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| ![]() Gericht: Religionsunterricht auch gegen Willen der Mutter21. April 2013 in Deutschland, 2 Lesermeinungen Begründung des Gerichtes argumentiert: Kinder erhalten im Religionsunterricht fundiertes Wissen über Herkunft und Bedeutung religiöser Feste oder den Gottesbezug in der nordrhein-westfälischen Landesverfassung Köln (kath.net/KNA) Auch gegen den Willen eines Elternteils dürfen Kinder am Religionsunterricht und am Schulgottesdienst teilnehmen. Das entschied das Oberlandesgericht Köln am Donnerstag. Im konkreten Fall stritten sich laut Gericht die getrennt lebenden und gemeinsam sorgeberechtigten Eltern, ob die beiden 6-jährigen Kinder am Religionsunterricht der Grundschule teilnehmen sollen. Obwohl auch der Vater konfessionslos ist, befürwortete er eine Teilnahme, weil dadurch die Kinder besser in die Klasse eingegliedert würden und dies dem Kindeswohl diene. Zudem lernten die Kinder die Kulturgeschichte. Dagegen forderte die Mutter die Fortsetzung der bisher religionslosen Erziehung. In Abwägung der Argumente befanden die Richter, dass der Religionsunterricht die Bildung der Kinder fördere. Später könnten sie sich besser für oder gegen die Zugehörigkeit zu einer Religionsgemeinschaft entscheiden. Zudem erhielten die Kinder fundiertes Wissen über die Herkunft und Bedeutung religiöser Feste oder den Gottesbezug in der nordrhein-westfälischen Landesverfassung. Es bestehe nicht die Gefahr, dass den Kindern der christliche Glaube gegen den Willen der Eltern aufgezwungen werde. Das Oberlandesgericht bestätigte eine Entscheidung des Amtsgerichtes Monschau. Wegen der über den Einzelfall hinausgehenden Bedeutung des Falls wurde Rechtsbeschwerde beim Bundesgerichtshof zugelassen. (C) 2013 KNA Katholische Nachrichten-Agentur GmbH. Alle Rechte vorbehalten. Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal! ![]() LesermeinungenUm selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen. Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder. | ![]() Mehr zuReligionsunterricht
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