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Strafverfahren gegen Limburger Bischof vorläufig eingestellt

18. November 2013 in Deutschland, 160 Lesermeinungen
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Das Strafverfahren gegen den Limburger Bischof Franz-Peter Tebartz-van Elst ist vorläufig eingestellt. - Deutsche Bischofskonferenz begrüßte die Einstellung des Verfahrens. "Das ist ein guter Schritt zur Klärung der Lage" UPDATE: 16.50


Hamburg (kath.net/KNA)
Das Strafverfahren gegen den Limburger Bischof Franz-Peter Tebartz-van Elst ist vorläufig eingestellt. Wie das zuständige Hamburger Amtsgericht am Montag mitteilte, erfolgte dieser Schritt mit Zustimmung der Staatsanwaltschaft. Deren Sprecherin Nana Frombach sagte auf Anfrage, Tebartz-van Elst habe gegenüber dem Amtsgericht die Vorwürfe eingeräumt. Dieses Geständnis senke den Schuldvorwurf und habe die Behörde zu einer Neubewertung des Falls veranlasst.

«Wir sind zu der Einschätzung gekommen, dass die Folgen, die das Verfahren - unter anderem durch die zahlreichen Medienberichte - schon jetzt auf den Beschuldigten hat, keine Verurteilung mehr erfordert, um seine Schuld ausreichend zum Ausdruck zu bringen», sagte Frombach. Insofern sei dem juristischen Interesse mit einer Geldauflage in Höhe von 20.000 Euro Genüge getan. Die Einstellung wird rechtskräftig, sobald der Bischof diese Summe zahlt. Tebartz-van Elst habe bereits signalisiert, dies tun zu wollen, so die Sprecherin.


Nach Informationen des Amtsgerichts ist Tebartz-van Elst nicht vorbestraft, weil die Zahlung unter der Summe von 90 Tagessätzen liegt. Der Beschluss ist nicht anfechtbar. Die Deutsche Bischofskonferenz begrüßte die Einstellung. «Das ist ein guter Schritt zur Klärung der Lage», erklärte ein Sprecher in Bonn.

Die Staatsanwaltschaft Hamburg hatte beim Amtsgericht einen Strafbefehl gegen Tebartz-van Elst beantragt, weil er im Zusammenhang mit einem Erste-Klasse-Flug nach Indien eine falsche eidesstattliche Erklärung abgegeben haben soll. In einer eidesstattlichen Versicherung vor dem Hamburger Landgericht hatte der Bischof bestritten, gegenüber einem «Spiegel»-Redakteur diesen Erste-Klasse-Flug geleugnet zu haben. In einem Video-Mitschnitt des Gesprächs bestritt der Bischof jedoch den Flug in der Ersten Klasse mit den Worten «Business-Class sind wir geflogen». Nach dem Ergebnis der staatsanwaltlichen Ermittlungen war die eidesstattliche Versicherung des Bischofs falsch.

Gemäß Strafprozessordnung kann das Gericht mit Zustimmung der Staatsanwaltschaft und des Beschuldigten das Verfahren vorläufig einstellen und dem Beschuldigten bestimmte Auflagen erteilen, wenn die Auflagen geeignet sind, das öffentliche Interesse an der Strafverfolgung zu beseitigen und die Schwere der Schuld nicht entgegensteht. Wenn der Beschuldigte die Auflage erfüllt, wird die Tat nicht mehr verfolgt.


(C) 2013 KNA Katholische Nachrichten-Agentur GmbH. Alle Rechte vorbehalten.


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Lesermeinungen

 newtube 22. November 2013 
 

chefkoch (22.11.13/1)

Offensichtlich ist Ihnen nicht bekannt, wie eine Argumentation aussieht, deshalb sind Sie auch nicht in der Lage, eine zu erkennen, wenn eine solche schon dreimal vor Ihrer geschulten Nase gestellt wird.
Ich schlage vor, dass Sie einen Grundkurs der Logik an irgendeiner Akademie für Ältere belegen.
Als post scriptum: jedes Gericht ist für seine Entscheidungen unmittelbar verantwortlich. Dies ist ein Grundprinzip unserer demokratischen Rechtordnung. Dies gilt auch für das Hamburger Gericht, dem Sie absurdeweise eine solche Verantwortung absprechen.


3
 
 kreuz 21. November 2013 

aus dem Kommentar von Wiens. 18.11. - er lügt schon wieder

"In Limburg jedenfalls will ihn so oder so keiner mehr haben, dies wurde am Wochenende erneut deutlich. Die Gläubigen im Bistum haben endgültig genug von Tebartz-van Elst, der Graben scheint unüberwindbar."

der Wunsch mag zwar Vater des Gedankens sein, aber das ist schlechter Tendenz-Journalismus. kurz vor der Rente, und immer noch nicht anständiges Handwerk gelernt...

twitter.com/Wensierski


4
 
 chefkoch 21. November 2013 
 

@Herr Tube: Nur weil Sie etwas behaupten ist es noch lange nicht so.

Sehr geehrter Herr Tube,

jetzt behaupten Sie schon wiederholt Sie haetten eine Begruendung fuer ihre Behauptung genannt ein Artikel im Spiegel sei verleumderisch gewesen. Dabei verweisen Sie immer wieder auf einen Beitrag von sich in dem Sie diese Behauptung aufstellen. "Begruenden" tun Sie dies darin mit ihren persoenlichen unbegruendeten (!) Spekulationen darueber was die Intentionen des Journalisten waren und was Leser denken sollten. Wenn Sie sich hier auf Hermeneutik beziehen, dann muessen Sie schon aus dem Text Argumente fuer ihre Interpretation herausarbeiten. Einfach zu sagen: "Ich finde es offensichtlich das dies so und so zu interpretieren ist" ist keine Hermeneutik. "wenn [diese] Interpretation auf einer stichhaltigen Argumentation gründet" - tut sie aber eben nicht, sie gruendet auf gar keiner Argumentation!

Wenn es ihnen ganz konkret um einen ganz speziellen Artikel geht (und nicht die allgemeine Berichterstattung zum Thema), sollten Sie diesen vielleicht mal verlinken.


5
 
 newtube 21. November 2013 
 

zu chefkoch (21.11.13/4)

[... das viele Geld für eine first class ticket] ausgegeben hat, um zu den Armen zu fliegen. So hat es die Leserschaft auch verstanden. [...] Indem Herr Wensierski der geneigten Leserschaft den Eindruck vermittelte, dies sei der Fall gewesen, kann er schon der lügnerischen Absicht bezichtigt werden."
Dazu zusätzlich newtube (21.11.13): "wenn [diese] Interpretation auf einer stichhaltigen Argumentation gründet [...]dann ergibt sich mit logischer Notwendigkeit, dass der besagte Artikel verleumderisch ist."
3) chefkoch (20.11.13) dazu an newtube:
"Was der Sinn eines Presseberichts ist, darüber kann nur spekuliert werden."
Dies ist wohl kein Gegenargument!
4) newtube (20.11.13) an chefkoch:
"Daß die Interpretation eines Textes lediglich Meinungssache sei, wird Ihnen kein Hermeneut abnehmen." In anderen Worten, chefkoch redet nicht nach dem Stand der Wissenschaft.
5) chefkoch (21.11.13) an newtube:
"Ihre Interpetation ist nicht unumstritten, man kann es auch anders sehen"


3
 
 newtube 21. November 2013 
 

zu chefkoch (21.11.13/3)

Merkwürdigerweise hat Ihr letzter Beitrag mit PresseberichtEN zu tun.
Aber davon ist bei mir nie die Rede gewesen. Mein Vorwurf der Verleumdung richtet sich ausdrücklich und ausschließlich an Herrn Wensierskis Artikel im SPIEGEL. Ihre Erwiderung hat demnach das Thema verfehlt, sie ist
eine banale "petitio principii" (engl. "begging of the question"). Als Logiker taugen Sie also nichts, Gastronom.
Da Sie, ferner, meiner Aufforderung, uns genau zu sagen in welchem Ihrer Beiträge Sie meine einschlägige Argumentation widerlegt hätten, nicht nachkommen, gebe ich hier "per summa capita" den Lauf der Diskussion zu diesem Thema wieder.
1) chefkoch (am 20.11.13) an newtube:
"Sie haben behauptet, der Artikel sei verleumderisch, aber eben keinerlai Begründung für diese Behauptung vorgelegt."
2)Aber doch, Gastronom, genau (a) an dieser Stelle:
(newtube am 29.11.13/chefkoch - 1):
"1) Der Sinn der Vorwurfs von Herrn Wensierski ist es ja, daß der Bischof das viele Geld für eine first class


3
 
 JaCDesigns1 21. November 2013 
 

Kann jemand diese elendige Neidkampagne aufhören?

Es stinkt schon.


2
 
 chefkoch 21. November 2013 
 

@newtube - Nochmal fuer Sie zum mitschreiben

1. Dazu das es sich bei den Presseberichten zu dem 1-Klasse Flug um Verleumdung gehandelt habe, habe ich zweierlei festgestellt: a) Wer den Flug bezahlt hat ist bei dem Bericht meiner Meinung nach wenig von Bedeutung, worum es ging war das ein Bischof "im Luxus" zu "den Armen" fliegt (siehe Beitrag vom 20.11). b) Kann es sich schon deswegen nicht um Verleumdung gehandelt haben, weil es eine korrekte Tatsachendarstellung war. Wahrheit ist niemals verleumdent (siehe Beitrag von heute morgen).
2. Zu den Geschaedigten habe ich gestern dargelegt das natuerlich das verbieten von Presseberichten Leuten direkt und indirekt schadet (gestern). Daraufhin haben Sie das absurde Argument gebracht das fuer das Verbot ja das Gericht verantwortlich war nicht der Bischof, woraufhin ich Sie daran erinnert habe (heute) das fuer die Entscheidung das Gerichts eben gerade ein Rechtsbruch des Bischofs ursaechlich war.


2
 
 newtube 21. November 2013 
 

chefkoch (21.11.13/2)

Sind Sie begriffsstutzig, Herr Koch?
1) In meinem Beitrag vom 20.11. ("chefkoch - 1/zu Ihren Einwänden/ 1) "Der Sinn des Vorwurfs ...) habe ich Herrn Wensierskis verleumderische Absicht überzeugend dargelegt. Ihre Erwiderung? Dies sei reines Spekulation. Argumente? Keine.
2) In Ihrem vorletzten Beitrag beteuern Sie, ohne dafür Argumente anzubieten, es sei alles Meinungssache. Zu meiner Zurückweisung Ihrer Behauptung, es gäbe wohl Geschädigte, nehmen Sie überhaupt nicht Stellung.
Daraus ergibt sich, daß sowohl meine Behauptung hinsichtlich des verleumderischen Charakter von Herrn Wensierskis Artikel, als auch meine Behauptung, der Bischof habe kein falsches Zeugnis zu lasten Dritter abgelegt, von Ihnen unwiderlegt geblieben sind.
Die geneigte Leserschaft hätte schon ein berechtigtes Interesse daran, zu erfahren in welchem Beitrag genau, Sie meine Argumentation zu beiden Punkten widerlegt hätten.
Versuchen Sie diesmal ausnahmsweise präzis zu sein, Herr Gastronome.


3
 
 chefkoch 21. November 2013 
 

@newtube: jetzt bin ich verwirrt.

Sie haben behauptet der Artikel sei verleumderisch, aber eben keinerlei Begruendung fuer dieses Behauptung vorgebracht. Ich habe dargelegt warum der Artikel nicht verleumderisch ist. Wie Sie daraus jetzt schliessen das Sie ohne Argument meine Argumente widerlegt haetten ist mir schleierhaft.


2
 
 newtube 21. November 2013 
 

zu chefkoch

Unsere Diskussion scheint sich wohl in der Wiederholung der gegenseitigen Positionen allmählich zu erschöpfen.
Der Nutzen einer Fortsetzung derselben scheint mir also fraglich.
Nur eine Anmerkung zu Ihrem letzten Punkt über den verleumderischen Charakter des Artikels von Herrn Wensierski.
Wenn meine Interpretation dieses Textes auf einer stichhaltigen Argumentation gründet, wie ich behauptet habe und Sie nicht imstande gewesen sind zu widerlegen, dann ergibt sich mit logischer Notwendigkeit, dass der besagte Artikel verleumderisch ist.
Wünsche Ihnen alles Gute.


2
 
 myschkin 21. November 2013 
 

@Gernkatholisch

Hier sprechen Sie ein Problem an, das auch die Außenwirkung betrifft, die Katholiken angesichts der Krise in Limburg bieten. Und diese Art der Selbstdarstellung, die wir deutschen Katholiken momentan vermitteln, ist alles andere als erfreulich. Es ist traurig zu sehen, mit welchem Genuss gerade die Leute auf die Kirche schauen, die dem Katholizismus feindlich gegenüberstehen. Sie sind über diese streitsüchtige Selbstdemontage geradezu begeistert.
Was ist also zu tun? Vor allem sollten sich die katholischen Gemüter beruhigen und das, was nötig ist, zur Sprache gebracht zu werden, nicht mit Aggressionen aufladen. Orientierung sollte freilich die Auszeit bieten, die der Papst dem Herrn Bischof auferlegt hat: Ist diese päpstliche Maßnahme nicht auch ein Zeichen an die übrigen Katholiken, eine unausgesprochene Bitte um Maß und Zurückhaltung? Ihre Überlegung, lieber Gernkatholisch, weist m. E. in diese Richtung. Deshalb gefällt sie mir.


2
 
  21. November 2013 
 

Nachgedacht 3

Die üble Nachrede und Mobbing(auch unter Christen) ist heute so ein massives Problem geworden (die Medien begünstigen dass), dass es fast unmöglich ist, zu einer glaubhaften Einschätzung zu kommen. Von daher, wäre es ratsamer eine Lösung vom heiligen Geist zu erbitten.


3
 
 Adson_von_Melk 21. November 2013 

Ja, @Suarez! Der Bischof ist ganz sicher

nicht der Einzige, nach dessen Eignung man fragen muss. Da geht es einerseits um die Bauaufsicht, wo die Versuche alles auf einen Einzigen abzuwälzen, mich nicht überzeugen. Da geht es noch mehr um hässliche öffentliche Darstellungen der Unversöhnlichkeit.

Auch diese Leute müssten umkehren oder in ihren Positionen ersetzt werden.

Ich finde auch richtig, was Sie über den Wert des Gedemütigten im Amt schreiben. Wobei Sie den beschriebenen Lernprozess bei TvE bereits als gegeben annehmen. Ich werde damit zufrieden sein, wie Rom das bewertet. Das betrifft auch das weitere Wirken des Bischofs.

Da bringt @Bodmanns letzter Satz allerdings ein massives Argument: Unmöglich, dass TvE einfach so zurückkehrt und SELBST Personalmaßnahmen ergreift. Das würde die Diözese endgültig in die Spaltung stürzen.

Ich rechne daher damit, dass Rom in Limburg einen Schlichter einsetzt und TvE eine andere Aufgabe erhält. Welche, das hängt sicher auch vom Ergebnis der Untersuchung ab.


