Schlimm finde ich, wie Sie mit den Schriftstellem und Jesu Worten umgehen: Ja, er vergibt der Ehebrecherin, so wie diese Sünde dem Gläubigen im Hl.Bußsakrament auch vegeben wird, das ist unstrittig. ER sagt aber auch die wichtigen Worte \"Gehe hin und sündige nicht mehr!\" Die \"Geschiedenen die mit einem \"neuen Partner\" zusammenleben tun dies aber permanent! Gleich ob weltlich verheiratet oder nicht. Die Barmherzigkeit gebietet es, diese nicht zum Empfang der Hl.Kommunion zuzulassen, denn das wäre ihnen nicht zum Heil sondern ein Gottesraub.


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 wedlerg 7. Februar 2012 
 

@ JohnPaul: die entscheidende Entgleisung

ist die Stelle:
\"Wenn sie dazu in einem kirchlichen Dienstverhältnis stehen, müssen sie mit einer Kündigung rechnen, weil ihre persönliche Lebensführung im Widerspruch zur Moralauffassung der kath. Kirche steht. Doch Jesus verhielt sich anders zu den Menschen, er predigte Vergebung\"

Das ist vielleicht guter Mainstream-Liberalismus, aber Sinn-freie Verkürzung des Evangeliumss. Kann ja sein, dass im EInzelfall Reue und Vergebung angebracht sind.

Von vorneherein den Egalitätsmantel über alles zu breiten, führt aber die Botschaft ad absurdum.


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 Quirinusdecem 7. Februar 2012 
 

@JohnPaul

... wie oft noch muss ich dieses Zitat zu Ende führen. Es ist das Lieblingszitat vieler, aber keine führt es zu Ende aus..
\" gehe hin und sündige hinfort nicht mehr...\"
zumeist kehrt danach ein wenig Ernüchterung ein, hält aber nur kurz an.

Wenn ein Dieb fortgesetzt seinen Lebensunterhalt mit stehlen \"verdienen\" will, weil dies in seinen augen der für ihn richtige Lebensentwurf ist, so sagt keiner, das mit dem Stehlen ist deine Sache und obliegt deinem Gewissen, aber von der Kommunion können wir dich deswegen nicht ausschließen. Schließlich hat Jesus allen Sündern vergeben. Dies ist eine Pervertierung der christlichen Lehre und Aussage und verhöhnt die Opfer....


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 Bonna 7. Februar 2012 
 

@JohnPaul

Gut, dass Sie \"vorsichtig\" sein wollen. Aber der Fall liegt klar. Schockenhoff zitiert eine \"veraltete\", weil ausdrücklich aufgegebene Position, die man jedenfalls unter dem Namen \"Ratzinger\" nicht mehr zitieren kann, ohne darauf hinzuweisen, dass R. diese Position später ausdrücklich aufgegeben hat. Wer dies unteschlägt, führt in die Irre. Im Fall Sch. ist die Einleitung eines Verfahrens zum Entzug der Lehrerlaubnis überfällig.


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 a.t.m 7. Februar 2012 

Ironie Anfang: Und das schöne an solchen Irrlehrern ist ja die Tatsache,

das diesen die Apostelnachfolger des deutschsprachigen Raumes also viele unserer Bischöfe so energisch entgegen treten und dies so nicht mehr ihre Irrlehren verbreiten lassen. Ihr Hirten macht weiter so stellt euch diesen Wölfen entgegen, damit man nicht sagen kann das auch ihr Blind, Taub und Stumm gegenüber den Früchten dieser Gotteslästerer seit. Ironie Ende.

Es ist traurig aber wenn wundert es noch das die Kirchen immer leerer werden und die Heiigen Sakramente nicht mehr empfangen werden.

Gott unser Herr, befreie die Ablasshandel betreibende \"Körperschaft öffentlichen Rechts katholische Kirche des deutshcsprachigen Raumes\" vom Rauch Satans und vernichte die Sünde in ihr.


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 JohnPaul 7. Februar 2012 

Vorsicht

Mit der Abwertung Schockenhoffs wäre ich etwas vorsichtiger (als die meisten der Kommentatoren hier). Wenn die heutige Position Schockenhoffs früher einmal (so oder so ähnlich) von J. Ratzinger geteilt wurde, so kann man sie wohl durchaus vertreten, ohne ein \"Lügner\" oder \"Verräter\" zu sein. Ohne dem Lehramt widersprechen zu wollen, gibt es ja auch andere Stellen, die durchaus für eine Lockerung der Position zu wiederverheirateten Geschiedenen sprechen könnten:

- So gibt es ja den berühmten Einschub Jesu (\"es sei denn, dass ein Fall von Unzucht vorliegt\").

- Auch hat Jesus (@ Marcus) durchaus der Ehebrecherin vergeben, ohne dass sie vorher erkennbar Reue gezeigt hätte (in Joh 8,1-11).

