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| Indischer Bundesstaat erlässt Gesetz gegen blinden Aberglauben24. August 2013 in Aktuelles, keine Lesermeinung Der Glaube an Schwarze Magie, Geisteraustreibungen, das Versprechen von Wundern gegen Bezahlung oder auch erzwungener Sex unter dem Vorwand, ein wiedergeborenes Familienmitglied zu sein, ist in Indien weit verbreitet. Mumbai (kath.net/KNA) Ein indischer Bundesstaat verbietet künftig per Gesetz Aberglaube und Schwarze Magie. Nach der Ermordung eines bekannten Aktivisten gegen Aberglaube am Dienstag erließ die Regierung von Maharashtra am Mittwoch das vor Jahren angestoßene Gesetz, wie die Zeitung «Hindustan Times» berichtet. Das per Verordnung in Kraft getretene Gesetz verbietet Aberglauben, Schwarze Magie und «unmenschliche Rituale», die Menschen im Namen von Religion ausbeuten. Es ist laut dem Bericht das erste seiner Art in Indien. Eine formelle Verabschiedung durch das Parlament steht noch aus. Der am Dienstag in Pune von unbekannten Tätern erschossene Aktivist gegen Aberglauben und Schwarze Magie, Narendra Dabholkar, hatte 1999 einen ersten Gesetzentwurf vorgelegt. 2003 wurde dieser ins Parlament von Maharashtra eingebracht. Laut dem Bericht war das Vorhaben jedoch über Jahre durch die Opposition von rechtsextremen hinduistischen Gruppen sowie die hinduistische Wakari-Sekte verhindert worden. Die Kritiker sahen Atheisten am Werk, die den Hinduismus auslöschen wollten. Am Mittwoch protestierten in Pune und in Mumbai (Bombay) Tausende Anhänger von Dabholkar für eine zügige Aufklärung des Mordes und die Verhaftung der Täter. Der Glaube an Schwarze Magie, Geisteraustreibungen, das Versprechen von Wundern gegen Bezahlung oder auch erzwungener Sex unter dem Vorwand, ein wiedergeborenes Familienmitglied zu sein, ist in Indien weit verbreitet. Im Bundesstaat Bihar etwa wurden im Januar 2012 zwei Männer verhaftetet, die ein sieben Jahre altes Mädchen als Opfer für eine gute Ernte getötet hatten. Im Juni wurden in Jharkhand zwei Frauen wegen «Hexerei» ermordet. (C) 2013 KNA Katholische Nachrichten-Agentur GmbH. Alle Rechte vorbehalten. Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal! LesermeinungenUm selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen. Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder. | Mehr zuIndien
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