Login




oder neu registrieren?


Suche

Suchen Sie im kath.net Archiv in über 70000 Artikeln:







Top-15

meist-diskutiert

  1. R.I.P. Papst Franziskus
  2. Papa Francesco – ein Papst, der die Menschen liebte
  3. Franziskus war ein „Papst wie du und ich“
  4. Kardinäle aus weit entfernten Regionen kritisieren: Das Präkonklave beginnt „zu früh“
  5. US-Präsident Donald Trump reist zum Papst-Begräbnis
  6. Kritik an Richter: streng gegen Regierungskritiker, milde gegen sexuell übergriffige Asylwerber
  7. Bischof Voderholzer zum Tod von Papst Franziskus: Ein Zeuge für die „Freude am Evangelium“
  8. US-Regierung lässt negative Folgen von ‚Geschlechtsänderungen‘ erforschen
  9. Papst Franziskus wird am Samstag beigesetzt
  10. Papst Franziskus nach Überführung im Petersdom aufgebahrt
  11. Eine große BITTE an Ihre Großzügigkeit! - FASTENSPENDE für kath.net!
  12. Papst Franziskus starb an einem Schlaganfall und Herzversagen
  13. Bischof Hanke ruft zu neuer Perspektive auf die Auferstehung auf
  14. Vatikan veröffentlicht Testament von Papst Franziskus
  15. Vatikan: Bei Kirchenaustritt keine Löschung aus dem Taufregister

Strafverfahren gegen Limburger Bischof vorläufig eingestellt

18. November 2013 in Deutschland, 160 Lesermeinungen
Druckansicht | Artikel versenden | Tippfehler melden


Das Strafverfahren gegen den Limburger Bischof Franz-Peter Tebartz-van Elst ist vorläufig eingestellt. - Deutsche Bischofskonferenz begrüßte die Einstellung des Verfahrens. "Das ist ein guter Schritt zur Klärung der Lage" UPDATE: 16.50


Hamburg (kath.net/KNA)
Das Strafverfahren gegen den Limburger Bischof Franz-Peter Tebartz-van Elst ist vorläufig eingestellt. Wie das zuständige Hamburger Amtsgericht am Montag mitteilte, erfolgte dieser Schritt mit Zustimmung der Staatsanwaltschaft. Deren Sprecherin Nana Frombach sagte auf Anfrage, Tebartz-van Elst habe gegenüber dem Amtsgericht die Vorwürfe eingeräumt. Dieses Geständnis senke den Schuldvorwurf und habe die Behörde zu einer Neubewertung des Falls veranlasst.

«Wir sind zu der Einschätzung gekommen, dass die Folgen, die das Verfahren - unter anderem durch die zahlreichen Medienberichte - schon jetzt auf den Beschuldigten hat, keine Verurteilung mehr erfordert, um seine Schuld ausreichend zum Ausdruck zu bringen», sagte Frombach. Insofern sei dem juristischen Interesse mit einer Geldauflage in Höhe von 20.000 Euro Genüge getan. Die Einstellung wird rechtskräftig, sobald der Bischof diese Summe zahlt. Tebartz-van Elst habe bereits signalisiert, dies tun zu wollen, so die Sprecherin.


Nach Informationen des Amtsgerichts ist Tebartz-van Elst nicht vorbestraft, weil die Zahlung unter der Summe von 90 Tagessätzen liegt. Der Beschluss ist nicht anfechtbar. Die Deutsche Bischofskonferenz begrüßte die Einstellung. «Das ist ein guter Schritt zur Klärung der Lage», erklärte ein Sprecher in Bonn.

Die Staatsanwaltschaft Hamburg hatte beim Amtsgericht einen Strafbefehl gegen Tebartz-van Elst beantragt, weil er im Zusammenhang mit einem Erste-Klasse-Flug nach Indien eine falsche eidesstattliche Erklärung abgegeben haben soll. In einer eidesstattlichen Versicherung vor dem Hamburger Landgericht hatte der Bischof bestritten, gegenüber einem «Spiegel»-Redakteur diesen Erste-Klasse-Flug geleugnet zu haben. In einem Video-Mitschnitt des Gesprächs bestritt der Bischof jedoch den Flug in der Ersten Klasse mit den Worten «Business-Class sind wir geflogen». Nach dem Ergebnis der staatsanwaltlichen Ermittlungen war die eidesstattliche Versicherung des Bischofs falsch.

