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Ratzinger: Kommunionempfang für wiederverheiratete Geschiedene?10. März 2014 in Chronik, 28 Lesermeinungen Druckansicht | Artikel versenden | Tippfehler melden
Heute sei die Gefahr groß, im Namen der Liebe die Wahrheit zu verschweigen oder zu kompromittieren, warnte 1998 Joseph Ratzinger, später Papst Benedikt XVI.
Vatikan (kath.net/Osservatore Romano) Heute sei die Gefahr groß, im Namen der Liebe die Wahrheit zu verschweigen oder zu kompromittieren. Dies schrieb Joseph Kardinal Ratzinger als Präfekt der Kongregation für die Glaubenslehre 1998. In seinen Beitrag in der Einführung zum Band Sulla pastorale dei divorziati risposati (Über die Seelsorge der wiederverheirateten Geschiedenen) setzte sich der dann im Jahr 2005 zum Papst gewählte Benedikt XVI. mit der kirchlichen Lehre über den Kommunionempfang von wiederverheirateten geschiedenen Gläubigen auseinander. Der Band ist Teil einer Reihe des Dikasteriums (Documenti e Studi 17; Libreria Editrice Vaticana). Die Perspektiven dieser wenig bekannten Schrift sind aktuell und breit, weshalb die vatikanische Zeitung LOsservatore Romano (29. November 2011) einen Abschnitt aus dem Dokument unter Hinzufügung von drei Fußnoten veröffentlichte. kath.net dokumentiert den Beitrag, Zu einigen Einwänden gegen die kirchliche Lehre über den Kommunionempfang von wiederverheirateten Geschiedenen Gläubigen, im Wortlaut: Das Schreiben der Glaubenskongregation über den Kommunionempfang von wiederverheirateten geschiedenen Gläubigen vom 14. September 1994 hat in weiten Teilen der Kirche ein lebhaftes Echo gefunden. Neben vielen positiven Stellungnahmen waren auch nicht wenige kritische Stimmen zu hören. Die wesentlichen Einwände gegen die kirchliche Lehre und Praxis werden im folgenden in vereinfachender Form umrissen. Einige gewichtigere Einwände vor allem der Verweis auf die angeblich flexiblere Praxis der Kirchenväter, welche die Praxis der von Rom getrennten Ostkirchen bis heute präge, sowie der Hinweis auf die traditionellen Prinzipien der Epikie und der Aequitas canonica wurden von der Glaubenskongregation eingehend untersucht. Die Artikel der Professoren Pelland, Marcuzzi und Rodríguez Luño1 sind neben anderem im Zuge dieses Studiums entstanden. Die hauptsächlichen Ergebnisse der Untersuchung, die die Richtung einer Antwort auf die vorgebrachten Einwände anzeigen, sollen hier in Kürze zusammengefaßt werden. 1. Manche meinen, einige Stellen des Neuen Testaments deuteten an, daß das Wort Jesu über die Unauflöslichkeit der Ehe eine flexible Anwendung erlaube und nicht in eine streng rechtliche Kategorie eingeordnet werden dürfe. Einige Exegeten merken kritisch an, daß das Lehramt im Zusammenhang mit der Unauflöslichkeit der Ehe fast ausschließlich eine Perikope nämlich Mk 10,11-12 zitiere und andere Stellen aus dem Matthäus-Evangelium und aus dem 1. Korintherbrief nicht genügend berücksichtige. Diese Bibelstellen sprächen von einer gewissen Ausnahme vom Herrenwort über die Unauflöslichkeit der Ehe, und zwar im Fall von porneia (Mt 5,32; 19,9) und im Fall der Trennung um des Glaubens wegen (1 Kor 7,12-16). Solche Texte seien Hinweise, daß die Christen in schwierigen Situationen schon in der apostolischen Zeit eine flexible Anwendung des Wortes Jesu gekannt haben. Auf diesen Einwand ist zu antworten, daß die lehramtlichen Dokumente die biblischen Grundlagen der Ehelehre nicht umfassend darlegen wollen. Sie überlassen diese wichtige Aufgabe den kompetenten Fachleuten. Das Lehramt betont allerdings, daß sich die kirchliche Lehre von der Unauflöslichkeit der Ehe aus der Treue gegenüber dem Wort Jesu ableitet. Jesus bezeichnet die alttestamentliche Scheidungspraxis eindeutig als Folge der menschlichen Hartherzigkeit. Er verweist über das Gesetz hinaus auf den Anfang der Schöpfung, auf den Schöpferwillen, und