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| ![]() Aussagen der Deutschen Bischöfe zur 'Pille danach' fehlerhaft?1. März 2013 in Deutschland, 24 Lesermeinungen Die Stellungnahme der Deutschen Bischofskonferenz zur 'Pille danach' sei irreführend, kritisiert ein Mitglied der Paepstlichen Akademie fuer das Leben. Man müsse davon ausgehen, dass alle Präparate auch abtreibend wirken. Rom (kath.net/CNA/jg) Die Deutsche Bischofskonferenz hatte am 21. Februar eine Stellungnahme veröffentlicht. Darin wurde die Abgabe der 'Pille danach' in katholischen Krankenhäusern an Vergewaltigungsopfer erlaubt, 'insofern sie eine verhütende und nicht eine abortive Wirkung hat'. Kath.net hat berichtet. Die 'Pille danach' könnte verwendet werden, wenn sie ausschließlich verhütend wirke, sagte Aznar, der Mitglied der P?pstlichen Akademie für das Leben ist. 'Im Fall einer Vergewaltigung wäre das eine positive Sache', fuhr er wörtlich fort. Allerdings müsse man berücksichtigen, dass die 'Pille danach' auch abtreibend wirke, weil sie die Einnistung des Embryos in die Gebärmutter verhindere. 'Deshalb würde ich sagen, dass eine Pille, die das Leben vieler Menschen beenden kann, niemals nach einer Vergewaltigung verabreicht werden darf', sagte Dr. Aznar. Die Wirkungsweise der Pille müsse eingehend untersucht werden und die Deutsche Bischofskonferenz m?sse eine Begründung liefern, warum sie der Ansicht sei, dass die Pille verabreicht werden könne, ergänzte er. Die Weise, wie es entstanden sei, liege nicht in der Verantwortung des Kindes. 'Ein Kind, das während einer Vergewaltigung gezeugt wurde, verdient genau so viel Respekt wie ein Kind, das einer intensiven Liebesbeziehung entstammt', sagte der Arzt. Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal! ![]() LesermeinungenUm selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen. Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder. | ![]() Mehr zuAbtreibung
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