2
 
 newtube 21. November 2013 
 

zu chefkoch - 2

Der Kläger macht lediglich von seinem verfassungsmäßigen Recht Gebrauch.
Ob nun Herrn Wensierski aufgrund der einstweiligen Verfügung das Salär vom SPIEGEL gesperrt wurde, und dadurch materielle Nachteile erlitten habe, wage ich zu bezweifeln. So lange die Sache in der juristischen Schwebe stand, kann man zudem nicht behaupten, er habe immaterielle Nachteile irgendeiner Art erlitten.
Dass, schließlich, die Öffentlichkeit Nachteile erlitten habe durch die Vorenthaltung eines verleumderischen Artikels,ist ebenfalls zu verneinen. Eher das Gegenteil ist der Fall.
Dass, schließlich, durch die Entscheidung des Gerichts "uns [der Öffentlichkeit] eine freie Presse vorenthalten wurde", wie Sie behaupten, ist schlichtweg absurd.
Zusammenfassend, hat Bischof van Elst keineswegs "falsches Zeugnis" gegen Dritten abgelegt, wodurch diese zu Schaden gekommen wären, sondern hat lediglich sein Recht ausgeübt, eine Aussage in eigener Sache zu machen, gewiss im guten Glauben.


4
 
 newtube 21. November 2013 
 

zu Chefkoch - 1

Ich konnte Ihren letzten Beitrag nicht unmittelbar beantworten, da ich den limit von 7 Beitrage gestern schon erreicht hatte.
1) Daß die Interpretation eines Textes lediglich Meinungssache sei, wir Ihnen kein Hermeneut abnehmen. Für meine Interpretation habe ich, wie ich meine, stichhaltig argumentiert. Was Sie entgegenbringen, ist, stattdessen, kein Argument, sondern nur ein "sweeping statement". Das ist nicht seriös.
2)Natürlich sind die bonus meilen ein geldwerter Vorteil, Ihre Verwendung stellt allerdings keineswegs eine Geldausgabe dar. Ob sie gereicht hätten, um einen business class ticket nach Indien zu erwerben, sei dahingestellt.
3) Recht abenteuerlich sind jedoch Ihre Aussagen zur Beschädigung von Dritten.
Unsere demokratische Rechtsordnung sieht die Möglichkeit einer einstweiligen Verfügung vor, und die dadurch entstandenen Schäden, sollte es überhaupt welche geben, sind der jeweilige Entscheidung des Gerichts zuzuschreiben, und nicht dem Kläger.


6
 
 Bodmann 20. November 2013 
 

praktische Konsequenzen

natürlich wird im Bistum Limburg kräftig aufgeräumt werden müssen.Aber ob Bischof T.v.Elst dazu der geeignete
Kandidat wäre, wage ich sehr zu bezweifeln.Mit welcher moralischen Integrität und Autorität will er denn auftreten ,wenn
harte personelle Konsequenzen gegen seine Widersacher vonnöten sind ???
Erforderliche Disziplinarmaßnahmen würden als reiner persönlicher Racheakt bewertet.Nur einem Unbeteiligten und Aussenstehenden wird man Objektivität
abnehmen.


2
 
 luzerner 20. November 2013 
 

Im Beichtstuhl kam der Platzwechsel ans Licht

Frohen Mutes bekannte ich meine "optimierten" (Steueroptimierung war mir damals ein Fremdwort) Sünden dem Kaplan und wartete auf....

"Wie hat dir der Zirkus gefallen?", diese Frage vom Kaplan überrasche mich.

"Sehr gut"; bekannte ich. "Schön dass du den Platz auf der engen Zirkusbank geräumt hast", da der Kaplan zur Antwort.

"War der numerierte Platz auch schön weich gepolstert?" Ich bejahte. "Hast du den Klassenwechsel bezahlt?"

"Nimm nochmals auf der Beichtbank Platz und erforsche dein Gewissen"; der Kaplan. Ich setze mich für eine "Auszeit" auf die Straf- respektiv Beichtbank. Dieser "Klassenwechsel" wurde mit erstaunen wahrgenommen.

Nochmals rein in den Beichtstuhl, den Klassenwechsel bekennen und als Absolution gab es nur je ein "Ave Maria" und "Vater unser". Die Extrarunde war Strafe!

Die nächste Sünde erliess mir der Kaplan im Voraus: "Aber höchstens den anderen von 15 "Ave Marias" und "Vater unser" erzählen!"

Diese Lehre über Klassenwechsel habe ich begriffen!


1
 
 noir58 20. November 2013 
 

Lüge?

Wenn jeder deutsche Bürger, für jede Lüge, die er in 2013 begangen hat, 20000 Euro an die Armen in Afrika bezahlen müsste, wäre Deutschland auf einen Schlag das ärmste Land der Welt.

Da gibt's die Lüge gegenüber dem Finanzamt, die Lüge gegenüber der Versicherung im Schadensfall, die Lüge gegenüber dem Ehepartner, dem man hochheilig die Treue versprochen hat, die Lüge über die Zahl der Teilnehmer der Demonstationen in Paris und so viele andere Lügen in Wirtschaft und Politik.

Doch die schlimmste aller Lügen ist die Lüge gegen sich selbst. Wenn man am Morgen vor dem Spiegel steht und zu sich selbst sagt: "O Gott ich danke Dir, dass ich so gut bin, daß ich nicht so bin wie dieser Sünder in Limburg dort".


10
 
 newtube 20. November 2013 
 

chefkoch - 2

[Da Sie behaupten,] der Bischof habe falsches Zeugnis abgelegt zum Schaden von Dritten, nennen Sie bitte die Geschädigten, gegen die der Bischof falsches Zeugnis abgelegt haben soll.
5. Tut mir Leid, in Ihre Suppe spucken zu müssen. Ich nehme an, dadurch keinen Schaden verursacht zu haben.


9
 
 newtube 20. November 2013 
 

chefkoch - 1

Zu Ihren Einwänden:
1) Der Sinn des Vorwurfs von Herrn Wensierski ist es ja, daß der Bischof das viele Geld für eine first class ticket ausgegeben hat, um zu den armen zu fliegen. Ansonsten gäbe es ja kein Skandal. So hat es die Leserschaft auch verstanden.
Das ist keine Unterstellung, sondern eine Feststellung. Und indem Herr Wensierksi der geneigten Leserschaft den Eindruck vermittelte, dies sei der Fall gewesen, kann er schon der lügnerischen Absicht bezichtigt werden
Herr Wensierski hätte gewiss nichts dagegen gehabt, dass der Bischof seine business class ticket aufwertete, um seine Beine während des langen Fluges ausstrecken zu können.
2)Daß die Aufwertung am Schalter stattgefunden hat und nicht während des Fluges ist unerheblich.
3)In seiner Eidestattlichen Erklärung ist geleugnet worden, dass der Bischof eine first class ticket gekauft hätte, um damit first class zu fliegen, was der Wahrheit entspricht. Kennen Sie die genaue Formulierung, Herr Koch?
4) Sie behaupten,


7
 
  20. November 2013 
 

Nachgedacht 2

Denken einige mal daran, was Sie sich und den anderen Menschen auch Medien diesbezüglich an gutem und schlechtem unterstellen? Oder wie sich der Bischof TvE wohl fühlen muss, wenn er angesichts dieser Geschichte eine Spende aufs Auge gedrückt bekommt?
Ich glaube hier gehen viele von einem reinen Wunschdenken aus! Und eventuell eigenen Interessen!


2
 
 Suarez 20. November 2013 

@Fides Mariae - Ich bin da wohl etwas naiv

Sie mögen mit Ihrer Vermutung recht haben. Im Land der Kirchensteuer achtet man darauf, nicht zeitgeistig anzuecken.

Wie sähe es denn mit Renovabis aus?

Wer auch immer, es würde sich wohl eine Stelle finden, und wenn man die Spende direkt an den Papst schicken müsste.


1
 
 Fides Mariae 20. November 2013 
 

Ans Generalvikariat

Noch besser: 20 Euro in einen Briefumschlag und mit ein paar ermutigenden Zeilen für Bischof Tve schicken an:
Bischöfliches Ordinariat, zu Handen Generalvikar, Roßmarkt 4. 65549 Limburg. Sollen die doch sehen, was sie damit machen! Es geht um ein Zeichen. Und, wie es heißt, der Geldbeutel ist nun mal der "empfindlichste Körperteil" des Menschen.


1
 
 Claudia Caecilia 20. November 2013 
 

@Suarez

Ihnen kann ich wieder voll zustimmen. Wer wäre besser geeignet als dieser Bischof, nachdem was er erlebt hat.
Auch mit der Spende stimme ich mit Ihnen überein. Wir würden dem Bischof keinen Gefallen tun, wenn das Geld für die Strafe genommen würde.


4
 
 Fides Mariae 20. November 2013 
 

@Suarez: Missio??? Hallo???

Nie und nimmer wäre ein offizielles Hilfswerk unserer katholischen Kirche bereit, für eine Solidätsaktion mit Bischof TvE seinen "guten" Namen herzugeben. Sie unterschätzen die durchschnittlich herrschende Feigheit bei weitem. Der Vorsitzende des Landeskomitees der Katholiken in Bayern, Albert Schmidt, musste sich bereits offiziell vor seinen Mitfunktionären dafür verantworten, dass er Bischof TvE verteidigt hat. Wer einem Gemobbten hilft, wird selbst gemobbt. Und davor haben alle Angst. Das ist Naturgesetz (egal ob auf dem Schulhof, in der Kirche oder in der Öffentlichkeit). Außerdem glaube ich nicht, dass bei Missio auch nur einer für den Bischof ist.


3
 
 newtube 20. November 2013 
 

Wolfgang63 - 2

Was würden Sie sagen ein Mensch, der eine business class ticket gekauft hatte, die er dann während des Fluges mit den free miles des Generalvikars und einer Zahlung von € 300,00 aufgewertet hatte, geflogen ist? Business class (aufgrund des Tickets) oder First Class (aufgrund der Aufwertung und der läppischen Nachzahlung)?
Und wenn der Herr Wernsierski vom Spiegel schreibt, auf die Empörung der Leserschaft hoffend, der Bischof von Limburg sei zu den Armen in Indien First Class geflogen, ohne auch eine winzige Eindeutung der Hintergründe, wer lügt hier "real", wenn nicht "legal"?
Was die moraltheologische Bewertung der angeblichen "Lüge" des Bischofs angeht, so bleibe ich bei meiner Behauptung.
Der Bischof hat kein "falsches Zeugnis" gegen jemanden gegeben, also ist der Bezug auf das 8. Gebot völlig unzutreffend. Hätte er sich besser ausgebrückt, so hätte er wahrheitsgemäß sagen können, er sei mit einer business class ticket geflogen. Wernsierskis Skandal wäre damit widerlegt.


6
 
 luzerner 20. November 2013 
 

Als ich noch als Schuljunge die Beichtbank drückte

Zum Glück war ich nicht allein. Wir Knaben drückten wie "arme Seelen" in die Beichtbank. Warteten voller Bangen, aber ohne Hoffnung darauf, dass wir den Sühnegang antreten mussten!

Wenn man den Kaplan "erwischte", den man von der Jungwacht her kannte (oder er uns) erwischte, war das schon ein Grund um auf "mildere Umstände" zu hoffen.

Also beichtete man die Sünden, kleine Nachlässigkeiten wurden Gross herausgestellt, die "schweren Dinge" wurden nur auf Druck des Anklägers "gebeichtet".

In den USA ist es heute ja auch üblich, kleine Vergehen zuzugeben um in Genuss der Absolution zu kommen. Uns "dummen" Schuljungen war dieser Schritt nicht bewusst.

Mit ein paar "Ave Maria's" und "Vater unser" wuschen wir uns frei von Sünden.

Natürlich verglichen wir am Schluss, wie viele "Ave Maria's" und "Vater unser" man "kassierte". Wenn einer von uns mehr als je 10 "kassierte" dann hatte er was "Grosses" ausgefressen und verdiente eine gewisse "Achtung".


4
 
 Suarez 20. November 2013 

@Fides Mariae @kreuz und andere - Spenden

Ich wäre sofort bereit, um Solidarität mit dem Bischof zu zeigen, 20,- Euro an Missio unter dem Stichwort "Solidarität mit Bischof Tebartz-va Elst" zu spenden, wobei das dann zusammenkommende Geld Armen irgendwo auf der Welt zugute käme.

Spendeten auf diese Weise z.B. die 4000 Menschen, die auf der Unterschriftenliste des Forums der deutschen Katholiken für den Verbleib des Bischofs im Bistum unterschrieben haben, so käme da eine durchaus beachtliche Summe zusammen, was den Bischof sicher sehr freuen würde, weil damit zwar ihm Solidarität bekundet wird, aber das Geld nicht für die Strafzahlung verwendet würde, was der Bischof sicher nicht wollte, sondern eben für wirklich Arme in der Welt, wodurch diese unsägliche Herabsetzungskampagne wenigsten da ein gutes Ende finden würde.

Vielleicht könnte man ja diese Idee aufgreifen und mal mit Missio sprechen, ob man hier unter dem Stichwort spenden könnte.

Ich würde das sofort tun und ich denke viele andere auch.


5
 
 newtube 20. November 2013 
 

Wolfgang63 - 1

Zu Ihren Einwänden:
1. Sie verwechseln Legalität und Moralität. Die beiden haben nur "per accidens" etwas Gemeinsames.
Was zB in der Zeit des Nationalsozialismus völlig legal war und legal geschah, war in bestimmten Fällen moralisch höchst verwerflich. In eben diesen Fällen war es moralisch geboten, illegal zu handeln.
Haben die illegal Handelnden dann, lieber Wolfgang, gesündigt?
2. Wenn das Hamburger Gericht selbst keine Bedenken über die StA. Bewertung der umstrittenen Eidestattlichen Versicherung gehabt hätte, hätte es nicht anfänglich entschieden, das Verfahren "tout court" einzustellen.
Es war schließlich die Staatsanwaltschaft, die sich quer gelegt, und eine Schuldeigenständnis des Bischofs verlangt hatte. Denn eine Einstellung des Verfahrens ohne Schuldeingeständis wäre gegenüber der Anklagebehörde, die eine Bestrafung des iMn Schuldigen verlangte, ein Affront gewesen.
Der Bischof hat aus verständlichen Gründen auf einen Widerspruch verzichtet.
2. [folgt]


5
 
 Suarez 20. November 2013 

@Adson_von_Melk - Eignungen

Sind denn der Frankfurter Stadtdekan und der Hofheimer Kreis noch geeignet, ihr Amt auszuüben?

Ich frage das nicht bloß rhetorisch!

Ich halte Tebartz-van Elst gerade deshalb für sehr geeignet, sein Bischofsamt weiter zu bekleiden, weil ein Mensch, der derartige Demütigungen erlebt und der dabei auch eigene Schuld eingestanden hat, ebenso wie die Bereitschaft denen zu verzeihen, die verletzt haben, eine große Reife erreicht.

Der Limburger Bischof weiß, wie es Menschen geht, die gemobbt und ausgegrenzt wurden und die darum auch schon schwach geworden sind. Er kann viel besser einschätzen, wie Vergebung aussehen muss, damit wieder ein Neubeginn möglich ist. Und der Limburger Bischof kann uns zeigen, dass trotz schwerer Konflikte die christliche Liebe immer stärker ist als der Hass.

