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Vatikan laisierte Priester wegen sexuellen Missbrauchs dreier Jungen

30. April 2013 in Deutschland, 1 Lesermeinung
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Andreas L. wurde im Januar vorigen Jahres zu sechs Jahren Haft verurteilt. Das Landgericht Braunschweig sah es als erwiesen an, dass er drei Jungen über mehrere Jahre sexuell schwer missbraucht hat


Salzgitter (kath.net/pbh) Der wegen Kindesmissbrauch verurteilte Pfarrer Andreas L. ist nicht mehr Priester. Ein von der vatikanischen Glaubenskongregation durchgeführtes kirchenrechtliches Verfahren führte zu seiner Entlassung aus dem Klerikerstand.

Andreas L. wurde im Januar vorigen Jahres zu sechs Jahren Haft verurteilt. Das Landgericht Braunschweig sah es als erwiesen an, dass er drei Jungen über mehrere Jahre sexuell schwer missbraucht hat. An die strafrechtliche Verurteilung schloss sich ein kirchenrechtliches Verfahren gegen L. an. Das staatliche Urteil wurde zusammen mit den Unterlagen der bisherigen kirchlichen Ermittlungen an die Glaubenskongregation weitergereicht.


„Das entspricht den Vorgaben des Vatikans in Fällen von sexuellem Missbrauch“, erläutert Weihbischof Heinz-Günter Bongartz, Geschäftsführer des Bischöflichen Beraterstabes für Verdachtsfälle des sexuellen Missbrauchs durch Geistliche im Bistum Hildesheim. Das Urteil der Glaubenskongregation könne sich so auf die staatlichen Ermittlungen stützen.

Nach Angaben von Weihbischof Bongartz ist L. einem Vorschlag der Glaubenskongregation gefolgt und hat im Sommer des letzten Jahres um seine Entlassung aus dem Klerikerstand gebeten. Das von der Glaubenskongregation auf diesen Antrag hin ausgestellte Rescript, die Rückantwort auf ein Gesuch, wurde von Bischof Norbert Trelle nun unterzeichnet. Damit ist L. aus dem Priesterdienst entlassen und das kirchenrechtliche Verfahren beendet.


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Lesermeinungen

  30. April 2013 
 

Es hat also von der staatlichen Verurteilung bis zur Entlassung aus dem Klerikerstand über ein Jahr gedauert, und das auch nur, weil der Verurteilte "um seine Entlassung aus dem Klerikerstand gebeten" hat. Ich hoffe sehr, dass sich ein (Weih)bischof in der Zwischenzeit nicht nur brieflich, sondern persönlich im Namen der Kirche bei den Betroffenen und deren Eltern sowie bei der Pfarre entschuldigt hat.


9
 

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