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Das ‚bonum coniugum’ und die ohne Glauben geschlossene Ehe

17. September 2013 in Aktuelles, 11 Lesermeinungen
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Franziskus: das Problem des Scheiterns einer Ehe und der zweiten Verbindung kann man nicht allein auf die Frage zurückschneiden, ‚ob man zur Kommunion gehen kann oder nicht’. Die Lehre Benedikts XVI. Von Armin Schwibach


Rom (kath.net/as) Am Montag, den 16. September, traf der Bischof von Rom zum ersten Mal mit dem Klerus seines Bistums zusammen. Rund 1.500 Priester empfingen Papst Franziskus in der Lateranbasilika begeistert bei dem nichtöffentlichen Treffen. Franziskus wandte sich zunächst mit einigen Worten an die Priester, um dann auf fünf Fragen in freier Rede zu antworten.

Abschließend ging der Papst auf das Thema der Familie ein und dabei besonders auf die delikate Frage der Nichtigkeit von Ehen sowie auf die Problematik der zweiten Verbindungen nach einem Scheitern der ersten. Franziskus rief in Erinnerung, dass es sich dabei um ein Problem handle, das seinem Vorgänger Benedikt XVI. besonders am Herzen gelegen sei. „Das Problem“, so der Papst, „kann man nicht allein auf die Frage zurückschneiden, ‚ob man zur Kommunion gehen kann oder nicht’. Wer nämlich die Frage nur in diesen Begriffen stellt, versteht nicht, worin das wirkliche Problem besteht“. Es handle sich um ein „schweres Problem der Verantwortung der Kirche gegenüber den Familien, die in diesen Situationen leben“.

Die Kirche müsse in diesem Moment etwas unternehmen, um die Probleme der Nichtigkeit von Ehen zu lösen. Dieses Thema werde, wie Franziskus bereits bei der Pressekonferenz auf dem Rückflug vom Weltjugendtag in Rio de Janeiro erwähnt hatte, auch Gegenstand der Gespräche mit der Gruppe von acht Kardinälen sein, die sich in den ersten Tagen des Monats Oktober im Vatikan versammeln werden. Franziskus fügte hinzu, dass sich auch die nächste Bischofssynode zum Thema der „anthropologischen Beziehung“ zwischen dem Evangelium mit der Person und der Familie damit auseinandersetzen werde. Auf diese Weise solle ein Studium des Problems auf synodaler Ebene gewährleistet werden: „Das ist eine wahres existentielles Randgebiet“, so der Papst.

Auf dem Rückflug von Rio de Janeiro nach Rom am 28. Juli 2013 hatte Gianguido Vecchi (Corriere della Sera) di folgende Frage gestellt:

„Heiliger Vater, auch auf dieser Reise haben Sie mehrmals von Barmherzigkeit gesprochen. Besteht die Möglichkeit, dass sich für wiederverheiratete Geschiedene in Bezug auf die Zulassung zu den Sakramenten in der Disziplin der Kirche etwas ändert? Dass diese Sakramente eine Gelegenheit sind, diese Menschen in die Nähe zu holen, anstatt eine Barriere, die sie von den anderen Gläubigen trennt?“

Franziskus hatte geantwortet:

„Das ist ein Thema, nach dem immer gefragt wird. Die Barmherzigkeit ist größer als jener Fall, den Sie vorstellen. Ich glaube, dass dies die Zeit der Barmherzigkeit ist. Dieser Epochenwechsel, auch viele Probleme der Kirche – wie ein ungutes Zeugnis einiger Priester, Korruption in der Kirche, Klerikalismus, um nur einige Beispiele zu nennen – haben viele Verwundete hinterlassen, viele Verwundete. Und die Kirche ist Mutter: Sie muss hingehen und die Verwundeten pflegen, mit Barmherzigkeit.


