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| ![]() Ackermann stellt sich offen gegen Rom: Sex vor der Ehe keine Todsünde8. Februar 2014 in Deutschland, 317 Lesermeinungen Bischof von Trier möchte Sexualethik der katholischen Kirche völlig verändern: Neue Ehe nach Scheidung keine "dauernde Todsünde". Homosexualität für den Bischof nicht mehr "widernatürlich" Trier (kath.net) Beim Thema Geburtenregelung gibt sich der Bischof dann unwissend und meint sogar: "Die Unterscheidung nach natürlicher und künstlicher Verhütung ist auch irgendwie künstlich. Ich fürchte, das versteht niemand mehr." Große Zugeständnisse möchte Ackermann naturgemäß auch beim Thema "Homosexualität" machen. "Gestützt auf die Heilige Schrift, die sie als schlimme Abirrung bezeichnet [Vgl. Gen 19, 1-29; Röm 1,24-27; 1 Kor 6,10; 1 Tim 1,10.], hat die kirchliche Überlieferung stets erklärt, 'daß die homosexuellen Handlungen in sich nicht in Ordnung sind'", heißt es dazu im Katechismus der katholischen Kirche. Für Ackermann offensichtlich eine überholte Vorstellung. Gegenüber der Zeitung meint er trotz dieses klaren Befundes der Kirche: "Das christliche Menschenbild geht von der Polarität der Geschlechter aus, aber wir dürfen nicht einfach sagen, Homosexualität sei widernatürlich."
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ZITAT aus der HEILIGEN SCHRIFT: "Darum lieferte Gott sie entehrenden Leidenschaften aus: Ihre Frauen vertauschten den natürlichen Verkehr mit dem widernatürlichen; ebenso gaben die Männer den natürlichen Verkehr mit der Frau auf und entbrannten in Begierde zueinander; Männer trieben mit Männern Unzucht und erhielten den ihnen gebührenden Lohn für ihre Verirrung. (Röm 1,26-27 Kardinal Schönborn: Über die Sexualmoral der Kirche Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal! ![]() LesermeinungenUm selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen. Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder. | ![]() Mehr zuBistum Trier
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