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Der 'Fall Limburg' Versuch einer Zwischenbilanz18. Oktober 2013 in Deutschland, 41 Lesermeinungen Druckansicht | Artikel versenden | Tippfehler melden
Offenbar kann von einer erheblichen Mitschuld der Mitglieder des Vermögensverwaltungsrates ausgegangen werden. Doch der bedrückendste Punkt ist das Thema Lügen. Ein Gastkommentar von Michael Schäfer
Limburg-Stuttgart (kath.net) Die Ereignisse im Bistum Limburg und zuvörderst das aus dem Ruder gelaufene Bauprojekt Haus der Bischöfe / Diözesanes Zentrum bewegen nun seit geraumer Zeit die Republik, auch wenn im Augenblick eine gewisse Windstille zumindest in den meinungsführenden Medien eingetreten zu sein scheint. Nach der zunächst von unnachprüfbaren Berichten und Gerüchten getriebenen ersten Phase in der letzten Woche, schien sich mit der Veröffentlichung wesentlicher Dokumente in der FAS am vergangenen Wochenende (begleitet von in einen Artikel gekleideten Wortmeldungen einiger zentral Beteiligter) ein relativ klares Bild abzuzeichnen: Der Bischof von Limburg hat zielgerichtet an der Öffentlichkeit und seiner Diözesanverwaltung vorbei mehr oder weniger im Alleingang die Kosten für das Bauvorhaben je nach Lesart auf das Fünf- oder gar Zehnfache getrieben. Alleine seine Privatwohnung hat ausweislich der veröffentlichten Kostenaufstellung fast 3 Millionen Euro verschlungen. Größenwahn, ein monströses Lügengebäude, Verstoß gegen das Kirchenrecht (5 Millionen-Meldepflicht), Untreue im strafrechtlichen Sinn. Es war Zeit zum Handeln. Durch die sukzessive Veröffentlichung weiterer Dokumente in dieser Woche, im Wesentlichen der Sitzungsprotokolle des Vermögensverwaltungsrates des Bischöflichen Stuhls, hat sich das Bild noch einmal deutlich erweitert: Wenn die Dokumente authentisch sind (und bisher gibt es für einen Zweifel hieran keinen wirklichen Anhaltspunkt), kann von einer erheblichen Mitschuld der Mitglieder des Vermögensverwaltungsrates ausgegangen werden. Sie waren keineswegs so unverschuldet unwissend, wie dies Hr. Staatsminister a.D. J. Riebel in seinen diversen Einlassungen dargestellt hat. Da sich der Bischof von Limburg in Rom befindet und man allgemein auf eine Entscheidung des Papstes oder mindestens der Bischofskongregation wartet, hat sich eine gewisse Zurückhaltung in der Bewertung breit gemacht. Angesichts der mehrfachen Wendungen, die die Angelegenheit in recht kurzer Zeit genommen hat, ist dies sehr verständlich. Dennoch ist eine Sichtung des derzeitigen Sachstands für die Frage möglicher Optionen für die nähere Zukunft eigentlich unabdingbar. Betrachten wir also einige Aspekte des ganzen Falls auf der Basis des derzeitigen Informationsstandes. Kostenexplosion Der zumindest in groben Zügen sichtbar gewordene Verlauf der Planungen und der Durchführung des Bauvorhabens lässt das Thema in einem anderen Licht erscheinen als dies auch weiterhin in den Medien dargestellt wird. Die Verantwortlichen sind zu keinem Zeitpunkt davon ausgegangen, dass der nun realisierte Entwurf 5,5 Millionen Euro kosten würde. Die Sitzungsprotokolle legen nahe, dass die sich Abschätzung der Gesamtsumme bereits 2011 auf mindestens 17 Millionen belief, evtl. auch bereits in Richtung der jetzt im Raum stehenden ca. 31 Millionen ging. Das ist sehr viel Geld für relativ wenig Quadratmeter, aber der vielfach verbreitete Eindruck, die Sonderwünsche des Bischofs hätten die ursprüngliche Planung auf das fünf- bist sechsfache getrieben, ist schlicht falsch.
Über die Sinnhaftigkeit des nun realisierten Konzeptes einer kostenträchtigen Verbindung aufwändig restaurierter historischer Bausubstanz mit einem wertigen modernen Neubau unter der Maßgabe eines hohen künstlerischen Anspruchs sowohl für die einzelnen Gewerke als auch den Gesamtkomplex kann man trefflich streiten. Es sei zumindest erwähnt, dass ein teilweise vergleichbares Bauprojekt des Bistums Eichstätt (der renovative Ausbau von Schloss Hirschberg zu einem Bildungshaus) bereits vor 30 Jahren mehr als 25 Millionen Euro gekostet hat (z. Zt. laufen dort weitere Ausbauarbeiten, die auf 4,2 Millionen Euro geschätzt sind). Vergleichbar sind die Vorhaben auch deshalb, weil der seinerzeitige Eichstätter Diözesanbaumeister auch an der Planung in Limburg beteiligt war. Dass die Kirche bei Bauarbeiten in historischem Bestand und an exponierten Stellen im Sinne der Wahrnehmung kulturellen Verantwortung klotzt und nicht kleckert, war zumindest bis vor kurzem noch allgemeiner Konsens. Das Argument, dass dies in Zeiten des armen Papstes Franziskus nicht mehr gehe, ist schon deshalb unsinnig, weil das Limburger Bauvorhaben weit vor dessen Amtsantritt begonnen wurde. Auch Franziskus wohnt übrigens in einem gediegen eingerichteten (Fast-)Neubau im Kontext eines durchaus beeindruckenden historischen Ensembles. Verschwendung 2,92 Millionen Euro alleine für die Bischofswohnung, weitere 350.000 Euro für deren Innenausstattung alleine diese Zahl, die der vorläufigen Kostenrechnung des Architekten entnommen werden kann, scheint den Bischof von Limburg zu richten. Auch an dieser Stelle muss zu großer Vorsicht gemahnt werden. Keiner der Medienvertreter, die aus der Kostenaufstellung zitieren, scheint bisher bemerkt zu haben, dass die Zuordnung der Kosten zu den einzelnen Baubereichen nach einem fixen Kostenschlüssel erfolgte (für den Komplex Bischofswohnung ca. 17 Prozent bei den Bauarbeiten und ca. 31 Prozent bei der