Wenn aber der Herr nicht müde wird zu verzeihen, haben wir keine andere Wahl als diese: vor allem, die Verwundeten zu pflegen. Sie ist Mutter, die Kirche, und sie muss diesen Weg der Barmherzigkeit gehen und eine Barmherzigkeit für alle finden. Ich denke, als der ,verlorene Sohn‘ nach Hause kam, hat der Vater nicht zu ihm gesagt: ,Aber du, hör mal, komm herein: Was hast du denn mit dem Geld gemacht?‘ Nein! Er hat ein Fest gefeiert! Später, vielleicht, als der Sohn sprechen wollte, hat er gesprochen. So muss es die Kirche machen. Wenn da einer ist… nicht nur auf ihn warten: hingehen und ihn aufsuchen! Das ist die Barmherzigkeit! Und ich glaube, dass dies ein Kairós ist: Diese Zeit ist ein Kairós der Barmherzigkeit.“ In diesem Zusammenhang erinnerte der Heilige Vater an den Impuls, den Johannes Paul II. der Kirche gegeben hat durch die Betonung der Göttlichen Barmherzigkeit – ein Impuls, den er selbst aus der Spiritualität der Schwester Faustina Kowalska empfangen hatte.

„In Bezug auf das Problem der Kommunion für Personen in zweiter Verbindung – denn Geschiedene können die Kommunion empfangen, da gibt es kein Problem, wenn sie aber in zweiter Verbindung leben, können sie das nicht – glaube ich, dass es nötig ist, dies in der Gesamtheit der Ehe-Pastoral zu sehen … Eines der Themen, die mit diesen acht Mitgliedern des Kardinal-Rates, mit denen wir uns am 1., 2. und 3. Oktober versammeln, zu behandeln sein werden, ist die Frage, wie es in der Ehe-Pastoral weitergehen soll, und dieses Problem wird dort zur Sprache kommen … Wir sind unterwegs zu einer etwas vertieften Ehe-Pastoral … Und auch das rechtliche Problem der Nichtigkeits-Erklärung der Ehen muss überprüft werden, denn die kirchlichen Gerichte reichen dafür nicht aus. Es ist komplex, das Problem der Ehe-Pastoral…“

Eine seiner letzten großen Ansprachen hatte Papst Benedikt XVI. am 26. Januar zur Eröffnung des Gerichtsjahres der Rota einigen Aspekten der Beziehung von Glaube und Ehe gewidmet. Diese wegweisende Ansprache fand dann auch aufgrund der Ereignisse um den Amtsverzicht Benedikts XVI. nicht die Aufmerksamkeit, die ihr gebührt hätte, wenngleich sie wahrscheinlich in die Rechtssprechung der Kirche Eingang gefunden hat.

Zunächst hielt Benedikt XVI. fest: „Der unauflösliche Bund zwischen Mann und Frau erfordert für die Sakramentalität nicht den persönlichen Glauben der Brautleute; erforderlich ist, als notwendige Mindestvoraussetzung, die Intention, das zu tun, was die Kirche tut. Zwar ist es wichtig, das Problem der Intention nicht mit dem des persönlichen Glaubens der Eheschließenden zu verwechseln, sie lassen sich jedoch nicht völlig voneinander trennen“.

Der sel. Johannes Paul II. „erläuterte jedoch vor zehn Jahren in einer Ansprache an diesen Gerichtshof, dass ‚eine Haltung der Eheschließenden, die nicht der übernatürlichen Dimension in der Ehe Rechnung trägt, diese nur ungültig machen kann, wenn sie deren Gültigkeit auf der natürlichen Ebene berührt, in die das sakramentale Zeichen eingegossen ist’ (Ansprache an die Mitglieder des Gerichtshofes der Römischen Rota anläßlich der Eröffnung des Gerichtsjahres, 30. Januar 2003, Nr. 8). Diese Problematik bedarf vor allem im gegenwärtigen Kontext weiterer Reflexionen“.

