Login




oder neu registrieren?


Suche

Suchen Sie im kath.net Archiv in über 70000 Artikeln:







Top-15

meist-diskutiert

  1. Erzbischof Gänswein soll Nuntius in Litauen werden!
  2. Kirchen müssen die Maßnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie aufarbeiten!
  3. Deutscher Geschlechter-Gesetz-Irrsinn - Alle 12 Monate ein 'anderes Geschlecht'
  4. Papst Franziskus will Gänswein offenbar zum Nuntius ernennen
  5. BRAVO! - 6000 Teilnehmer beim Marsch für das Leben in München
  6. Werden Sie Schutzengerl für kath.net für mindestens 2024 und 2025!
  7. Waffen können Frieden schaffen und viele Menschenleben retten!
  8. Papst wieder mit dem Titel "Patriarch des Westens"
  9. Riccardo Wagner wurde katholisch: „Ich wollte nie Christ sein. Ich war Atheist“
  10. 'Allahu akbar' - Angriff auf orthodoxen Bischof in Australien - Polizei: Es war ein Terrorakt!
  11. „Schwärzester Tag für die Frauen in der deutschen Nachkriegsgeschichte“
  12. Brüsseler Barbarei ist Angriff auf die Menschenrechte und eine Schande für Europa!
  13. Polnische Bischofkonferenz ist der Schirmherr des Polnischen „Marsch für das Leben und die Familie“
  14. Der "leise Mord" an den kleinen Kindern soll in Deutschland zu 100 % vertuscht werden!
  15. Deutsche Bischofskonferenz nimmt Bericht zur reproduktiven Selbstbestimmung „mit großer Sorge“ wahr

Hamburger Gericht will Verfahren gegen Bischof von Limburg einstellen

29. Oktober 2013 in Deutschland, 42 Lesermeinungen
Druckansicht | Artikel versenden | Tippfehler melden


Das Amtsgericht Hamburg will das Verfahren gegen den Limburger Bischof Franz-Peter Tebartz-van Elst einstellen. Dies berichtet der Berliner "Tagesspiegel". Staatsanwaltschaft ist allerdings dagegen


Berlin (kath.net) Das Amtsgericht Hamburg will das Verfahren gegen den Limburger Bischof Franz-Peter Tebartz-van Elst einstellen. Nach Informationen des Berliner "Tagesspiegel" (Mittwochausgabe) hat das Hamburger Amtsgericht bei der Hamburger Staatsanwaltschaft angeregt, das Verfahren gegen eine Geldauflage einzustellen. Die Staatsanwaltschaft Hamburg hatte beim Amtsgericht einen Strafbefehl gegen Tebartz-van Elst beantragt, weil er im Zusammenhang mit einem Erste-Klasse-Flug nach Indien zwei eidesstattliche Falschaussagen gemacht haben soll.


Die Staatsanwaltschaft lehnt allerdings dieses Ansinnen ab. "Wir sehen nach derzeitigen Sachstand keine Veranlassung, von unserer Auffassung abzuweichen und einer Verfahrenseinstellung zuzustimmen", meinte eine Sprecherin der Staatsanwaltschaft am Dienstag auf Anfrage gegenüber der AFP.


Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal!

 





Lesermeinungen

 Fuchsele 3. November 2013 

.... vielleicht sollte man hier ....

mal nachlesen: http://kath.net/news/43472
Bereits in einer früheren Kampagne gegen den Limburger Bischof war ein Hamburg 'Schmierblatt' federführend.
Hamburg war offenbar schon im Vorfeld gegen den Bischof aufgestellt - dem will die Staatsanwaltschaft wohl 'Rechnung tragen'. Hamburg dürfte an sich nicht pro-katholisch sein!!!


0
 
 speedy 3. November 2013 
 

lasst uns darum zur muttergottes beten, das der Unsinn aufhört


0
 
 TvS 30. Oktober 2013 
 

Kommentar bei der Welt

In ihrer Pressemitteilung vom 10.10.2013 ( http://justiz.hamburg.de/contentblob/4118678/data/pressemitteilung-bischof-dr-franz-peter-tebartz-van-elst.pdf ) verweist die Staatsanwaltschaft Hamburg übrigens explizit auf den von mir zitierten Abschnitt, und nicht auf den Rest der EV, der im Kommentar bei der Welt besprochen wurde:

"In dieser gab er unter Bezugnahme auf ein Gespräch mit dem für den Spiegel-Verlag tätigen Journalisten über eine Indien-Reise u.a. an, es habe keine erneute Rückfrage des Journalisten mit dem Vorhalt „Aber Sie sind doch erster Klasse geflogen?“ gegeben und er selbst habe auch nicht auf einen solchen Vorhalt die Antwort gegeben „Business-Klasse sind wir geflogen.“. Diese Erklärung ist nach dem Ergebnis der staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen falsch."