Innenausstattung). Rückschlüsse auf die tatsächlich für die eigentliche Bischofswohnung verwendeten Mittel lassen sich aus der Aufstellung also keineswegs gewinnen. Das ändert nichts an den Gesamtkosten, ist für die moralische Bewertung des Bischofs als Bauherrn aber von erheblicher Bedeutung. Das eine ist es, 31 Millionen Euro in ein diözesanes Bauwerk investiert zu haben - etwas ganz anderes, für die eigene Privatwohnung mehr als 3 Millionen Euro verschwendet zu haben. Über das erstere kann man wahrscheinlich streiten, das letztere ist für einen Bischof der katholischen Kirche (zumal im Jahr 2013) ein Unding. Veruntreuung Gegen den Bischof von Limburg wurden mehrere Anzeigen wegen Untreue erstattet. Für eine juristische Bewertung dieser Frage ist es sicher noch zu früh. Auf dem Informationsstand vom Wochenende hätte man mit einiger Sicherheit davon ausgehen müssen, Bischof Tebartz-van-Elst habe gute Aussichten, Gefangenenseelsorge von der anderen Seite zu erleben. Die in den letzten Tagen veröffentlichten Dokumente und der sich aus ihnen ergebene Eindruck, dass der Vermögensverwaltungsrat alle wesentlichen Ausgabenentscheidungen gebilligt hat, zwingen auch in dieser Frage zu mehr Zurückhaltung. Lügen Dies ist der bedrückendste Punkt der Analyse. Nach gegenwärtigem Sachstand scheint fast kein Zweifel möglich zu sein, dass der Bischof von Limburg (wenn auch nicht als Einziger) die Öffentlichkeit und vor allem die ihm anvertrauten Gläubigen bewusst über die Kosten des Bauvorhabens getäuscht hat. Erschwerend kommt hinzu, dass auch in der Frage der Eidesstattlichen Erklärung bzgl. der Flugtickets die frei zugänglichen Dokumente und Materialien mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit beweisen, dass er vorsätzlich die Unwahrheit gesagt hat. Dieser Punkt wiegt schwer und man kann sich eigentlich nicht vorstellen, wie der Bischof sein Amt weiter ausüben können sollte. Das ist keine Frage des Verzeihens und der Barmherzigkeit, sondern der moralischen Autorität. Wie soll ein öffentlicher Lügner ganz unabhängig von einer möglicherweise erfolgenden ebenso öffentlichen Reue den christlichen Grundwert der Wahrhaftigkeit auch nur halbwegs glaubhaft verkündigen? Vom Anspruch auf eine auch in diesem Punkt vorbildhafte Lebensführung wird man einen Bischof nicht dispensieren können. Wie kann es weitergehen? Daniel Deckers hat dieser Tage in der FAZ völlig zurecht darauf hingewiesen, dass man sich einen schnellen Rücktritt des Bischofs eigentlich nicht wünschen kann. Rücktritte sind oft nur eine andere Form der Vertuschung. Der Fall Limburg bedarf aber ganz im Gegenteil einer umfassenden Aufklärung: der Rolle des Bischofs, aber auch der Rolle vieler anderer Beteiligter, schließlich auch des Systems, das ihn ermöglicht hat. Es ist freilich abzuwarten, ob der Bischof selbst und ganz persönlich einer umfassenden Aufarbeitung über einen längeren Zeitraum gewachsen ist. Jeder, der bereit ist, einen Schritt zurückzutreten, sollte sich ausmalen können, was es für die Psyche eines Menschen bedeutet, in dieser Weise Gegenstand eines öffentlichen Skandals zu sein. Wie die Zukunft des Bischofs aussehen könnte, hängt von vielen Faktoren ab. Man würde sich wünschen, dass ein authentisch christlicher Weg gefunden wird. Eine in echter innerer Freiheit angenommene Degradierung und eine neue Aufgabe als Pfarrer oder Krankenhausseelsorger könnte je nach Ausgang aller noch ausstehenden Prüfungen ein solcher Weg sein. Bezüglich der Nachfolgeregelung für den Bischof könnte angesichts des Aufklärungsbedarfs auch in der Bistumsleitung unterhalb des Bischofs und der Tatsache, dass Rom mit dem Fall Limburg zur Zeit ohnehin stark befasst ist, wäre wohl die Bestellung eines Koadjutors eine gute Lösung. Auch wenn die Wellen der öffentlichen Anteilnahme und Empörung weiterhin hochschlagen: die katholische Kirche in Deutschland hat die Möglichkeit, den Fall Limburg gut abzuschließen. Hierzu gehört eine umfassende Aufklärung, die Ableitung angemessener Maßnahmen (wohl nicht nur im Bistum Limburg) und ein dem christlichen Menschenbild gerecht werdender Umgang mit Franz-Peter Tebartz-van-Elst. Dass sie zu einem solchen, durchaus vorbildlichen Krisen-Management in der Lage ist, hat die deutsche Kirche bereits in der Aufarbeitung des Missbrauchsskandals gezeigt. Dr. phil. Michael Schäfer war Mitarbeiter am Romano-Guardini-Lehrstuhl der LMU München und arbeitet heute in der Geschäftsführung einer in Stuttgart ansässigen, international tätigen Unternehmensberatung. Er führt den Blog summa-summarum. Führung durch die Bischofsresidenz in Limburg - Amateurvideo vom 5.9.2013 direkt vor Ort
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Lesermeinungen | Alpenglühen 25. Oktober 2013 | | | @Genoveva Die Recherche dauerte, aber: Nach Rückspr. mit einer Ermittlungsbehörde u. Studium des StGB / Suche im Internet muß ich Ihrem Post „Alpenglühen II“ widersprechen!
Gerade in Dtschl. ist es entscheidend, wie eine Aufnahme entstand.
§ 201 StGB sagt: Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer unbefugt
1. das nichtöffentlich gesprochene Wort eines anderen auf einen Tonträger aufnimmt oder
2. eine so hergestellte Aufnahme gebraucht oder einem Dritten zugänglich macht.
Lt. 'Jurawiki’: im Sinn des § 201 StGB:
Nicht öffentlich ist das Wort, wenn es nicht an die Allgemeinheit gerichtet ist, d.h., wenn es nicht über einen abgegrenzten Personenkreis hinaus wahrnehmbar gesprochen wird.
