![]() |
Loginoder neu registrieren? |
|||||
![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() | ||||||
SucheSuchen Sie im kath.net Archiv in über 70000 Artikeln: ![]() ![]() ![]() ![]() Top-15meist-diskutiert
| ![]() Einen Ablass erhalte man nicht 'wie einen Kaffee am Automaten'16. Juli 2013 in Weltkirche, 12 Lesermeinungen Der Vatikan hat die Voraussetzungen für den Erhalt eines Ablasses während des Weltjugendtages in Rio de Janeiro präzisiert: Twitter-Botschaft allein reicht nicht für Ablass Vatikanstadt (kath.net/KNA) Kein Ablass nur per Twitter: Der Vatikan hat die Voraussetzungen für den Erhalt eines Ablasses während des Weltjugendtages in Rio de Janeiro präzisiert. Für Nichtanwesende reiche es nicht aus, einfach die Twitter-Botschaften des Papstes zu lesen, online eine Messe des WJT anzuschauen oder den Besuch des Papstes in Brasilien via Live-Streaming zu verfolgen, sagte der vatikanische Medienverantwortliche, Erzbischof Claudio Maria Celli, der Tageszeitung «Corriere della Sera» (Dienstag). Einen Ablass erhalte man nicht «wie einen Kaffee am Automaten», so der Präsident des päpstlichen Medienrates. Die Medien seien lediglich Instrumente, die dem Glauben zur Verfügung stünden. Entscheidend für den Erhalt eines Ablasses sei, dass deren Nutzung «geistliche Früchte im Herzen jeden Einzelnen» hervorbringe. Der Vatikan hatte in der vergangenen Woche mitgeteilt, dass Franziskus zum WJT in Rio vom 23. bis zum 28. Juli auch jenen einen vollkommenen Ablass gewähre, die das Treffen über die Neuen Medien verfolgten. Es war das erste Mal, dass die Möglichkeit eines Ablasses auf die Nutzer solcher Medien ausgedehnt wurde. Ein vollständiger Ablass ist nach dem Katechismus der Katholischen Kirche «Erlass einer zeitlichen Strafe vor Gott für Sünden, die hinsichtlich ihrer Schuld schon getilgt sind». Das heißt, er tilgt nicht die Sünden selbst; er läutert von deren schädlichen Folgen für die Gemeinschaft und den Betreffenden. Diese werden in der katholischen Kirche als «zeitliche Sündenstrafen» bezeichnet. Voraussetzung für die Wirksamkeit eines Ablasses ist der Empfang des Bußsakraments, der Kommunion sowie ein Gebet in der Meinung des Papstes. (C) 2013 KNA Katholische Nachrichten-Agentur GmbH. Alle Rechte vorbehalten. Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal! ![]() LesermeinungenUm selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen. Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder. | ![]() Mehr zuTheologie
| ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Top-15meist-gelesen
| |||
![]() | ||||||
© 2025 kath.net | Impressum | Datenschutz |