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Homo-Adoption: Weiß die österreichische Regierung, was sie da tut?

27. Mai 2013 in Kommentar, 4 Lesermeinungen
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Der Gesetzesentwurf zum Adoptionsrecht geht über die Vorgaben des EGMR weit hinaus. Doch dem Kindeswohl dient er nicht - Ein Gastkommentar von Jakob Cornides


Wien (kath.net)
Was für ein merkwürdiges zeitliches Aufeinandertreffen: während in Frankreich die Volksmassen (am 13. Jänner waren es in Paris 800.000, am 24. März 1.4 Millionen, und am 26. Mai dürfte eine ähnliche Teilnehmerzahl erreicht werden!) gegen die von der sozialistischen Regierung als gesellschaftspolitisches Prestigeobjekt betriebene Einführung der Homo-Ehe demonstrieren, legt in Österreich nahezu unbemerkt von der breiteren Öffentlichkeit die (einer angeblich christdemokratischen Partei angehörende) Justizministerin Beatrix Karl (siehe Foto!) einen Gesetzesentwurf mit einer ganz ähnlichen Stoßrichtung vor, der homosexuellen Paaren die Adoption von Kindern ermöglichen soll. Dass es sich dabei vorerst nur um die sogenannte "Stiefkindadoption", also um die Adoption des leiblichen Kindes eines (gleichgeschlechtlichen) Lebenspartners, ist reine Augenwischerei: es ist jedem klar, dass dies nur eine Zwischenetappe auf dem Weg zu einem vollen Adoptionsrecht für Homosexuelle ist.

Eine breite politische Debatte zu diesen grandiosen "Reformen" (die man vielleicht eher als "Deformationen" der Rechtsordnung bezeichnen müsste) hat weder in Frankreich noch in Österreich stattgefunden. In Frankreich setzt Präsident Hollande auf eine Strategie der systematischen Dialogverweigerung: er bunkert sich im Elysée wie in einer Wagenburg ein, drückt sein Projekt mit einer knappen parlamentarischen Mehrheit durch, diffamiert die Gegner des Vorhabens (laut Umfragen mindestens die Hälfte der Bevölkerung) als "homophobe Randgruppe" und lässt die Polizei mit Schlagstöcken und Tränengas gegen sie vorgehen: der regierungsamtlich verordnete Schwulismus nimmt hier zunehmend den Charakter einer totalitären und gewalttätigen Ideologie an.

In Österreich geht es vorerst noch ohne Schlagstöcke und Tränengas, aber eine Debatte scheint auch hier nicht erwünscht. Die Homo-Adoption wird nämlich "auf Befehl von oben" eingeführt: der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat vor einigen Wochen ein Urteil in der Rechtssache X. u. a. gegen Österreich (Beschw. Nr. 19010/07) erlassen, demzufolge es eine menschenrechtswidrige Diskriminierung darstellt, dass in Österreich nichtehelichen (heterosexuellen) Lebensgefährten die Möglichkeit einer „Stiefkindadoption“ offensteht, homosexuellen Paaren hingegen nicht. Wenn vom menschenrechtlichen Olymp solch tiefschürfende Einsichten herabgereicht werden, dann hat offenbar jede Kritik und jede Nachfrage zu unterbleiben, da diese sich ja (horribile dictu!) gegen "die Menschenrechte" richten würden. Das Gesetz muss schleunigst geändert werden, damit es zu keinen weiteren Verurteilungen Österreichs kommt - Schluss, aus, basta.


Auf die Gefahr hin, mich fürchterlich unbeliebt zu machen, möchte ich hier in Erinnerung bringen, dass Österreich (zumindest seinem Anspruch nach) ein souveräner und demokratischer Staat ist. Es wäre daher vielleicht nicht zu viel verlangt, Gesetze (zumal solche von erheblicher gesellschaftspolitischer Tragweite) nicht auf Zuruf von außen zu erlassen, sondern erst nach einer offenen und ernsthaften Debatte und aufgrund einer seriösen Folgenabschätzung.

Wer sich die Mühe macht, die Entscheidung des EGMR selbst durchzulesen, der wird schnell feststellen, dass es sich dabei um einen hanebüchenen Unsinn handelt. Das Institut einer speziellen „Stiefkindadoption“ gibt es in Österreich bisher gar nicht – wie kann dann im Hinblick auf sie jemand diskriminiert worden sein? Es gibt nur die Adoption durch ein Ehepaar oder durch Einzelpersonen. Stein des Anstoßes war für den EGMR einzig die Bestimmung in § 197 (vormals § 182) ABGB, wonach bei einer Adoption die Stelle des biologischen Vaters nur von einem Mann, und die Stelle der Mutter nur von einer Frau eingenommen werden kann. Dies hat im Anlassfall die Beschwerdeführerin daran gehindert, das Kind ihrer lesbischen Partnerin zu adoptieren um gemeinsam mit dieser die „Elternschaft“ für dieses Kind zu übernehmen. Doch eine „Diskriminierung aufgrund der sexuellen Orientierung“ konnte hier schon deswegen nicht vorliegen, weil § 197 ABGB auf das Kriterium der „sexuellen Orientierung“ weder direkt noch indirekt Bezug nimmt. Das entscheidende Kriterium ist vielmehr das Geschlecht des Adoptionswilligen - doch auch im Hinblick auf dieses Kriterium kann keine Diskriminierung vorliegen, weil Männer und Frauen exakt gleich behandelt werden. Mit anderen Worten: die Entscheidung des EGMR ist ein offenkundiger (ideologisch motivierter?) Riesenblödsinn, den man beim besten Willen nicht ernstnehmen kann.