0
 
 Alpenglühen 30. Oktober 2013 

Kommentar bei "Welt"

@thomasunglaublich
Ich habe vergeblich versucht, den von Ihnen zitierten Kommentar bei der „Welt“ zu finden. Bitte stellen Sie doch den Link dazu bei kath.net ein.
Vielleicht kennt ja auch ein Mitkommentator den Link und stellt diesen freundlicherweise zur Verfügung.


0
 
 Suarez 30. Oktober 2013 

@orthodox58 - Nicht Verschwörung, sondern billiges Einknicken vor der Macht der Medien

Die Staatsanwaltschaft und diejenigen, die ihr Anweisungen erteilen können, wollten sich durch den Strafbefehl "kritischer" Anmerkungen der Presse entziehen, wie sie ja jetzt schon gegen das Amtsgericht erhoben werden.

Da schien es wohl leichter, über einen am Boden Liegenden noch schnell einen medial korrekt wirkenden Strafbefehl zu beantragen.

In einer vom Hass gegen die Kirche aufgeheizten Stimmung will sich kein Staatsanwalt die Karriere versauen und schaut, wo er am wenigsten Risiko eingeht, öffentlich kritisiert zu werden.


7
 
 Aegidius 30. Oktober 2013 
 

TvE3

Was bleibt dann noch von dem, was gegen TvE vorgebracht wurde, außer Neid, Mißgunst, Verleumdung der Kritijer TvEs - und einer gewissen Ungeschicklichkeit in der Darstellung und Verteidigung und einem (möglicherweise) schlechten Gewissen auf Seiten TvEs, wie jeder andere Mensch, einschließlich seiner Kritiker im und außerhalb der Weiheämter, manche angebotene Annehmlichkeit auch nutzen zu wollen?

Die Vernunft und Verhältnismäßigkeit schreit nach Einstellung dieses lächerlichen "Meineid"-Verfahrens. Es ist mehr sls Yoffensichtlich, daß TvE subjektiv glaubte, die Wahreit zu sagen, ubd sein Sntrag zielte allein darauf sb, seine eigene Würde zu wahren - nicht jemand snderen zu verleumden. Das tun andere in dieser aufgeblasenen Provinzposse!


8
 
 Aegidius 30. Oktober 2013 
 

TvE2

...genau weiß. Der Gedanke, die Unterstellung zurückgewiesen zu haben, 1st Class bezahlt zu haben, stdht bei TvE im Vordergrund.
5. Spiegrl tuft "Skandal!", TvE bekennt kleinlaut und recht allgemein, Fehler gemacht zu haben.
6. Die Deckers-Bauausschuß-Posse beginnt, EB Zollitsch fällt TvE in den Rücken, das Domkapitel wird ungeniert. Rufe nach dem Papst.
8. Der reagiert und nimmt TvE, der sich nicht wehrt und nicht wehren kann, aus der Schußlinie.
9. Die Deckers-Bauausschuß-Posse fällt in sich zusammen. Die Ausschußmitglieder sehrn sich mit strafrechtlichen Konsequenzen konfrontiert.
10. Das Domkapitel zeigt öffentlich, daß es ihnen nucht um EV oder Kosten geht, sondern um den Kurs der "deutschen Kirche" geht.
11. Das Hamburger Gericht hält den Vorwurf der falschen eidesstattlichen Erklärung nicht für so schwerwiegend/belegt, daß es einer Einstellung des Verfahrens gegen TvE zuneigt.


7
 
 Aegidius 30. Oktober 2013 
 

TvE 1

Ist es so schwierig, die folgenden Fakten in der Reihenfolge zur Kenntnis zu nehmen und vernünftig zu bewerten?
1. Der Spiegel ist ein Blatt, das sich als Kampfblatt gegen die Kirche versteht und darstellt.
2. TvE sieht sich in der Defensive, da er tagaus tagein von Presse und Linkskatholiken angegriffen.
3. Der Spiegel will ihn aufs Glatteis führen, da er vom 1st Class Flug weiß, TvE bezieht die Fragen auf den finanziellen Aufwand und antwortet subjektiv wahrheitsgemäß, wobei er das Detail, wo er tatsächlich saß verschweigt (Vielleicht hat er auch selbst die Ahnung, daß 1st Class nicht gut ankommt, tut aber nichts zur Sache).
4. Der Spiegel macht seine geplante Story, TvE fühlt sich getäuscht und wehrt sich mit dem Verfügungsantrag, der zur Glaubhaftmachung die EV benötigt. Da es TvE immer im die Rechtmäßigkeit und den finsnziellen Aufwand ging, ist seine Erinnerung womöglich insoweit getrübt, daß er den Satz "business sind wir geflogen" und die entsprechende Fangfrage


