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Alle Gläubigen haben das Recht auf eine wahre katholische Liturgie

6. August 2013 in Weltkirche, 31 Lesermeinungen
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Der Priester und bekannte Blogger John Zuhlsdorf gibt Ratschläge, wie man eine Beschwerde beim Bischof oder einer vatikanischen Behörde richtig einreicht, wenn die liturgischen Vorschriften der Kirche nicht eingehalten werden.


Vatikan (kath.net/jg)
„Alle Christgläubigen haben das Recht auf eine wahre Liturgie und besonders auf eine Feier der heiligen Messe, wie sie die Kirche gewollt und festgesetzt hat, wie es also in den liturgischen Büchern und durch andere Gesetze und Normen vorgeschrieben ist.“ So steht es in der Instruktion „Redemptionis sacramentum“ (RS), die von der Kongregation für den Gottesdienst und die Sakramentenordnung im Jahr 2004 veröffentlicht worden ist. Was kann man tun, wenn die liturgischen Vorgaben der Kirche missachtet werden? Auch darauf gibt die Instruktion eine Antwort: „Jeder Katholik, ob Priester, Diakon oder christgläubiger Laie, hat das Recht, über einen liturgischen Mißbrauch beim Diözesanbischof oder beim zuständigen Ordinarius, der ihm rechtlich gleichgestellt ist, oder beim Apostolischen Stuhl aufgrund des Primats des Papstes Klage einzureichen.“ (RS 184)


Der amerikanische Priester John Zuhlsdorf hat auf seinem Blog einige Ratschläge veröffentlicht, die man im Briefwechsel mit einem Bischof oder einer vatikanischen Behörde beachten soll. Zuhlsdorf kann hier aus eigener Erfahrung sprechen. Er war Mitarbeiter der Päpstlichen Kommission Ecclesia Dei.

Zuhlsdorf empfiehlt, zunächst den Priester oder Pfarrer auf einen liturgischen Missbrauch aufmerksam zu machen. Wenn dieser nicht antworte oder nicht bereit sei, den Missbrauch abzustellen, solle man sich an den zuständigen Ortsbischof wenden. Eine Beschwerde in Rom sollte erst durchgeführt werden, wenn auch auf diesem Weg kein Erfolg zu erzielen sei. Wer näher am Ort des Geschehens sei, könne die Ereignisse besser untersuchen, schreibt er. Zuhlsdorf empfiehlt, die gesamte Korrespondenz aufzubewahren und in Kopie beizulegen, wenn man sich an die nächst höhere Stelle wendet.

Ein weiterer wichtiger Punkt sei relevantes Beweismaterial. Dies könne in Form von Ton- und/oder Bildaufnahmen, Berichten oder Ankündigungen in Medien wie Pfarrblättern oder Zeugenaussagen geschehen, schreibt Zuhlsdorf.

Das Schreiben solle kurz gehalten sein. Es solle nicht länger als eine Seite sein und möglichst sachlich die Ereignisse schildern. Gefühle hätten hier keinen Platz, ebenso sei von persönlichen Angriffen auf beteiligte Personen abzusehen, empfiehlt er. Weiters solle man den Adressaten des Briefes nicht ihre Arbeit erklären. Diese würden selbst erkennen, welche Canones des Kirchenrechts verletzt worden seien und ob ein Akt des Ungehorsams eines Priesters vorliege.

Am Ende des Schreibens solle man sich bei den Adressaten für die Dienste bedanken und ihnen versprechen für sie zu beten. Dies solle man dann auch wirklich tun, schreibt Zuhlsdorf.

Link zur Instruktion Redemptionis sacramentum.

Blog von P. Zuhlsdorf


Beispiel: Liturgiemissbrauch in der Diözese Linz




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