Aber selbst wenn man dem EGMR in seiner kruden Argumentation folgte, so wäre damit noch keineswegs gesagt, dass sein Urteil in genau jener Weise umgesetzt werden müsste, wie es das Justizministerium nunmehr vorschlägt. Der EGMR selbst hat ja ausdrücklich eingeräumt, dass die EMRK Staaten nicht verpflichtet, unverheirateten Paaren ein Recht auf „Stiefkindadoption“ einzuräumen. Wesentlich naheliegender wäre es daher, nur Ehepaaren die Möglichkeit der Adoption von minderjährigen Kindern einzuräumen. Die "Stiefkindadoption" könnte dann, wie es ihrem Namen entspricht, auch nur innerhalb der Ehe erfolgen. Dies entspräche der Rechtslage in 37 der 47 Konventionsstaaten, also der europäischen Normalität.

Gemäß Art. 21 der UN Kinderrechtskonvention haben die staatlichen Gesetzgeber dafür zu sorgen, dass das Wohl der davon betroffenen Kinder das vorrangige Ziel einer Adoption sein soll. Ein Gesetz, das bestimmten Personengruppen ein subjektives „Recht auf Adoption“ einräumt, scheint mit dieser Vorgabe schlechthin unvereinbar zu sein. Es ist bizarr, aber für den Geist dieser "Reform" durchaus bezeichnend, dass der vom Justizministerium vorgelegte Gesetzesvorschlag das Kindeswohl mit keinem einzigen Wort erwähnt: weder wird es im Vorblatt als Regelungsziel genannt, noch ist aus dem Text ersichtlich, inwiefern die Adoption durch ein Homo-Paar dem Wohl eines davon betroffenen Kindes dienen könnte. Das Gesetz scheint nur im Interesse der beteiligten Erwachsenen zu liegen; das Kind wird hingegen zur bloßen Verfügungsmasse.

Im Verfahren vor dem EGMR wurde von den Beschwerdeführern argumentiert, dass homosexuelle Paare als Eltern genauso geeignet seien wie heterosexuelle Paare. Belegt haben sie diesen (von ihnen so bezeichneten) "wissenschaftlichen Konsens" vor allem mit einer "Studie", die sich freilich bei näherem Hinsehen als eine bloße Meinungsumfrage unter homosexuellen Paaren herausstellt: im Ergebnis wird dadurch also nur ausgesagt, dass die Probanden eine gute Meinung von sich selbst haben. Ach so. Dann ist ja alles in Ordnung…

Es ist freilich keineswegs so, dass es keine ernsthaften wissenschaftlichen Studien zu diesem Thema gäbe. Insbesondere ist hier auf eine 2012 vom amerikanischen Soziologen Mark Regnerus veröffentlichte Untersuchung hinzuweisen, die als die bisher umfangreichste und qualitativ beste Arbeit zu dieser Frage anzusehen ist und zu dem Ergebnis kommt, dass das Aufwachsen bei homosexuellen oder lesbischen Eltern für die betroffenen Kindern zu signifikant nachteiligen Ergebnissen (im Hinblick auf Bildungs- und Berufserfolg, Gesundheit, Delinquenz, Drogenmissbrauch, Suizidgefährdung, etc.) führt. Es wurde auch festgestellt, dass die betroffenen Kinder ein erheblich höheres Risiko aufweisen, zu Opfern von sexuellem Missbrauch zu werden. Wohlgemerkt handelt es sich hier nicht um eine Meinungsumfrage unter homosexuellen Eltern (die ja wohl kaum zu solch unerwünschten Ergebnissen geführt hätte), sondern um die Untersuchung der tatsächlichen Lebensumstände der betroffenen Personen.

Dem EGMR wurde im Verfahren auch diese Studie vorgelegt, doch hat er sie in seiner Entscheidung mit keinem Wort erwähnt. Warum? Könnte es sein, dass die schwulistische Theorie die Konfrontation mit Tatsachen nicht aushält?

Nicht alles, was vorgeblich "im Namen der Menschenrechte" geschieht, ist tatsächlich dem Wohl des Menschen dienlich. Es ist höchste Zeit, ein bisschen genauer hinzusehen. Wie sich im Anlassfall einmal mehr gezeigt hat, hat der EGMR seine Glaubwürdigkeit sowohl als juristische wie auch als moralische Instanz längst verspielt – wieso also diese Eilfertigkeit, bloß wegen eines offenkundig verfehlten Urteils dieses Gerichtshofs das Wohl vieler Waisen und Halbwaisen aufs Spiel zu setzen?

