Liechtensteins Parlament gegen Abtreibungs-Freigabe im Ausland6. Dezember 2013 in Aktuelles, 3 Lesermeinungen Druckansicht | Artikel versenden | Tippfehler melden
Im Fürstentum Liechtenstein ist eine Initiative zur Legalisierung von Abtreibung abgelehnt worden
Vaduz (kath.net/KNA) Im Fürstentum Liechtenstein ist eine Initiative zur Legalisierung von Abtreibung abgelehnt worden. Der Landtag stimmte am Donnerstag gegen eine entsprechende parlamentarische Vorlage, wie Schweizer Medien berichten. Abgeordnete der Fortschrittlichen Bürgerpartei hatten beantragt, dass Frauen für im Ausland vorgenommene Schwangerschaftsabbrüche künftig nicht mehr bestraft werden.
Im Fürstentum Liechtenstein wird Abtreibung mit bis zu einem Jahr Freiheitsstrafe geahndet. Das gilt auch für im Ausland vorgenommene Eingriffe; dies wollten Abgeordnete der Regierungspartei ändern. Im September 2011 war eine Volksabstimmung zur Legalisierung von Abtreibung gescheitert. Damals votierten 52 Prozent dagegen, Schwangerschaftsabbrüche bis zur zwölften Schwangerschaftswoche straffrei zu stellen. (C) 2013 KNA Katholische Nachrichten-Agentur GmbH. Alle Rechte vorbehalten.
Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal!
Lesermeinungen | speedy 7. Dezember 2013 | | |
wenn liechtenstein die Abtreibung erlauben würde, könnten sie zugleich eine Volksabstimmung machen darüber, ob sie zur Schweiz oder zu Österreich gehören wollen, denn dann wäre liechtenstein schnell aufgelöst, für Deutschland wird es schlecht enden, entweder sie lernen russisch ,chinesisch oder türkisch, wie sarrazin sagte Deutschland schafft sich selbst ab- wann begreifen unsere Politiker endlich das Abtreibung Mord ist? und der Gesellschaft schadet? | 1
| | | Wiederkunft 6. Dezember 2013 | | | Dank sei Gott Das kleine Liechtenstein hat Gott vor dem gesetzlichen Tötungswahn bewahrt! Danke, ihr gro0en Liechtensteiner Politiker! | 3
| | | 6. Dezember 2013 | | | Empfindliche Strafen Liebe Mitchristen,
manche Menschen können nur durch Strafandrohung von ihrem schändlichen Treiben abgehalten werden. Von daher würde ich es begrüßen, wenn die betreffenden Paragraphen im Strafgesetzbuch auch bei uns Gefängnisstrafen für das Delikt der Abtreibung vorsähe. Es ist doch pervers, wenn Leute wegen Steuerhinterziehung eingesperrt werden, Kindsmörder straflos bleiben.
Herzliche Grüße
Matthäus 5 | 5
| |
Um selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen. Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder. kath.net verweist in dem Zusammenhang auch an das Schreiben von Papst Benedikt zum 45. Welttag der Sozialen Kommunikationsmittel und lädt die Kommentatoren dazu ein, sich daran zu orientieren: "Das Evangelium durch die neuen Medien mitzuteilen bedeutet nicht nur, ausgesprochen religiöse Inhalte auf die Plattformen der verschiedenen Medien zu setzen, sondern auch im eigenen digitalen Profil und Kommunikationsstil konsequent Zeugnis abzulegen hinsichtlich Entscheidungen, Präferenzen und Urteilen, die zutiefst mit dem Evangelium übereinstimmen, auch wenn nicht explizit davon gesprochen wird." (www.kath.net) kath.net behält sich vor, Kommentare, welche strafrechtliche Normen verletzen, den guten Sitten widersprechen oder sonst dem Ansehen des Mediums zuwiderlaufen, zu entfernen. Die Benutzer können diesfalls keine Ansprüche stellen. Aus Zeitgründen kann über die Moderation von User-Kommentaren keine Korrespondenz geführt werden. Weiters behält sich kath.net vor, strafrechtlich relevante Tatbestände zur Anzeige zu bringen. |