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| ![]() Indien: Menschenrechtler beklagt Straffreiheit für radikale Hindus10. Mai 2013 in Weltkirche, 2 Lesermeinungen 2008 waren im indischen Bundesstaat Orissa 300 Kirchen angezündet, über 100 Christen getötet und Zehntausende vertrieben wurden, doch es gibt keine nennenswerte Strafverfolgung Vatikanstadt (kath.net/KNA) Rund fünf Jahre nach den schweren Ausschreitungen gegen Christen im indischen Bundesstaat Orissa kritisieren Menschenrechtler eine mangelhafte Strafverfolgung der Behörden. Nur zwei Inspektoren und ein kleines Ermittlerteam befassten sich noch mit den zahlreichen Gewalttaten, sagte der katholische Menschenrechtsaktivist John Dayal dem vatikanischen Pressedienst Fides am Dienstag. Im August 2008 hatten radikale Hindus in dem nordostindischen Bundesstaat mehrere hundert christliche Dörfer angegriffen. Dabei gingen fast 300 Kirchen in Flammen auf. Etwa 100 Menschen wurden nach offiziellen Zahlen getötet, Tausende verletzt und in die Flucht getrieben. Auslöser war das Attentat auf einen nationalistischen Hindu-Führer, das den Christen angelastet wurde. Oft würden die Ermittlungen absichtlich verzögert oder nur oberflächlich geführt, beklagte Dayal. Von insgesamt 3.232 Strafanzeigen habe die Polizei nur 1.541 weiterverfolgt. Bisher seien knapp 1.600 Angeklagte freigesprochen worden. Die Zahl der Verurteilungen liegt demgegenüber nach Zahlen von Ende 2012 im zweistelligen Bereich. Das Strafmaß blieb dabei meist gering. Laut Dayal wird noch in lediglich 90 Fällen ermittelt. Der Menschenrechtler beklagte laut Fides, die christlichen Hauptzeugen in den Verfahren würden von Hindus häufig eingeschüchtert und bedroht, um Aussagen zu verhindern. Zudem werde es mit fortschreitender Zeit immer schwieriger, Beweise zu sammeln. In der Ermittlungsarbeit der Behörden herrsche «tiefe Finsternis», so der Menschenrechtler. (C) 2013 KNA Katholische Nachrichten-Agentur GmbH. Alle Rechte vorbehalten. Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal! ![]() LesermeinungenUm selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen. Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder. | ![]() Mehr zuIndien
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