Würde man den Bischof wegjagen, wie es die Gruppen um den Frankfurter Stadtdekan in ihrem Hass wollen, wäre das ein Katastrophe für die Glaubwürdigkeit unseres katholischen Glaubens.


9
 
 Fides Mariae 20. November 2013 
 

Fehler-Beichte -Vergebung

Ich finde, dass der Bischof mit den Worten «Business-Class sind wir geflogen» nicht den Erste-Klasse-Flug bestritten hat, sondern korrekt gesagt hat, dass erste Klasse nicht gebucht war. Der Spiegel-Redakteur hat das anders verstanden (= verstehen wollen, weil das dann ja so "gut" zu seinem Videomitschnitt gepasst hat). So war er an dem Missverständnis zumindest beteiligt. Der Eid des Bischofs war dann unglücklich, den er konnte meiner Meinung nach den Eid nicht so ablegen, ohne die Sache zu erklären. Mit einer "Ja oder Nein"- Antwort konnte in diesem Moment nicht mehr die Wahrheit gesagt werden. Der Eid war also ein Fehler, eine Lüge, wie auch immer, und ich bin sicher, der Bischof weiß das. So, fertig. Er geht beichten und Schluss. Gott schenkt uns mehr als 20000 Euro, wenn er uns in der Beichte die Schuld vergibt, ohne dass Er dadurch unsere Schuld kleinredet. Die Aktion "1000 Katholiken - 20 Euro" ahmt also Gottes Handeln nach. Sonst nix.


4
 
 jrr 20. November 2013 
 

@bellis

Ja, ich bin schon "Schweineklasse" geflogen. Über 10 Stunden. So ungemütlich habe ich das gar nicht empfunden. Und ältere Personen waren auch in meiner Nähe, die diese Strapazen auf sich genommen haben. Wenn der 75-jährige Generalvikar die Strapazen eines Fluges nach Indien nicht mehr auf sich nehmen kann, dann hätte es eine andere Personen gegeben, die hätte mitfliegen können. Ich bin der Ansicht, dass man auf ein Amt verzichten sollte, wenn man gesundheitlich nicht mehr dazu in der Lage ist, Strapazen des Amtes auf sich zu nehmen. Außerdem bin ich der Ansicht, dass wenn der 76-jährige Papst jeglichem Luxus entsagt und seine Beine in einen 30 Jahre alten R 4 zwängt, man von Würdenträgern verlangen kann, dass sie "Schweineklasse" fliegen, in der wahrscheinlich 90 Prozent ihrer Schäfchen auch unterwegs sind.Bei seinem 12-stündigem nach Rio verzichtete Franziskus übrigens auf ein Bett und wählte eine kleinere Maschine,nachdem ein Linienflug wegen der Sicherheit unmöglich war.


2
 
 Fides Mariae 20. November 2013 
 

@ kreuz: 1000 Katholiken, 20 Euro

Kreuz schrieb am 18.11.:
"wie wärs,
1000 Katholiken a`20 Euro, mit vielen Grüßen an TvE?"
Ich bin dabei! An Bischof Tebartz-van-Elst, c/o Kloster Metten.


4
 
 Fides Mariae 20. November 2013 
 

Lieber @Adson_von_Melk,

ich finde, Sie sind einfach zu gutgläubig! Wenn es hier um EINEN Bischof und seine ehrlich abzuwägende Amtstauglichkeit ging, wäre ich ja froh. Aber hier in Deutschland merkt man EINDEUTIG, dass es um mehr geht. Markus Reder hat in seinem gestrigen Tagespost-Kommentar "Die Axt am Bischofsamt" hervorragend beschrieben, was - für uns alle - auf dem Spiel steht:
http://www.die-tagespost.de/politik/Kommentar-Mit-der-Axt-am-Bischofsamt;art315,147546


5
 
 myschkin 20. November 2013 
 

@Adson_von_Melk

So sehe ich das auch. Jetzt ist Geduld angesagt. Und der Papst wird die Sache so regeln, dass es für den Bischof und das Bistum zu einer guten Lösung kommt. Eines ist ja bereits jetzt deutlich geworden: Dass eine innerdeutsche Lösung des Konflikts nur Verlierer hervorbringt. Gerade diejenigen deutschen Katholiken, die dem übergeordneten Einfluss der römisch-katholischen Kirche kritisch gegenüberstehen, müssen jetzt schon eingestehen, dass man froh sein kann, dass es im Papst einen obersten Schiedsrichter gibt. Bisher hat er dafür gesorgt, dass der Konflikt durch die zeitweilige Entfernung des Bischofs sich allmählich beruhigt. Und auch seine endgültige Entscheidung wird zu einer Beilegung des Konflikts führen, zu der die deutschen Katholiken ohne den Papst einfach nicht in der Lage wären.


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  20. November 2013 
 

@Adson_von_Melk

@Aber ein Bischof ist nicht nur Christ, nicht nur Lehrer, er ist auch Führungskraft. Ist er als solche geeignet? Was ist das bloß für eine weltliche Einstellung?
Bloß gut das die Heiligen tadellos waren?
Und Petrus (Nachfolger von Jesu) Jesus nicht veraten hat, als der Hahn 3x gekräht hat?
Und alle Heiligen (keine) Lebenserfahrungen machten bevor sie heilig wurden?


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 Adson_von_Melk 20. November 2013 

Guten Morgen, @Hadrianus Antonius

Lassen Sie mich Ihnen zwei Dinge versichern:

1. Dass ich mich sehr freue, Sie nach längerer Zeit wieder einmal hier zu sehen. Ich hoffe, Sie befinden sich wohl!

2. Dass ich Ihnen natürlich sofort widersprechen möchte. :-))

Die hohen Grundsätze von Gnade und Vergebung stehen ja gar nicht zur Debatte. Alle hier wünschen dem Bischof von Limburg dass es ihm wohl ergehe auf Erden und er dereinst den Weg in den Himmel finde.

Was wir hier so heiß diskutieren, ist eine ganz andere Frage - nämlich ob TvE für das Bischofsamt geeignet ist. Seine Theologie ist untadelig, das steht außer Frage, Sünder sind wir alle, und den Verstoß gegen das 8. Gebot hat er eingestanden. Soweit gut.

Aber ein Bischof ist nicht nur Christ, nicht nur Lehrer, er ist auch Führungskraft. Ist er als solche geeignet? Da gibt es sehr ernste Anfragen, es hilft weder Verteufelung noch Verharmlosung.

Aber uns allen ruhig Blut, letztlich entscheidet Rom. Ich rechne damit in etwa zwei Monaten.


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 Romika 20. November 2013 
 

Kirchenhasser

Die Kirchenhasser könnten gar nicht so viel Dreck in die welt setzen, wenn nicht ihnen so viel zugetragen würde. Ob das Zugetragene stimmt oder nicht bzw. in welchem Kontext es zu sehen ist, interessieren die Mobbing-Akteure so wenig wie die Veröffentlicher der Stories. Schlimm ist noch, dass es immer noch reichlich Mitmenschen gibt, die den Unfug glauben.


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 Theodor69 20. November 2013 
 

@newtube

Er hat nicht einfach "nur die Unwahrheit über sein Flugticket gesagt"; er hat eine falsche Eidesstättliche Versicherung abgegeben - das dient als Beweis vor Gericht und aufgrund von falschen EV wurden schon Leute ungerecht verurteilt. Das ist mit Sicherheit keine "lässige Sünde, wie jeder von uns hundertfach am Tag begeht". Ich finde die Hetze der Medien gegen den Bischof unerträglich, aber auch zu glauben mit extremen Relativierungen der kath. Kirche einen Dienst zu erweisen.


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 Hadrianus Antonius 20. November 2013 
 

@Schorr Menschlich nicht einschränkbare göttliche Gnade

Geehrter @Schorr,
Ihre Aussage mit Beharren auf Konsequenzen ist ganz protestantisch:
die Hl. Kirche besteht nicht allein aus Heiligen, sondern wir sind alle zur Heiligung berufen.
Ein Priester, ein Bischof, ein Papst wird durch die Weihe und die Wahl nicht heilig, ohne Sünde- was viele oberflächliche Medien gerne herumstreuen möchten-, sondern sie sind jeden Tag gerufen ihren ganz persönlichen Kampf gegen die Sünde zu führen.
Da liegt auch die enorme Bedeutung des Sakraments der Beichte und dazugehörend der Absolution; wie schon St. Thomas v. Aquin schrieb, kann der Mensch die göttliche Gnade nicht einschränken, genausowenig wie Seine Gerechtigkeit.
Mir scheint daß dies in Limburg komplett vergessen wird.


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 newtube 20. November 2013 
 

zu Schorr "Das geht nicht für einen Bischof" - 3

ist nach Betrachtung sämtlicher Begleitumstände ernsthaft zu bezweifeln.
Hätte er trotzdem über seine Flugticket die Unwahrheit gesagt, so handelt es sich moraltheologisch um eine lässige Sünde, die jeder Bischof und jeder von uns hundertfach am Tag begeht, und die mit einer beliebigen Sakramentalie, wie das sich mit Weihwasser anzukreuzen, aus der Welt geschafft werden kann.
Kardinal Lehmann wird Ihnen die Korrektheit dieser Meinung auf Anfrage gerne bestätigen, und Ihr Gedächtnis über den Fall Weihbischof Eisenbach gerne wieder auf die Sprünge bringen können, werter Oberstudienrat (i.R.?) Schorr. Da bin ich mir sicher.


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 Hadrianus Antonius 20. November 2013 
 

@Inigo Conversio et poenitentia

Geehrter @Inigo,
Sie scheinen den Grundsatz "Die Kirche haßt die Sünde, aber sie liebt den Sünder" ganz vergessen zu haben; es wird mehr Freude im Himmel sein wenn ein verlorenes Schaf zum Vater zurückkehrt als bei den 99 die schon dort sind.
Der geehrte @Philalethes hat schon darauf hingewiesen.
Ganz speziell für Sie:
"...Ich finde keinen Grund, bekümmert zu sein.Vielmehr meine ich,daß ich mich bei der Vorstellung, daß die Erfahrung nicht ohne geistlichen Gewinngeblieben ist, freuen sollte." (St. Ignatius v. Loyola an den schwer erkrankten Hl.Francisco Borgia).
Inigo war sein Name als er stolz, mutig, ehrgeizig und eitel war; Ignatius nannte er sich in großer Liebe und Demut zu dem großen Martyrer von Antiochien- darin ein Beispiel für Viele.
Wenn Sie das "Taugen" eines Bischofs ansprechen, scheinen Sie wenig Respekt für die apostolische Sukzession zu haben- lesen Sie vielleicht erst den Brief v. St.Ignatius v.L. an Schwester Teresa Rejadella (1536).


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 newtube 20. November 2013 
 

zu Schorr "Das geht nicht für einen Bischof" - 2

[dass er das Flugzeug ... ] mit einer business class ticket bestiegen hat, die dann mit den free miles des Generalvikars und der Zahlung von 300 Euro aufgewertet wurde. Wie man diesen skurrilen Tatbestand juristisch korrekt zum Ausdruck bringt, war Sache des Anwalts, dem der Bischof vertraut hat.
Das war's auch schon. Aus dieser Mücke einen Elephant zu machen und den Bischof zum Rücktritt aufzufordern ist ja lächerlich.
Der Mainzer Weihbischof bietet, stattdessen, den spiegelverkehrten Fall eines Bischofs, der strafrechtlich nicht belangt werden kann, da freiwillige sexuelle Handlungen unter Erwachsenen nicht strafbar sind, der aber moralisch und moraltheologisch als Bankrotteur betrachtet werden kann.
Denn immerhin "in sexualibus parvitas materiae non datur" also stand der Bischof in einem Zustand der Todsünde.
Ob van Elz sich schuldig gemacht hat "falsches Zeugnis" im Sinne des 8. Gebotes abzugeben,

Ein untauglicher Vergleich, Herr Schorr, und eine törichte Aufforderung.


8
 
 newtube 20. November 2013 
 

zu Schorr "Das geht nicht für einen Bischof"

Bischof Peter Tebarz van Elz hat vom ehemaligen Mainzer Weihbischof Franziskus Eisenbach nichts, aber gar nichts zu lernen.
Um Ihr Gedächtnis aufzufrischen, ist Weihbischof Eisenbach nicht deshalb zurückgetreten, weil er strafrechtlich nicht belangt werden konnte, sondern weil er sich auf Oralsex mit einer Dame eingelassen hat, die dann versucht hat ihn zu erpressen.
Was mir damals als besonders verwerflich vorkam, war die Erklärung des Weihbischofs, er dachte er könne seine sexuellen Handlungen mit der Frau Professorin vor Gott vertreten.
Kardinal Lehmann hat zu Recht kurzen Prozess mit Eisenbach gemacht und ihn in die Wüste geschickt, um darüber nachzudenken, was im Verhalten eines Bischofs vor Gott vertretbar ist und was nicht.
Im Gegensatz zu Wihbischof Einsebach ist das persönliche Verhalten und die Moralität von Bischof van Elz untadelig.
Ich habe seine Eidestattliche Versicherung nicht gelesen. Ich weiß nur, dass er tatsächlich das Flugzeug mit einer [Forts.g]


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 Pit. 20. November 2013 

Erste

Wie auch immer,
HAPPY BIRTHDAY!


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 bellis 19. November 2013 

jrr - Luxusklasse

Im öffentlichen Dienst der neuen Bundesländer musste ich (mit weit geringerem Gehalt als ein Bischof) über Jahre hinweg 1. Klasse fahren, es gab keine Möglichkeit, eine andere Fahrkarte zu erhalten! - soweit zur "Luxusklasse". Sind Sie schon einmal über 10 Stunden in der "Normalklasse=Schweineklasse" geflogen? Aus Gier lassen die Fluggesellschaften hier keinerlei Raum zum normalen Leben, die Beine können Sie nicht bewegen. Der Bischof ist mit seinem ca. 75 Jahre alten Generalvikar geflogen. Sind Sie wirklich derartig neidisch, dass Sie für diese beiden die "Schweineklasse" wollen?


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 Claudia Caecilia 19. November 2013 
 

@noir58

Das geht mir doch entschieden zuweit. Wie können Sie die Falschaussage mit dem Leidensweg unseres HERRN vergleichen? Ich mag den Bischof, aber er hat sich in diesem einen Punkt ganz offensichtlich falsch verhalten. Dass insgesamt die Gründe für seinen "Abschuß" woanders liegen, sehe ich auch so. Er ist romtreu und wird deswegen im Bistum von einigen Leuten abgelehnt. Es gibt aber auch viele die ihn mögen, aber die dürfen ja nicht zu Wort kommen. Es ist wirklich ein Trauerspiel.


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 speedy 19. November 2013 
 

Gott sei lob und dank ist das Strafverfahren gegen den Bischof vorläufig eingestellt, wie immer kommen die Drahtzieher ungeschoren davon, nun ja warten wirs ab


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 noir58 19. November 2013 
 

1. Station des Kreuzweges

Es ist gut, wenn man ab und zu die Stationen des Kreuzweges betrachtet. In diesem Fall können wir Station 1 vergleichen.

Jesus hat nicht protestiert, ist nicht in die Berufung gegangen. Er hat das Kreuz auf sich genommen. Für einen unbeteiligten Außenstehenden ein klares Schuldeingeständnis.

