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Kirche geht gegen amtsenthobenen Priester vor

23. August 2013 in Deutschland, 8 Lesermeinungen
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Trotz Amtsenthebung hatte ein in eingetragener Partnerschaft mit einem Mann lebender Priester im September 2011 in Berlin zu einem «Abendmahl mit Christen verschiedener Konfessionen» eingeladen


Köln/Essen (kath.net/KNA) Die katholische Kirche will einen amtsenthobenen homosexuellen Priester aus dem Klerikerstand entlassen. Er hatte im September 2011 unmittelbar vor dem Deutschlandbesuch von Papst Benedikt XVI. einen kirchenrechtlich nicht erlaubten Gottesdienst gefeiert, kath.net hatte berichtet.

Der Essener Bischof Franz-Josef Overbeck beantragte für den aus seiner Diözese stammenden suspendierten Geistlichen Christoph Schmidt in Rom die Entlassung aus dem Klerikerstand. Das geht aus Unterlagen hervor, die Schmidt am Freitag in Köln veröffentlichte. Der Vizeoffizial des zuständigen Kirchengerichts des Erzbistums Köln, Dominik Kitta, bestätigte den Vorgang, ohne ihn zu kommentieren.


Schmidt hatte gemeinsam mit dem ebenfalls amtsenthobenen Priester Norbert Reicherts im Vorfeld des Papstbesuches am 21. September 2011 in Berlin zu einem «Abendmahl mit Christen verschiedener Konfessionen» eingeladen. Schmidt und der aus dem Erzbistum Paderborn stammende Reicherts hatten ihr Priesteramt Ende der 1990er Jahre niedergelegt und leben offen als homosexuelles Paar zusammen. In Köln leiten sie ein kirchlich nicht anerkanntes Seelsorgezentrum. Zu dem Gottesdienst mit Abendmahl in Berlin waren ausdrücklich evangelische Christen, Homosexuelle sowie Geschiedene eingeladen. Das Austeilen der Kommunion etwa an wiederverheiratete Geschiedene stellt nach katholischem Kirchenrecht Ungehorsam dar.

(C) 2013 KNA Katholische Nachrichten-Agentur GmbH. Alle Rechte vorbehalten.


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Lesermeinungen

 Bene16 25. August 2013 
 

@Bergsteiger

Im obigen Text ist ein kath.net-Artikel verlinkt, dem Sie unter anderem Folgendes entnehmen können: „Dies sei jedoch keine ökumenische Abendmahlsfeier, sondern „wir als Protestanten gewähren einer katholischen Gruppe Gastrecht in einer unserer Kirchen“, erläuterte Superintendent Bertold Höcker vom evangelischen Kirchenkreis Berlin-Stadtmitte. Damit könne diese Gruppe „hier eine nach ihrem Verständnis gültige Eucharistiefeier begehen“.
Bei den katholisch geweihten Geistlichen handelt es sich um Männer, die sich „weiterhin als freiberuflich tätige Priester“ verstehen.

Es ging also explizit nicht um ein Gedächtnismahl!
Im Übrigen erlaubt die Katholische Kirche ihren Gliedern aus guten Gründen auch keine Teilnahme am protestantischen Abendmahl.


1
 
 Bergsteiger 25. August 2013 
 

@Johan Martin

"dass wir zur Heiligkeit berufen sind und dass der Herr uns durch seine Gnade hilft, die Sünde zu überwinden"
Absolut!!!! Ich bin ganz Ihrer Meinung. Vielleicht habe ich mich zu vorsichtig ausgedrückt. Grundsätzlich meine ich, dass Christen unterschiedlicher Konfession, die sich so wie Sie und ich zu Christus bekennen, (denn das, was Sie gesagt haben, gehört selbstverstândlich dazu,) zusammen Abendmahl feieren können. Da ja Abendmahl NUR ein Gedâchtnismahl ist, wâhrend Eucharistie ja etwas anderes ist. Das nur Katholiken vorbehalten ist. Soweit, sogut.

Zu den beiden ehemaligen Pfarrern braucht man ja dann weiter nichts mehr zu sagen,oder?


1
 
 Johann Martin 25. August 2013 
 

Sünde und Heiligkeit

#Bergsteiger
"Sehe ich mich als Sünder, der weiter sündigt aber trotzdem glaubt, von Jesus gerettet sein"? Das war ja die falsche Theologie Luthers, dass man ruhig schwer sündigen dürfe. Die Hauptsache sei, man glaubt fest daran, dass Jesus einen trotzdem rettet. Die Schrift sagt aber etwas anderes, nämlich dass wir zur Heiligkeit berufen sind und dass der Herr uns durch seine Gnade hilft, die Sünde zu überwinden.


1
 
 Stefan Fleischer 24. August 2013 

Warum kein Abendmahl?

z.B. in einem guten Restaurant oder auch einem Pfarreisaal, bei gutem Essen, Kerzenschein und passender Musik. Ein paar Bibelsprüche und eine theologischer Vortrag könnten auch passen.


5
 
 Bergsteiger 24. August 2013 
 

Abendmahl

mit Christen verschiedener Konfessionen geht schon, da es sich nicht um eine Eucharistie handelt, sondern um ein Gedächtnismahl. (Oder lese ich das falsch?)
In diesem Sinne wâre es durchaus möglich, dass Menschen zusammen das Abendmahl feiern zum Gedâchtnis daran, dass Jesus auch für ihre Schuld gestorben ist und sie sich dessen bewusst sind, dass sie Vergebung brauchen.
Die Frage ist eher: "sehe ich mich als verlorenen Sünder, der durch Gottes Gnade gerettet wurde"? Johannes 3,16
Wenn nicht, dann ist eine Abendmahlfeier fehl am Platz. Denke ich.


1
 
 Josepha-Maria 23. August 2013 
 

Abendmahl mit Christen verschiedener Konfessionen

Das geht nun wirklich nicht.

Es gibt einen (triftigen) Grund warum evangelische Christen keine Kommunion erhalten können. Das sollte man nicht ändern. Deswegen kann ich die Entscheidung von Bischof Franz-Josef Overbeck nachempfinden und finde diese richtig.


3
 
 HX7 23. August 2013 
 

Hoffnung auf Umkehr

Umkehr und Buße sind immer möglich. Dieser Schritt fiel der Kirchenleitung sicher schwer und dauerte lange. Wie traurig ist es nur, dass auch so viele Theologen sich im Herzen von der Lehre der Kirche entfernt haben und z. B. die Historizität der Evangelien leugnen, obwohl neuere Forschungen den Evangelien genaue Schilderungen bescheinigen. Was muss bloß in solch einem Herzen vorgehen, dass lieber mittels unzähliger Hypothesen etc. sich den Aussagen der heiligen Schrift verschließt. Früher machte mich soetwas wütend und heute traurig und besorgt um die Kirche. Oft sind die oben geschilderten Probleme mit einer liberalen Bibelforschung verbunden.


5
 
  23. August 2013 
 

welche Not

seelischer Natur kommt in diesem Verhalten Gottgeweihter zum Ausdruck; bis zu diesen Entgleisungen gab es einen langen Weg beharrlicher Verweigerung der Liebe Gottes, die auch weiterhin um diese Geschöpfe mit einer Zärtlichkeit wirbt, die sich ein Mensch unmöglich vorstellen kann. Beten wir darum, dass wir uns keine voreiligen Urteile anmaßen und die Hoffnung auf Umkehr nicht untergeht ...


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