Das StGB unterscheidet nicht zwischen Privatperson u. Strafverfolgungsbehörde. Also: eine heimlich erstellte Aufnahme darf bei Gericht nicht verwertet werden. Nur bei schwerst Straftatbestand kann das Gericht eine evtl. Ausnahme prüfen. Meist wird trotzdem die Verwendung untersagt | 1
| | | Genoveva 24. Oktober 2013 | | | @Alpenglühen II Die Art des Zustandekommens von Beweismitteln ist in Dtl. übrigens weitestgehend unerheblich, im Gegensatz zum angelsächsischen Raum (wir kennen das aus den einschlägigen amerikanischen Filmen).
Im konkreten Fall wurde das Beweismittel nicht von den Strafverfolgungsbehörden illegal erzeugt und darüber hinaus dient es ja nur zur Stützung der Aussage der Zeugen (Reporter). Kein Richter in Deutschland kann die indirekte Wirkung des Videos (Stützung der Glaubwürdigkeit der Zeugenaussagen) mit Hinweis auf ein vermeintliches Beweisverwertungsverbot ignorieren.
Es geht bei der Sache auch nicht darum, was der Bischof an dieser Stelle evtl. gemeint haben könnte (z.B. dass er ja nur Business Class bezahlt habe), sondern um seine schriftliche Versicherung, dass er eine bestimmte Aussage gegenüber den Reportern nicht getan habe. Und das ist einfach nachweislich falsch. | 1
| | | Philalethes 22. Oktober 2013 | | | @Alpenglühen Anmerkungen Meinem letzten Beitrag lag nicht die Absicht zugrunde, zu gleich drei Postings zu suggerieren. Dass Sie sich dafür Zeit genommen haben, obwohl wir beide nicht hauptberuflich Kommentatoren sind und die Zeit für Postings suchen müssen, gibt Veranlassung zu einem herzlichen Danke schön! Sie haben sehr plastisch das Wichtigste dargestellt. Dass der Bischof die Bonusmeilen des Gen.-Vikars nahm, beweist eben: Er wollte und konnte gar nicht zeigen, dass Er sich das leisten könne, weil es seine eigenen Meilen gar nicht waren. Dass es dem Bischof peinlich war, First Class geflogen zu sein, hat doch einen ganz anderen Grund, den wir uns gut vorstellen können.
Sie haben so eingehend und klar formuliert, dass es zu Verwechslungen jetzt wohl nicht mehr kommen dürfte. Obwohl Sie u.a. mit §§ befasst sind, schreiben Sie erfreulicherweise nicht in deren Stil.
In anderen Postings (43358) hat man sich heute mit der „Zeit nach B. TvE“ befasst und schlug u.a. die Auflösung des Bistums Limburg vor (!). | 1
| | | Alpenglühen 22. Oktober 2013 | | | Zwischenbilanz 3 Wenn nicht, dann ist diese Aufzeichnung genauso illegal, als wenn ich daheim ein Telefonat ohne Wissen des Gesprächspartners aufnehme. Eine solche Aufzeichnung kann und darf von der Justiz nicht als Beweismittel verwertet werden! Reporter mögen sich einbilden, der verlängerte Arm der Justiz zu sein. Aber selbst die Polizei braucht einen richterlichen Beschluß, um abzuhören und aufzunehmen. Und Reporter haben ganz bestimmt keine Blanko-Generalvollmacht, illegale Bild- und Tonaufnahmen zu erstellen. Und wer sagt nicht, daß das Video im nachhinein passend zurechtgeschnitten wurde? | 2
| | | Alpenglühen 22. Oktober 2013 | | | Zwischenbilanz 2 ich könnte nicht im Sitzen schlafen. Und m. E. wäre es schlimmer gewesen, hätte Bf. F.-P. vor lauter Müdigkeit nicht gewußt, wie er sich auf den Beinen hätte halten sollen. Oder wenn er z. B. in der hl. Messe oder bei einer Besprechung eingeschlafen wäre. Ich kann mir vorstellen, daß die Menschen in Indien dies eher als Respektlosigkeit ihnen gegenüber empfunden hätten, als daß sie sich über den Flug aufregen. Den Aufschrei hätte ich hören mögen, wenn ein Bild vom schlafenden Bischof ins Netz gestellt worden wäre. Die fotofähigen Handys ‚lassen grüßen’.
Ich habe das Beweisvideo vom ‚Spiegel’ zu den Angaben über den Flug nicht im Netz gefunden und somit nicht gesehen. Es soll lt. einem Posting von schräg unten nach oben mit dem Handy aufgezeichnet worden und sehr verschwommen sein. Selbst falls die Aufnahme mit ‚normaler’ Kamera erfolgt sein sollte, stellt sich mir ganz klar die Frage: Wußte der Bf. von der Aufzeichnung? | 2
| | | Alpenglühen 22. Oktober 2013 | | | Zwischenbilanz 1 @Philalethes
Ja, ich denke, @Genoveva differenziert zu wenig. Und das ist so, auch wenn sie jetzt dieses bestätigen als „Allianz gegen sie schmieden“ empfindet.
@Genoveva
Flug nach Indien: Ich kann nur zusammenfassen, was in versch. Artikeln u. Postings zu lesen war:
Gebucht Business-Class. Der Bischof kam „aus der Arbeit“ im Bistum; ½ Std. nach Ankunft in Indien war lt. (von den indischen Partnern vorbereitetem) Programm die Feier der hl. Messe geplant. Wenn ich mich richtig erinnere, standen 2 (od. 3) Tage dicht gedrängt mit Besuchen, Gesprächen u. Besichtigungen an. Nach Rückkehr aus Indien sollte es im Bistum sofort mit „der Arbeit“ vor Ort weitergehen. Um eine richtige Schlafmöglichkeit zu haben und damit in Indien wach u. ausgeruht für die Menschen da sein zu können, hat der GV Bonusmeilen, die er durch frühere Flüge automatisch gesammelt hatte, für ein upgrade eingesetzt. Lt. GV war es für den Bf. der erste Flug seines Lebens. Ich habe kein Problem mit dem upgrade; denn | 2
| | | Philalethes 22. Oktober 2013 | | | @Genoveva Wenn ich in selbstkritischer Absicht bei einem Mitkommentator, der zu diesen Fragen vieles Gute zu sagen weiß, um Bestätigung meiner Äußerungen nachsuche, ist das etwas ganz anderes als eine "Allianz zu schmieden". Noch hat er nicht geantwortet, so dass von der Existenz der von Ihnen vermuteten Allianz noch gar keine Rede sein kann. Auch hier treffen Sie wiederum keine Unterscheidung.