Die Ankläger damals waren sich sicher, Gott einen heiligen Dienst zu erweisen.

Jesus war gescheitert. Hierzu ist es interessant, die Passage "Das Scheitern Jesu" im Buch "Papst Franziskus, Offener Geist und gläubiges Herz" zu lesen. Gibt's beim Herder. Es sind theologische Betrachtungen über das Scheitern Jesu.

Bischof Tebartz-van Elst hat dazugelernt. Er überlässt nun die Sache dem Herrn. Und der Herr selbst wird sich dieser Sache annehmen, da bin ich mir sehr sicher. Für Gott ist es eine Kleinigkeit, 20000 Euro auszugleichen. Aber wehe denen, die Schuld auf sich geladen haben. Sie werden nicht eher in's Reich Gottes eingehen, bis sie den letzten Pfennig bezahlt haben.


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 to.tti 19. November 2013 
 

l@stefan fleischer

tvE ist nicht vorverurteilt worden, er hat zugegeben, eine falsche eidesstattliche Erklärung abgegeben zu haben. keine Legendenbildung bitte.


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 Schorr 19. November 2013 
 

Das geht nicht für einen Bischof ...

... ein Verstoß gegen das 8. Gebot.
Das war schon in Augsburg bei Bischof Mixa so. Und ich prüfe mich da auch ständig selbst. Ich habe glücklicherweise nie die Notwendigkeit gehabt, berufliches Fehlverhalten mit Lügen verschleiern zu müssen. Hut ab, vor unserem früheren Weihbischof im Bistum Mainz, Franziskus Eisenbach, der
wegen des Wohls der Kirche und der Klarheit ihres Zeugnisses, trotz Rehabilitation durch staatliches und durch kirchliches Recht auf sein Amt verzichtet hat. Franz-Peter Tebartz von Elts möge darüber mal nachdenken.


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 to.tti 19. November 2013 
 

Spende für Tebby

Am Anfang hielt ich die Spendenaktion ja für eine ziemlich verrückte Sache. Warum sollte man einem Bischof, der zugegeben hat, einsfalsche eidesstattliche Erklärung abgegeben zu haben, seine Gerichtskosten zahlen? Aber inzwischen bin ich doch sehr auf die Außenwirkung dieser Aktion gespannt. Draußen "in der Welt" müssen doch alle denken, dass die Katholen nicht mehr alle fassen im Schrank haben. Deswegen würde ich mich jetzt doch gerne beteiligen. Wohin soll ich spenden?


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 Mediagnose 19. November 2013 

Wer ohne Sünde ist,

der werfe den ersten Stein. Gebucht Business-Class, auf eigene Kosten Upgrade, geflogen First Class. Nicht alles korrekt auf die Reihe gekriegt= 20.000 € Zusatzkosten für den Bischof. Damit nun genug. Die Gründe für die Kampagne gen S. E. Tebartz-van Elst liegen ganz woanders. Er vertritt die römisch katholische Linie und das passt seinen Widersachern, den Progressiven nun schon mal gar nicht. Deshalb die Aufhetzung des Kirchenvolkes gegen einen Mann, der nichts anders tut, als seine römisch- katholischen Auftrag zu erfüllen. Möge er zur rechten Zeit nach Limburg zurückkehren.


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 jrr 19. November 2013 
 

Er muss sich auskennen

@Dismas: Ja, ein Bischof muss sich damit auskennen, ob er Luxusklasse fliegt oder ob er sich in normalen Gefilden bewegt, da wo sich eventuell auch seine Schäfchen befinden, die sich einen Flug in der Luxusklasse nicht leisten können.
Außerdem ist der Begriff "romtreu" seit dem Amtsantritt von Papst Franziskus durchaus kein Schimpfwort mehr. Romtreuer Kleriker fahren alte Gebrauchtwagen, wohnen spartanisch und verzichten privat und im Amt auf jeglichen Pomp. Schade eigentlich, dass der Papst seine Priester auf so etwas dezidiert hinweisen muss.


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 T.P. 19. November 2013 
 

Spendenkonto

Vielleicht ein Spendenkonto für Menschen, die aus Überzeugungsgründen eine Strafe bezahlen sollen oder ins Gefängnis müssen, z.B. Eltern, die sich weigern ihre Kinder dem heutigen Sexualunterricht auszusetzen. Wenn Vater oder mutter ins Gefängnis geht könnte man das Geld auch als Hilfe und Unterstützung für solche Familien verwenden.


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 Olmütza 19. November 2013 
 

Missverständnis gewollt, chefkoch?

" Sie haben recht, der Limburger Weg ist ein Irrweg. Fuer diesen Weg der Ausschaltung jeder Beteiligung und Beratung durch die Glaeubigen ist allerdings der Bischof verantwortlich.
Mit dem "Limburger Weg" ist das Synodalsystem gemeint, das von B. Kenmpf gegen das Kirchenrecht eingerichtet und von B. Kamphaus weiter gepflegt worden ist. Da geht es eben nicht nur um "Beteiligung Beratung", sondern um demokratische Mitentscheidung. Im Hofheimer Dialogpapier vom März 2012 steht der Satz, von zu Eltz unterschrieben, dass man in allen Bereichen mitbestimmen wolle, die alle beträfen. Das kann ein römisch-katholischer Bischof nicht akzeptiern, damit wäre er seinem Hirtenamt untreu. Hier wurde versucht, die bisher geduldeten illegalen synodalen Gewohnheiten gegen den Leitungsauftrag des Bischofs durchzusetzen.Warum faseln die Aufwiegler immer so allgemein daher? Weil sie sich nicht trauen, die Konfliktfälle zu artikulieren, weil sie dann ihren illegalen Machtanspruch offenlegen müssten!


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 Maria19 19. November 2013 
 

Spendenzweck für Bischof TvE: "Die unerforschlichen Wege Gottes"

Oder so:
"Diese Spende für den Limburger Bischof Tebartz-van Elst kommt aus der Kraft des Heiligen Geistes"
Der starke Wunsch eines Spendenopfers hier im Forum, trotz vorhandenen Kapitals, könnte z. B. als symbolische Geste verstanden werden, relativiert die weltlichen Fragen nach Schuld/NIchtschuld/richterlichem Gesetz.


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 neri5 19. November 2013 
 

Richtig ist, das Amt des Bischofs ist kein Freibrief für seinen Inhaber,

es schützt auch nicht vor berechtigter noch vor unberechtigter Kritik. Es kann und darf aber nicht sein, dass künftig Kapitel, Gremien, Hinterzimmer-Kreise und Medien entscheiden, wer passend oder passend gemacht werden muss, damit er als Bischof akzeptabel ist der bleibt. Es wird die Axt am Bischofsamt gelegt. Einfach wird unserem Papst mitgeteilt, der Bischof kann nicht zurückkehren. Alle Bischoftreue Geistliche und einfache Mitchristen werden öffentlich Kleingeredet und sind selbst erbarmungslosen Kampagnen ausgesetzt. Dieses Verhalten ist einfach inakzeptabel.
Jeder Mörder oder Verbrecher wird von den Medien und Herzlose Kritiker gnädiger behandelt als unser Bischof.
Seine Fehler sind ihm nicht einmal nachgewiesen, gilt die Unschuldsvermutung nicht für alle!!!
Protz-Bischof Verschwendungssucht und Prunkbau waren die haupt-Vorwürfe die Gierig aufgegriffen wurden um diesen Menschen menschlich fertig zu machen.
Den Medien wurde/wird fleißig Munition von seinen Gegnern geliefert.


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 Claudia Caecilia 19. November 2013 
 

@chefkoch

Warum sollte er zugeben, dass er das Bistum falsch geführt hat? Das stimmt doch überhaupt nicht. Ich finde es schade, dass Sie solche Dinge einfach behaupten. Haben Sie den Bischof mal persönlich erlebt? Ich sehr oft und deswegen halte ich auch zu ihm! Trotzdem bin ich anderer Meinung was die "Spende" betrifft. Das ist genau das verkehrte Zeichen und könnte ihn auch in weitere Schwierigkeiten bringen. Außerdem hat er offensichtlich, wenn auch unter Druck geraten, eine falsche Aussage getätigt und das ist kein harmloses Vergehen. Es wird hier eindeutig mit zweierlei Maß gemessen. Bei einem liberalen Bischof, z.B. EB Zollitsch, hätte hier keiner Mitleid und das finde ich sehr befremdlich. Es gibt hier ein paar "Lieblinge" auf die man nichts kommen lassen darf und andere Bischöfe werden gnadenlos und unbarmherzig kritisiert. Das ist wirklich nicht christlich. Zurück zu B. TvE: Ich hoffe, dass er bald wieder in sein Bistum kann, aber es wird leider sehr schwer für ihn werden.


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 chefkoch 19. November 2013 
 

@Olmuetza

Sie haben recht, der Limburger Weg ist ein Irrweg. Fuer diesen Weg der Ausschaltung jeder Beteiligung und Beratung durch die Glaeubigen ist allerdings der Bischof verantwortlich. Er war es der keinen Rat wollte, sich dann jetzt hinzustellen und zu beklagen er sei schlecht beraten worden geht irgendwie am Punkt vorbei - bzw. genau das ist die Kritik am Bischof. Gut das er jetzt seinen Luege zugegeben hat, wenn er jetzt auch noch zugeben wuerde das er das Bistum schlecht gefuehrt hat, dann wuerde er wirklich Druck auf seine Kritiker ausueben Vergebung zu zeigen.


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 Dismas 19. November 2013 

@Olmütza

Danke, da haben Sie vollkommen recht. Dieses Hass-Mobbing gegen einen romtreuen Bischof (das ist nämlich sein "Vergehen") ist unfassbar skandalös!! Ich schäme mich für solche "Priester" wie von Eltz und andere. Möge der HERR ihnen einst gnädig sein!
Ich kann den Blödsinn mit dieser Frage nach der Flugklasse nicht mehr hören. Muss sich ein Bsichof damit auskennen? Ich hätte dem Journalisten auf eine solche Frage überhaupt nicht geantwortet- Mir ist egal, welche Klasse der Bischof fliegt. Das sind doch alles übelste Machenschaften!! Mir graust vor vielen "Würdenträgern" der RKK in Deutschland!


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  19. November 2013 
 

Der Zweck heilig die Mittel!?

@Wandersmann - Nur wir müssen uns einen anderen Zweck ausdenken. ---
Ja richtig, genau wie die Presseagenturen und Medien, denen es permanent vorgeworfen wird!? Geht ja bei den Katholiken nicht anders zu, stimmts!?
Wenn der Zweck die Mittel heiligt, dann brauche ich mir ja um mein Seelenheil und um die Sündenvergebung keine Sorgen mehr machen. Schön zu wissen.
Ich frage mich warum viele Christen immer mit zweierlei Maß messen?


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 wandersmann 19. November 2013 
 

Spenden-Konto - anderer Zweck

Ich habe hier nicht alle Kommentare gelesen. Das ist zu viel. Ich finde es gut ein Spenden-Konto für TvE einzurichten, weil dies unsere Solidarität zeigt. Nicht gut finde ich, dass damit die 20TE bezahlt werden sollen. Dies wird von der Presse so rumgedreht als würden romtreue Christen einen falschen Meineid befürworten. Also: Die Idee mit dem Spendenkonto ist super - Nur wir müssen uns einen anderen Zweck ausdenken. Vielleicht hat jdn. einen guten Vorschlag ....


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 Aegidius 19. November 2013 
 

20000 = 15000+5000

Jetzt sollte TvE dem Spiegel einfach seine vergoldete Protz-Badewanne mit den zwei Diamant-Kopfstützen vor die Tür stellen. Die DBK oder Bischof Fürst könnten den Fehlbetrag - ist doch nur noch 5000 Euro, oder? - dann aus dem Preisgeld für antikirchliche Abteribungsjournalistinnen abzweigen. Die DBK hätte ihr Geld erstmalig sinnvoll angelegt, und TvE könnte sich endlich eine angemessenere Badewanne kaufen.
Was für ein lächerlicher, boshafter Schwachsinn!!!


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 Olmütza 19. November 2013 
 

Steck Dein Schwert in die Scheide, Apollinaris!

Ihre Kurzkommentare zeigen, dass Sie zumindest geistig zur Limburger Intrigantenclique gehören, die die Rückkehr des Bischofs immer noch verhindern will. Dass der ganze Limburger Weg ein Irrweg ist, hat der "Fall" des Bischofs Tebartz-van Elst vor aller Welt offengelegt. Die Rädelsführer und Mitläufer der "Revolution" (Geis) haben in diesem Kirchenkampf (zu Eltz) einer entsetzten Öffentlichkeit die Fratzen des Bösen gezeigt und sich selbst demontiert. Denen einen anderen Bischof zum Fraß vorwerfen, wäre eine Fehlentscheidung erster Güte. Lesen Sie in aller Ruhe die Gestrige Predigt von Papst Franziskus aus der Morgenmesse durch. Die ist eindeutig gegen die auf einer Linie des irrenden Ungehorsams liegenden Verhältnisse in Limburg und Freiburg gerichtet. In beiden Diözesen sind es vom Typ die gleichen auf ihr fehlgebildetes Gewissen pochenden Unfriedenstifter, die ihr Fehlverhalten zur deutsch-katholischen Norm erheben wollen. Aber das ist eine Chimäre ihrer Hybris!


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  19. November 2013 
 

Unwissenheit schützt vor Strafe nicht.

Viele meinen 20.000 Euro sind ein recht hoher Betrag. Wir wissen nicht, welche gerichtliche Verfahren/ Untersuchungen angestrengt wurden. Aber ein Arbeitnehmer und ein Hartz 4 Empfänger muss seine Tagessätze auch gemäß seinem Einkommen leisten. Ich finde es also nicht ungewöhnlich! Auch finde ich sollte das Opfer für Bischof TvE spürbar sein.
Selbst wenn sein Erste-Flug nur ein grob fahrläsiger Fehler sein sollte, git immer noch die Regel: Unwissenheit schützt vor Strafe nicht.
Wenn man sich für den Bischof einbringen will, kann man für ihn und seine Verfolger beten, so wie auch für die ganze verfolgte Kirche und jeder kann sein persönliches Geldopfer bspw. für Kirche in Not spenden.


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 Marienzweig 19. November 2013 

Beichte und Buße!

Aus dem verständlichen Gefühl heraus, ein Zeichen der Zuneigung für Bischof Tebartz-van Elst setzen zu wollen, kann ich diese 20 Euro-Spende sehr gut nachvollziehen.
Aber der Bischof wird vermutlich, wenn er die Summe selbst bezahlt, all´ das Vorgefallene innerlich viel besser verarbeiten können. Es kommt gewissermaßen zu einem Abschluss.

Nach getaner Beichte bekommt jeder von uns im allgemeinen eine Buße auf, die wir -und nur wir- zu verrichten haben. Niemand kann dies stellvertretend für uns tun.
Dies hat einmalig nur Einer getan - JESUS!

Lassen wir also Bischof Tebartz-van Elst seine Buße tun in Form der Zahlung von 20.000 Euro.
Im übrigen ein recht hoher Betrag, den der Staat da kassiert.
Inwieweit der "Spiegel" einmal eine intensive Beichte mitsamt Buße nötig hätte, ist ein anderes Thema.


