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Schottland: Berufungsgericht hebt Urteil gegen Priester auf27. Jänner 2014 in Weltkirche, 2 Lesermeinungen Druckansicht | Artikel versenden | Tippfehler melden
Das Berufungsgericht Edinburgh hat das Urteil gegen einen katholischen Priester und Hochschulseelsorger wegen sexueller Belästigung aufgehoben. Wichtige Zeugen waren nicht gehört worden.
Edinburgh (kath.net/CWN/jg) Acht Jahre nach der Verurteilung in erster Instanz ist ein katholischer Priester vom Berufungsgericht in Edinburgh vom Vorwurf der sexuellen Belästigung frei gesprochen worden. Im Jahr 2006 war P. Mark Paterson (55) wegen sexueller Belästigung zu 200 Stunden gemeinnütziger Tätigkeit verurteilt worden. Außerdem war er vom priesterlichen Dienst suspendiert worden. Das Berufungsgericht in Edinburgh hat nun das Urteil gegen den Karmeliten vor wenigen Tagen aufgehoben. Paterson war bis zu seiner Verurteilung katholischer Hochschulseelsorger der Universität Aberdeen. Er sei überglücklich, dass die achtjährige Qual nun vorbei sei, sagte der Priester.
Nach Ansicht der katholischen Hochschulgemeinde der Universität Aberdeen sei das Ersturteil ein krasser Justizirrtum gewesen. Dafür seien auch Patersons Anwälte verantwortlich gewesen. Beispielsweise seien drei wichtige Zeugen der Verteidigung beim Prozess 2006 von der Verteidigung nicht geladen worden. Zwei dieser drei Zeugen wurden nun vom Berufungsgericht angehört, berichtet der Catholic World Report.
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Lesermeinungen | PPQR 28. Jänner 2014 | | | Es ist .. Gott sei Dank einer von wenigen Fällen.
Und das Urteil kam aufgrund unglaublicher Versäumnisse der Verteidiger zustande.
Was mich wundert, ist der Umstand, dass Father Paterson 8 Jahre lang gewartet hat, bis er Berufung eingelegt hat.
Und nicht nur Sie und ich hoffen darauf, dass irgendwann die ganze Wahrheit ans Licht kommen wird.
Dann wird man nicht nur die falschen Denunzianten sehen, sondern auch die Kinderschänder, die der Öffentlichkeit verborgen geblieben sind. | 3
| | | goegy 28. Jänner 2014 | | |
Dies ist einer von vielen Fällen, wo Priester willkürlich angeklagt wurden, in einer Phase allgemeiner Hysterie bezüglich klerikaler Sexualvergehen.
Ein falsches Wort, eine etwas zu intime Geste an Sympathiebezeugung gegenüber Jugendlichen konnte als Übergriff deklariert werden.
Die angeblichen Opfer wussten, dass massive finanzielle Kompensationen im Gespräch waren und dass Medien und ein grosser Teil der öffentlichen Meinung ohnehin hinter ihnen standen. Sehr oft zu Unrecht!
Vielleicht wird eine Zeit kommen, wo all die auf Vermutungen, Unterstellungen und Übertreibungen beruhenden Verurteilungen aufgearbeitet werden.
Vielleicht wird der eine oder andere falsche Denunziant oder Übertreiber eines Tages von einem schlechten Gewissen geplagt und sein Judaslohn wird ihm wenig Freude machen.
Dieser Gedanke soll die echten schändlichen Fälle priesterlicher Übergriffe in keiner Weise relativieren; diese bleiben ein Schandfleck in der Geschichte der heiligen Kirche! | 6
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