Bei einem anderen Thema bestätigen Sie dem genannten Mitkommentator gegenüber im Posting sogar, dass er, aber nicht Sie zwischen Weihe und Jurisdiktion unterschieden haben. Sie haben nichts "verbrochen", sie unterscheiden nicht Dinge, die nicht zusamnengehören können. | 1
| | | Genoveva 22. Oktober 2013 | | | @philaletes Was habe ich nur verbrochen, dass Sie schon Allianzen gegen mich schmieden? Wollen wir uns nicht einfach als Christenmenschen über Sachfragen austauschen? | 2
| | | Philalethes 21. Oktober 2013 | | | @Alpenglühen! Sie bestätigen also, dass @Genoveva es an den nötigen Unterscheidungen fehlen lässt: hier Bischofsweihe und bischöfl. Vollmachten. Andere Beispiele habe ich in den hier vorausgehenden Beiträgen bereits beschrieben.
Interessant ist noch folgendes Zitat:
"First Class fliegt man, um zu zeigen, dass man es sich leisten kann" ist keine Unterstellung persönlicher Motive, sondern die Beschreibung der allgemeinen Wahrnehmung, die wiederum erklärt, warum TvE das Faktum durch eine Lüge aus der Welt schaffen wollte."
"...um zu zeigen, dass man es sich leisten kann" ist für Genoveva eine "allgemeine Wahrnehmung"(!). Andere Gründe gibt es für sie nicht. | 2
| | | Arrow 21. Oktober 2013 | | | - Angesprochenes Video vom SPIEGEL - Betrug - könnte eine Artikelüberschrift lauten. Falls sich herausstellt dass das Video, nach der Eidesstattlichen Erklärung entstanden ist. Zuerst "animiert" man dazu alles schriftlich niederzulegen (es ging ja schon einige Zeit hin und her), und im nachhinein wird man vor der Kamera befragt. Ob das Video vor Gericht Aussagekraft hat? Der Spiegel meint aus gekränkter Eitelkeit, aufgrund einer Unterlassungserklärung durch die Anwälte des Bischofs, etwas in der Hand zu haben. Wenn er sich da mal nicht selbst ein Ei gelegt hat. Aber das stellt sich noch heraus. Die Frage nun von mir: Darf die Presse (nicht nur der Spiegel) lügen, ist es recht jemanden tausendmal Protz zu nennen oder einen Menschen einfach als krank bezeichnen? | 1
| | | bücherwurm 21. Oktober 2013 | | | Die Moderation bittet darum, wieder zu einem differenzierten und angenehmeren Diskussionsstil zurückzukehren. Danke dafür! :) | 2
| | | Genoveva 20. Oktober 2013 | | | @philalethes Na, das sind ja lustige Sitten: erst kräftig rumholzen und dann in apodiktischem Ton die Diskussion für beendet erklären. Ich fasse noch einmal - gerne abschließend - zusammen:
1. Ihr Verständnis von "Degradierung" im Sinne von "Herabstufung" ist identisch mit dem im Artikel vorgeschlagenen: ein Bischof wird wieder Priester.
2. Es geht hier überhaupt nicht um die Frage, ob Sie, ich oder die Gläubigen von Limburg dem Bischof verzeihen. Das müssen und tun wir als Christen hoffentlich alle und gerne (ein bisschen öffentl. Reue wäre nach den öffentl. Lügen allerdings hilfreich). Dem Bischof machen seine Lügen die Ausübung seines Amtes unmöglich, nicht weil man ihm nicht verzeiht, sondern weil er seine Autorität verspielt hat.
3. "First Class fliegt man, um zu zeigen, dass man es sich leisten kann" ist keine Unterstellung persönlicher Motive, sondern die Beschreibung der allgemeinen Wahrnehmung, die wiederum erklärt, warum TvE das Faktum durch eine Lügeaus der Welt schaffen wollte. | 3
| | | Philalethes 19. Oktober 2013 | | | @Landpfarrer! degradatio = Degradierung ? Kanonistisch gesehen haben Sie im Prinzip recht. Sine dubio. Sprachlich gibt es jedoch ein Problem: die obige Gleichsetzung degradatio = Degradierung, Man empfindet heute Degradierung gleichzeitig als Entehrung. Daher übersetze ich degradatio mit „Herabstufung“. Denken Sie an das Substantiv „gradus“! „Degradierung“ halte ich für unchristlich, was ich ja sprachlich nicht in die Vergangenheit projiziere („…Kirche zumindest 400 Jahre lang unchristlich gewesen.“)
Ich halte es für völlig unmöglich, den Bischof von Limburg mit einer Entehrung zu bestrafen. Es ist ja bis jetzt nicht einmal ein strafwürdiger Tatbestand ordentlich festgestellt. Vielmehr geht es um die Leitungsfähigkeit nach all diesen Vorkommnissen. Ein anderer Bischof wird es da nicht besser haben. Die Bestellung eines Koadjutors schafft eine andere Personalsituation. | 3
| | | Philalethes 19. Oktober 2013 | | | @Genoveva! Komplexe Tatbestände verlangen Unterscheidungsfähigkeit! 1) Sie haben es noch immer nicht begriffen: Es geht nicht um den „Bezug auf die Verleugnungen Petri“, sondern um die REAKTION ANDERER auf diese Verleugnungen! Das ist NICHT dasselbe Thema!
2) Zu Ihrem ersten Satz: Eine Quantifizierung Ihrer Bezugnahmen auf mehrere Beiträge ist doch noch keine Zurücknahme einer Unterstellung!
3) „ First Class fliegt man, um zu zeigen, dass man es sich leisten kann.“
Das hat Ihnen noch niemand gestanden, aber Sie wissen es und merken nicht, dass Sie eine Behauptung übernehmen, die aus gewissen Kreisen kommt, in denen Neid- und Missgunstkomplexe die einzigen Urteilsmotive sind.