faßt seine Lehre mit den Worten zusammen: Was aber Gott verbunden hat, das darf der Mensch nicht trennen (Mk 10,9). Mit dem Kommen des Erlösers wird also die Ehe in ihrer schöpfungsgemäßen Urgestalt wieder hergestellt und der menschlichen Willkür entrissen vor allem der männlichen Willkür, denn für die Frau gab es ja die Möglichkeit der Scheidung nicht. Jesu Wort von der Unauflöslichkeit der Ehe ist die Überwindung der alten Ordnung des Gesetzes in der neuen Ordnung des Glaubens und der Gnade. Nur so kann die Ehe der gottgegebenen Berufung zur Liebe und der menschlichen Würde voll gerecht und zum Zeichen der unbedingten Bundesliebe Gottes, d.h. zum Sakrament, werden (vgl. Eph 5,32). Die Trennungsmöglichkeit, die Paulus in 1 Kor 7 eröffnet, betrifft Ehen zwischen einem christlichen und einem nicht getauften Partner. Die spätere theologische Reflexion hat erkannt, daß nur Ehen zwischen zwei Getauften Sakrament im strengen Sinn des Wortes sind und daß nur für diese im Raum des Christusglaubens stehenden Ehen die unbedingte Unauflöslichkeit gilt. Die sogenannte Naturehe hat ihre Würde von der Schöpfungsordnung her und ist daher auf Unauflöslichkeit angelegt, kann aber unter Umständen eines höheren Gutes hier des Glaubens wegen aufgelöst werden. So hat die theologische Systematik den Hinweis des heiligen Paulus rechtlich als Privilegium Paulinum eingeordnet, d.h. als Möglichkeit, eine nicht sakramentale Ehe um des Gutes des Glaubens willen aufzulösen. Die Unauflöslichkeit der wirklich sakramentalen Ehe bleibt gewahrt; es handelt sich also nicht um eine Ausnahme vom Wort des Herrn. Darauf werden wir später zurückkommen. Bezüglich des rechten Verständnisses der porneia -Klauseln gibt es eine Fülle von Literatur mit vielen unterschiedlichen, ja gegensätzlichen Hypothesen. Unter den Exegeten herrscht in dieser Frage keinerlei Einmütigkeit. Viele nehmen an, daß es sich hier um ungültige eheliche Verbindungen und nicht um Ausnahmen von der Unauflöslichkeit der Ehe handelt. Auf alle Fälle kann die Kirche ihre Lehre und Praxis nicht auf unsichere exegetische Hypothesen aufbauen. Sie hat sich an die eindeutige Lehre Christi zu halten.
2. Andere wenden ein, daß die patristische Tradition Raum lasse für eine differenziertere Praxis, die schwierigen Situationen besser gerecht wird; die katholische Kirche könne zudem vom ostkirchlichen Ökonomie-Prinzip lernen. Man sagt, daß das gegenwärtige Lehramt sich nur auf einen Strang der patristischen Tradition stützt, aber nicht auf das ganze Erbe der Alten Kirche. Obwohl die Väter eindeutig am doktrinellen Prinzip der Unauflöslichkeit der Ehe festhielten, haben einige von ihnen auf der pastoralen Ebene eine gewisse Flexibilität mit Rücksicht auf schwierige Einzelsituationen toleriert. Auf dieser Grundlage haben die von Rom getrennten Ostkirchen später neben dem Prinzip der akribia, der Treue zur geoffenbarten Wahrheit, jenes der oikonomia , der gütigen Nachsicht in schwierigen Einzelfällen, entwickelt. Ohne die Lehre von der Unauflöslichkeit der Ehe aufzugeben, erlauben sie in gewissen Fällen eine Zweit- und auch eine Drittehe, die allerdings von der sakramentalen Erstehe unterschieden und vom Charakter der Buße geprägt ist. Diese Praxis sei von der katholischen Kirche nie ausdrücklich verurteilt worden. Die Bischofssynode von 1980 habe angeregt, diese Tradition gründlich zu studieren, um die Barmherzigkeit Gottes besser aufleuchten zu lassen. Die Studie von P. Pelland legt die wesentlichen Vätertexte zur Problematik klar und deutlich vor. Für die Interpretation der einzelnen Texte bleibt natürlich der Historiker zuständig. Aufgrund der schwierigen Textlage werden die Kontroversen auch in Zukunft nicht ausbleiben. In theologischer Hinsicht ist festzuhalten: a) Es gibt einen klaren Konsens der Väter bezüglich der Unauflöslichkeit der Ehe. Weil diese dem Willen des