7
 
 orthodox58 30. Oktober 2013 
 

@frajo

Niemand wird wegen eines 1.Klasse-Fluges zu Fall gebracht! Bischof Franz-Peter Tebartz-van Elst hat mit einer - nach Auffassung der Staatsanwaltschaft Hamburg falschen EV - den Spiegel zu einer Gegendarstellung gezwungen. Da er sicher nicht jede Woche eine EV abgibt, muss man wohl davon ausgehen, dass er sich den Inhalt sehr wohl überlegt, zumal er auch ein bestimmtes Ziel damit verfolgt hat.

@Suarez
Dass feindliche Mächte aus dem Bereich der Politik die Staatsanwaltschaft Hamburg anweisen, das Verfahren wider besseres Wissen durchzuziehen, um dem Bischof vorsätzlich zu schaden, ist eine haltlose Verschwörungstheorie.


4
 
 TvS 30. Oktober 2013 
 

@Waldhof

Wem wurde denn eine EV abverlangt? Bischof Tebartz-van Elst hat doch wohl die Initiative hierzu ergriffen "nach Belehrung über die strafrechtliche Bedeutung einer falschen oder fahrlässig falschen Eidesstattlichen Erklärung an Eides Statt", wie er auf seinem eigenen wappengeschmückten Briefpapier versichert. Er hat seine Glaubwürdigkeit in die Waagschale geworfen - und verloren.


2
 
 TvS 30. Oktober 2013 
 

@thomasunglaublich

Bitte lesen Sie sich doch einmal den gesamten Text der EV durch:

http://cdn1.spiegel.de/images/image-464138-panoV9free-niwz.jpg

Sie werden sehen, dass der letzte Absatz den Abschnitt enthält:

"Es gab auch keine erneute Rückfrage des Redakteurs mit dem Vorhalt "Aber Sie sind doch erster Klasse geflogen?". Ich habe auch nicht auf einen solchen Vorhalt die Antwort gegeben "Business-Klasse sind wir geflogen"

Diese Aussage des Bischofs ist nachweislich falsch, also eine Lüge! Um das zu erkennen, braucht es kein Gericht, man muß sich nur das Video der Spiegel-Leute ansehen.

Dass also Teile der EV wahr sein mögen entschuldigt doch wohl nicht die Falschaussage.


2
 
 Waldhof 30. Oktober 2013 
 

Weisung

Da tritt doch ganz offensichtlich das Weisungsrecht gegenüber dem Staatsanwalt zu Tage. Was soll denn das ? Es ist überhaupt unerhört, wegen derartiger Anfragen EV-en abzuverlangen. Diesem Ansinnen hätte man nicht nachkommen sollen.


4
 
 Suarez 30. Oktober 2013 

@Wolfgang63

Sie sind schnell mit Unterstellungen. Der Bischof hat also in der EV gelogen, wie sie ohne ein Vorliegen eines Urteils einfach mal in den Raum stellen.

Ist das nun der neue Sport unter "engagierten Katholiken"?

Das Verhalten des Gerichtes zeigt doch schon deutlich, dass man da keinesfalls so sicher ist, wie diese EV schlussendlich zu bewerten ist.

Lesen Sie zudem einmal die beiden Kommentare von "thomasunglaublich", in denen er sehr schön auf einige Punkte in der rechtlichen Beurteilung der EV eingeht.

Offenbar ist Ihnen nicht bekannt, dass die Staatsanwaltschaft weisungsgebunden ist, mithin eben nicht unabhängig ermittelt. Die Berichterstattung der Medien hat insofern schon Einfluss auf das Verhalten der Staatsanwaltschaft, weil man sich dem Vorwurf, man schone einen "Prominenten", entziehen will. Diese Position muss nicht einmal aus der Staatsanwaltschaft kommen, sondern kann auf einer direkten politischen Weisung beruhen.

Also, die Vorverurteilung einfach mal lassen!