Ungeheuerlich ist es, diesen zitierten Satz in den Zusammenhang mit dem Bischof zu bringen. Sie unterstellen ihm: „First Class fliegt man, um zu zeigen, dass man es sich leisten kann.“ Ihr Beitrag hat damit einen solchen Tiefpunkt an Einsichts-, Unterscheidungs- und Urteilsfähigkeit erreicht, dass ich hiermit das Gespräch endgültig beende. | 4
| | | Wolfgang Storch 19. Oktober 2013 | | | Dankbarkeit Ich bin dankbar, dass Jesus Christus die Machenschaften der äußeren Kirche enthüllt. Damit wir es nicht vergessen, habe ich begonnen die Ereignisse zu dokumentieren und möchte hier auf einen Leserbrief von Katharina Beta hinweisen:http://2013-bischof-limburg.blogspot.de/ | 1
| | | Philalethes 19. Oktober 2013 | | | @Genoveva! Sie tragen hier zwei Unterstellungen vor: 1) „Es ist geradezu atemberaubend, wie einige hier versuchen, den Hl. Petrus zur Rechtfertigung der Lüge zu missbrauchen.“
In meinen Kommentaren steht nicht ein einziges Wort, das auf eine „Rechtfertigung der Lüge“ hinausliefe. Darum ging es nicht einmal annähernd, vielmehr in Replik auf die Vorstellungen des Artikelverfassers um die REAKTION anderer Personen auf eine Lüge. Sie lesen falsch und scheuen nicht davor zurück, mir die Rechtfertigung einer Sünde zu unterstellen. Das ist es, was hier nicht nur "atemberaubend", sondern auch ungeheuerlich ist!
2) „TvE hat so gelogen, wie wir alle immer wieder lügen: weil er nicht wollte, dass seine Sünde offenbar wird.“
Das könnten Sie doch nur mit Sicherheit wissen, wenn er das bei Ihnen gebeichtet hätte. Alles andere ist Unterstellung. Darin sollten Sie sich aber nicht üben, sondern vielmehr in der Argumentation, von der in Ihrem Beitrag nichts zu finden ist, auch nicht in dem zur „Degradierung“, die Sie dem Papst überlassen sollten. | 4
| | | Christophorus60 19. Oktober 2013 | | | Zu früh Meiner Meinung nach ist es für eine Zwischenbilanz viel zu früh. Vieles, eigentlich alles, ist noch unklar. Auch der Beweiswert der Sitzungsprotokolle ist mehr als zweifelhaft. Von den beiden entscheidenden Protokollen liegt das eine nicht vor, das andere wurde vom Vermögensverwaltungsrat nicht unterschrieben.
Völlig offen und auch in den Medien kaum diskutiert ist die Verantwortung des Generalvikars. | 1
| | | Bruder Konrad 18. Oktober 2013 | | | Der Plan geht auf? - Hoffentlich nicht! @ mindstormer
Auch mir bereitet der- aus welchen Gründen auch immer auftauchende - Vorschlag, Bischof TvE sollte nicht mehr nach Limburg zurückkehren,mehr als erhebliche Bauchschmerzen.
Es würde in der Tat bedeuten, dass das Limburger "Intrigenspiel in mehreren Akten" ganz im Sinne der Autoren zu ende ginge.
Wer daran zweifelt, dass es sich um ein Intrigenspiel handelt (und sonst keine Hintergrundinformationen hat) möge allein schon die Präzision, mit der die einzelnen Akte zeitgenau inszeniert wurden, betrachten.
Ich hoffe, dass TvE auch weiterhin „beratungsresistent“ bleibt und im Einvernehmen mit Papst Franziskus nach Limburg zurückkehrt.
Da die Drahtzieher im Hintergrund vermutlich auch dann noch nicht freiwillig aus dem Feld gehen, ist eine gute Vorbereitung der Rückkehr (Information der Gläubigen über die Fakten, Hintergründe etc) unabdingbar. | 5
| | | 18. Oktober 2013 | | | Ent- und Belastung Die notwendige Belastung der Verwaltungsräte bedeutet nicht notwendigerweise die Entlastung des Bischofs. Die auf diesem Internet-Forum veröffentlichten Protokoll-Auszüge werden mittlerweile dazu verwendet, neu die Verantwortlichkeit und Vertrauenswürdigkeit des Bischofs zu belasten. In dieser Linie überrascht die Veröffeltlichung des Zwischenbilanz-Artikels hier besonders, da er gerade durch den Abschnitt über die Lügen. das schwerste Geschütz gegen den Bischof in Stellung bringt und mit Munition versorgt. Wenn der Bischof doch nur selbst die Lage erkennte und sie durch einen freiwilligen Rücktritt entschärfte - auch um dadurch wieder persönliche Würde und Ehre aufzubauen! | 2
| | | landpfarrer 18. Oktober 2013 | | | @Philalethes Sie schrieben:
"Aber wie diese "Degradierung" auch sein mag, mindestens das Wort ist unchristlich"
Wenn das stimmmt, dann ist ja die Kirche zumindest 400 Jahre lang unchristlich gewesen, dass sie in ihrem "Pontifikale Romanum" bis zum Konzil einen "Ritus degradationis" enthielt. In diesem wurde der zu Strafende in liturgischer/ritueller Weise nacheinander seiner Amtsawürde enthoben. Dem zu degradierenden Bischof wurden z.B. nacheinander Mitra, Evangelienbuch, Ring u.s.w. weggenommmen und bei jeder Insignie wurde auch etwas dazu gesagt. So geht es dann weiter bei den anderen Weihegraden. Natürlich will ich diesen Ritus nicht reaktivieren geschweige denn am Limburger Bischof vollziehen. Es geht mir nur darum, dass die Kirche rechtmässig den Begriff "Degradation" verwenden kann und dies auch getan hat. | 1
| | | Genoveva 18. Oktober 2013 | | | Degradierung Bei der "Degradierung" (sie steht auch im Artikel in Anführungszeichen) geht es nicht um eine Strafe von außen, sondern um die praktische Reue: die ehrliche Einsicht, dem Anspruch des Bischofsamtes nicht gewachsen gewesen zu sein und deshalb zur ursprünglichen Priesterberufung zurückzukehren.
Im zweiten Schritt würde dieser Schritt dem Bischof mit Sicherheit jenen Respekt der Gläubigen wieder erwerben, der für jede Form von seelsorgerischer Tätigkeit erforderlich ist. Mit "bei den Leuten ankommen" hat das nichts zu tun. | 5
| | | Genoveva 18. Oktober 2013 | | | Die Lüge des Petrus Es ist geradezu atemberaubend, wie einige hier versuchen, den Hl. Petrus zur Rechtfertigung der Lüge zu missbrauchen.
Petrus hat in einer Situation existentieller Bedrohung und wohl auch Anfechtung ("Ihr werdet alle irre werden an mir") nicht genügend Glauben gehabt, für den Herrn sein Leben zu geben.
TvE hat so gelogen, wie wir alle immer wieder lügen: weil er nicht wollte, dass seine Sünde offenbar wird.