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 Philalethes 19. November 2013 
 

@Alpenglühen! Entsprechend Ihrem Vorschlag...

Habe noch an demselben Tag einen Brief an diese Adresse gesandt. Aufgrund meiner Versand-Erfahrung mit dieser Poststrecke wundere ich mich nicht. Wenn der aber heute oder spätestens morgen auch nicht dort ist, mache ich hier einen neuen Vorschlag. Sollten Sie jedoch inzwischen den Brief erhalten, dann genügt die direkte telephonische Bestätigung.


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  19. November 2013 
 

Nachgedacht

Sollten Bischöfe bevorzugt werden?
Wenn Bischof TvE das Geld bezahlt hat, fehlen ihm zwar 20.000 Euro in der Portokasse, aber mehr auch nicht.
Ich bin für eine klare Linie. Er soll seine Schulden selbst begleichen.
Oder will jemand schuldig sein, wenn es dann heißt, man kann seine Seele (Ablaß) mit Geld freikaufen!
Und was wirft es für ein Licht auf die Kirche?
Diese Symphatisierei (für den Bischof will man Geld spenden) muss aufhören.
Soll sich der Bischof ein weiters mal vorwerfen lassen, er sei käuflich?


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 Rolando 19. November 2013 
 

Wie bei Jesus

Jesus wurde eine Fälle gestellt, er wurde ungerecht verurteilt (die Römer wollten ihn freilassen, aber sein Volk nicht), Jesus nahm das ungerechte Urteil an und zahlte ( mit seinem Leben) die Jünger ließen ihn alleine, Marie litt mit ihm , verurteilte und Kritisierte Niemand, auch nicht seine Henker. Als Jesus Petrus von seinem kommenden Tod erzählte sagte Petrus das darf nicht geschehen, doch Gottes Wille war anders. Wo befindet sich heute jeder einzelne in der gleichen Geschichte. Es gab auch früher Leute denen juckte das alles nicht auch wie heute.


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 Apollinaris 19. November 2013 
 

Das Ende

Tatsache ist aber, dass eine Rückkehr schlicht ausgeschlossen ist; soll er in Limburg einreiten und die Irrlehrer zertreten ?


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 Suarez 19. November 2013 

@kreuz - Danke für die gute Idee lieber kreuz

Ja, wir sollten uns vielleicht alle an dieser Strafe beteiligen, denn irgendwie haben wir doch eine Mitschuld, schon weil wir in unserer Gesellschaft so undeutlich unseren Glauben bekennen, dass sich ein Bischof von einem Magazin wie vor einem Inquisitionsgericht rechtfertigen muss.Das ganze Verhalten des Limburger Bischofs zeigt, dass er sich unendlich allein gelassen gefühlt haben muss, was heute, betrachtet man sich das Domkapitel und diese höchst aggressive Priestergruppe des Hofheimer Kreises sowie der gremienversessenen Laien, nicht verwundert, haben wir doch nun genug Zeugnisse des Hasses im Bistum gesehen.

Ich habe den Bischof vom ersten Tag an verteidigt, doch ich fühle mich trotzdem mitschuldig, vielleicht aus dem Gefühl heraus, damit noch lange nicht genug getan zu haben und vor allem, mich nicht deutlich genug zu meinem Glauben bekannt zu haben. Wie oft stehen wir Christen unseren Hirten nicht bei und lassen sie, wie bei Bischof Mixa geschehen, einfach im Regen stehen.


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 Suarez 19. November 2013 

@Adson_von_Melk - Auf sich nehmen von Schuld

Menschlich kann ich leicht verstehen, dass der Limburger Bischof sich dem Tribunal des Spiegel nicht aussetzen wollte, als dieser ihn in klarer Herabsetzungsabsicht zu dem Erste-Klasse Flug inquisitorisch mit versteckter Kamera "befragte". Schon die Art so mit einem geweihten Bischof umzugehen, ist eine Schande für unser Land. Zudem wusste der Bischof aber auch, dass er weder bei seinen Mitbrüdern in der Bischofskonferenz, noch im Domkapitel, irgend einen Rückhalt finden würde und so in die Enge getrieben, hat er sich zu einem schweren Fehler, wie der EV - insbesondere des letzten Absatzes darin - hinreißen lassen.

Schaden, das muss hier immer wieder betont werden, hat der Limburger Bischof keinem mit der EV zugefügt, außer sich selbst als Getriebener seiner innerkirchlichen Feinde.

Dass er nun den Gordischen Knoten zerhauen hat und Schuld auf sich genommen hat, zeigt seine Größe und offenbart die Gemeinheit seiner Gegner im Bistum.

Viele von uns wären auch schuldig geworden.


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 Theodor69 19. November 2013 
 

Geld sammeln ist absurd!

Ich wäre sofort dabei, wenn er in Liebe die kath. Lehre verkündet hätte und er dadurch (!) rechtliche Konsequenzen zu tragen gehabt hätte. Aber eine falsch EV abzugeben und sich dann freikaufen - mit meinem Geld sicher nicht!
Vielleicht ein wenig zu überlegen: Ich zweifle nicht daran, dass die 20.000 sehr schnell zusammenkommen würden. Wenn der Bischof dieses Geld wirklich für die Begleichung dieses Deals verwenden täte, wie würde dies im Vatikan gesehen werden? Das wäre dann mit Sicherheit sein Ende in Limburg.


8
 
 Marc Aurel 19. November 2013 
 

Ich finde, es reicht

Wenn Tebart-van Elst entschieden hat, 20.000,- Euro zu zahlen, dann sollte man dies respektieren. Für sich selbst und auch für die Öffentlichkeit bietet er damit die Chance, einen Fall abzuschließen, indem er büßt. Hierfür ist aber wichtig, dass er den Betrag selbst zahlt. Ich finde es schlimm, wenn ein Mensch instrumentalisiert wird. Ich habe den Eindruck, dass dies oft auch von seinen Befürwortern geschieht. An den Menschen Tebartz-van Elst denkt anscheinend kaum jemand. Der heilige Vater und der Bischof sollten die Entscheidung, ob eine Rückkehr nach Limburg richtig ist, alleine ausmachen und nur auf den Heiligen Geist hören.


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 Gipsy 19. November 2013 

@ Myschkin

Wie will er nun dazu beitragen, dem von ihm leichtsinnig aufs Spiel gesetzten Ansehen der Kirche wieder aufzuhelfen?
-----------------------------------
Er hat den ersten und besten Schritt dazu bereits gemacht, er hat die Hand zur Versöhnung und Neuanfang gereicht.
Dem Ansehen der Kirche wird massiv geschadet, das stimmt, aber die Urheber sind nicht der Bischof, das ist doch nicht mehr zu übersehen.
Lieber einen Bischof der Fehler gemacht hat, als eine solch unversöhnliche und unbarmherzige "Gesellschaft", die dem Bistum vorstehen will und ihr Gefolge mobilisiert.


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 ollaw 19. November 2013 
 

Ja , an der 20€ Aktion würde ich mich gerne beteiligen , falls hier die entsprechenden Daten angegeben werden . Nicht dass TvE das finanziell nötig hätte aber als wirksame Solidaritätsbekundung . Es ist ja nicht so , dass in Limburg den Bischof keiner mehr will . Das behauptet nur das sog. Domkapitel . Dem muss man durch die Tat entgegen wirken . Geredet ist genug . Es muss gehandelt werden . Die vielen Wenn's und Abers hängen langsam zum Halse raus !


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 Calimero 19. November 2013 
 

Das Geld ist weg. Die Lüge bleibt.

Ob das ein gutes Geschäft war?
Ein Bischof, der sich freikaufen muss, bzw. sich freikaufen lässt. Ganz schön peinlich.

Eine Schande seiner Zunft.


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 newtube 18. November 2013 
 

Bodmann - 4

Das Schuldeigenständnis war da, auf dessen Basis das Gericht "sah als erwiesen an", dass der Vater schuldig war und veurteilte ihm. Nach deutschem Recht, dies hat auch für uns, gar für den zu unrecht verurteilten Vater auch, als "die Wahrheit" im einschlägigen Fall zu gelten.
Vale !


7
 
 newtube 18. November 2013 
 

Bodmann - 3

Diese Spannung von Gerechtigkeit und Ungerechtigkeit im juristischen Akt, worauf der römische Spruch hinweist,
ist nicht rein äußerlich sondern im Akt selbst angesiedelt.
Ferner, ist die Frage der Wahrheit in juristischen Prozessen nicht mit der Frage identisch, war wir juristisch für Wahrheit zu halten haben. "Was ist wahr?" bedeutet nicht "Was sollen wir als wahr gelten lassen?" Nur um diese zweite Frage geht es in Gerichtsverhandlungen, wie auch die Formel "Das Gericht hält es für erwiesen an" mit genügender Klarheit ausspricht.
So haben wir nun den Angeklagten, dem vom Anwalt nach Rücksprache mit dem Gericht erklärt wird: "entweder erklären Sie sich für schuldig, und dann wird das Gericht milde urteilen, oder bekommen Sie vier Jahre
Gefängnis aufgebrummt".
So geschah es einem Vater, der vom Nachbar, mit dem er in Streit war, beschuldigt wurde, seine Töchter zu misshandeln. Der Vater war zwar unschuldig, gestand jedoch, wie vom Anwalt verlangt, und bekam vier Jahre Gefängnis


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 Hörbuch 18. November 2013 
 

Dieses "vorläufig" lässt mir keine Ruhe.
Gibt es in unserm Land, keinen Rechtsanwalt, dem es eine Ehre wäre, dem Bischof richtig zu helfen??????


6
 
 newtube 18. November 2013 
 

Bodmann - 2

Zu Ihrem letzten Satz, in dem Sie von "Verschwörungstheorien zu konstruieren" reden.
Es gilt mMn der allegemine Grundsatz: wer darauf verzichtet, Verschwörungstheorien zu konstruieren oder zumindest in Betracht zu ziehen, handelt in dieser unseren von evidenter Unschuld geprägten Welt grob fahrlässig und liefert sich selbst freiwillig ans (juristische bzw. mediale) Messer.
Um Ihr Gedächtnis darüber aufzufrischen reicht wohl der Hinweis auf einen berühmt-berüchtigten Fall aus Bayern.
So soll Ihnen auch die Übernahme durch die deutsche Justiz der amerikanischen Praxis des "deals" bei Gerichtsverfahren
nicht unbekannt sein. Damit wird im Grunde die Abkoppelung des Verfahrens sowohl vom Anspruch auf Wahrheit als auch von einem auf "justitia" vollzogen.
Beide Begriffe werden durch den Begriff "Pragmatik" ersetzt, was wir gewöhnlich als für "typisch amerikanisch" halten. Diese Abkoppelung ist wahrlich nicht neu: schon die Römer sprachen von "summum jus {als] summa iniuria".


7
 
 newtube 18. November 2013 
 

Bodmann - 1

Vergegenwärtigen wir die Lage: das Gericht will das Verfahren gegen eine Geldzahlung einstellen.
Es handelt sich nicht einmal um einen Strafbefehl, sondern lediglich um eine Geldzahlung.
Der Bischof hätte, wenn er vom Sinnen gewesen wäre, sich weigern können das Geld zu zahlen, und hätte stattdessen ein Gerichtsverfahren verlangt, damit nach der ersten medialen Hype eine zweite ansetzt, und damit er ein zweites Mal von den Medien gekreuzigt wird.
Diese irrsinnige Entscheidung verlangen Sie von ihm, wenn Sie schreiben: "Für mich ist eines klar. Hat der Bischof ein glasklares, reines Gewissen, warum lässt es dann nicht auf ein Gerichtsverfahren ankommen?"
Haben Sie die Begleitumstände bedacht?
Was hat ein glasklares, reines Gewissen mit einem Gerichtsverfahren zu tun?
Und hat eine rationale Entscheidung nicht sämtliche Umstände der Handlung in ihrer Konkretheit, und nicht nur das Gesinnungsprinzip zu berücksichtigen?
Sie verlangen vom Bischof irrational zu handeln - glassklar


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 Adson_von_Melk 18. November 2013 

Verehrter @Philalethes, da Sie alle sieben freien Künste

beherrschen, sind Sie auch Logiker. Sie sehen daher sicherlich, dass Ihr Argument nicht recht schlüssig ist: Stand nur EIN Punkt im Raum? Wurde der etwa entkräftet?

Trotzdem haben Sie recht:

Die Position des Bischofs HAT sich verbessert, und zwar paradoxerweise, weil die Verfahrenseinstellung laut Artikel auf seinem Schuld-Eingeständnis beruht. (Was übrigens nicht alle Poster schon realisiert zu haben scheinen.)

Nur dort liegt die Analogie mit St. Petrus:
Es ist das erste Mal, dass der Bischof nicht allgemein seine Fehlbarkeit beseufzt, "Rückblickend gibt es Dinge, die ich anders angehen würde", sondern in einem hart definierten Punkt zugibt "Ja, da habe ich gefehlt."

Das ist ungefähr der Unterschied wie zwischen Bußandacht und Beichte und im vorliegenden Fall die Bedingung der Möglichkeit der Aussicht auf die Vorboten eines Anfangs von Versöhnung.

Das Eingeständnis hat TvE innerlich viel gekostet. Sehen wir jetzt, wie ein zu Eltz antwortet.


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 Olmütza 18. November 2013 
 

Von der Psycholüge!

Im Zusammenhang mit der dreifachen Verleumdung Jesu durch Petrus hat ein Psychologe die existentielle Situation des Petrus gegenüber den fragenden Weibern analysiert.Dabei ist er von seiner Reaktionskenntnis von Menschen unter hohem Belastungsdruck ausgegangen und hat festgestellt, dass Lügen in solchen Situationen Reflexe des Selbsterhaltungstriebes des Menschen seien und in diesem Sinne biologisch ganz normal und natütlich.Jesus, selbst ein excellenter Psychologe, hat Petrus am See Gennezareth wegen der Verleumdungen nicht die geringsten Vorhaltungen gemacht. Er ist mit seiner dreifachen Frage, ob Petrus ihn liebe, in der gleichen "biologisch"-natürlichen Ebene geblieben, welche die Verleumdungen ausgelöst hatte.Die drei Antworten auf die drei unerwartet gestellten Fragen Jesu sind bekannt. Gehen wir also auch von dieser "natürlichen" Ebene eines unter enormen Druck geratenen Bischofs von Limburg aus und begreifen wir den juristischen Ausgang als Neuanfang für alle.