6
 
 frajo 30. Oktober 2013 

Ein Bischof soll

wegen eines angeblichen "Erste-Klasse"-Fluges zu Fall gebracht werden??? Wer spielt solche Interna hoch? Wenn ja, welche Konsequenzen haben willentliche Auslassungen (Unterschlagen von Aussagen) durch Medien? Wieviel wurde rundherum gelogen, um einen Bischof abzuschießen? Kehren die Zeiten vor 80 Jahren wirklich wieder zurück? Dann vielleicht auch die vor gut 200 Jahren in Frankreich! Noch sind die Guillotinen unblutig.


9
 
 thomasunglaublich 29. Oktober 2013 
 

Man kann es auch so sehen (Teil 2):

Teil 2 des Kommentars aus der "Welt":

"... Abgestritten hat er, daß er das auf eine Frage geantwortet habe, die ihm nach einem Bericht über die Hilfsprojekte gestellt worden sei. Von den Hilfsprojekten ist auf dem Video nix zu hören. So eine Frage wurde, wie oben bereits erwähnt, gar nicht gestellt und eine Frage nach der Notwendigkeit eines Erste-Klasse-Fluges schon mal gar nicht. Logischer Schluß daraus, auf eine Frage, die gar nicht gestellt wurde, kann der Bischof auch gar nicht geantwortet haben. Gelogen hat er also nicht, der Bischof."

Wenn der Kommentator recht hat, hat der Bischof also nicht gelogen. Vielleicht erkennt das das Gericht. Dann sollte der Bischof jedoch der Einstellung nicht zustimmen und das Urteil abwarten, das dann "Freispruch" heißen müßte. Ohne Wenn und Aber.


14
 
 thomasunglaublich 29. Oktober 2013 
 

Man kann es auch anders sehen

Kommentar in der "Welt":
"Wer die EV genau liest, dem muß auffallen, daß der Bischof dort wahrheitsgemäß erklärt, die Begriffe "Erste Klasse" oder "First Class" überhaupt nicht benutzt zu haben.
Ebenfalls entspricht es der Wahrheit, daß die Frage, ob es denn nötig gewesen sei, Erste Klasse nach Indien zu fliegen, so tatsächlich nicht gestellt wurde.
Beweis ist das Spiegel-Video.
Dort wurde tatsächlich nicht gefragt, sondern von seiten des Reporters eine Behauptung aufgestellt und dabei der Vorwurf einer nicht gegebenen Notwendigkeit, ja sogar der Unmoral impliziert.
Auch das hat der Bischof wahrheitsgemäß wiedergegeben. Beweis ist erneut das angebliche Belastungsvideo.
Daß der Bischof selbstverständlich erklärt hat, er habe geantwortet "Business sind wir geflogen nach den Reiserichtlinien der Bischofskonferenz..." ist dem Teil der EV zu entnehmen, den der Spiegel aus guten Gründen in seiner Berichterstattung erstmal unterschlagen hat.
Teil 2 folgt


9
 
 Hörbuch 29. Oktober 2013 
 

Es ist schon eigenartig, wie grundsätzlich immer alles auf den Bischof abgewälzt wird.Er hat doch erst einmal den ganz normalen Flug gebucht und dann hat der GV es ermöglicht, dass beide in der ersten Klasse geflogen sind. richtig????
Also ganz ehrlich: wen geht das eigentlich irgendetwas an, wo die Beiden saßen. Wer hat das der Presse gesteckt oder gab es da Aufpasser???
Wie war die Beratung durch den Rechtsanwalt (ich habe mit Rechtsanwälten sehr schlechte Erfahrung)


7
 
 burchard63 29. Oktober 2013 
 

@willibald reichert vor einer Stunde Alpenglühen

Man muß Claudia Roth ja nun nicht mögen. Ich bin nun auch nicht gerade Fan von ihr.
Das sie aber ihre Zeit im Bundestag absitzt ist natürlich wieder einmal eine infame Unterstellung. Sie ist ja nun wohl (vielleicht) hyperaktiv - aber sicher nicht der Faulpelz, als den Sie sie darstellen wollen. Ansonsten würde sie ja Leuten wie Ihnen ja auch viel weniger auf den Geist gehen.


