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| ![]() Vaterunser bleibt in Australien Parlamentsgebet13. Februar 2014 in Weltkirche, 8 Lesermeinungen Einen Vorstoß der Grünen zur Abschaffung des Gebets lehnte der Senat am Donnerstag ab. Die Grünen hatten das Gebet durch eine Minute der Besinnung ersetzen wollen, mit der Begründung, dass Religion eine private Angelegenheit sei Canberra (kath.net/KNA) Das Vaterunser bleibt das obligatorische Gebet vor jeder Sitzung des australischen Parlaments. Einen Vorstoß der Grünen zur Abschaffung des Gebets lehnte der Senat, die zweite Parlamentskammer, am Donnerstag ab, wie die Onlineausgabe des «Sydney Morning Herald» berichtete. Die Grünen hatten das Gebet durch eine Minute der Besinnung ersetzen wollen, mit der Begründung, dass Religion eine private Angelegenheit sei. Die konservative Regierungskoalition aus Liberaler und Nationaler Partei sprach sich gegen die Abschaffung des Vaterunser aus. Die Labor Partei bezog in dieser Frage keine Position. Mark Dreyfus, jüdischer Unterhausabgeordneter der Labor Partei, hatte sich jedoch vor wenigen Tagen für ein multi-religiöses Model der Eröffnung von Parlamentssitzungen ausgesprochen, in dem das Vaterunser ein Teil sein könne. Die Australian Christian Lobby begrüßte das Scheitern der Initiative. Das seit 1901 vor jeder Parlamentssitzung gebetete Vaterunser sei «Teil des kulturellen Erbes Australiens», betonte der Direktor der Lobbyorganisation, Lyle Shelton. «Der den westlichen Zivilisationen zugrundeliegende christliche Ethos hat freie und wohlhabenden Gesellschaften, einschließlich unserer liberalen Demokratie, hervorgebracht.» (C) 2013 KNA Katholische Nachrichten-Agentur GmbH. Alle Rechte vorbehalten. Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal! ![]() LesermeinungenUm selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen. Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder. | ![]() Mehr zuAustralien
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