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 Alpenglühen 18. November 2013 

@Philalethes

Entsprechend Ihrem Vorschlag habe ich am 14.11.13 für eine Kontaktaufnahme eine Adresse eingestellt. s. unter Art. 43655


1
 
 Alpenglühen 18. November 2013 

@kreuz

Die Idee, pro Nase 20 € zu spenden, ist sicher gut gedacht, u. ich wäre durchaus dabei. Aber wir sollten trotzdem davon Abstand nehmen. Zum einen würde Bf. F.-P. wohl wirklich wieder bzw. weiter durch die Medien gehetzt. Und er hat schon mehr als genug gelitten. Zum anderen: Es wäre damit zu rechnen, daß die Finanzbehörden sich einschalten, u. den Betrag auf das zu versteuernde Einkommen draufschlagen. Ob das Geld nun Spende ist oder nicht, das interessiert das FA nicht. So wie vor Jahren bei dem Künstler, der den Betrag, der als Gage vorgesehen war, ohne ihn in den Händen gehabt zu haben, von dem Veranstalter des Konzertes direkt als Spende weiterleiten ließ. Das FA hat damals voll zugelangt, u. der Künstler hat den Prozeß verloren. U. mußte nicht nur die Prozeßkosten u. die Steuern zahlen, sondern, soweit mein Gedächtnis reicht, sogar noch eine Strafe, weil er den Betrag bei der Steuererklärung nicht angegeben hatte.
„gegen 0“ = Post von ‚Trierer’ zu Art. 43691


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 Alpenglühen 18. November 2013 

@Inigo Ist Ignatius von Loyola Ihr ‚Namensgeber’? Davon merkt man nichts!

Ihre Arroganz u. Ihr anmaßendes Schreiben, was es bei I. v. L. nie gegeben hätte – da kräuseln sich einem die Schuhsohlen! Bevor Sie von „Meineid“ reden, machen Sie sich erst einmal kundig. Denn: Läge ein Meineid vor, dann wäre das nach §154 StGB eine schwere Straftat, auf die Gefängnis zwischen 1 u. 15 Jahren steht! Bei minderschwerem Fall zwischen 6 Mon. u. 5 Jahren. U. das könnte kein Gericht durch die Zahlung von 20.000 € als erledigt betrachten!
Zitat: „Ob er als ‚kleiner’ Lügner zum Bischof taugt, möge…“ Zitat Ende. Sie haben Ihr Urteil jedenfalls schon gefällt und lassen es deutlich durchblicken. Generell! zum Thema „Lüge“ verweise ich auf KKK 2488f.
So wie es aussieht wurde der Bf. durch einen RA zu dieser EV massiv gedrängt. Eigentlich wäre das ein Fall für die RA-Kammer. Aber die Beweislast, den Verstoß gegen die Anwaltspflichten nachzuweisen, läge beim Bf. Und das heimliche Aufnehmen = Verstoß gegen §201 StGB wird leider nur auf Antrag verfolgt.


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 Fifa82 18. November 2013 
 

@kreuz

Ich würde keine Alternative zur Solidaritätsbekundung vorschlagen, höchstens zusätzlich zur 1000x20-Aktion. Der "Witz" ist ja auch, dass alle, die Spenden würden, genau wissen, dass der Bischof das sicher ohne Schwierigkeiten zahlen selbst könnte, dies aber trotzdem machen; und dass es immer noch so viele gibt, die bereit sind, demjenigen, den die Medien und andere so mühevoll als Protz- und Verschwenderbischof darzustellen versuchen, mal locker 20.000 € zu schenken. Das dürfte gewisse Bischofsbasher zur Weißglut treiben! :-) Die Aktion legt den Finger genau in die Wunde: nämlich die Geldfrage, die man instrumentalisiert hat, um den Bischof fertigzumachen (die eigentlichen Motive sind ganz andere; der Bau dient nur als Aufreger für die Masse). Am Anfang des ganzen Dramas sagte ich mal: "Ich freue mich über den Bau! Ich würde dafür sogar noch spenden!" Bei einer Person dachte ich, sie würde vor Wut darüber ersticken.


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 Linus 18. November 2013 
 

Frage

Was ich mich die ganze Zeit frage, ist, wieso der Bischof überhaupt diese eidestattliche Erklärung gemacht hat. Es gab doch keine Not dazu.Es ging doch darum, ob er es dem Spiegel-Menschen gegenüber so gesagt hat oder nicht. Er hätte es doch aber einfach auf sich beruhen lassen können statt eine eidestattliche Erklärung abzugeben.


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 myschkin 18. November 2013 
 

Offenbar muss ich mich noch daran gewöhnen,

einem Bischof eine offenkundige Lüge, für deren Wiedergutmachung er immerhin 20 000 Euro berappen muss, nachsehen zu sollen. Um es ganz klar zu sagen, ich tue mich damit äußerst schwer. Bischöfe sind zu einem tugendhaften Lebenswandel angehalten. Sie dürfen deshalb noch nicht einmal in die Nähe von Meineidigkeit geraten.

Der Bischof hat mit dieser beeideten Falschaussage dem Bischofsamt und damit dem Ansehen der Kirche insgesamt schweren Schaden zugefügt. Vor der Welt hat er zwar Verantwortung durch Zahlung der auferlegten Summe übernommen. Aber wie steht es mit seiner Verantwortung gegenüber der Kirche? Wie will er nun dazu beitragen, dem von ihm leichtsinnig aufs Spiel gesetzten Ansehen der Kirche wieder aufzuhelfen?


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 JaCDesigns1 18. November 2013 
 

Der Bischof von Limburg wollte

die Sache einfach aus dem Tisch räumen. Mist wird entsorgt und nicht gekocht ;)


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 agnese 18. November 2013 
 

agnese die Wahrheit!

Die Wahrheit ist,der Bischof von Limburg hat nicht gelogen,als er unterschrieben hat! Er kann es nur nicht beweisen,wie auch? Ich glaube ihm und wenn der Richter das ihm nicht glaubt mus er zahlen.Auch die Wahrheit ist manchmal in beweisbar,leider! Ich würde auch gern mein zwanziger beisteuern, so viel verdient er wider auch nicht wie die Menschen vermuten.


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 Bodmann 18. November 2013 
 

Für mich ist eines klar.Hat der Bischof ein glasklares reines Gewissen ,warum läßt er es dann nicht auf ein Gerichtsverfahren ankommen? Halten wir doch fest: die situationsbezogene unklare Aussage bezüglich first class bzw. business class wird ihm juristischerseits ja nicht vorgeworfen.Dies könnte man wohlwollend noch als im Eifer des Gefechts ausgesprochen abtun.Was das Gericht beschäftigt ,ist die eidesstattliche Erklärung.Und hier kann man halt nicht mehr von einer spontanen emotionalen Überreaktion reden.Dazu mußten in aller Ruhe dementsprechende Schriftstücke aufgesetzt worden sein, die nun keine Fehlinterpretation bezüglich der Aussage mehr zulassen.Der Vergleich mit Ex-Bu.Prä.Wulff,der nichts mehr zu verlieren hat, hinkt m.E. nicht.Auch Bischof T.v.Elst hätte nichts mehr zu verlieren.Ein Freispruch aufgrund von Geldzahlung wird immer ein Geschmäckle haben.Die einen können es als Schuldeingeständnis bewerten,die anderen können dann beliebig Verschwörungsthesen konstruieren.


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 newtube 18. November 2013 
 

Theodor69 an @Olmütza

1) Sie machen sich unnötige Sorgen um das Seelenheil des Bischofs, und reden von einer "schwere[n] Sünde", die der Bischof, so Ihre Hoffnung, gebeichtet haben soll.
Nun, mein lieber Theodor, dass die "Lüge" des Bischofs eine schwere Sünde sei, wie Sie behaupten, würde nicht einmal Jansenius in einem seiner dunkelsten Alpträume zu denken wagen.
2) Eine gewisse Blauäugigkeit über all das, was einer in einer allgemein, und noch dazu juristisch, verzwickten Lage bereit wäre zu tun (bzw. zu bezahlen), um die ganze Angelegenheit schnellstens aus der Welt zu schaffen, muss man Ihnen wohl attestieren.
Wenn einer zahlt, so ist dies mitnichten "reell" ein Schuldeingeständnis, sondern nur "formal juristisch".
Die zwei Ebene sind geflissentlich voneinander zu unterscheiden.
Wie auch Jura und Moral, übrigens.
Wie viele unschuldigen Menschen haben sich auf ein "deal" mit Staatsanwaltschaft und Gericht eingelassen, um die unabsehbare Folgen eines Gerichtsverfahren zu verhindern.
Vale!


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 Hörbuch 18. November 2013 
 

@kreuz

Ihnen möcht ich ersteinmal ganz herzlich danken für die vielen Verlinkungen, die Sie hier schon eingestellt haben, ich habe dadurch erst manches verstehen können.
Ich habe mir auch das Video "angetan".
WER hat diesen Journalisten bestellt????
Wer hat den so manipuliert???
Das Nachhaken zeigt ganz eindeutig, dass dieser Mensch beauftragt war, und mir kann keiner erzählen, dass das der Spiegelchef war.
Und die Staatsanwaltschaft(?)sehr fragwürdig. Rechtstaat sieht für mich anders aus.
Gibt es keinen Rechtsanwalt, der den Bischof richtig berät???
Ich bin mir nicht sicher, ob ich das Geld bezahlen würde.


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 kreuz 18. November 2013 

hat schon mal jmd drangedacht daß er die 20 Mille

zahlt obwohl er nicht bewußt gelogen hat?
daß es ihm wichtiger ist vor seinem Herrn gut dazustehen als vor seiner Meute?
dann bitte Mt 5, 11 lesen. (link)

www.uibk.ac.at/theol/leseraum/bibel/mt5.html#11


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 kreuz 18. November 2013 

man sieht hier das "video" von Spiegel-Redakteur Wensierski,

und man sieht in der ersten Filmsequenz, daß TvE von unten gefilmt wurde.
da ist der Satz aus Badde`s Artikel zu wiederholen:
"Der Kollege Wensierski vom SPIEGEL hat jedes Mal gelogen, wenn er sagte, den Bischof nicht mit versteckter Kamera gefilmt zu haben. Natürlich hat er das. Er hat den Bischof gelinkt und streift nun fast schon als Ehren-Pastor der kritischen Presse über die Bildschirme, um den Halunken-Bischof zur Strecke zu bringen, im Wettlauf mit der FAZ." :-)
http://www.vatican-magazin.de/index.php/magazin/aktuelle-ausgabe/titel-thema

www.spiegel.de/panorama/kommentar-zu-tebartz-van-elst-schlechte-wahl-des-bischofs-a-934253.html


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 Philalethes 18. November 2013 
 

Wer den Bischof von Limburg trotz der

durch das Gericht angekündigten Einstellung des Verfahrens weiterhin für unwürdig hält, ein Bischofsamt zu übernehmen, der konterkariert die Verzeihung, die Jesus dem Petrus gewährt hat. Petrus wurde erster Bischof von Rom und damit de facto sogar der erste Papst.
Wer diese konterkarierende Einstellung beibehält, der sollte die Konsequenzen ziehen, um die Beleidigung Gottes zu beenden! Nachfolge Jesu, zu der wir alle ohne Ausnahme aufgerufen sind, sieht anders aus!


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 kreuz 18. November 2013 

freue mich über jene, die ebenfalls die 20€

gezahlt hätten. @Fifa82 hat ungefähr geschrieben, weswg ich das auch gemacht hätte.
hatte gestern gelesen (weiß nicht mehr wo), daß Christen nach dem Selbstverständnis TvE`s eine verschwindende Minderheit wären, die "gegen 0" ginge. ich glaube, daraus erwuchs die Idee, daß diese "Nullmenge" eben mal die 20.000 spendiert.
oder gibt es noch weitere Ideen, wie man zeigen kann, daß man hinter dem fehlerhaften Bischof steht, GERADE weil er fehlerhaft ist, aber nur von dieser kleinkarierten Welt verdammt aber NICHT von Christus?


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 HX7 18. November 2013 
 

Das eigentliche Problem

Petrus wurde nicht in seinem Amt in Frage gestellt, obwohl er Fehler im Verhalten hatte. In der Lehre hatte er keine Fehler. So ist es auch bei einem Bischof. Fehler im Verhalten kommen vor. Viel schlimmer sind aber Irrlehrer, die dem Modernismus verfallen sind und dabei beharrlich im Amt bleiben und weiterhin Schaden anrichten. Was ist schlimmer: Ein Erzbischof, der den Sühnetod leugnet und damit exkommuniziert ist oder ein Bischof, der nur im Verhalten fehlt? Man sollte einmal die Einstellung zur r. k. Lehre beim Domkapitel beleuchten und den Kritikern von TvE genauer anschauen. Als Außenstehender sieht es nach einem Gefecht zwischen romtreuen Gliedern und Modernisten (Bibelkritik, Zeitgeist, ...) aus. Und wieso ist man sich sicher bevor die Untersuchung beendet ist?


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 willibald reichert 18. November 2013 
 

Hörbuch

Solche Kleinigkeiten übersehen die
so rechtsbeflissenen Jakobiner gerne.
Deshalb wundert es mich, daß in einem
als Rechtsstaat bezeichnenden Gemeinwesen
ein Rechtsbruch toleriert wird, um an-
schließend daran ein staatsanwaltliches
Verfahren einzuleiten. Wer kein Kind des
Mainstreams ist, für den gelten offen-
sichtlich andere Maßstäbe!


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 OStR Peter Rösch 18. November 2013 
 

Ich habe mit der Logikauslegung in diesem Fall gewisse Probleme. Wenn jemand situationsbedingt sagt "Business-Class sind wir geflogen", dann kann das doch nicht ernsthaft als justiziables Abstreiten eines First-Class-Flights (o. s. ä.) gewertet werden? Klar doch ist Seine Exzellenz auch schon Business-Class geflogen! - Der Gedanke an einen Richter, der hier keinen Weg findet, das Verfahren niederzuschlagen, treibt mir jetzt schon Tränen in die Augen - ich weiß nur nicht so recht, ob vor Lachen oder Weinen.


16
 
 Lanze99 18. November 2013 
 

An der Zeit...

Jetzt ist es an der Zeit, dass Bischof Tebartz-Van Elst in sein Bistum zurückkehrt und seine Arbeit als Hirte wieder aufnimmt.


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 jrr 18. November 2013 
 

Ein wichtiger Schritt

Der Bischof hat vor Gericht die Vorwürfe eingeräumt. Er hat damit zugegeben, gelogen zu haben. Ich glaube, damit hat er einen wichtigen Schritt getan. Wer ohne Schuld ist, der werfe den ersten Stein. Und wer sich nun über den Splitter in TvEs Auge mokiert, sollte sich zuvor um den Balken in seinem eigenen Auge sorgen. Ich muss gestehen, dass ich noch bis vor kurzem der Ansicht war, dass Limburg einen neuen Bischof braucht. Ob das so ist, ist nicht meine Entscheidung. Ich denke aber, dass sich der Limburger Bischof mit diesem Eingeständnis qualifiziert hat als ein Mensch, der auch zu bitterer Selbsterkenntnis fähig ist. Und gerade solche Menschen braucht unsere Kirche. Keine selbstgerechten Möchtegern-Helden, sondern Menschen, die Fehler haben, diese erkennen und auch zu den Konsequenzen stehen.