3
 
 Johannes Evangelista 29. Oktober 2013 
 

Geldbuße gegen Einstellung des Verfahrens

Die Einstellung des Verfahrens gegen Geldbuße ist kein Freispruch zweiter Klasse. Es ist das Eingeständnis des Beschuldigten, etwas Unrechtes getan zu haben. Zugleich ist es das Zugeständnis der Justiz, dass sich eine umfassende Strafverfolgung nicht lohnt. Das sehe ich hier auch so: Die Frage, wer auf welchem Platz gesessen hat, ist eine Bagatelle. Ein Prozess lohnt sich nicht. Eine falsche eidesstattliche Versicherung ist aber nicht in Ordnung. Wer das tut, zahlt (übrigens: bitte selbst). Dann ist die Sache für die Justiz erledigt. Die kirchliche Bewertung muss sowieso der Vatikan vornehmen (Kongregation für die Bischöfe).


6
 
 willibald reichert 29. Oktober 2013 
 

Alpenglühen

Die grüne Bundestagsvizepräsidenti Claudia Roth, die über keinerlei Berufsqualifika-
tion verfügt, bekommt monatlich Euro 12.700
nebst weiteren Vergünstigungen. Ein
wirklich fürstliches Salär für reines
Absitzen der Zeit im Bundestag und
ein Hohn für jeden der trotz Berufsab-
schluß von so einer Schlaraffialand-
Position nur träumen kann. Die Selbstbe-
dienungsmentalität der Abgeordneten
schreit zum Himmel, wenn man weiß, daß
bevor die Regierung steht, man sich auf
eine zahlenmäßige Erhöhung der Vizeprä-
sidenten parteiübergreifend verständigt
hat, während zum gleichen Zeitpunkt
Sparer seitens der Banken für ihre
Einlagen praktisch keinen analogen Mehr-
wert mehr bekommen, weil der Zinsfuß
aus politischen Gründen unterirdisch
tief gesunken ist. Der kleine Mann
muß also dafür büßen, daß
Kreditinstinstitute, die Opfer ihrer
ihrer selbstverschulde-
ten Spekulationen wurden, folgenlos
weiteragieren. Hier gab es keinen Auf-
schrei, in Limburg um so mehr!


10
 
 Philalethes 29. Oktober 2013 
 

Wolfgang63, Wie kann man nur so gedankenlos schreiben?

"...(und auch das Privatvermögen des Bischofs stammt letztlich aus Kirchenzahlungen): Das "Freikaufen" vom Gerichtsprozess scheint mir keine angemessene Verwendung von Kirchengeldern zu sein."

Das Privatvermögen des Bischofs ist sein durch Dienstleistung rechtmäßig erworbenes Eigentum. Woher das stammt, ist völlig irrelevant. Stammt Ihr Verdienst nicht auch irgendwoher?
Und was Sie damit machen, geht keinen etwas an. Folglich geht auch Sie das Privatvermögen des Bischofs und das, was er damit tut, NICHTS an! Eine "Verwendung von Kirchengeldern" ist es schon gar nicht.


13
 
 Siri 29. Oktober 2013 
 

@Wolfgang63

In Deutschland gibt es den Straftatbestand der "FAHRLÄSSIGEN falschen Versicherung an Eides Statt": § 161 StGB (http://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__161.html). Es ist schon ein Unterschied, ob ich WIDER BESSEREN WISSENS etwas an Eides Statt versichere (das wäre vorsätzlich), oder ob ich etwas eidesstattlich versichere, an das ich mich gar nicht mehr so genau erinnere oder mich meine Erinnerung trügt (das ist dann nur fahrlässig).


3
 
 Alpenglühen 29. Oktober 2013 

Staatsanwaltschaft

@Wolfgang63
Mag sein, daß eine Geldauflage als Freispruch „2.er Klasse gilt“. Ein Freispruch „In dubio pro reo“ wird auch als Freispruch „2.er Klasse“ angesehen – u. doch ist es ein Freispruch! Vielleicht teilt das Gericht die Bedenken, die von Foristen geäußert wurden, daß dieses vorgebliche Beweisvideo vermutl. unter Verstoß gegen § 201 StGB entstanden ist. U. dann als solches nicht verwertet werden darf.
Eine Geldauflage wird Bf. F.-P. sicher aus eigener Tasche begleichen. @Gernkatholisch hat sich zum Artikel von P. Seewald (43442) u. a. mächtig aufgeregt, daß ein Bischof mtl. ab 8000 € aufwärts erhalte. Das ist brutto!, also LSt, KSt + Soli abziehen, Rest ca. 5050 €. PKV fällt auch noch an. Jeder Priester ist zwar gehalten, von seinem Gehalt auch zu spenden, was möglich ist; aber für die Geldauflage wird es sicher reichen.
@Rut2007
Es liegt an uns, den Medien die Aufmerk-samkeit entsprechend zu verweigern! Das Ziel der Medien u. des DK wurde ja schließlich eindrucksvoll entlarvt.


