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Spanien reformiert die sozialistische Abtreibungsgesetzgebung

20. Dezember 2013 in Chronik, 4 Lesermeinungen
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Die konservative Regierung macht ernst und möchte jetzt die Rechte der ungeborenen Kinder besser schützen. In Zukunft Abtreibung nur mehr bei Vergewaltigung oder bei besonders gravierenden Fällen von Missbildung des Fötus vorgesehen


Madrid (kath.net)
Good News für Lebensschützer in Spanien. Die konservative Regierung hat am Freitag eine entscheidende Reform bei der spanischen Abtreibungsgesetzgebung beschlossen.
Justizminister Alberto Ruiz Gallardón hat mitgeteilt, dass die von den Sozialisten im Jahr 2010 eingeführte "Fristenlösung" wieder abgeschafft wird und eine Abtreibung wieder als Delikt im Strafgesetzbuch aufgenommen wird. "Es geht darum, die Rechte der Ungeborenen besser zu schützen", erklärt Gallardón gegenüber Medien. Im neuen Gesetzesentwurf ist eine Abtreibung nur mehr bei Vergewaltigung oder bei besonders gravierenden Fällen von Missbildung des ungeborenen Kindes vorgesehen, die das Leben oder die Gesundheit der Mutter gefährden. Bei Zuwiderhandlungen soll der Arzt bestraft werden, nicht die Schwangere. Auch das Recht auf Abtreibung für Minderjährige (ab 16 Jahre) ohne Einwilligung der Eltern wird abgeschafft. Das neue Gesetz muss jetzt vom Parlament und vom Senat gebilligt werden. In beiden Kammern haben die Konservativen die Mehrheit.





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