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 M.Schn-Fl 18. November 2013 
 

Verzeihung. Mir platz der Kragen

Wenn... dann. "Wenn das Wörtchen "wenn" nicht wär, wär mein Vater Millionär."
Dummes Zeug was wäre, wenn der Tagessatz über 90 Tage gelegen hätte. Das Gericht hat aber nun mal die Summe geringer gehalten. Und das ist ja schon mal eine Aussage, wie man das Verhalten einschätzt. Der Bischof hat sich verannt und die Unwahrheit gesagt. Wer ihm dazu geraten hat, haben wir ja nun oft genug gehört. Ich stimme hier mal ausnahmsweise Ring-Eifel zu, der das richtig einschätzt.
Aber die "fromme" Gönnerhaftigkeit oder sagar Unachsichtigkeit von einigen hier läßt mir den Kragen platzen. Mit fallen sofort noch einige andere Bischöfe ein, die mit ihren Aussagen keine reine Weste mehr haben. Sollen die jetzt alle abtreten? Stop! vor dem ja prüfe ich jeder selbst, wo er in Gedanken, Worten und Werke gelogen hat. Wenn sich einer meldet, muß der direkt vom Himmel kommen. Es gibt nicht zu beschönigen, aber wenn wir von unserer selbstgerechten Gönnerhaftigkeit lassen, dann ändert sich die Kirche!


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 Gipsy 18. November 2013 

@ Kleutgen

gut beraten?
War der Bischof wirklich gut beraten, das laufende Verfahren durch die Geldzahlung zu beendigen? Wie immer man es dreht und wendet: So ist es ein Schuldeingeständnis,
----------------------------------
Das wird scheinbar manchmal vor Gericht so gehandhabt, da geht es weniger um Schuld, sondern um Geld.
Ich kenne jemanden, der musste wegen einer Sache vor Gericht und war hundertprozent unschuldig, konnte es allerdings nur schwer beweisen. Er wurde aufgefordert zu zahlen und dann ist alles erledigt...andernfalls....
ER zahlte und fertig. Trotzdem war er unschuldig.
So geht das manchmal vor Gericht.
Das mit den 20 Euro finde ich gut, muss nur seriös koordiniert werden.


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 Wuna 18. November 2013 
 

Gut gemeint...

.....ist leider oft das Gegenteil von gut. Die Idee, Spenden für den Bischof zu sammeln ist nicht gut. Man stelle sich vor der Bischof ließe es zu, dass die vom Gericht verhängte Geldauflage von Gläubigen finanziert wird!!Eine Steilvorlage für die Presse und ein maximales PR Debakel für TvE. Wenn man wirklich will, dass der Bischof zur Ruhe kommt, sollte man die Finger von derartigen Aktionen lassen.


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 Kleutgen 18. November 2013 

gut beraten?

War der Bischof wirklich gut beraten, das laufende Verfahren durch die Geldzahlung zu beendigen? Wie immer man es dreht und wendet: So ist es ein Schuldeingeständnis, will sagen. er räumt ein, öffentlich und unter Eid nicht die Wahrheit gesagt zu haben.
Das ist die traurige und bittere Wahrheit! Das bleibt hängen!
PS: In einem analogen Fall hat der ehemalige Bundespräsident einen anderen Fall gewählt, um nicht als jemand dazustehen, der es mit Recht, Gesetz und der Wahrheit nicht genau nimmt.
Warum wählt der Bischof von Limburg diesen Weg nicht?
Man kann es drehen und wenden wie mal will! Es bleibt ein Skandal!


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 chefkoch 18. November 2013 
 

@Arrow @ Olmutza

Es scheint nicht so zu sein, dass die Staatsanwaltschaft hier einen Rueckzieher gemacht hat. Laut Medienberichten hat die Staatsanwaltschaft vorher einer Einstellung widersprochen, weil es da noch kein Schuldeingestaendnis des Bischofs gab. Dies liegt jetzt wohl vor. Das oeffentliche Interesse einen gestaendigen Straftaeter zu verfolgen ist verstaendlicherweise geringer als einen uneinsichtigen. Von daher, ja, dieses Abkommen jetzt ist ein Schuldeingestaendnis, und darauf zu hoffen Herr Bischof Elst wuerde die Summe vielleicht nicht bezahlen und doch ein Prozess anstreben koennen wir wohl nicht, weil ohne Zustimmung von Herr Elst haette es diese Entscheidung gar nicht gegeben.


9
 
 Theodor69 18. November 2013 
 

@Olmütza

Was meinen Sie "Nehmen Sie sich ein Beispiel an Wolfgang`"? Ich finde den differenzierten Kommentar von Wolfgang63- hat hier leider Seltenheitswert - sehr gut. Die Realitätsverweigerung hier ist aber schon beachtlich. Diese Zahlung ist für mich ein klares Schuldeingeständnis. Wenn er keine falsche EV abgegeben hätte, wäre er wohl nicht auf den Deal mit der Staatsanwaltschaft eingegangen. Ob er diese schwere Sünde gebeichtet hat (davon gehe ich aus) tut juristisch nichts zur Sache und ob die Staatsanwaltschaft letztendlich keine Verurteilung erreicht hätte, weil der Beweis nicht zulässig gewesen wäre, ist von juristischer Relevanz aber nicht von moralischer. Ich meine, dass es eher nicht gut für den Bischof läuft. Für die vatikanische Untersuchung ist dieses juristische Freikaufen nicht förderlich.


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 Lysa 18. November 2013 
 

@jrr
Zur Frage, ob ein Bischof, der gelogen hat, Bischof bleiben kann?

Petrus hat Jesus dreimal verleugnet, obwohl Jesus zuvor gesagt hatte, er sei der Fels, auf den Er die Kirche bauen wird. Petrus hat bitterlich geweint und bereut, und Jesus hat ihm verziehen und ihn im Amt belassen, und weiterhin seine Kirche auf ihn gebaut. Einen größeren biblischen Beweis als diesen gibt es nicht, daß TvE im Amt bleiben kann.

Auch im Gleichnis vom verlorenen Sohn wird deutlich, daß, wer umkehrt, vom Vater wieder die Gotteskindschaft zurückerhält. Dem Umgekehrten wird ein Ring angesteckt als äußeres Zeichen, daß er wieder vom Vater die Sohnschaft mit Amt und Würden zurück erhält.


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 Morwen 18. November 2013 

@veruschka
Nein, das ist nicht aus der Welt. In bezug auf den armen TvE wird leider nie irgendwas aus der Welt sein - einfach so. Das unsinnige Verfahren soll Deutschland ruhig viel verschleudertes Geld kosten. Dieser Staat hat das verdient. Und am Schluss sind vielleicht die Justiz und in der Folge dann sogar der Spiegel gezwungen, seine Unschuld bzw. eine ungerechtfertigte Verfolgung einzugestehen.


9
 
 myschkin 18. November 2013 
 

@veruschka

Wenn sich jemand zu einer eidesstattlichen Erklärung verleiten lässt, in der ein gelogener Inhalt steht, ist das ein starkes Stück. Vor allem kann man von einem intelligenten Menschen wie einem Bischof erwarten, dass er so etwas nicht tut. Das ist ein enttäuschendes Verhalten, das dem Bischof zurecht vorgehalten wird. Und in Rom wird der Vorgang sicher nicht als Lappalie abgetan werden. Dieses erwiesene Fehlverhalten wird sicher eine Rolle bei der Bewertung spielen, ob der Herr Bischof in Limburg überhaupt noch zu halten ist. Wenn die Ermittlungen der Kontrollkmmission darüber hinaus noch weitere Klöpse zutage fördern sollte, so war es das, und der Bischof wird für eine andere Verwendung in kirchlichen Diensten dankbar sein müssen.


9
 
 gloriosa 18. November 2013 
 

Ergänzung

... und ich finde es gut und richtig, dass der Bischof einer Gerichtsverhandlung aus dem Wege geht. Denn das wäre nur wieder ein Frass für die Medien und seine Feinde innerhalb des Bistums. Wie schon oben von einem Kommentator gesagt wurde, Herr Wulff kämpft, weil er nichts mehr zu verlieren hat. Aber der Bischof von Limburg wird diese zusätzliche unnötige Konfrontation vermeiden. Das ist eine kluge Entscheidung


6
 
 Olmütza 18. November 2013 
 

Staatsanwaltschaft hat Schwanz eingezogen!

Theodor, nehmen Sie sich ein Vorbild an Wolfgang!
Ansonsten eine sehr gute Nachricht, nachdem anfangs die Staatsanwaltschaft zu dieser Lösung nicht bereit war. Sie wollte es nun doch auf ein Haupverfahren nicht ankommen lassen. Es schien ihr ein zu großes Risiko, den Prozess zu verlieren, zumal die Aufnahme mit der versteckten Kamera als Beweis nicht hätte herangezogen werden dürfen. Möglicherweis verzichtet der Bischof auf die deshalb mögliche Gegenklage. Mittlerweile wird auch schon auf den Verschwendungsvorwurf verzichtet. Hat man erste Nachrichten aus der Kommission. Bleibt der Schwamm "Amtsführung". Wer deine bischöflichen Pflichten erfüllt, gegen die Vorstellungen der Clique, handelt in deren Augen immer ablehnungswürdig orthodox. Den weinerlichen Vorwurf der Angstverbreitung müssten die Herren und vor allem Frauen schon begründen. Aber das können sie nicht, weil sie offensichtlich nicht pflichtgerecht ihren Dienst geleistet haben.Es Läuft gut für Bischof Franz-Peter!


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 girsberg74 18. November 2013 
 

@ kreuz

„wie wärs,
1000 Katholiken a`20 Euro, mit vielen Grüßen an TvE?“

Gut, wer organisiert das und gibt darüber Rechenschaft? Eine Überzahlung sollte an Mütter in Not (Lebensschutz) gehen.


9
 
 gloriosa 18. November 2013 
 

Genauso sehe ich es auch wie

@veruschka.
Sie haben es ausgesprochen, was viele wirklich vermuten.
Auch ich würde mich gern an dieser Aktion mit den 20 € beteiligen. Diese schlimme Neiddebatte mit dem Gehalt eines Bischofs ist zioemlich blöd. Hat schon einmal jemand gefragt was Her Daniel Deckers, der einige handfeste Lügen in der FAZ verbreitet hat oder was Herr Riebel für ein Gehalt bezieht, der den Bischof vorgeschoben hat, um von seinem Unvermögen abzulenken, oder was Johannes von Eltz einkassiert, welcher zum Widerstand aufrief, der die Gläubigen im Bistum total irritiert. All diese Herren, die genauso schuldig sind, oder gar bewusst vielmehr Schuld auf sich geladen haben, sie sollten die 20000 € mittragen.
Übrigens, was soll das Gerede, dass ein Bischof, der einen Fehler gemacht hat, den er mit sicherheit schon tausendmal bereut hat, nicht würdig wäre, weiterhin Bischof zu sein. Man bedenke, dass Petrus seinen Herrn verraten hat und danach von Jesus auserkoren wurde, diese unsere Kirche zu führen.


8
 
 Philalethes 18. November 2013 
 

TKEDM: Das zahlt er doch eh von unserem finanzierten Gehalt.

Warum wiederholen Sie diesen Unsinn anderer? Sie finanzieren nichts anderes als die Leistungen des Staates zu Ihrer persönlichen Lebensgestaltung. Was der Staat mit diesem Geld macht, unterliegt daher nicht Ihrer Begutachtung und nicht Ihrem Anspruch.


6
 
 Lysa 18. November 2013 
 

Solidaritätsbekundung

Der Bischof hat im Interview mit Paul Badde gesagt, daß er inzwischen bestürzt sei, daß er "dem dringenden Rat eines Anwalts nachgegegeben hat, den Spiegel...zu verklagen".

Warum hat dieser Anwalt TvE falsch beraten und sogar bedrängt? Dachte er nur an seinen eigenen Geldbeutel, oder war er evtl. bestochen von den Spiegel-Reportern? Dieser Anwalt bleibt unbehelligt, obwohl er zu einem Meineid verführt hat. Wo bleibt die Strafe für ihn?

Es war freilich ein Fehler des Bischofs, diesem Drängen nachgegeben zu haben, aber ein dringender Rat durch einen Anwalt ist auch keine Kleinigkeit. Sind diese "mildernden Umstände" vom Gericht überhaupt berücksichtigt worden?

Gott ist der Letzte, der bei einem eingestandenen und bereuten Fehler nicht vergeben und einen Neuanfang schenken würde. Darin sollten wir Ihm nicht nachstehen. Die 20 Euro sind so gesehen eine Solidaritätsbekundung und ein Trost für TvE, daß wir wie Gott trotzdem zu ihm stehen. Fehler machen wir schließlich alle.


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 Arrow 18. November 2013 

@Iñigo - Schuldeingeständnis?

- Die Frage drängt sich mir auch auf. Darauf eingehen aber könnte Sinn machen um endlich Ruhe in die Angelegenheit kommen zu lassen. Bin gespannt. So ein Verfahren ist schon nochmal ein Kraftakt. Nachdem die Staatsanwaltschaft zuvor schon abgelehnt hat und nun doch auf den Vorschlag des Gerichts eingeht, - lässt vermuten dass sie nichts in der Hand hat und das wäre ein klarer Sieg für den Bischof.


2
 
 Stefan Fleischer 18. November 2013 

Ich halte nichts von der Idee

hier weiter kämpfen zu wollen. Bischof Tebartz-van Elst ist längst vorverurteilt. Das bringt niemand mehr aus den Köpfen, nicht einmal aus den Köpfer der zuständigen Richter. Und damit wird das Risiko einfach zu gross, besonders wenn nicht einmal alle jene, die ihm bei Ihrer Weihe die Treue versprochen haben, hinter ihm stehen.

Das Traurige an der Sache ist der Imageschaden der Kirche, den unsere hoffnungslos zerstrittene Kirche sich selbst zuzuschreiben hat. "Dass alle eins seien" ist der Wunsch des Herrn. "Dass alle meiner Meinung seien" ist die Forderung so vieler Gläubigen, selbst Amtsträger der Kirche.


6
 
 Fifa82 18. November 2013 
 

@kreuz @kath.net

Ich würde mich ebenfalls gerne an solch einer Spendenaktion für den Bischof beteiligen! Es geht hier auch nicht um das Geld, sonder um ein deutliches Zeichen der Solidaritätsbekundung. Es verhält sich nämlich keineswegs so, dass der Bischof keinen Rückhalt mehr habe, wie es ganz gewisse Agitatoren in diesem Fall die Leute glauben machen wollen.


10
 
 Arrow 18. November 2013 

@Claudia Caecilia - Sorry

aber dann muss du auf die Ausdrucksweise achten. Denn bei mir kam es ganz schön Vorwurfsvoll rüber besonders im Bezug auf sein "hohes" Einkommen. Nachdem wir aber alle Schuldig geworden sind wäre die Spende einfach ein Zeichen... - um dass geht es in meinen Augen. Kann aber jeder für sich entscheiden.


6
 
 Claudia Caecilia 18. November 2013 
 

@Veruschka

Nein, die Sache ist damit nicht aus der Welt. Es ist ein Schuldeingeständnis und das scheinen hier nur wenige zu verstehen. Eine EV ist keine Kleinigkeit und darauf wird sich das DK begeistert stürzen. Christlich wäre es zu vergeben, aber davon haben diese intriganten Herren noch nichts gehört und sie bedürfen doch selber noch viel mehr der Vergebung als der Bischof.
@ctadna
Dann sollte er dem Vergleich nicht zustimmen. Wenn er es tut, hat er entweder wieder schlechte Berater oder wirklich gelogen.


7
 
 to.tti 18. November 2013 
 

@weissk

Es handelt sich aber nicht nur um eine einfache Lüge, sondern um eine falsche eidesstattliche Aussage. Und damit reicht der Beichtstuhl nicht aus, sondern die Sache gehört natürlich vor Gericht.