8
 
 jerabek 29. Oktober 2013 

Falls ich richtig informiert bin, hat SE Herr Bischof die erste Klasse nicht bezahlt und hat sich nur gegen den Vorwurf "Verschwendung" gewährt.


5
 
 Wolfgang63 29. Oktober 2013 
 

Recht

@Siri: Bei einer falschen eidesstattlichen Erklärung gibt es keine Fahrlässigkeit. Diese unterscheidet sich ja vom Vorsatz nach deutschen Recht dadurch, dass die Konsequenz der Handlung nicht geplant war. Wer eine eidesstaatliche Erklärung verfasst, tut dies natürlich wohl überlegt.

@Suarez: Eine Staatsanwaltschaft lässt sich nicht von den Medien treiben und etwaige innerkirchliche Entscheidungen z.B. durch den Papst sind ihr egal. Ein Bürger, der deutschem Recht untersteht, hat bei einer eidesstattlichen Erklärung gelogen. Darauf steht in Deutschland bis zu drei Jahren Freiheitsentzug: Das ist kein Kavaliersdelikt. Und eigentlich sollte die Kirche in ihren Reihen strengere Maßstäbe an das Verhalten eines Bischofs, der ja Vorbildfunktion hat anlegen, als es die deutsche Rechtsprechung bei allen Bürgern tut.


7
 
 TOKOBI 29. Oktober 2013 
 

die Sache sollte geklärt werden

Ich bin der Meinung, diese Sache sollte geklärt werden. Bei einer Einstellung des Verfahrens gegen Geld bleibt doch immer ein äußerst fader Beigeschmack. Das darf bei der Brisanz, die diese Sache gewonnen hat, keinesfalls passieren. Hie muss Klarheit her, auch wenn sie - was bisher keineswegs klar ist - wehtun sollte.


6
 
 Siri 29. Oktober 2013 
 

Vernünftig

Eine Einstellung gegen Geldauflage ist vernünftig. Der Bischof hat fahrlässig eidesstattlich versichert, etwas nicht gesagt zu haben, das er nachweislich doch gesagt hat. Wenn er aber nicht vorbestraft ist (wovon ich einmal ausgehe), muss man bei einem Fahrlässigkeitsdelikt nicht gleich mit der ganz großen Keule draufhauen. Wird auch sonst vei Ersttätern selten gemacht.


3
 
 Suarez 29. Oktober 2013 

Die Staatsanwaltschaft hat sich von den Medien treiben lassen

Und nun will man dies natürlich nicht zugeben, weil es ja durchaus für die Staatsanwaltschaft eher peinlich ist, sich derart medial instrumentalisieren zu lassen.

Das Gericht scheint zumindest besonnen und sucht nach einem gangbaren Weg, um diesen abstrusen Strafbefehl wieder aus der Welt zu schaffen. Wenn sich die Staatsanwaltschaft vor den Karren der Medien spannen lässt, ist das sicher kein gutes Zeichen für unseren Rechtsstaat und macht deutlich, wie einseitig zuweilen Staatsanwaltschaften Sachverhalte beurteilen.

Wo der Gegenstand nicht so im öffentlichen Fokus liegt, ist man schnell mit Einstellungen bei der Hand.

Offenbar ist man in der Staatsanwaltschaft davon ausgegangen, dass der Limburger Bischof sofort vom Papst seines Amtes enthoben wird und dann die Sache im Sande verläuft, weil niemanden mehr Interesse am Ausgang zeigt. Da hat Papst Franziskus nun mit seiner weisen Entscheidung der Spekulationen der Staatsanwaltschaft einen Strich durch die Rechnung gemacht.


10
 
 Rut2007 29. Oktober 2013 

Paragraph 153a StPO

Eine Einstellung gegen Geldauflage ist nur möglich, wenn diese geeignet ist, das öffentliche Interesse an der Strafverfolgung zu beseitigen und die Schwere der Schuld dem nicht entgegensteht.. .
Aus Sicht der Staatsanwaltschaft sind Bedenken hins. der Beseitigung des öffentlichen Interesses zumindest nachvollziehbar.


4
 
 Kurti 29. Oktober 2013 
 

Im Tagesspiegel war jetzt zu lesen:

„Wir prüfen nun, ob wir der Einstellung des Verfahrens zustimmen“, sagte Nana Frombach, die Sprecherin der Staatsanwaltschaft Hamburg. Auch Tebartz-van Elst muss zustimmen."