- Zudem frage ich mich immer, wie die Stelle in Joh 4 zu interpretieren ist: \"Fünfmal warst du verheiratet, und der Mann, mit dem du zusammen lebst, ist nicht dein Mann.\" Wenn das tatsächlich so im Urtext stünde (ich kann kein Griechich), wäre interessant, was


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 wedlerg 7. Februar 2012 
 

Schockenhoff regt in mir nur ein müdes Lächeln

dabei ist gerade das Evangelium in puncto Unauflöslichkeit der Ehe radikal:

\"Sie sind also nicht mehr zwei, sondern eins. Was aber Gott verbunden hat, das darf der Mensch nicht trennen.
Mt 19,7 Da sagten sie zu ihm: Wozu hat dann Mose vorgeschrieben, dass man (der Frau) eine Scheidungsurkunde geben muss, wenn man sich trennen will?
Mt 19,8 Er antwortete: Nur weil ihr so hartherzig seid, hat Mose euch erlaubt, eure Frauen aus der Ehe zu entlassen. Am Anfang war das nicht so.
Mt 19,9 Ich sage euch: Wer seine Frau entlässt, obwohl kein Fall von Unzucht vorliegt, und eine andere heiratet, der begeht Ehebruch.
Mt 19,10 Da sagten die Jünger zu ihm: Wenn das die Stellung des Mannes in der Ehe ist, dann ist es nicht gut zu heiraten.
Mt 19,11 Jesus sagte zu ihnen: Nicht alle können dieses Wort erfassen, sondern nur die, denen es gegeben ist.\"

Viel erfasst hat Schockenhoff offenbar nicht;)

und weiter:
Ihr habt gehört, dass gesagt worden ist:


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 Smaragdos 7. Februar 2012 
 

Jesus predigte Umkehr

\"Doch Jesus verhielt sich anders zu den Menschen, er predigte Vergebung, nicht Ausschluss.\"

Jesus predigte vor allem UMKEHR, Herr Schockenhoff! Lesen Sie doch bitte nochmals Mk 1, 15: \"Die Zeit ist erfüllt, das Reich Gottes ist nahe. Kehrt um, und glaubt an das Evangelium!\"


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 Theobald 7. Februar 2012 
 

Drama

Ich bin immer wieder erschüttert, wie wenig bibelfest und bewandert in kirchlicher Lehre (und ihrer Begründung!) solche wohlbezahlten Theologen sind.

Jeder 15-Jährige aus meinem alten Jugendgebetskreis könnte seine Aussagen widerlegen!


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 Wildrosenöl 7. Februar 2012 
 

Schockenhoff

stellt hier den von der liberalen Theologie fantasierten Jesus vor: Der sanfte Rabbi, der Allen alles vergibt, ohne Reue, ohne Umkehr und Buße zu verlangen. Ein Laie, ein einfacher Christ, braucht nur das Neue Testament aufzuschlagen, zu blättern, um den Moraltheologen zu widerlegen.

Schockenhoff beunruhigt mich nicht mehr, seine Positionen sind bekannt. Was mich beunruhigt, ist das offensichtlich fehlende Lehramt in unserer Kirche. Bei EB Zollitsch, dem zuständigen Bischof, rennt er offene Türen ein. Rom kann nicht alles allein und dann noch gegen die Bischöfe machen. Zumal der Apostolische Nuntius klar Stellung bezogen hat vorm Papstbesuch. Die Gläubigen sind diesen heterodoxen Theologen ausgeliefert. Seit Jahrzehnten.


8
 
 Dismas 7. Februar 2012 

Leider, leider wieder

ein Verräter, Heuchler und Verführer der Gläubgen... Dieser Herr schadet sich und anderen.... In seinem Hochmut hält er sich wohl für allein maßgebend.


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 Marcus, der mit dem C 7. Februar 2012 
 

Schockenhoff lügt schon...

bei der Behauptung Jesus habe Vergebung gepredigt. Jesus predigte nämlich Reue, Umkehr und dann Vergebung. Diese drei Dinge gehören untrennbar zusammen.

Schockenhoff\'s Theologie erinnert stark an das Halbzitat von Joh. 8,7-11, denn der letzte Satz:
\"Geh hin und sündige fortan nicht mehr\" wird gerne unterschlagen. Das ginge ja wider die Häresie der Allerlösungslehre.


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 kaiserin 7. Februar 2012 
 

Wieder ein bunter Kuckucksvogel ,als Zutat für die deutsche ,vergiftete Torte \"Dialogprozess\"!


8
 
 nemrod 7. Februar 2012 
 

Was ,wenn nicht solches, kann von jemanden wie Schockenhoff oder jedem anderen aus der Reihe der antipäpstlichen Memorandumscanaille erwartet werden?!


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