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| ![]() Polens Oberstes Gericht erklärt Krankensalbung für rechtswidrig29. November 2013 in Weltkirche, 18 Lesermeinungen Ein früherer Koma-Patient hat in Polen erfolgreich gegen eine von einem Klinikseelsorger durchgeführte Krankensalbung geklagt Der Atheist erhält möglicherweise ein Schmerzengeld von 21.000 vom Krankenhaus Warschau (kath.net/KNA) Ein früherer Koma-Patient hat in Polen erfolgreich gegen eine von einem Klinikseelsorger durchgeführte Krankensalbung geklagt. Wie die Tageszeitung «Rzeczpospolita» (Donnerstag) berichtet, wertete der Oberste Gerichtshof die Krankensalbung für den Atheisten als Verstoß gegen die Gewissensfreitheit. Nach dem Grundsatzurteil solle nun ein niedrigeres Gericht entscheiden, ob der Kläger von dem Stettiner Krankenhaus das von ihm geforderte Schmerzensgeld von umgerechnet 21.000 Euro erhält. Der ehemalige Patient Jerzy R. hatte dem Bericht zufolge erst Monate nach der Entlassung aus der Klinik aus seiner medizinischen Akte erfahren, dass er von einem katholischen Priester mit dem Sakrament versehen wurde, das früher landläufig als «Letzte Ölung» bezeichnet wurde. Er wirft dem Krankenhaus vor, nicht geprüft zu haben, ob er Christ sei und eine Krankensalbung wünsche. Im stark katholisch geprägten Polen ist es gängige Praxis, dass das Klinikpersonal bei Lebensgefahr für einen Patienten einen Priester für die Krankensalbung ruft. Bei bewusstlosen Patienten werden dabei die Angehörigen meist nicht gefragt. Die Salbung der Hände und der Stirn des Kranken mit reinem Olivenöl verleiht diesem nach katholischem Verständnis Kraft. Die Krankensalbung ist eines der sieben Sakramente der katholischen Kirche. (C) 2013 KNA Katholische Nachrichten-Agentur GmbH. Alle Rechte vorbehalten. Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal! ![]() LesermeinungenUm selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen. Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder. | ![]() Mehr zuPolen
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