Herrn entspringt, besitzt die Kirche keinerlei Gewalt darüber. Deshalb war die christliche Ehe von Anfang an unterschieden von der Ehe der römischen Zivilisation, auch wenn es in den ersten Jahrhunderten noch keine eigene kanonische Ordnung gab. Die Kirche der Väterzeit schließt Ehescheidung und Wiederheirat eindeutig aus, und zwar aus gläubigem Gehorsam gegenüber dem Neuen Testament. b) In der Kirche der Väterzeit wurden geschiedene wiederverheiratete Gläubige niemals nach einer Bußzeit offiziell zur heiligen Kommunion zugelassen. Es trifft indes zu, daß die Kirche Zugeständnisse in einzelnen Ländern nicht immer rigoros rückgängig gemacht hat, auch wenn sie als nicht mit Lehre und Disziplin übereinstimmend bezeichnet wurden. Wahr scheint auch, daß einzelne Väter, etwa Leo der Große, für seltene Grenzfälle pastorale Lösungen suchten. c) In der Folge kam es zu zwei gegensätzlichen Entwicklungen: - In der Reichskirche nach Konstantin suchte man mit der immer stärkeren Verflechtung von Staat und Kirche eine größere Flexibilität und Kompromißbereitschaft in schwierigen Ehesituationen. Bis zur Gregorianischen Reform zeigte sich auch im gallischen und germanischen Raum eine ähnliche Tendenz. In den von Rom getrennten Ostkirchen setzte sich diese Entwicklung im zweiten Jahrtausend weiter fort und führte zu einer immer liberaleren Praxis. Heute gibt es in manchen orthodoxen Kirchen eine Vielzahl von Scheidungsgründen, ja bereits eine Theologie der Scheidung, die mit den Worten Jesu über die Unauflöslichkeit der Ehe nicht zu vereinbaren ist. Im ökumenischen Dialog muß dieses Problem unbedingt zur Sprache gebracht werden. - Im Westen wurde durch die Gregorianische Reform die ursprüngliche Auffassung der Väter wieder hergestellt. Diese Entwicklung fand auf dem Konzil von Trient einen gewissen Abschluß und wurde auf dem 2. Vatikanischen Konzil erneut als Lehre der Kirche vorgetragen. Die Praxis der von Rom getrennten Ostkirchen, die Folge eines komplexen historischen Prozesses, einer immer liberaleren und sich mehr und mehr vom Herrenwort entfernenden Interpretation einiger dunkler Vätertexte sowie eines nicht geringen Einflusses ziviler Gesetze ist, kann von der katholischen Kirche aus lehrmäßigen Gründen nicht übernommen werden. Zudem ist die Behauptung unrichtig, daß die katholische Kirche die orientalische Praxis einfach toleriert habe. Gewiß hat Trient keine ausdrückliche Verurteilung ausgesprochen. Die mittelalterlichen Kanonisten sprachen allerdings durchgehend von einer mißbräuchlichen Praxis. Zudem gibt es Zeugnisse, daß Gruppen orthodoxer Gläubiger, die katholisch wurden, ein Glaubensbekenntnis mit einem ausdrücklichen Verweis auf die Unmöglichkeit einer Zweitehe unterzeichnen mußten. 3. Manche schlagen vor, auf der Basis der traditionellen Prinzipien der Epikie und der Aequitas canonica Ausnahmen von der kirchlichen Norm zu gestatten. Bestimmte Ehefälle, so sagt man, können im Forum externum nicht geregelt werden. Die Kirche dürfe nicht nur auf rechtliche Normen verweisen, sondern müsse auch das Gewissen der einzelnen achten und tolerieren. Die überlieferte Lehre von Epikie und Aequitas canonica könnten moraltheologisch bzw. juridisch eine Entscheidung des Gewissens, die von der allgemeinen Norm abweicht, rechtfertigen. Vor allem in der Frage des Sakramentenempfangs solle die Kirche hier Schritte setzen und den betroffenen Gläubigen nicht nur Verbote vorhalten. Die beiden Beiträge von Prof. Marcuzzi und Prof. Rodríguez Luño werfen Licht auf diese komplexe Problematik. Dabei sind drei Fragenbereiche deutlich voneinander zu unterscheiden: a) Epikie und Aequitas canonica sind im Bereich menschlicher und rein kirchlicher Normen von großer Bedeutung, können aber nicht im Bereich von Normen angewandt werden, über die die Kirche keine Verfügungsgewalt hat. Die Unauflöslichkeit der Ehe ist eine