Diese beiden Fälle Haben nichts miteinander zu tun. | 12
| | | Philalethes 18. Oktober 2013 | | | Zur angeblichen "Zwischenbilanzierung" (IV) der Kontrast zwischen konservativer und progressiver Auffassung des kirchlichen Lebens. Alles andere ist "angehängt".
---------------
@Landpfarrer! Der Kontext des Autors lässt meine andere Deutung zu: "„Degradierung“ und eine neue Aufgabe als Pfarrer ...". Aber wie diese "Degradierung" auch sein mag, mindestens das Wort ist unchristlich. Jesus hat nicht einmal Petrus (trotz der dreimaligen Verleugnung) in Wort oder Tat "degradiert" und auch nicht seine Ankündigung, auf diesem Felsen seine Kirche zu bauen, irgendwann zurückgezogen. | 2
| | | Philalethes 18. Oktober 2013 | | | Zur angeblichen "Zwischenbilanz" (III) Was ich für Teil III schon konzipert hatte, hat inzwischen @Kathole so gut formuliert,dass ich in Anerkennung seiner Worte diese auch zitiere: " Ein Politiker schuldet den Wählern Rechenschaft,weil diese ihm sein Amt übertragen haben.Ein Bischof aber wird vom Papst ernannt und ist im geistlichen Sinn durch Handauflegung von Jesus Christus zur Leitung der Teilkirche seiner Diözese erwählt. Worauf stützt sich dann die Forderung nach einer absoluten Transparenz des Bischofs gegenüber dem zur Leitung ihm anvertrauten Kirchenvolk?"
Was soll es, dass nun plötzlich die Bistümer ihren Besitz beziffern? Vergleichbar sind die Zahlen so oder so nicht, da einschränkende Anmerkungen gemacht werden. Was soll das Ganze?
In Limburg ist dieser Zug schon abgefahren, es gibt jetzt kein Zurück mehr.
Das wirklich tiefgreifendste theologische Problem ist bei Bischof TvE seine Auffassung von Armut gegenüber der des Papstes. An diesem Kontrast gibt es nichts zu deuten, er besteht.
Das wirklich tiefgreifendste kirchliche Problem in Limburg ist der
Fortsetzung! | 2
| | | lysander 18. Oktober 2013 | | | Die traurigen Gestalten des "Vermögensverwaltungsrates" jetzt zu Mit- oder gar Hauptschuldigen machen zu wollen, geht am Kern vorbei. Zunächst sollte geprüft werden, welche offiziellen Rechte und Pflichten dieser kleine, selten tagende ehrenamtliche Vermögenverwaltungsrat des Bischöfl.Stuhls in der institutionellen Nachfolge des Domkapitels hatte seit 2011. Der VVR sah/sieht sich offenbar selbst als Konsultationsorgan und nicht als Entscheidungsgremium. Es drängt sich der Verdacht auf, dass von Kaspar und TvE ein Abnickgremium eingesetzt werden sollte, mit dem man machen konnte was man wollte (im Gegensatz zum Domkapitel): keine Jahreshaushalte vorlegen (für 2012+13), Überlastung des Haushaltsplan für 2011, nachträgliche Anforderungen in erheblichem Umfang. Bis den 3en dann im August 2013 der Kragen platzte und sie Widerstand leisteten bei der erneuten nachträglichen Aufstockung auf 31 Mio.
Die 3 vom VRR waren vielleicht dämlich + ignorant (weil Vertrauen in den Bischof ??), aber doch nicht die Initiatoren dieser peinlichen Finanzcharade. | 7
| | | Philalethes 18. Oktober 2013 | | | Zur angeblichen "Zwischenbilanz" (II) Zum Thema "Meineid" zitiere ich aus dem feinsinnigen und empfehlenswerten kath.net-Beitrag von P. Badde:"Die frohen Botschafter":
"Die Bibel beschreibt dennoch detailliert, wie wir uns die Apostel vorzustellen haben, die Modelle aller guten Bischöfe. Fangen wir dafür am besten einmal mit Petrus an, dem „Apostelfürsten“. „Ich kenne diesen Menschen nicht“, sagte er, als Jesus in einem Blasphemieprozess gebunden an ihm vorbeigeführt wurde. Sein „Meister“ ging von da aus direkt in den Tod. Petrus wärmte sich währenddessen am Feuer – es war ja kalt – und schaute dem Vorgang zu. Er kannte diesen Menschen nicht, wie er dreimal unter Flüchen und Verwünschungen in dieser Stunde geschworen hat! Das war nicht nur eine dreifache eidesstattliche Falschaussage, das war übelster Verrat."
Hat Jesus den Petrus etwa "degradiert"? TvE soll degradiert "einen dem christlichen Menschenbild gerecht werdender Umgang" erfahren.Ist der Fall "Petrus" kein christliches Menschenbild? Was für ein Widerspruch ! | 5
| | | Philalethes 18. Oktober 2013 | | | Zur angeblichen "Zwischenbilanz" (I) Wie kann man angesichts so vieler nicht endgültig geklärter Positionen von einer „Zwischenbilanz“ reden? Was bilanziert dieser Artikel denn und wo ist die Summe der Bilanzierung?
Etwa darin:
„Eine in echter innerer Freiheit angenommene „Degradierung“ und eine neue Aufgabe als Pfarrer oder Krankenhausseelsorger könnte – je nach Ausgang aller noch ausstehenden Prüfungen – ein solcher Weg sein.“ Der Autor weiß nicht,dass man einen Bischof nicht degradieren kann.Die Bischofsweihe ist ein unauslöschliches Merkmal bis zum Lebensende.Wenn TvE in einem Bistum nach Auffassung des Autors nicht mehr ankommt, wieso dann in einer Pfarre,wo sich dasselbe im kleineren Format wieder abspielen kann,sobald diese die Hintergründe durch die Presse erfährt? Ein Charakterbild des Bischofs hat er offensichtlich nicht.
Bilanzsumme etwa darin:
„Die katholische Kirche in Deutschland hat die Möglichkeit,den „Fall Limburg“ gut abzuschließen. Über diese geschichtliche Unkenntnis verliere ich kein weiteres Wort. | 5
| | | TvS 18. Oktober 2013 | | | @Kathole Die EV ist falsch, unabhängig davon, in welcher Klasse der Bischof geflogen ist - oder glaubte, geflogen zu sein!
