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EU: Vorstoß für Bekämpfung der Intoleranz

30. September 2013 in Chronik, 21 Lesermeinungen
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Der Europäische Rat für Toleranz und Versöhnung hat dem EU-Parlament einen Vorschlag zur Bekämpfung von Intoleranz vorgelegt. Der Entwurf beinhalte unklar definierte Begriffe und fordere die EU-Staaten zur Überwachung der Bürger auf, sagen Kritiker.


Brüssel (kath.net/jg)
Geht es nach dem Willen des Europäischen Rates für Toleranz und Versöhnung (ECTR), dann werden die Staaten der EU bald „konkrete Maßnahmen“ ergreifen um „Intoleranz“ zu bekämpfen. Insbesondere geht es darum, „Rassismus, ethnische Diskriminierung, Diskriminierung aufgrund der Hautfarbe, religiöse Intoleranz, totalitäre Ideologien, Fremdenfeindlichkeit, Antisemitismus, Antifeminismus und Homophobie“ zu „eliminieren“.

Der ECTR hat eine entsprechende europäische Rahmenstruktur „zur Förderung der Toleranz“ erarbeitet und diese vor wenigen Tagen dem Ausschuss für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres des Europäischen Parlaments vorgestellt.

Kritiker wie etwa „European Dignity Watch“ werfen dem Papier vor es beinhalte eine Vielzahl verschiedenartiger und nur ungenau bestimmter Begriffe und fordere die staatliche Überwachung von Bürgern und privaten Organisationen. Toleranz werde sehr weit als „Respekt und Akzeptanz des Ausdrucks, des Erhalts und der Entwicklung der besonderen Identität einer Gruppe“ definiert.


Diese Toleranz müsse nicht nur von staatlichen Behörden geübt werden, sondern auch von jedem einzelnen, heißt es in dem Rahmenstatut. Die Mitgliedsstaaten der EU sollen verpflichtet werden, die Toleranz nicht nur im vertikalen Verhältnis (Staat – Individuum) sondern auch im horizontalen Verhältnis (zwischen Gruppen und zwischen Individuen) zu garantieren. Zur Durchsetzung der vorgeschlagenen Maßnahmen sollen in jedem EU-Staat entsprechende Körperschaften eingerichtet werden.

Unter „Verleumdung einer Gruppe“ fallen laut dem Statut auch „alle diffamierenden Äußerungen, die in der Öffentlichkeit gemacht werden und gegen eine Gruppe gerichtet sind, mit der Absicht, diese Gruppe zu beleidigen, sie lächerlich zu machen oder sie ungerechtfertigt zu beschuldigen. Diese Handlungen sollen als qualifizierte Straftaten definiert werden. Darunter versteht man Straftatbestände, die gegenüber dem einfachen Grunddelikt um strafverschärfende Tatbestandsmerkmale erweitert sind. Ein Beispiel wäre die Körperverletzung mit Todesfolge gegenüber einer einfachen Körperverletzung.

Das Dokument sieht vor, die Erziehung zur Toleranz zu einem Teil des Unterrichts zu machen. Sie soll möglichst schon in der Grundschule beginnen und sich durch alle Ausbildungsebenen ziehen, einschließlich den Universitäten. Weiters sollen die EU-Staaten „sicherstellen“, dass die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten einen bestimmten Prozentsatz ihrer Sendezeit „der Förderung eines Klimas der Toleranz“ widmen. Sie sollen außerdem auch die privaten Massenmedien ihres Landes dazu anregen, das Gleiche zu tun.

Der „Europäische Rat für Toleranz und Versöhnung“ wurde im Oktober 2008 als internationale Nichtregierungsorganisation von Polens Ex-Präsident Aleksander Kwasniewski und Wjatscheslaw Mosche Kantor, dem Vorsitzenden des Europäischen Jüdischen Kongresses, gegründet. Zu seinen Mitgliedern gehören die ehemalige Präsidentin des deutschen Bundestages Rita Süssmuth und der ehemalige österreichische Vizekanzler Erhard Busek. Letzterer ist einer der Begründer der romkritischen österreichischen „Laieninitiative“.


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