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9. Oktober 2013 in Aktuelles, 4 Lesermeinungen
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Staatsanwaltschaft: Britische Ärzte dürfen legal geschlechtsbedingte Abtreibungen durchführen – Hintergrund: Zwei Ärzte hatten in britischen Kliniken geschlechtsbedingte Abtreibungen durchgeführt, sie werden dafür nun nicht strafrechtlich verfolgt


London (kath.net/KNA) Ärzte in Großbritannien dürfen legal geschlechtsbedingte Abtreibungen durchführen. Es gebe kein explizites Gesetz, dass es verbiete, Föten aufgrund des «falschen» Geschlechts abzutreiben, zitiert die Tageszeitung «Daily Telegraph» (Dienstag) ein Gutachten des Leiters der Staatsanwaltschaft von England und Wales, Keir Starmer.

Hintergrund ist der Fall zweier Ärzte, die in britischen Kliniken geschlechtsbedingte Abtreibungen durchgeführt hatten. Die Zeitung hatte dies 2012 aufgedeckt. Die Staatsanwaltschaft beschloss jedoch, die betreffenden Ärzte nicht strafrechtlich zu verfolgen.


Gesundheitsminister Jeremy Hunt äußerte sich damals «besorgt» über eine mangelnde Wachsamkeit der Behörde. Die Lobbyorganisation «Christian Legal Centre» reagierte empört auf das Gutachten Starmers. Es handele sich um ein schweres Fehlurteil der Justiz, das für die meisten Engländer «abscheulich» sei. Es zeige, dass das britische Abtreibungsgesetz «nicht das Papier wert» sei, auf dem es geschrieben sei. Die Organisation kündigte rechtliche Schritte an.

Der britische Ärztebund «British Medical Association» sagte, es sei unter bestimmten Umständen rechtmäßig, einen Fötus aufgrund seines Geschlechts abzutreiben. Dennoch sei es im Allgemeinen unethisch.

Die Ärzte aus den mittelenglischen Großstädten Birmingham und Manchester waren bei einer verdeckten Ermittlung des «Telegraph» gefilmt worden. Sie hatten sich bereiterklärt, eine Schwangerschaft abzubrechen, weil die Eltern kein Mädchen haben wollten. Eine Abtreibung wurde im Ermittlungszeitraum allerdings nicht vorgenommen.

(C) 2013 KNA Katholische Nachrichten-Agentur GmbH. Alle Rechte vorbehalten.


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