1
 
 Wolfgang63 29. Oktober 2013 
 

Geldauflage?

Eine Einstellung des Verfahrens wegen eidesstattlicher Falschaussage durch Geldauflage ist wohl ganz klar ein Freispruch zweiter Klasse. @mischkin: Ich glaube, dies würde den Bischof eher noch mehr belasten, weil der Fall dann ungeklärt bleibt.

Und wer sollte die Geldauflage für den Falschaussageprozess bezahlen? Womöglich geschieht dies dann aus der Kirchenkasse und egal welche man dann nimmt (und auch das Privatvermögen des Bischofs stammt letztlich aus Kirchenzahlungen): Das "Freikaufen" vom Gerichtsprozess scheint mir keine angemessene Verwendung von Kirchengeldern zu sein. Schon aus moralischen Gründen sollte der Bischof diesen Weg ablehnen.


6
 
 kreuz 29. Oktober 2013 

ja, die Phalanx bröckelt,

und Johannes zu E. gräbt sich die eigene Grube.

www.welt.de/politik/deutschland/article121330771/Frankfurter-Stadtdekan-greift-Papst-Franziskus-an.html


8
 
 Palmsonntag 29. Oktober 2013 
 

Die Rechtsprechung erfolgt durch das Gericht (Dritte Gewalt)

@ StephanSy
und nicht durch die Staatsanwaltschaft, die weisungsgebunden dem Justizministerium des Bundeslandes untersteht.
Aber nichts beeindruckt die Leute mehr als Verlautbarungen des "Staatsanwaltes"! Das ist auch eine Folge, zumindest ein Zeichen der gegenwärtigen politischen Unbildung in unserem Land, die mich immer wieder sehr erschreckt. Die Nachkriegsgeneration - die immer als rückständig und verzopft gescholten wird - war da sehr viel wacher, was Bürgerrechte und -pflichten anbelangt.


6
 
 placeat tibi 29. Oktober 2013 
 

@Mysterium I.

Danke, hatte ich überlesen!


1
 
 Mysterium Ineffabile 29. Oktober 2013 

@placeat tibi

....wie im Artikel steht.


1
 
 myschkin 29. Oktober 2013 
 

Das wäre eine begrüßenswerte Wende

Es wäre super, wenn sich diese leidige und leichtsinnig gegebene eidesstattliche Erklärung auf diese Weise aus der Welt schaffen lassen würde. Ich hoffe sehr, dass es dazu kommt. Das würde den Herrn Bischof sicher sehr entlasten. Und ebenso könnten die Gläubigen diese das Ansehen des Bischofs trübende Angelegenheit ad acta legen. Das wäre wirklich eine Erleichterung, sowohl für den Herrn Bischof, als auch für die katholische Kirche und ihre Gläubigen insgesamt.


4
 
 scopos 29. Oktober 2013 
 

Alles geklärt?

Ist bereits geklärt, ob die eidesstattliche Erklärung falsch war?

Wenn nein, ist dann nicht weiterhin offen, ob der Bischof den Spiegel-Journalisten als solchen erkannt hat bzw. dieser sich als Journalist zu erkennen gegeben hat?

Das Video des Journalisten lässt jedenfalls aufgrund der eigenartigen Bildführung zumindest vermuten, dass es eher mit einer versteckten Kamera gedreht bzw. nicht darauf hingewiesen wurde, dass eine Videoaufzeichnung erfolgt.

Wenn der Bischof ihn nicht als Journalist erkannt hat bzw. dieser sich nicht als solcher zu erkennen gegeben hat, dann wäre ja die eidesstattliche Erklärung zurecht erfolgt, da in diesem Fall für den Bischof erst nach der Erklärung ersichtlich war, dass er vor dem Dom von einem Journalisten und nicht einem Kirchenbesucher angesprochen worden war.


11
 
 StephanSy 29. Oktober 2013 
 

Kein Grund zum Jubeln

Artikel lesen!
Das Gericht entscheidet das nicht, sondern die Staatsanwaltschaft. Und die will wohl nicht.


5
 
 placeat tibi 29. Oktober 2013 
 

Bitte offizielle PMs abwarten!

Nach anderen Darstellungen soll die Staatsanwaltschaft diese Anregung des Gerichts ablehnen.