dieser Normen, die auf den Herrn selbst zurückgehen und daher als Normen göttlichen Rechts bezeichnet werden. Die Kirche kann auch nicht pastorale Praktiken etwa in der Sakramentenpastoral gutheißen, die dem eindeutigen Gebot des Herrn widersprechen. Mit anderen Worten: Wenn die vorausgehende Ehe von wiederverheirateten geschiedenen Gläubigen gültig war, kann ihre neue Verbindung unter keinen Umständen als rechtmäßig betrachtet werden, daher ist ein Sakramentenempfang aus inneren Gründen nicht möglich. Das Gewissen des einzelnen ist ausnahmslos an diese Norm gebunden.2 b) Die Kirche hat indes die Vollmacht zu klären, welche Bedingungen erfüllt sein müssen, damit eine Ehe als unauflöslich im Sinne Jesu betrachtet werden kann. Auf der Linie der paulinischen Aussagen in 1 Kor 7 legte sie fest, daß nur zwei Christen eine sakramentale Ehe schließen können. Sie entwickelte die Rechtsfiguren des Privilegium Paulinum und des Privilegium Petrinum. Mit Rückgriff auf die porneia -Klauseln bei Matthäus und in Apg 15,20 wurden Ehehindernisse formuliert. Zudem wurden Ehenichtigkeitsgründe immer klarer erkannt und das Prozeßverfahren ausführlicher entwickelt. All dies trug dazu bei, den Begriff der unauflöslichen Ehe einzugrenzen und zu präzisieren. Man kann sagen, daß auf diese Weise auch in der Westkirche dem Prinzip der oikonomia Raum gegeben wurde, allerdings ohne die Unauflöslichkeit der Ehe als solche anzutasten. Auf dieser Linie liegt auch die rechtliche Weiterentwicklung im Codex Iuris Canonici von 1983, gemäß der auch den Erklärungen der Parteien Beweiskraft zukommt. An sich scheinen damit nach Ansicht kompetenter Fachleute die Fälle praktisch ausgeschlossen, in denen eine ungültige Ehe auf dem prozessualen Weg nicht als solche nachweisbar ist. Weil die Ehe wesentlich öffentlich-kirchlichen Charakter hat und der Grundsatz gilt Nemo iudex in propria causa (Niemand ist Richter in eigener Sache), müssen Eheangelegenheiten im Forum externum gelöst werden. Wenn wiederverheiratete geschiedene Gläubige meinen, daß ihre frühere Ehe nicht gültig war, sind sie demnach verpflichtet, sich an das zuständige Ehegericht zu wenden, das die Frage objektiv und unter Anwendung aller rechtlich verfügbaren Möglichkeiten zu prüfen hat. c) Freilich ist nicht ausgeschlossen, daß bei Eheprozessen Fehler unterlaufen. In einigen Teilen der Kirche gibt es noch keine gut funktionierenden Ehegerichte. Manchmal dauern die Prozesse ungebührlich lange. Hin und wieder enden sie mit fragwürdigen Entscheidungen. Hier scheint im Forum internum die Anwendung der Epikie nicht von vorne herein ausgeschlossen. Im Schreiben der Glaubenskongregation von 1994 ist dies angedeutet, wenn gesagt wird, daß durch die kirchenrechtlichen Neuerungen Abweichungen der gerichtlichen Urteile von der objektiven Wahrheit so weit wie möglich ausgeschlossen werden sollen (vgl. Nr. 9). Manche Theologen sind der Auffassung, daß sich die Gläubigen auch im Forum internum an ihrer Meinung nach falsche gerichtliche Urteile zu halten haben. Andere meinen, daß hier im Forum internum Ausnahmen denkbar sind, weil es in der Prozeßordnung nicht um Normen göttlichen Rechts, sondern um Normen kirchlichen Rechts geht. Diese Frage bedarf aber weiterer Studien und Klärungen. Freilich müßten die Bedingungen für das Geltendmachen einer Ausnahme sehr genau geklärt werden, um Willkür auszuschließen und den dem subjektiven Urteil entzogenen öffentlichen Charakter der Ehe zu schützen. 