Gemäß Strafprozessordnung kann das Gericht mit Zustimmung der Staatsanwaltschaft und des Beschuldigten das Verfahren vorläufig einstellen und dem Beschuldigten bestimmte Auflagen erteilen, wenn die Auflagen geeignet sind, das öffentliche Interesse an der Strafverfolgung zu beseitigen und die Schwere der Schuld nicht entgegensteht. Wenn der Beschuldigte die Auflage erfüllt, wird die Tat nicht mehr verfolgt.


(C) 2013 KNA Katholische Nachrichten-Agentur GmbH. Alle Rechte vorbehalten.


Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal!

 





Lesermeinungen

Um selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen.

Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder.
kath.net verweist in dem Zusammenhang auch an das Schreiben von Papst Benedikt zum 45. Welttag der Sozialen Kommunikationsmittel und lädt die Kommentatoren dazu ein, sich daran zu orientieren: "Das Evangelium durch die neuen Medien mitzuteilen bedeutet nicht nur, ausgesprochen religiöse Inhalte auf die Plattformen der verschiedenen Medien zu setzen, sondern auch im eigenen digitalen Profil und Kommunikationsstil konsequent Zeugnis abzulegen hinsichtlich Entscheidungen, Präferenzen und Urteilen, die zutiefst mit dem Evangelium übereinstimmen, auch wenn nicht explizit davon gesprochen wird." (www.kath.net)
kath.net behält sich vor, Kommentare, welche strafrechtliche Normen verletzen, den guten Sitten widersprechen oder sonst dem Ansehen des Mediums zuwiderlaufen, zu entfernen. Die Benutzer können diesfalls keine Ansprüche stellen. Aus Zeitgründen kann über die Moderation von User-Kommentaren keine Korrespondenz geführt werden. Weiters behält sich kath.net vor, strafrechtlich relevante Tatbestände zur Anzeige zu bringen.


Mehr zu

Bistum Limburg

  1. Möchte Herr Bätzing die Schweizer Gardisten gegen Giorgia Meloni ausrücken lassen?
  2. Wenn Jesus gar kein Thema mehr ist
  3. LGBT-Veranstaltung ‚Christopher-Street-Day’ in Limburg von BDKJ mitorganisiert
  4. Bätzing, Marx + Co: Desaster mit Ansage!
  5. Kein Grund zum Rücktritt?
  6. Kirchenkritischer Kabarettist Reichow beim Kreuzfest des Bistums Limburg
  7. Bistum Limburg unterstützt umstrittene 'Seenotrettung' mit 25.000 Euro
  8. Bistum Limburg ließ Vertuschungsstrategien bei Missbrauch rekonstruieren
  9. Marx-Bätzing-Kurs: Neuer Rekord an Kirchenaustritten in Deutschland!
  10. "Pfingstbotschaft" von Bätzing: Segnet Schwule!







Top-15

meist-gelesen

  1. R.I.P. Papst Franziskus
  2. Franziskus war ein „Papst wie du und ich“
  3. Vatikan veröffentlicht Testament von Papst Franziskus
  4. Eine große BITTE an Ihre Großzügigkeit! - FASTENSPENDE für kath.net!
  5. „In Blut getränkt“
  6. Urbi et Orbi Ostern 2025 - Das Lamm Gottes hat gesiegt! Er lebt, der Herr, meine Hoffnung
  7. Papst trifft US-Vizepräsident Vance im Vatikan
  8. Vandalismus in deutschen Kirchen: Beobachtungsstelle OIDAC alarmiert
  9. "Klaren Glauben nach dem Credo der Kirche zu haben, wird oft als Fundamentalismus abgestempelt"
  10. Kritik an Richter: streng gegen Regierungskritiker, milde gegen sexuell übergriffige Asylwerber
  11. Kardinäle aus weit entfernten Regionen kritisieren: Das Präkonklave beginnt „zu früh“
  12. Vatikan: Bei Kirchenaustritt keine Löschung aus dem Taufregister
  13. Jerusalem: Die geheimnisvolle "Liturgie des Heiligen Feuers"
  14. Joseph Ratzinger/Benedikt XVI. bleibt für uns ein starker Segen!
  15. US-Vizepräsident Vance bei Karfreitagsliturgie im Petersdom

© 2025 kath.net | Impressum | Datenschutz