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| ![]() China: Professor wegen Verstoß gegen Ein-Kind-Politik entlassen10. Jänner 2014 in Familie, 3 Lesermeinungen Ein Chemieprofessor wurde entlassen, weil er zwei Kinder hat. Er will die Entlassung bekämpfen. Zwangsabtreibungen haben China zum Land mit der höchsten Selbstmordrate unter Frauen gemacht. Guangzhou (kath.net/LSN/jg) Die zweite Tochter kam 2010 in China zur Welt. Im Mai 2013 fragte das Familienplanungsbüro der Universität bei Cai an, ob er Unterlagen vorweisen könne, die ihn zu einem zweiten Kind berechtigen. Cais Rechtsanwältin berief sich auf eine Ausnahmeregelung. Chinesische Bürger, die mindestens ein Jahr im Ausland studieren, dürfen ein zweites Kind haben. Da ihr Mandant sich zwei Jahre in den USA aufgehalten habe, falle er unter die Ausnahmeregelung. Das Familienplanungsbüro interpretiert die Regelung anders. Beide Ehepartner müssten im Ausland studieren, um unter die Ausnahmeregelung zu fallen. Cais Frau habe ihn nur begleitet, aber nicht studiert, weshalb die Ausnahme hier nicht zum tragen komme. Cai wurde im November 2013 entlassen. Seine Anwältin hat angekündigt, die Universität wegen ungerechtfertigter Entlassung zu klagen. Yan Zhizhu, ein ehemaliger Rechtsprofessor, der ebenfalls wegen eines Verstoßes gegen die Ein-Kind-Politik entlassen wurde, unterstützt Cai. Es gebe keine einheitliche Interpretation der Ausnahmeregelung. In Shanghai werde nicht verlangt, dass beide Elternteile studieren müssten, sagte er gegenüber der Global Times. Im Rahmen der repressiven Bevölkerungspolitik Chinas werden immer wieder Frauen gegen ihren Willen zu Abtreibungen gezwungen. Viele Frauen sind dadurch schwer traumatisiert. China ist mittlerweile das Land mit der weltweit höchsten Selbstmordrate unter Frauen. Die Volksrepublik ist das einzige Land, in dem mehr Frauen als Männer Selbstmord begehen. Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal! ![]() LesermeinungenUm selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen. Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder. | ![]() Mehr zuChristentum
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