![]() |
Loginoder neu registrieren? |
|||||
![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() | ||||||
SucheSuchen Sie im kath.net Archiv in über 70000 Artikeln: ![]() ![]() ![]() ![]() Top-15meist-diskutiert
| ![]() Polen: Atheist erhält keine Entschädigung für Krankensalbung24. Jänner 2014 in Weltkirche, 14 Lesermeinungen Berufungsgericht: Der Atheist Jerzy R. habe in dem Zivilprozess keine Beweise vorgelegt, dass er durch das von einem katholischen Priester gespendete Sakrament körperlich oder seelisch verletzt wurde Warschau (kath.net/KNA) Eine Klinik im polnischen Stettin (Szczecin) muss einem früheren Koma-Patienten laut einem Urteil keine Entschädigung für eine Krankensalbung zahlen. Ein Berufungsgericht der Stadt entschied am Donnerstag laut polnischen Medienberichten, der Atheist Jerzy R. habe in dem Zivilprozess keine Beweise vorgelegt, dass er durch das von einem katholischen Priester gespendete Sakrament körperlich oder seelisch verletzt wurde. So habe er etwa nie die Hilfe eines Psychologen in Anspruch genommen. Eine Krankenschwester hatte ohne Einverständnis des Klägers oder Prüfung, ob er katholisch ist, einen Priester zur Krankensalbung gerufen. Der heute 66-Jährige lag damals im Koma. Das Oberste Gerichtshof des Landes hatte in dem Fall eine frühere Entscheidung zugunsten der Klinik aufgehoben und eine neue Entscheidung des Stettiner Berufungsgerichts gefordert. Die Warschauer Richter hatten in ihrem Grundsatzurteil erklärt, dass eine Krankensalbung unter bestimmten Bedingungen gegen die Gewissensfreiheit verstoßen könne. Der Fall müsse daher neu geprüft werden. Der ehemalige Patient Jerzy R. hatte nach der Entlassung aus der Klinik aus seiner medizinischen Akte erfahren, dass er von einem katholischen Priester mit dem Sakrament versehen wurde, das früher landläufig als «Letzte Ölung» bezeichnet wurde. Im stark katholisch geprägten Polen ist es gängige Praxis, dass das Klinikpersonal bei Lebensgefahr für einen Patienten einen Priester für die Krankensalbung ruft. Bei bewusstlosen Patienten werden dabei die Angehörigen meist nicht gefragt. Die Salbung der Hände und der Stirn des Kranken mit reinem Olivenöl verleiht diesem nach katholischem Verständnis Kraft. Die Krankensalbung ist eines der sieben Sakramente der katholischen Kirche. (C) 2013 KNA Katholische Nachrichten-Agentur GmbH. Alle Rechte vorbehalten. Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal! ![]() LesermeinungenUm selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen. Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder. | ![]() Mehr zuPolen
| ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Top-15meist-gelesen
| |||
![]() | ||||||
© 2025 kath.net | Impressum | Datenschutz |