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| ![]() Russische Abgeordnete wollen Christentum in die Verfassung bringen24. November 2013 in Weltkirche, 24 Lesermeinungen 25 Jahre nach Ende des staatlich verordneten Atheismus wollen russische Abgeordnete das orthodoxe Christentum in der Verfassung verankern Moskau (kath.net/KNA) 25 Jahre nach Ende des staatlich verordneten Atheismus wollen russische Abgeordnete das orthodoxe Christentum in der Verfassung verankern. Wie das Parlament am Freitag auf seiner Internetseite mitteilte, unterstützt die fraktionsübergreifende «Abgeordnetengruppe für die Verteidigung christlicher Werte» einen entsprechenden Vorschlag der Abgeordneten Jelena Misulina. Die Orthodoxie soll demnach in der Verfassung künftig als «Grundlage der nationalen und kulturellen Identität» bezeichnet werden. Eine solche Änderung der Verfassung befürworteten bei der Sitzung der Abgeordnetengruppe auch der Vizepräsident der Duma, Sergej Zeleznjak von der Regierungspartei Geeintes Russland, und ranghohe Vertreter der russisch-orthodoxen Kirche, hieß es. Misulina begründete den Vorstoß mit entsprechenden Bitten von Bürgern. Es gehe um die Erwähnung der «Bedeutung der Orthodoxie für die historische Entwicklung Russlands», nicht um die Festlegung einer Staatsreligion, sagte die Vorsitzende des Duma-Ausschusses für Familienpolitik der Nachrichtenagentur Itar-Tass. Bisher schreibt die aus dem Jahr 1993 stammende Verfassung die Trennung von Staat und Glaubensgemeinschaften sowie die Gleichbehandlung der Konfessionen vor. Zudem steht in Artikel 14: «Keine Religion darf als staatlich oder verbindlich festgelegt werden.» In einer vor wenigen Tagen veröffentlichten Umfrage sahen allerdings 44 Prozent der Russen das orthodoxe Christentum als Staatsreligion an. Eine knappe Mehrheit von 46 Prozent erklärte, es gebe keine offizielle staatliche Religion. (C) 2013 KNA Katholische Nachrichten-Agentur GmbH. Alle Rechte vorbehalten. Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal! ![]() LesermeinungenUm selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen. Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder. | ![]() Mehr zuRussland
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