4. Manche werfen dem aktuellen Lehramt vor, die Lehrentwicklung des Konzils wieder rückgängig zu machen und eine vorkonziliare Eheauffassung zu vertreten. Einige Theologen behaupten, an der Basis der neueren lehramtlichen Dokumente über Ehefragen stehe eine naturalistische, legalistische Auffassung der Ehe. Das Augenmerk werde dabei auf den Vertrag zwischen den Ehegatten und das ius in corpus gelegt. Das Konzil habe dieses statische Verständnis überwunden und die Ehe in mehr personalistischer Weise als Bund der Liebe und des Lebens beschrieben. So habe es Möglichkeiten eröffnet, schwierige Situationen menschlicher zu lösen. Auf dieser Linie weiterdenkend, stellen einzelne Forscher die Frage, ob man nicht auch vom Tod der Ehe sprechen könne, wenn das personale Band der Liebe zwischen den Ehegatten nicht mehr existiere. Andere werfen die alte Frage auf, ob der Papst in solchen Fällen nicht die Möglichkeit der Eheauflösung habe. Wer allerdings die neueren kirchlichen Verlautbarungen aufmerksam liest, wird erkennen, daß sie in den zentralen Aussagen auf Gaudium et spes aufbauen und die darin enthaltene Lehre auf der vom Konzil gezogenen Spur in durchaus personalistischen Zügen weiterentwickeln. Es ist aber unangemessen, zwischen der personalistischen und der juridischen Sichtweise der Ehe einen Gegensatz aufzurichten. Das Konzil hat nicht mit der traditionellen Eheauffassung gebrochen, sondern sie weiterentfaltet. Wenn zum Beispiel immer wieder darauf hingewiesen wird, daß das Konzil den streng rechtlichen Begriff des Vertrags durch den weiträumigeren und theologisch tieferen Begriff Bund ersetzt hat, darf dabei nicht vergessen werden, daß auch im Bund das Element des Vertrags enthalten und freilich in eine größere Perspektive gestellt ist. Daß Ehe weit über das bloß Rechtliche in die Tiefe des Menschlichen und ins Geheimnis des Göttlichen hineinreicht, ist zwar immer schon mit dem Wort Sakrament ausgesagt, aber doch oft nicht mit der Deutlichkeit bedacht worden, die das Konzil diesen Aspekten gewidmet hat. Das Recht ist nicht das Ganze, aber ein unverzichtbarer Teil, eine Dimension des Ganzen. Ehe ohne rechtliche Normierung, die sie ins ganze Gefüge von Gesellschaft und Kirche einordnet, gibt es nicht. Wenn die Neuordnung des Rechts nach dem Konzil auch den Bereich der Ehe umgreift, so ist dies nicht Verrat am Konzil, sondern Durchführung seines Auftrags. Wenn die Kirche die Theorie annehmen würde, daß eine Ehe tot ist, wenn die beiden Gatten sich nicht mehr lieben, dann würde sie damit die Ehescheidung gutheißen und die Unauflöslichkeit der Ehe nur noch verbal, aber nicht mehr faktisch vertreten. Die Auffassung, der Papst könne eine sakramentale, vollzogene Ehe, die unwiderruflich zerbrochen ist, eventuell auflösen, muß deshalb als irrig bezeichnet werden. Eine solche Ehe kann von niemandem gelöst werden. Die Eheleute versprechen sich bei der Hochzeit die Treue bis zum Tod. Weiterer gründlicher Studien bedarf allerdings die Frage, ob ungläubige Christen Getaufte, die nicht oder nicht mehr an Gott glauben wirklich eine sakramentale Ehe schließen können. Mit anderen Worten: Es ist zu klären, ob wirklich jede Ehe zwischen zwei Getauften ipso facto eine sakramentale Ehe ist. In der Tat weist auch der Kodex darauf hin, daß nur der gültige Ehevertrag zwischen Getauften zugleich Sakrament ist (Vgl. CIC, can. 1055 § 2). Zum Wesen des Sakraments gehört der Glaube; es bleibt die rechtliche Frage zu klären, welche Eindeutigkeit von Unglaube dazu führt, daß ein Sakrament nicht zustande kommt.3 5. Viele behaupten, daß die Haltung der Kirche zur Frage der geschiedenen wiederverheirateten Gläubigen einseitig normativ und nicht pastoral ist. Eine Reihe von kritischen Einwänden gegen die kirchliche Lehre und Praxis betrifft Fragen pastoraler Art. Man sagt etwa, daß die Sprache der kirchlichen Dokumente zu legalistisch sei, daß die Härte des Gesetzes über dem Verständnis für dramatische menschliche Situationen stehe. Eine solche Sprache könne der Mensch von heute nicht mehr verstehen. Jesus habe ein offenes Ohr für die Nöte aller Menschen gehabt, besonders für jene am Rande der Gesellschaft. Die Kirche hingegen zeige sich eher als Richterin, die verwundete Menschen von den Sakramenten und bestimmten