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| Urteil: Kreuz darf im polnischen Parlament hängen bleiben9. Dezember 2013 in Chronik, 1 Lesermeinung Im Plenarsaal des polnischen Parlaments darf laut Gerichtsurteil auch weiterhin ein Kreuz hängen. Warschau (kath.net/KNA) Im Plenarsaal des polnischen Parlaments darf laut Gerichtsurteil auch weiterhin ein Kreuz hängen. Ein Warschauer Berufungsgericht wies am Montag eine Klage von atheistischen Abgeordneten gegen das christliche Symbol ab. Die Politiker der linken Oppositionspartei «Deine Bewegung» sahen sich durch das Kruzifix über einer Tür auf dem Podium in ihrem persönlichen Recht auf Religionsfreiheit verletzt. Die Richter bestätigten damit die Entscheidung eines Bezirksgerichts vom Januar. Das Kreuz hängt ohne formelle Genehmigung im Sejm, seit zwei Abgeordnete der damaligen konservativen Regierungspartei «Wahlaktion Solidarität» es dort im Oktober 1997 anbrachten. Die antiklerikale Partei «Deine Bewegung», die sich früher «Palikot-Bewegung» nannte, hatte bei den Parlamentswahlen 2011 zehn Prozent der Stimmen erhalten. Sie will gegen das Parlamentskreuz laut früheren Angaben notfalls bis vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte ziehen. (C) 2013 KNA Katholische Nachrichten-Agentur GmbH. Alle Rechte vorbehalten. Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal! Lesermeinungen
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