Dann hielt Benedikt XVI. fest, dass heute vielmals eine Beziehung nicht in der Perspektive einer endgültigen Entscheidung eingegangen wird: „Die gegenwärtige Kultur, die von einem ausgeprägten ethischen und religiösen Subjektivismus und Relativismus gekennzeichnet ist, stellt die Person und die Familie vor dringende Herausforderungen – in erster Linie angesichts der Frage nach der Bindungsfähigkeit des Menschen als solcher und ob eine lebenslange Bindung wirklich möglich ist und der Natur des Menschen entspricht oder ob sie nicht vielmehr seiner Freiheit und seiner Selbstverwirklichung widerspricht“.

Abschließend ging Benedikt XVI. auf das „bonum coniugum“ ein: „Der Glaube ist wichtig zur Umsetzung des wahren ehelichen Guts, das einfach darin besteht, immer und unter allen Umständen das Wohl des anderen zu wollen, zum Zweck eines wahren und unauflöslichen ‚consortium vitae’“. „Glaube und Liebe erfordern sich gegenseitig, so daß eines dem anderen erlaubt, seinen Weg zu gehen.“

Benedikt XVI. verband die Problematik des „bonum coniugum“ dann mit der „ohne Glauben geschlossenen Ehe“:

„Wenn dies im Gemeinschaftsleben im weiteren Sinne gilt, so muss es erst recht im Ehebund gelten. Denn in ihm lässt der Glaube die Liebe der Eheleute wachsen und Früchte tragen; er gibt der Gegenwart des dreifaltigen Gottes Raum und macht das so gelebte Eheleben selbst zur ‚Frohbotschaft’ vor der Welt.

Ich weiß, dass es vom rechtlichen und praktischen Gesichtspunkt her mit Schwierigkeiten verbunden ist, das wesentliche Element des ‚bonum coniugum’ zu umschreiben, von dem bislang vor allem im Zusammenhang mit der Eheunfähigkeit die Rede war (vgl. CIC, Can. 1095). Das ‚bonum coniugum’ ist auch im Bereich der Vortäuschung des Konsenses von Bedeutung. In den Fällen, die eurem Urteil unterstellt sind, wird natürlich die Untersuchung ‚in facto’ zur Feststellung des eventuellen Vorhandenseins dieses Ehenichtigkeitsgrundes – als vorwiegendem oder den drei augustinischen »Gütern« Fortpflanzungswille, Ausschließlichkeit und Dauerhaftigkeit ebenbürtigem Nichtigkeitsgrund – führen.

Man darf also nicht von der Überlegung absehen, dass es Fälle geben kann, in denen durch fehlenden Glauben das Gut der Eheleute beeinträchtigt und daher vom Konsens ausgeschlossen ist: zum Beispiel im Falle einer Verwirrung der Ordnung durch einen der Ehepartner aufgrund eines falschen Verständnisses des Ehebunds, des Gleichheitsprinzips oder im Falle einer Ablehnung der dualen Vereinigung, die den Ehebund kennzeichnet, im Zusammenhang mit dem möglicherweise gleichzeitig bestehenden Ausschluss der Treue und dem Vollzug des Geschlechtsaktes »humano modo«. Mit diesen Überlegungen möchte ich keineswegs einen einfachen Automatismus zwischen mangelndem Glauben und Ungültigkeit der Ehe postulieren, sondern vielmehr hervorheben, wie ein solcher Mangel, wenngleich nicht notwendigerweise, auch die Güter der Ehe verletzen kann, da die Bezugnahme auf die von Gott gewollte natürliche Ordnung dem Ehebund innewohnt (vgl. Gen 2,24)“.

Damit dürften die Leitlinien einer künftigen Auseinandersetzung mit der Problematik der „wiederverheirateten Geschiedenen“ abgegrenzt sein. Neben dem eingeforderten neuen juridischen Studium steht der Hauptakzent auf der von Papst Franziskus eingeforderten vertieften Ehe-Pastoral




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Lesermeinungen

 Pilgrim_Pilger 17. September 2013 
 

Ehe als ewige Partnerschaft?