öffentlichen Diensten ausschließt. Man kann ohne weiteres zugeben, daß die Ausdrucksform des kirchlichen Lehramtes manchmal nicht gerade leicht verständlich erscheint. Diese muß von den Predigern und Katecheten in eine Sprache übersetzt werden, die den Menschen und ihrer jeweiligen kulturellen Umwelt gerecht wird. Der wesentliche Inhalt der kirchlichen Lehre muß dabei allerdings gewahrt bleiben. Er darf nicht aus angeblich pastoralen Gründen verwässert werden, weil er die geoffenbarte Wahrheit wiedergibt. Gewiß ist es schwierig, dem säkularisierten Menschen die Forderungen des Evangeliums verständlich zu machen. Aber diese pastorale Schwierigkeit darf nicht zu Kompromissen mit der Wahrheit führen. Johannes Paul II. hat in der Enzyklika Veritatis splendor sogenannte pastorale Lösungen, die im Gegensatz zu lehramtlichen Erklärungen stehen, eindeutig zurückgewiesen (vgl. ebd. 56). Was die Position des Lehramts zur Frage der wiederverheirateten geschiedenen Gläubigen anbelangt, muß zudem betont werden, daß die neueren Dokumente der Kirche in sehr ausgewogener Weise die Forderungen der Wahrheit mit jenen der Liebe verbinden. Wenn früher bei der Darlegung der Wahrheit vielleicht gelegentlich die Liebe zu wenig aufleuchtete, so ist heute die Gefahr groß, im Namen der Liebe die Wahrheit zu verschweigen oder zu kompromittieren. Sicherlich kann das Wort der Wahrheit weh tun und unbequem sein. Aber es ist der Weg zur Heilung, zum Frieden, zur inneren Freiheit. Eine Pastoral, die den betroffenen Menschen wirklich helfen will, muß immer in der Wahrheit gründen. Nur das Wahre kann letzten Endes auch pastoral sein. Dann werdet ihr die Wahrheit erkennen, und die Wahrheit wird euch befreien (Joh 8,32). Fussnoten: 1 Vgl. Angel Rodríguez Luño, Lepicheia nella cura pastorale dei fedeli divorziati risposati , ebd., 75-87; Piero Giorgio Marcuzzi, S.D.B., Applicazione di aequitas et epikeia ai contenuti della Lettera della Congregazione per la Dottrina della Fede del 14 settembre 1994 , ebd. , 88-98; Gilles Pelland, S.J., La pratica della Chiesa antica relativa ai fedeli divorziati risposati , ebd ., 99-131. 2 Dabei gilt, was Johannes Paul II. im Apostolischen Schreiben Familiaris consortio , Nr. 84 bekräftigt hat: Die Wiederversöhnung im Sakrament der Buße, das den Weg zum Sakrament der Eucharistie öffnet, kann nur denen gewährt werden, welche die Verletzung des Zeichens des Bundes mit Christus und der Treue zu ihm bereut und die aufrichtige Bereitschaft zu einem Leben haben, das nicht mehr im Widerspruch zur Unauflöslichkeit der Ehe steht. Das heißt konkret, daß, wenn die beiden Partner aus ernsthaften Gründen zum Beispiel wegen der Erziehung der Kinder der Verpflichtung zur Trennung nicht nachkommen können, sie sich verpflichten, völlig enthaltsam zu leben, das heißt, sich der Akte zu enthalten, welche Eheleuten vorbehalten sind. Vgl. auch Benedikt XVI., Apostolisches Schreiben Sacramentum caritatis , Nr. 29. 3 Bei einer Begegnung mit dem Klerus von Aosta am 25. Juli 2005 sagte Papst Benedikt XVI. zu dieser schwierigen Frage: Besonders schmerzlich würde ich die Situation derer nennen, die kirchlich verheiratet, aber nicht wirklich gläubig waren und es aus Tradition taten, sich aber dann in einer neuen nichtgültigen Ehe bekehren, zum Glauben finden und sich vom Sakrament ausgeschlossen fühlen. Das ist wirklich ein großes Leid, und als Präfekt der Kongregation für die Glaubenslehre lud ich verschiedene Bischofskonferenzen und Spezialisten ein, dieses Problem zu untersuchen: ein ohne Glauben gefeiertes Sakrament. Ich wage nicht zu sagen, ob man hier tatsächlich ein Moment der Ungültigkeit finden kann, weil dem Sakrament eine grundlegende Dimension gefehlt hat. Ich persönlich dachte es, aber aus den Debatten, die wir hatten, verstand ich, daß es ein sehr schwieriges Problem ist und daß es noch vertieft werden muß.
