![]() |
Loginoder neu registrieren? |
|||||
![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() | ||||||
SucheSuchen Sie im kath.net Archiv in über 70000 Artikeln: ![]() ![]() ![]() ![]() Top-15meist-diskutiert
| ![]() Erzbischof Müller: Wiederverheiratete können nicht zur Kommunion14. Juni 2013 in Aktuelles, 68 Lesermeinungen Präfekt der Römischen Glaubenskongregation, Erzbischof Gerhard Ludwig Müller, sieht keine Möglichkeit, geschiedene Katholiken nach erneuter Heirat zur Kommunion zuzulassen Würzburg (kath.net/KNA) Der Leiter der Römischen Glaubenskongregation, Erzbischof Gerhard Ludwig Müller, sieht keine Möglichkeit, geschiedene Katholiken nach erneuter Heirat zur Kommunion zuzulassen. In einem Autorenbeitrag für die in Würzburg erscheinende «Tagespost» (Samstag) legt Müller ausführlich dar, warum die katholische Kirche einem solchen Wunsch auch nicht in Einzelfällen nachkommen könne. Die Unauflöslichkeit jeder gültig und sakramental geschlossenen katholischen Ehe gelte absolut. Weil es sich dabei um eine «göttliche Norm» handle, könne die Kirche darüber nicht verfügen. Der Erzbischof räumt ein, dass diese Lehre «in einer säkularisierten Umwelt häufig auf Unverständnis» stößt. Dieser Entwicklung könne die Kirche aber «nicht entsprechen durch pragmatische Anpassung an das vermeintlich Unausweichliche». Es sei auch nicht zulässig, dass die betroffenen Gläubigen aufgrund ihrer subjektiven Gewissensüberzeugung die Kommunion empfingen. Wer an der Gültigkeit seiner in die Brüche gegangenen Partnerschaft zweifle, müsse zur Prüfung ein kirchliches Ehegericht anrufen. Dieses könne dann die Verbindung gegebenenfalls für nichtig erklären. Müller grenzt sich in seinem Beitrag deutlich von der orthodoxen Kirche ab, die Zweit- und Drittehen unter ihren Mitgliedern zulässt und segnet. Diese Praxis sei «mit dem Willen Gottes nicht zu vereinbaren» und stelle ein «nicht zu unterschätzendes ökumenisches Problem dar». Einer Berufung auf ein Notstandsrecht oder die göttliche Barmherzigkeit erteilt Müller eine Absage. Der Erzbischof spricht sich unter diesen Umständen für eine intensivere seelsorgliche Zuwendung zu betroffenen Gläubigen aus. Der von der Kirche den wiederverheiratet Geschiedenen aufgezeigte Weg sei nicht einfach. Indem sich die Betroffenen bemühten, «die Praxis der Kirche zu verstehen und nicht zur Kommunion zu gehen, legen sie auf ihre Weise Zeugnis für die Unauflöslichkeit der Ehe ab». Außer dem Kommunionempfang gebe es auch noch andere Weisen der Gemeinschaft mit Gott. Seelsorger sollten Menschen «in irregulären Situationen» einfühlsam zur Seite stehen. (C) 2013 KNA Katholische Nachrichten-Agentur GmbH. Alle Rechte vorbehalten. Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal! ![]() LesermeinungenUm selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen. Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder. | ![]() Mehr zuEucharistie
| ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Top-15meist-gelesen
| |||
![]() | ||||||
© 2025 kath.net | Impressum | Datenschutz |