5
 
 Nimrowen 18. November 2013 
 

seien wir mal ehrlich!

nach Juristische Aktenlage muss man wohl zu den Schluss kommen das die Chancen auf ein Freispruch nicht gut stehen. Das Video auch wen es arglistig ( den das war niemals eine offene Aufnahme) entstanden ist, ist einfach zu erdrückend. Ich bin nicht der Meinung das man einen Journalisten gegenüber die Wahrheit sagen muss aber an Eides Stadt schon. Ich halte Bischof TvE für einen ehrlichen Menschen der sich Angesicht die Hexenjagt zu einen Fehler hat hinreißen lassen, ein Prozess währe für die kleine Sache zu aufwendig und die Mediale Aufmerksamkeit würde noch länger andauern. So hat man wenigstens ein Schlussstrich.


2
 
 Theodor69 18. November 2013 
 

@Arrow

Der Bischof hat diesem Deal zugestimmt. Was soll die Staatsanwaltschaft befürchen?


2
 
 Theobald 18. November 2013 
 

@Arrow

Wie gesagt, steht es dem Bischof auch frei, NICHT zu zahlen. Dann kommt es eben zum Verfahren. Wenn er der Überzeugung ist, vorhandene Aufnahmen, etc durch seine Aussage entkräften oder umdeuten zu können, soll er diesen Weg beschreiten.
Wenn nicht, ist der angebotene Weg des Gerichts der bessere, um endlich diese unselige Geschichte juristisch abzuschließen.


2
 
 veruschka 18. November 2013 
 

Jedenfalls ist klar, dass der Bischof jetzt endlich gute Berater hat, sodass er dieser Regelung zugestimmt hat. Derjenige, oder diejenige der/die ihm damals eingeredet hat, eine eidesstattliche Verfügung zu unterschreiben, damit man den Spiegel dazu zwingen kann, nicht mehr zu schreiben, Bischof Tebartz habe behauptet, er sei Erste Klasse geflogen, sollte das Geld zahlen müssen. Ich wette, dass derjenige/diejenige dem Bischof nur die eidesstattliche Erklärung zum Unterschreiben hingelegt hat und gesagt hat, das sei nötig, um gegen den Spiegel vorgehen zu können. Von da her bin ich davon überzeugt, dass der Bischof nicht wissentlich gelogen hat, sondern nur aus Ärger über den Spiegel einen Text unterzeichnete. Klar, das kann er nicht öffentlich sagen, aber so läuft es doch, wenn jemand Beratern blind vertraut. Aber jetzt ist diese Sache wohl bald aus der Welt.


9
 
 Iñigo 18. November 2013 

Schuldeingeständnis

Die Zahlung der € 20.000,-- gilt als Schuldeingeständnis und der Betrag als Vergleich. Damit wird das Verfahren eingestellt. Wäre die Höhe mit mehr als 90 Tagsätzen festgelegt worden, wäre er auch vorbestraft.
Wenn TvE zahlt, dann bekennt er sich damit jedenfalls des Meineids schuldig, unabhängig von einer rechtsgültigen Vorstrafe.
Ob er als "kleiner" Lügner zum Bischof taugt, möge an berufenerer Stelle entschieden werden. Vergessen wir nicht, dass die Lüge nach katholischer Tradition ein "intrinsece malum" darstellt, d.h. eine in sich schlechte Handlung, die auch durch besondere Umstände nicht zu rechtfertigen ist.


6
 
 Johannes Evangelista 18. November 2013 
 

Endlich ...

... ist diese elende Juristerei um eine ziemlich unwichtige Frage beendet. Der Bischof möge zahlen. Es war ja sein Fehler, die eidesstattliche Erklärung abzugeben. Aber dann kann man diese ganze Akte abheften und vergessen.


6
 
 weissk 18. November 2013 
 

@ wolfgang63

"Es liegt eine Lüge vor und damit ein Verstoß gegen die 10 Gebote."

und genau deshalb gehört diese Angelegenheit in den Beichtstuhl
und ist danach vergeben und vergessen
zumindest sollte es für Katholiken so sein!


9
 
 ctadna 18. November 2013 
 

Ich bleibe dabei.

Nach allem, was ich im "Spiegel" dazu gelesen habe, hat der Bischof aus meiner Sicht hier nicht gelogen. Was der Staatsanwaltschaft und dem Gericht an "Beweisen" vorliegt kann ich natürlich nicht beurteilen.
Man müsste aber annehmen, dass der "Spiegel" alles, was er an belastendem Material hatte, öffentlich gemacht hat.


12
 
 vanerido 18. November 2013 
 

Aktion '1000x20'

Auch mir wäre es eine große Freude, mich an der Aktion '1000x20' beteiligen zu können.


7
 
 Claudia Caecilia 18. November 2013 
 

@Arrow

Ich habe geschrieben:WENN er gelogen hat. Wenn nicht, sollte er das Geld nicht bezahlen, denn das ist natürlich ein Schuldeingeständnis. Ich kann die meisten Schreiber hier wirklich nicht verstehen. Ich gehöre zu denjenigen, die die ganze Zeit zu B.TvE gehalten haben und das auch weiterhin tun - selbst wenn er gelogen hat, aber dafür Geld zu spenden kann ich nicht nachvollziehen. Der Bischof nagt nun wirklich nicht am Hungertuch und wie @Wolfgang63 ganz richtig schrieb:" Warum sollten Katholiken Geld sammeln um die weltliche Strafe für diese Sünde zu bezahlen..."


15
 
 jrr 18. November 2013 
 

Zwei Möglichkeiten

Es gibt zwei Möglichkeiten.
1. TvE akzeptiert den Strafbefehlund gibt damit zu, gelogen zu haben. Die staatlichen Justizbehörden stufen den Fall als ziemlich gering ein. Wie gut dieser Strafbefehl einem Bischof zu Gesicht steht, der in seine Diözese zurück und dort weiterhin das Bischofsamt ausüben will, ist klar: Er wird sein Gesicht verlieren. Wie heißt es in Jakobus 3,14: "Habt ihr aber bitteren Neid und Streit in eurem Herzen, so rühmt euch nicht und lügt nicht der Wahrheit zuwider". Gleichzeitig liest man in 1. Johannes 1,9: "Wenn wir aber unsre Sünden bekennen, so ist er treu und gerecht, daß er uns die Sünden vergibt und reinigt uns von aller Ungerechtigkeit".“ “
Wenn TvE den Stafbefehl annimmt, also zugibt, gelogen zu haben, müsste ihm das Bistum Limburg verzeihen. Ob er damit das Bischofsamt weiter ausüben kann, ist meiner Ansicht nach fraglich.

2. Er ist sich sicher, nicht gelogen zu haben. Dann muss er den Strafbefehl ablehnen und für die Wahrheit kämpfen.


9
 
  18. November 2013 
 

@kreuz

Das zahlt er doch eh von unserem finanzierten Gehalt. Wozu also nochmal spenden? Soweit kommt's noch...


15
 
 Arrow 18. November 2013 

@Wolfgang63 die Sache ist eben nicht klar

und eine Gerichtsverhandlung wäre in dem Sinn sinnvoll um damit die endgültige Unschuld zu beweisen. Das Befürchtet die Staatsanwaltschaft wohl, dass sie sich hier auf das Mediengetue eingelassen hat...


8
 
 Romika 18. November 2013 
 

20000 €

Da hat der Bischof einen Fehler gemacht, für den er auch finanziell einstehen muss. Dennoch finde ich 20000 € für recht happig. Er wird das nötige Geld schon haben bei seinen Einkünften.


5
 
 Theodor69 18. November 2013 
 

@Wolfgang63

Bin vollinhaltlich Ihrer Meinung. Endlich jemand der differenziert denken kann!


10
 
 Limburger 18. November 2013 
 

Die "Kritiker" dürften sich freuen...

...zumindest, wenn der Bischof die Auflage zahlt. Erstens würden sie das als Schuldeingeständniss werten (da ja ihrer Meinung nach ohnehin klar ist, dass es so und genau so und nicht anders gewesen sein kann), und außerdem dürften sie dann gleich wieder ätzen, dass 20000 Euro ja doch ein hübsches Sümmchen sei und dass das ja alles letzlich der Staat bezahle (man beachte den Konjunktiv ;-)).


7
 
 Arrow 18. November 2013 

@Claudia Caecilia "gelogen"?

- dies Nachzuweisen dürfte wohl schwierig werden oder warst du dabei und trittst als Zeuge vor Gericht auf? - Ist der Justiz wohl zu Aufwändig das Verfahren und versucht es jetzt auf diese Art...


8
 
 kreuz 18. November 2013 

es wären natürlich zusätzliche 20€ @CC,

die 20€ für Hurrikan-Opfer sind bereits gespendet :-)


5
 
 kreuz 18. November 2013 

vielleicht hat kath.net ein Kto. für diesen Fall?

dem Albert Schmid ist schon die Meute hinterher.
wär doch eine schöne adventliche Unterstützung für TvE, die da heißt:
"nicht nur reden (was aber auch nötig war), sondern tun!"

www.sueddeutsche.de/C5r38y/1659402/Massive-Kritik-an-Albert-Schmid.html


9
 
 Arrow 18. November 2013 

@Kreuz machen wir es öffentlich

- bin dabei. Solidarisch. Hierzu eine facebook -Seite o.ä. einrichten u. Leute einladen. Möchte dem Bischof aber nicht vorgreifen. Falls er bezahlt könnte man nachträglich noch Spenden...


9
 
 Stiller 18. November 2013 
 

Sinnvoll!

So erspart man Amtsgerichten unnötige Verfahren.
Mit der Zahlung der Geldauflage ist das Verfahren abgeschlossen.
Bischof TvE gilt weiter als nicht vorbestraft.
Gut so.
Der eigentliche Verlierer ist der Anwalt.
Ein er der schlechten Berater eben.


8
 
 M.Schn-Fl 18. November 2013 
 

Ich bin dabei@kreuz!

Albert Schmitt in Bayern bitte nach einer Konto-Nr. fragen und hier veröffentlichen.
Herzlichen Dank


16
 
 jeitner 18. November 2013 
 

Kreuz Vorschlag

Bin dabei wenn es sich um eine eindeutige
Auflage handelt und Empfängerdaten ge-
nannt werden!


9
 
 Wolfgang63 18. November 2013 
 

Warum

@kreuz: Warum wollen Sie das Urteil gegen den Bischof finanzieren? Die Geldauflage bedeutet, dass das Gericht ihn nicht für unschuldig hält, sondern eine falsche Aussage unter Eid sieht. Nur die Geringfügigkeit des Gegenstands, auf den sich die Aussage bezieht, verhindert eine höhere Strafe. Wäre die Strafsumme höher als 90 Tagessätze, dann wäre er vorbestraft.

Es ist eine Sache, die theologischen Positionen des Bischofs gut zu finden. Es eine andere zweite Sache, die Medienaktivität in diesem Fall zu kritisieren und es ist eine dritte Sache, das Verhalten des Bischofs in der Frage der Falschaussage zu beurteilen.

Diese drei Aspekte sollte man sauber trennen. Im dritten Aspekt, der Falschaussage, ist die Sachlage allerdings klar: Es liegt eine Lüge vor und damit ein Verstoß gegen die 10 Gebote. Warum sollten Katholiken Geld sammeln um die weltliche Strafe für diese Sünde zu bezahlen und so zu signalisieren, dass sie diese Sünde für legitim halten? Das wäre falsche Solidarität.


26
 
 MarinaH 18. November 2013 
 

Ich komme mir vor wie bei den Schildbürgern. Bischof T.v.E. hat eine korrekte Aussage getroffen, was die Finanzen betrifft. Er hat ein Business Ticket gebucht und bezahlt. Und nur das, dachte er, ist von Interesse. Wo er letztendlich (ohne Aufpreis) sitzt, kann doch jedem egal sein.
Für mich ist das eine mediale Falle mit versteckter Kamera. Und die Justiz spielt mit. 20.000,-ist eine Menge Geld. Aber bei Bischof T.v.E. meint man es holen zu können. Bei allen anderen hätte man das Verfahren erst gar nicht eröffnet, so lächerlich und offensichtlich ist es.
Ich kann mir bereits vorstellen, wie eine Zahlung jetzt als "Schuldbekenntnis" ausgeschlachtet werden wird.

Herr Wulff z.B. hat sich nicht freigekauft und auf den, ebenfalls lächerlichen, Prozess bestanden. Aber er hatte auch nichts weiter zu verlieren. Ruf, Amt und Familie waren eh dahin.


15
 
 Claudia Caecilia 18. November 2013 
 

@Kreuz

Warum? Ich halte zum Bischof, aber wenn er gelogen hat, soll er dafür auch aufkommen. Er hat in einem Monat mehr Gehalt als ich im ganzen Jahr Frührente beziehe. Die 20 Euro von 1000 Christen sind m. M. nach besser bei den Opfern des Hurrican aufgehoben.


24
 
 la gioia 18. November 2013 
 

Ich bin kein Jurist; kann mir deshalb jemand bitte erklären, was es heißt, dass das Verfahren vorläufig(!) eingestellt wurde und was folgt, wenn die Auflagen nicht dazu geeignet sind, das öffentliche Interesse zu beseitigen?


3
 
 kreuz 18. November 2013 

wie wärs,

1000 Katholiken a`20 Euro, mit vielen Grüßen an TvE?


22
 
 Willigis 18. November 2013 
 

@ Mysterium

Das Verfahren wurde offenbar nach § 153a StPO vorläufig eingestellt. Es wird endgültig eingestellt, wenn Tebartz die 20.000 € bezahlt. Dabei handelt es sich um eine Auflage, nicht um eine Geldstrafe. Tebartz wird anschließend als nicht vorbestraft sein.

Allerdings ist eine Einstellung gegen Auflage auch nicht gerade ein Freispruch. Es ist eher ein Verfahren, das gewählt wird, um den juristischen Aufwand bei kleineren Delikten gering zu halten.


8
 
 Gladium 18. November 2013 
 

Das ist eine schlimme Nachricht!

Bischof Franz-Peter muß zahlen. Und er muß anerkennen, das getan zu haben, was man ihm vorwirft.
Angesichts der in Deutschland umsich greifenden Christenverfolgung wäre es angebracht, deutsche Bischöfe unmittelbar unter den Schutz Roms zu stellen! Unsere hl. Kirche möge sie alle zu Diplomaten machen, damit keiner sie zu unrecht verfolgen kann! Wer Diplomat ist, genießt Immunität!


9
 
 Theodor69 18. November 2013 
 

Verstehe ich das richtig?

Der Bischof hat eingewilligt 20.000 Euro zu zahlen und dadurch hat er sich juristisch freigekauft?


7
 
 Mysterium Ineffabile 18. November 2013 

Was bedeutet das?

???


4
 
 Prophylaxe 18. November 2013 
 

Ja,

und jetzt ??
Wird der kirchenhassende Spiegel nun seinen Mund halten ?


5
 
 Apollinaris 18. November 2013 
 

Weste

Eine weiße Weste mit schwarzen Punkten; es ist kein Freispruch. Nun muss TvE die Summe zahlen, tut erdas nicht, geht es weiter....


4
 

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