Loginoder neu registrieren? |
||||||||||||||
| ||||||||||||||
SucheSuchen Sie im kath.net Archiv in über 70000 Artikeln: Top-15meist-diskutiert
| USA: Prozess gegen Abtreibungsarzt17. April 2013 in Chronik, 1 Lesermeinung Dem Arzt werden der Tod einer Patientin und die Ermordung von lebensfähigen Babys vorgeworfen, die er im Rahmen von illegalen Spätabtreibungen getötet haben soll. Ihm droht die Todesstrafe. Philadelphia (kath.net/jg) Die 41-jährige Patientin war 2009 gestorben, weil sie eine zu hohe Dosis an Betäubungsmitteln erhalten hatte, wirft die Anklage dem Arzt vor. Gosnell soll die Babys im sechsten, siebten und sogar achten Monat der Schwangerschaft entbunden haben. Sie seien mit der entsprechenden medizinischen Betreuung lebensfähig gewesen. Nachdem sie die eingeleitete Geburt überlebt hatten, soll der Arzt sie getötet haben, indem er ihnen das Rückgrat durchtrennt hat, heißt es in der Anklage laut Bericht von NBC10. Abtreibungen nach der 24. Schwangerschaftswoche sind im Bundesstaat Pennsylvania verboten. Auch die hygienische Situation seiner Abtreibungsklinik soll nicht den medizinischen Standards entsprochen haben. Ein Untersuchungsbericht der Bundespolizei FBI und der Drogenfahndungsbehörde DEA listet grauenhafte Details auf. Sie hätten Tüten und Flaschen mit den Überresten abgetriebener Babys gefunden, Blutflecke auf Möbel und dem Fußboden, berichteten die Beamten. Weiters seien medizinische Leistungen von Personen durchgeführt worden, die dazu nicht ausgebildet und befugt waren. Auch diese wurden angeklagt. In einem Bericht wird Gosnells Abtreibungsklinik als Haus des Schreckens bezeichnet. Dem Arzt droht die Todesstrafe, berichtet NBC10. A documentary film about Kermit Gosnell, the Philadelphia Women´s Medical Society disaster, and the cover-up by state and local oversight agencies Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal! Lesermeinungen
Um selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen. Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder. | Mehr zuAbtreibung
| Top-15meist-gelesen
| |||||||||||
© 2024 kath.net | Impressum | Datenschutz |