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| ![]() Schweizer Grüne kippt Verbotsinitiative für Pädo-Kriminelle19. September 2013 in Schweiz, 10 Lesermeinungen Nach Stimmengleichstand musste die Nationalratspräsidentin Maya Graf über die Volksinitiative Pädophile sollen nicht mehr mit Kindern arbeiten dürfen entscheiden. Die Grünen-Politikerin blockierte die Initiative Bern (kath.net) Pädophile sollen nicht mehr mit Kindern arbeiten dürfen, so lautete die Forderung einer eidgenössischen Volksinitiative, die in der Nationalratsversammlung zur Entscheidung anstand. Es ging der Volksinitiative darum, dass Pädokriminelle ein lebenslanges Verbot für berufliche Tätigkeit mit Kindern erhalten sollen. Volksinitiativen sind in der Schweiz ein von der Verfassung vorgesehenes demokratisches Mittel. Am Mittwoch, den 18.9., stimmte der Nationalrat über die Vorlage ab. Es kam zur Stimmengleichheit, 88 Ja-Stimmen und 88 Nein-Stimmen bei 14 Enthaltungen. Wie gesetzlich vorgesehen musste daraufhin Nationalratspräsidentin Maya Graf den Stichentscheid fällen. Die Grünen-Politikerin entschied sich gegen die Initiative. Darüber berichtete der Schweizer Rundfunk (SRF). Über die Begründung Grafs wurde bisher noch nichts bekannt. Im Frühling 2013 hatte der Nationalrat noch mit einer knappen Mehrheit die Volksinitiative befürwortet. Die Vertreter der Grünen, der GLP (Grünliberale Partei Schweiz) sowie der SP (Sozialdemokratischen Partei der Schweiz) hatten sich gegen die Initiative ausgesprochen. Dagegen hatten sich die Vertreter der SVP (Schweizerische Volkspartei) und der BDP (Bürgerlich-Demokratische Partei) für die Volksinitiative eingesetzt. Vertreter der FDP (Liberale) und der CVP (Christlich-Demokratische Volkspartei) waren in beiden Lagern zu finden, so der SRF. Zuvor hatte schon der Ständerat die Volksinitiative abgelehnt, allerdings mit der Aussage, einen direkten Gegenentwurf vorzustellen. Darin solle den Richtern der Spielraum gegeben werden, das Verbot von Berufstätigkeit mit Kindern für Pädokriminelle zwischen zehn Jahren und lebenslänglich zu verhängen. Denn die Initiative sieht zwingend das lebenslängliche Verbot vor, was nach Einschätzung des Ständerates gegen das verfassungsmäßige Verhältnismäßigkeit verstoße. Auch der Bundesrat wird einen Gegenvorschlag vorlegen, wie der SRF weiter berichtete. Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal! ![]() LesermeinungenUm selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen. Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder. | ![]() Mehr zuMissbrauch
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