Markus 10 (2–9).

Da kamen Pharisäer zu ihm und fragten: Darf ein Mann seine Frau aus der Ehe entlassen? Damit wollten sie ihm eine Falle stellen.Er antwortete ihnen: Was hat euch Mose vorgeschrieben? Sie sagten: Mose hat erlaubt, eine Scheidungsurkunde auszustellen und (die Frau) aus der Ehe zu entlassen. Jesus entgegnete ihnen: Nur weil ihr so hartherzig seid, hat er euch dieses Gebot gegeben. Am Anfang der Schöpfung aber hat Gott sie als Mann und Frau geschaffen. Darum wird der Mann Vater und Mutter verlassen, und die zwei werden ein Fleisch sein. Sie sind also nicht mehr zwei, sondern eins. Was aber Gott verbunden hat, das darf der Mensch nicht trennen.

Ja darf er nicht, auch dann nicht wenn er/sie sich in eine attraktivere Frau/Mann oder einen vermögenden oder eine intelligenteren Partner verliebt.

Auch wenn es die starken und schönen unserer Gemeinden sind dürfen sie das nicht.

Die Aussage Jesus ist so kristallkalr das jede Diskussion mit der Welt/Weltgeist überflüssig ist.


3
 
 Wiederkunft 17. September 2013 
 

Unauflöslichkeit der Ehe

Das hört sich alles verwirrend an. Da könnten viele Ehen ungültig erklärt werden. Und noch viel schlimmer würde es werden mit den Eheschließungen. Denn viele werden sich dann über eine kath. geschlossene Ehe nicht mehr darüber trauen und werden so wie die anderen den einfachen Weg beschreiten. Mir kommt vor man will das Pferd von hinten aufzäumen, weil es halt so viele Scheidungen gibt und so schauen wir ob wir nicht viele Ehen aus Glaubensmangel für nichtig erklären können. Das wäre ja schrecklich und würde alle die in Schwierigkeiten ihre Ehe aufrecht halten, vor den Kopf stoßen. Und wer denkt an die Scheidungskinder, ob kirchlich verheiratet oder nicht? Beten wir für eine Vertiefung der Ehepastoral nicht deren Aufweichung. Die Meisten Ehen werden nicht aus Glaubensmangel geschieden, sondern aus fehlender Opferbereitschaft und puren Egoismus. Mich persönlich hat das Gebot der Unauflöslichkeit vor manchen Trugschluss bewahrt!


2
 
 Quirinusdecem 17. September 2013 
 

Gebot Nr. 6

Vereinfacht ausgedrückt heißt das doch, dass im Grunde alle Ehen im Bedarfsfall für ungültig erklärt werden könnten. Ab einem Zeitpunkt X gilt dann, dass es eines Nachweises bedarf, um eine Ehe katholischer Prägung einzugehen. Das hieße dann aber auch, es würden nur noch sehr wenige Ehen geschlossen, oder, bei lässigen Voraussetzungen für die Ehe, wir wären über kurz oder lang wieder da, wo wir jetzt sind. Eigentlich hilft nur eine Abschaffung von Gebot Nr.6 und das glaube ich ist das Ziel der Protagonisten die sich über die Haltung der Kirche beklagen.


3
 
 Veritatis Splendor 17. September 2013 

Mt 19,14: " Wenn das die Stellung ...in der Ehe ist, dann ist es nicht gut zu heiraten."

Hier wird zuvieles miteinander vermischt:

1. zu bedenken gilt, dass auch die natürlich geschlossene Ehe (zwischen Partnern, wo zumindest einer "Heide" ist) zwar nicht sakramental, aber der Schöpfungsordnung nach erstmal grundsätzlich unauflöslich ist! (Das paulinische & petrinische Privileg sind da Spezialfälle, die das hier genannte Problem der heutigen wiederverheiratet "Geschiedenen" kaum tangieren).