In der EV bestreitet der Bischof, eine Aussage getätigt zu haben, während ein Video zeigt, daß er diese Aussage gemacht hat. Wie schon gesagt: unabhängig vom Wahrheitsgehalt der Aussage besteht die Lüge darin, zu behaupten, diese Aussage nie gemacht zu haben. | 7
| | | Kathole 18. Oktober 2013 | | | Was bleibt, ist eine sehr magere Grundlage für Forderung nach Bischofsrücktritt Der einzige Vorwurf, der bleibt, wäre m.E. der einer mangelnden öffentlichen Kommunikation der zu erwartenden und der sich entwickelnden Kosten des Bauvorhabens. Wenn der Bischof aber von der Richtigkeit des Vorhabens überzeugt war, und sich gleichzeitig der geringen Popularität der in seinen Augen richtigen Maßnahme bewusst gewesen wäre, könnte übertriebene Mitteilsamkeit zum falschen Zeitpunkt da nicht auch unklug gewesen sein, da sie den Erfolg des richtig geglaubten Projekts gefährdet hätte?
Ein Politiker schuldet den Wählern Rechenschaft, weil diese ihm sein Amt übertragen haben. Ein Bischof aber wird vom Papst ernannt und ist im geistlichen Sinn durch Handauflegung von Jesus Christus zur Leitung der Teilkirche seiner Diözese erwählt. Worauf stützt sich dann die Forderung nach einer absoluten Transparenz des Bischofs gegenüber dem zur Leitung ihm anvertrauten Kirchenvolk? Transparenz gegenüber dem, der ihn ernannt hat, hat er ja offenbar sogar weit mehr als unbedingt nötig geübt. kikreukreu.blogspot.de/2013/10/5-millionen.html | 9
| | | Kathole 18. Oktober 2013 | | | @TvS Und wenn der Bischof Business-Class gebucht und bezahlt hat, aber vom Piloten in die Pilotenkabine eingeladen worden wäre, weil er z.B. ein Freund aus Jugendtagen wäre: Wäre eine eidesstattliche Erklärung des Bischofs, er sei Business-Class geflogen (was er ja mit Buchungsbestätigung und Rechnung ja auch belegen kann), denn Ihrer Meinung nach ein Meineid? Wird durch die kostenlose Einladung des Piloten dann plötzlich ein "Fliegen in der Piloten-Klasse", das ja gar nicht buchbar wäre? | 9
| | | Kathole 18. Oktober 2013 | | | Guter Beitrag, aber punktuell übertrieben hart In einem Punkt muss ich Michael Schäfer dezidiert widersprechen, nämlich wenn er sagt: "Erschwerend kommt hinzu, dass auch in der Frage der Eidesstattlichen Erklärung bzgl. der Flugtickets die frei zugänglichen Dokumente und Materialien mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit beweisen, dass er vorsätzlich die Unwahrheit gesagt hat."
Wenn der Bischof die Journalistenfrage nämlich als im Hinblick auf die gebotene sparsame Verwendung kirchlicher Mittel gestellt verstanden hat, so hat er sachlich völlig korrekt geantwortet. Er hat Business-Class bezahlt. Nur im Hinblick auf den tatsächlich genossenen Flugkomfort war die Antwort falsch, denn er hat First-Class genossen. Vorsätzliche Lüge? Nein!
Doch weshalb sollte sich ein Journalist eigentlich für den tatsächlich genossenen Flugkomfort des Bischofs interessieren, wenn er völlig kostenneutral zustande gekommen ist? Geht es einen Journalisten denn etwa auch etwas an, ob der Bischof beim Fliegen einen Bußgürtel trägt oder nicht? | 10
| | | Johannes Evangelista 18. Oktober 2013 | | | Jetzt wird deutlich, wie hinderlich das Presse-Getöse ist Mittlerweile lichtet sich der Nebel. Klar wird, wie viel von den Berichten Presse-Getöse, Falschmeldung usw. ist. Jetzt geht es nicht nur um die Frage, ob ein Bischof mit den bekannten Unwahrheiten noch tragbar ist (Antwort: eher nicht). Es geht auch um die Frage, ob die katholische Hierarchie vor einem teilweise inszenierten Pressesturm einknickt (Antwort: sicher nicht). Die Kirche darf nicht zulassen, dass irgendwer ihre Bischöfe aus dem Amt schreibt. Allein dieser Gedanke könnte dem Bischof von Limburg das Überleben erleichtern. | 3
| | | myschkin 18. Oktober 2013 | | | @Suarez Ich bin Ihrer Meinung, dass das Ensemble in Limburg wirklich gelungen ist. Das ist ein architektonisches Schmuckstück. Und es ist nachvollziehbar, wie Sie die bischöfliche Strategie beschreiben, mit der er möglicherweise Zustimmung für diese große Lösung des Residenzausbaus erhalten wollte.
Ich habe die Anfänge des Bischofs in Limburg offenbar anders als Sie erlebt. Die Leute waren nach meiner Wahrnehmung meistenteils neugierig auf den neuen Mann und unvoreingenommen.
Was die eidesstattliche Erklärung anbelangt, so kann man einen Bischof nicht als Opfer windiger Anwälte hinstellen. Jeder weiß, welche Tragweite eine Unterschrift unter solch eine Erklärung hat - erst recht ein Bischof. Hier steht der Bischof voll in der Verantwortung. Es ist mir bis heute unbegreiflich, wie er einen solch gefährlichen und darüber hinaus völlig unnötigen Text überhaupt unterschreiben konnte. | 6
| | | TvS 18. Oktober 2013 | | | @Suarez "Wer die Eidesstattliche Versicherung genau liest, was kaum einer tut, weiß, dass der Bischof hier nicht gelogen hat, sondern juristisch schlecht beraten wurde. Er räumt in der EV sehr wohl ein, dass über den Flug in der 1. Klasse gesprochen wurde, er aber die Frage des Spiegels allein auf den Buchungsmodus des Bistums hin verstanden hat."
Unabhängig davon, wie der Bischof die Frage verstanden hat, schreibt er in seiner EV:
"Es gab auch keine erneute Rückfrage des Redakteurs mit dem Vorhalt 'Aber Sie sind doch erster Klasse geflogen?'. Ich habe auch nicht auf einen solchen Vorhalt die Antwort gegeben 'Business-Klasse sind wir geflogen'."
