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| ![]() US-Olympiateilnehmer: Keine Diskriminierung Homosexueller2. November 2013 in Chronik, 19 Lesermeinungen Das Olympische Komitee der USA hat seinen Verhaltenskodex geändert. Athleten müssen sich zu einer umfassenden Nichtdiskriminierung bekennen. Washington (kath.net/LSN/jg) Das Olympische Komitee der USA (USOC) sieht diese Maßnahme als Antwort auf die gesetzliche Lage in Russland, wo die olympischen Winterspiele 2014 ausgetragen werden. Das russische Parlament hat Werbung für Homosexualität vor Kindern und Jugendlichen unter Strafe gestellt. Kath.net hat berichtet. Viele Homo-Aktivisten haben deshalb zu einem Boykott der Olympischen Spiele in Sotschi aufgerufen. Das Olympische Komitee der USA hat einen Boykott mit dem Argument abgelehnt, es sei nicht seine Aufgabe Außenpolitik zu betreiben. Dennoch wollte das Komitee ein Zeichen setzen, dass das Gesetz nicht mit den fundamentalen Prinzipien der Olympischen und Paralympischen Bewegung vereinbar ist, sagte USOC-Präsident Scott Blackmun. Steve McConkey, ein christlicher Pastor, der Leichtathleten betreut fürchtet, dass die neue USOC-Bestimmung zu einer umgekehrten Diskriminierung führen könnte. Athleten, die aus religiöser Überzeugung die Homosexualität ablehnten, könnten Schwierigkeiten bekommen, befürchtet der Geistliche. Man müsse sich auch fragen, warum das USOC nicht vor den Olympischen Sommerspielen 2008 in Peking eine ähnliche Änderung des Verhaltenskodex vorgenommen hätte. In China säßen Christen wegen ihres Glaubens im Gefängnis, das Land habe 100 Millionen Untergrundchristen. Das habe das Komitee offenbar nicht so sehr interessiert wie das russische Verbot der Werbung für Homosexualität, sagte er. Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal! ![]() LesermeinungenUm selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen. Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder. | ![]() Mehr zuHomosexualität
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