Rolando hat ganz Recht, eigentlich lässt das Brautexamen keine späteren Ausflüchte (Konstrukte ums "bonum coniugum") mehr zu.

Ich kenne keine wirklich glücklich wieder-"verheirateten" Geschiedenen, das Gewissen lässt sich nicht verhandeln. Und was ist mit dem zurückgelassenen Partner? Hier sollte die barmherzige Kirche zuallererst suchen & die Wunden verbinden!


2
 
 avo 17. September 2013 
 

Fragen über Fragen

Was ist denn hier mit "»humano modo«", also "auf menschliche Art und Weise" gemeint? Und was wäre der Gegensatz?


2
 
 Israel 17. September 2013 

Pater Pio: Die Ehescheidung ist das Schandmal der letzten Zeiten, gesellschaftliche und familiäre Verwirrung. Sie ist der Triumph des eigenen Fleisches, herabgewürdigt zu einem Leben unreiner Tiere, in Gegenwart des Himmels und unter den Augen des Schöpfers.

"Mose kommt vom Berg Sinai zum wartenden Volk Israel: " Ich habe eine gute und eine schlechte Nachricht für euch. Erst die gute: Ich habe ihn auf zehn Gebote runtergehandelt. Nun die schlechte: das 6. Ist immer noch dabei!"


5
 
 Rolando 17. September 2013 
 

Reife zur Ehe

Vor der Ehe fragt der Priester die Brautleute: was tun sie, wenn dich dein Partner betrügt? Antwort: Na ja, dann lass ich mich scheiden, der Priester sagt:: dann sind sie noch nicht reif für die Ehe, in dieser Situation müssen sie für ihren Partner beten und opfern, damit er sich bekehrt und zurückkommt und sie im Gebet die Gnade finden von Herzen zu vergeben. Wie schön ist es katholisch zu sein und die Gnadenfülle des Herrn zu kosten.


5
 
 Ester 17. September 2013 
 

Wenn nur die gläubig

geschlossenen Ehe gültig ist, je nun, dann ist die Mehrzahl der Ehen ungültig und die KIrche ist geworden wie alle Welt.
Der "Trick" der Sakramente ist ja gerade dass sie nicht aus GLauben, sondern aus sich selber heraus wirken.
So hat die Gültigkeit nichts mit dem Glauben der Beteiligten, sondern viel mit der korrekten FOrm der Spendung zu tun.
Stimme THeobald und Calimero zu


4
 
 Calimero 17. September 2013 
 

Wer suchet der findet ...

Ungültigkeitserklärung statt Scheidung. Damit käme die Kuh vom Eis. Denn Ungültigkeitesgründe wird man wohl in fast jeder Ehe finden, sofern man sie finden will.

Aus streng katholischer Sicht dürfte ein Großteil der Ehen sowieso ungültig sein.


5
 
 Theobald 17. September 2013 
 

Oh weh; stellt man zukünftig vermehrt auf Glauben, Wissen und Absichten der Eheleute ab, tun mir die kirchlichen Gerichte jetzt schon leid, denn dann können wohl wirklich 90% der kirchlich geschlossenen Ehen als rückwirkend nichtig angesehen werden.
Das kann dann eigentlich nur zur Folge haben, dass man Brautleute intensiver belehrt und auch manches Paar wohl von der kirchlichen Eheschließung ausnimmt.


2
 
  17. September 2013 
 

Ehe-Pastoral

zu vertiefen, ist ein alles entscheidender Ansatz, um die Familie als Keimzelle der Gesellschaft zu fördern.
Bereits der jungen Generation ist der Wert des KEUSCHEN Lebens zu erschließen, um sie vor weitreichenden Irrtümern und seelischen Wunden zu bewahren.
Der Mensch kann auch aus Glückserfahrungen lernen und braucht nicht unbedingt aus Schaden klug werden:
http://www.kathtube.at/player.php?id=32472


17
 

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