2
 
 Aegidius 29. Oktober 2013 
 

Na bitte! Auch das Gericht sieht Das Mißverständnis bzw. die Lächerlichkeit der dem Bischof vorgeworfenen Petitesse. Und es mag auch den "elephant in the room" wahrnehmen, die Schmierenksmpagne, die sich aus ganz anderen Motiven als der Liebe zur Wahr(haftig)keit speist und sich übereifriger Staatsanwälte und Medienleute bedient, sofern die nicht selbst Partei sind. Der Papst beeindruckt mich doch. Er läßt sich von niemandem vorführen - und behält am Ende Recht.


12
 
 H.HFabi 29. Oktober 2013 

Laudetur Jesus Christus !


5
 
 Charlene 29. Oktober 2013 

Lasst uns hier sammeln und dafür bezahlen, dass das Verfahren eingestellt wird.


6
 

Um selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen.

Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder.
kath.net verweist in dem Zusammenhang auch an das Schreiben von Papst Benedikt zum 45. Welttag der Sozialen Kommunikationsmittel und lädt die Kommentatoren dazu ein, sich daran zu orientieren: "Das Evangelium durch die neuen Medien mitzuteilen bedeutet nicht nur, ausgesprochen religiöse Inhalte auf die Plattformen der verschiedenen Medien zu setzen, sondern auch im eigenen digitalen Profil und Kommunikationsstil konsequent Zeugnis abzulegen hinsichtlich Entscheidungen, Präferenzen und Urteilen, die zutiefst mit dem Evangelium übereinstimmen, auch wenn nicht explizit davon gesprochen wird." (www.kath.net)
kath.net behält sich vor, Kommentare, welche strafrechtliche Normen verletzen, den guten Sitten widersprechen oder sonst dem Ansehen des Mediums zuwiderlaufen, zu entfernen. Die Benutzer können diesfalls keine Ansprüche stellen. Aus Zeitgründen kann über die Moderation von User-Kommentaren keine Korrespondenz geführt werden. Weiters behält sich kath.net vor, strafrechtlich relevante Tatbestände zur Anzeige zu bringen.


Mehr zu

Bistum Limburg

  1. Möchte Herr Bätzing die Schweizer Gardisten gegen Giorgia Meloni ausrücken lassen?
  2. Wenn Jesus gar kein Thema mehr ist
  3. LGBT-Veranstaltung ‚Christopher-Street-Day’ in Limburg von BDKJ mitorganisiert
  4. Bätzing, Marx + Co: Desaster mit Ansage!
  5. Kein Grund zum Rücktritt?
  6. Kirchenkritischer Kabarettist Reichow beim Kreuzfest des Bistums Limburg
  7. Bistum Limburg unterstützt umstrittene 'Seenotrettung' mit 25.000 Euro
  8. Bistum Limburg ließ Vertuschungsstrategien bei Missbrauch rekonstruieren
  9. Marx-Bätzing-Kurs: Neuer Rekord an Kirchenaustritten in Deutschland!
  10. "Pfingstbotschaft" von Bätzing: Segnet Schwule!






Top-15

meist-gelesen

  1. Werden Sie Schutzengerl für kath.net für mindestens 2024 und 2025!
  2. Riccardo Wagner wurde katholisch: „Ich wollte nie Christ sein. Ich war Atheist“
  3. Papst Franziskus will Gänswein offenbar zum Nuntius ernennen
  4. Erzbischof Gänswein soll Nuntius in Litauen werden!
  5. 'Allahu akbar' - Angriff auf orthodoxen Bischof in Australien - Polizei: Es war ein Terrorakt!
  6. BRAVO! - 6000 Teilnehmer beim Marsch für das Leben in München
  7. Brüsseler Barbarei ist Angriff auf die Menschenrechte und eine Schande für Europa!
  8. ,Meine letzte Mahlzeit wird das Mahl des Lammes sein‘
  9. Deutscher Geschlechter-Gesetz-Irrsinn - Alle 12 Monate ein 'anderes Geschlecht'
  10. 'Politische Einseitigkeit ist dem Gebetshaus fremd'
  11. Papst wieder mit dem Titel "Patriarch des Westens"
  12. Der "leise Mord" an den kleinen Kindern soll in Deutschland zu 100 % vertuscht werden!
  13. Aufbahrung und Beisetzung eines Heiligen Vaters
  14. Schottische Katholiken sind schockiert: Ernannter Bischof stirbt plötzlich vor seiner Bischofsweihe
  15. Heiligenkreuz: Gänswein und Koch für Wiederentdeckung des Priestertums

© 2024 kath.net | Impressum | Datenschutz