Das Video des SPIEGEL-Journalisten zeigt:
1) Es gab diesen Vorhalt
2) Es gab die Antwort
Ob der Bischof meinte, dass Vorhalt und Antwort sich auf den Buchungsmodus, und nicht auf den eigentlichen Flug bezogen ist doch wohl unabhängig von der Existenz des Vorhalt resp. der Antwort - die er in seiner EV bestreitet. | 6
| | | Mindstormer 18. Oktober 2013 | | | Falche Konklusion Ein guter Artikel, aber m.E. ist die Konklusion völlig falsch, dass der Bischof abtreten muss! Dies, falls am Schluss wirklich nur wenig mehr als die "Ticket-Lüge" übrigbleibt.
Wie es mehrere Male erwähnt wurde ist ja der Bischof "unbeliebt" weil er "zu katholisch" ist und dieses Kesseltreiben mit dem Ziel durchgeführt wurde, ihn zu diskreditieren und loszuwerden.
Durch das "Abtreten" würde dieses Ziel erreicht werden und den dahintersteckenden Kreise nur bestätigen, dass es auf den Lärm ankommt den man zu "organisieren" vermag und dass alle (fiesen) Mittel erlaubt sind.
Die Kirche würde wenn sie vor diesem Hintergrund nachgeben würde für alle Zeit erpressbar werden.
Zudem, ist min. der Hinweis im Artikel, dass er abtreten müsse TROTZ öffentlichem Schuldbekenntnis, mehr als irritierend.
Das steht für M. Schäfer irgendwie über Busse, Umkehr und somit auch im Widerspruch zu Kirche und Christus...
D.H auch aus theologischer Sicht wäre ein Abtreten m.E. ein absolutes "NO-GO". | 7
| | | Theodor69 18. Oktober 2013 | | | @Muddel „Petrus ging hinaus und weinte bitterlich.“ Dies zeigt eine echte Reue - diese Reue vermisse ich sehr stark bei diesem Bischof. Vielleicht gibt es ja ganz überraschende Wendungen, die ihm bescheinigen, dass er vollkommen unschuldig ist, aber auf eine „aufrichtige Reue“ eines Bischofs kann ich verzichten, wenn er sich erst „entschuldigt“, wenn seine Schuld bewiesen ist – oder der Papst ihn dazu drängt (vgl. Kardinal Groer). Ganz allgemein finde ich aber interessant, wie nachsichtig einige hier mit diesem Bischof sind, andererseits wird auf andere Bischöfe unbarmherzig hingehauen und diese als „nicht katholisch“ kategorisiert. | 7
| | | 18. Oktober 2013 | | | Klar, Herr Deckers wird zum Garanten seriösen Journalismus Zwar erweckt der Artikel anfangs den Anschein der Objektivität, schlägt dann aber doch schnell genau in das ideologische Muster um, dass man schon von Deckers & Co. kennt.
Der Bischof stand von Anfang an einer sprungbereiten Feindseligkeit, sowohl was die Presse, aber auch was innerkirchliche Gruppen angeht, gegenüber. Die Bauten, so ergibt das heutige Bild, waren notwendig und sinnvoll. Die Baukosten nicht unüblich hoch. Der Bischof hat in der Tat den Fehler gemacht und geglaubt, wenn erst mal dieser schöne Baukomplex fertig ist, wird man auch die Kosten akzeptieren - viele können das auch, nur eben bestimmte Gruppen nicht. Das war sein Fehler.
Wer die Eidesstattliche Versicherung genau liest, was kaum einer tut, weiß, dass der Bischof hier nicht gelogen hat, sondern juristisch schlecht beraten wurde. Er räumt in der EV sehr wohl ein, dass über den Flug in der 1. Klasse gesprochen wurde, er aber die Frage des Spiegels allein auf den Buchungsmodus des Bistums hin verstanden hat. | 13
| | | dominique 18. Oktober 2013 | | | Veruntreuung ist der entscheidende Punkt der gesamten Affäre. Hier hat der ehemalige Generalvikar Franz Josef Kaspar als treibendes "alter ego" des Bischofs längst Rechenschaft zu geben.
Bezeichnenderweise hört man bisher keinen Pieps aus dieser Ecke. Aber das wird noch kommen.
Ich weiß nicht, ob es diesen Tatbestand überhaupt irgendwo im Kirchenrecht gibt oder vergleichbare Tatbestände. Ich glaube kaum, dass man hier über StGB § 266 zu einem angemessenen Urteil aus richterlichem Mund kommen wird. Zumal offenbar vorsorglich dem Bischof eine "Ermächtigung" erteilt wurde.
Wie dem auch sei und selbst wenn wieder alles unter den Teppich gekehrt werden sollte (was zu erwarten ist): die Menschen sind hellhöriger geworden, auf die alten Grauzonen ist kein Verlass mehr. Die Kirche ist gewarnt und muss selbst zusehen, wie sie mit dieser Affäre umgeht - offen und ehrlich oder beschwichtigend und unehrlich. Die Gläubigen werden sicher mit gestärkter Aufmerksamkeit das innerkirchliche Geschehen verfolgen. | 7
| | | @mathi 18. Oktober 2013 | | | Herzlichen Dank, Herr Schäfer für diesen frei von Polemik geschrieben Artikel. Es ist eine wohltat einen Artikel zu lesen der sich nur um den Sachverhalt beschäftigt. Nur so kommt Ruhe in diese Debatte. | 6
| | | Theodor69 18. Oktober 2013 | | | Sehr guter Beitrag Endlich wird nüchtern und sachlich darüber geschrieben. Diese Fixierung auf die unwahren und gehässigen Kommentare in den Medien, die den Bischof plötzlich nur zum Opfer machten, waren schon etwas schwer zu ertragen. Gebe auch dem Schreiber vollkommen recht, wenn er schreibt: „Doch der bedrückendste Punkt ist das Thema „Lügen““ und dies in der Folge sehr gut ausführt. Wirklich sehr gut! | 7
| | | Muddel 18. Oktober 2013 | | | Petrus war ein 3-facher Lügner und doch hat Jesus seine Kirche auf ihm errichtet. Also auf die untenstehende Frage von Herrn Schäfer würde Jesus antworten: "Er kann es!" So ganz nebenbei: Es sind noch keine Lügen amtlich, also bitte keine Vorverurteilung!
Wie soll ein „öffentlicher Lügner“ – ganz unabhängig von einer möglicherweise erfolgenden ebenso öffentlichen Reue – den christlichen Grundwert der Wahrhaftigkeit auch nur halbwegs glaubhaft verkündigen? | 8
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