Unsere Kinder haben Besseres verdient als diesen schludrigen und unüberlegten Gesetzesentwurf.

Kontakte:

ÖVP-Chef Dr. Michael Spindelegger
E-mail [email protected]

Dr. Karlheinz Kopf, ÖVP-Klub-Obmann: E-mail [email protected]

Justizministerin Beatrix Karl

Foto: (c) Justizministerium


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Lesermeinungen

 frajo 28. Mai 2013 

@Flammpunkt

Ich fürchte, Sie haben keinen fundierten Lehrbehelf in die Hand bekommen, aus der Sie Ihre Kenntnis von "Ehe" erworben haben. Die Ehe ist eine auf Dauer angelegte Verbindung von 1 Mann und 1 Frau mit dem Ziel, fruchtbar zu sein und den Nachwuchs in einer geschützten Umgebung auf das Leben vorzubereiten. Es mag bessere Definitionen für die Ehe geben, dem Sinn nach liege ich nicht falsch. Die Erziehung des Kindes erfolgt bereits im Mutterleib von der Zeugung an, das Kind erfährt bereits dort eine starke Prägung auf sein späteres Verhalten hin. Wie sich ein Kind später verhält wird bereits da und größtenteils in den ersten Lebensjahren grundgelegt. Hierzu gibt es massenhaft gesicherte wissenschaftliche Erkenntnisse, die auch Ihnen zugänglich sein könnten. Dort lohnt es sich nach Informationen darüber zu suchen und nicht bei Ideologen, für die der Mensch nur nach deren Nutzen und als Wählerstimme gesehen wird. lg


4
 
 Flammpunkt 28. Mai 2013 

Ehe

Auch wenn es für viele schmerzlich ist und viele das nicht wahrhaben wollen, die Ehe hat nicht, nada, null mit Fortpflanzung zu tun.
Die Ehe ist und war lediglich eine Institution zur Absicherung von Wirtschafts- und Machtverhältnissen, sowie im religiösen und heutigen Sinne als symbolischer Akt. Die klassischer Form der Ehe ist daher auch die Kusinenheirat.
Blickt man auf die Nachwuchsfrage aus historischer und anthropologischer Sicht, so ist die Existenz einer Familie, sei es in der Klein-/Groß- oder Sippenfamilie ein fördernder Faktor zum Schutz der Jungen. Eine "Ehe" braucht es dafür aber definitiv nicht.
Die Einführung der Homo-Ehe ist daher rein eine Frage der Gleichstellung und in keinster Weise der Fortpflanzung.
Und zum Punkt Vorbilder: Die Sozialisation von Kindern geschieht in der erweiterten Familie, Schule, durch die eigene Altersgruppe und die Medien (siehe Hurrelmann und Mead). Und die bestehen in der Regel aus mehr als Mama und Papa.


4
 
 Scotus 28. Mai 2013 

Beten wir wieder für Österreich!

Es gibt heute nicht mehr viele (betende) Gläubige unter den Politikern - Michael Spindelegger ist einer. Nicht nur als Mitglied des Ritterordens vom Heiligen Grab zu Jerusalem setzt er sich auch als Außenminister besonders für die Christen im Nahen Osten und im arabischen Raum ein.

Abgesehen davon besuchte er mehrmals - auch außerhalb von Wahlzeiten - die österreichische Maria-Namen-Feier (damals noch in der Wr. Stadthalle), wo für Österreich und den Frieden in der Welt gebetet wird.

Seit ungefähr dieser Zeit habe ich es mir zur Aufgabe gemacht, für diesen Politiker zu beten. Ich hoffe, dass mein Gebet weiterhin erhört wird, und dass dieses wunderschöne Österreich bald wieder von einem besonnenen und verantwortungsbewussten Menschen sowie einem gläubigen Christen regiert wird.


3
 
 rosengarten1997 27. Mai 2013 

Zahlen werden auch in Deutschland gefälscht !

Die gestrigen Demonstrationen in Paris gegen die Beschlüsse der Regierung wurde im ZDF heute-journal mit einem ca. 20 Sekunden dauernden Beitrag abgehandelt. Hier wurde gesagt es wären einige "Zehntausend" gewesen die sich zu Demonstrationen gegen die Politik von Hollande versammelt hätten. Es ist auch in Deutschland eine manipulative Berichterstattung zu Gunsten der Homolobbyisten zu spüren und wir werden mit Sicherheit eine der nächsten Staaten sein, die entweder von der EU Mainstream Gesetzesverordnung eingeholt, oder durch innerpolitische Verbände bzw. Parteien eine ähnliche Gesetzgebung wie in Frankreich bzw. Österreich erhalten.


4
 

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