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Lesermeinungen | Kathole 14. März 2014 | | | @140968: Vorsicht und bitte nicht mehr O.T.! Das eine sind die Zeichen der "Endzeit", die in der Öffentlichen Offenbarung eben dafür genannt werden, damit alle, die wachsam sind, sie erkennen können, wenn es soweit ist, vor allem, damit sie -ganz besonders bei der letzten Prüfung- sich nicht in die Irre führen lassen.
Bei Spekulationen über die Wiederkunft Christi steige ich aber aus. Den Zeitpunkt der Wiederkunft Christi kennt nur der Vater, nicht einmal der Sohn, und diese kommt überraschend wie ein Dieb in der Nacht.
Die Geheime Offenbarung des Johannes ist ein vielschichtiges Werk. Theologische Aussagen daraus zu extrahieren ist sehr riskant, wenn man sich nicht auf sicheren Pfaden der Kirchenväter und lehramtlicher Entscheidungen bewegt. Gerade das "Tausendjährige Reich" war schon oft ein Gegenstand von der Kirche verurteilter Irrlehren. Hier wären insbesondere Chiliasmus und (Post-)Millenarismus zu nennen. Bitte überprüfen sie einmal selbst ihre Gedanken dahingehend, z.B. anhand des nachfolgenden Links. Genug O.T.! charismatismus.wordpress.com/2011/06/10/millenarismus/ | 0
| | | 13. März 2014 | | | @Kathole In der Tat halte ich die von Ihnen erwähnte Stelle im Kathechismus für sehr akut. Insbesondere unter Berücksichtigung von Offb. 20,1-3, was wohl so zu deuten ist, dass sich dieses Phänomen zweimal ereignen wird, da der Teufel (und nur der Teufel) einmal für 1000 Jahre und später für ewig in den Abgrund gesperrt werden wird. Was wiederum darauf hindeutet, dass wir in diesem Zusammenhang auf eine zweifache Wiederkunft Christi hoffen dürfen.
"Erhebt eure Häupter"
Totus tuus | 0
| | | Hadrianus Antonius 13. März 2014 | | | @Kant "O Herr ich bin nicht würdig..." Sie zitieren den Satz, der sofort vor dem Empfang der Kommunion gesprochen wird.
Wie Sie wissen, geht er auf die Bitte des (heidnischen)Hundertmanns an Jesus, seinen kranken Knecht zu retten, zurück.
Der Centurio möchte gar nicht daß Jesus zu ihm ins Haus kommt- ein Wort reicht ihm (dies im Gegensatz zu den lauten Aufforderern von der Freigabe der Kommunion an in neuer Verbindung Lebenden); aber mehr noch, der Centurio sagt ausdrücklich daß er viele Menschen befiehlt und die dann gehorche, sowie er auch selber kommandiert wird und auch selber gehorcht.
Gerade das fehlt bei den Promotoren des Kommunionsempfang für in neuer Verbindung Lebenden: hier hat man früher nicht gehorcht, hier gehorcht man nicht,und hier hat man auch nicht vor zu gehorchen (stattdessen werden dan "Unzumutbarkeiten" vorgeschoben). | 2
| | | Hadrianus Antonius 13. März 2014 | | | @ Kant "Verzweiflung in dem Beichtstuhl" Zurecht schreiben Sie daß Menschen verzweifelt in den Beichtstuhl kommen.
Hier muß man zwischen die Verzweiflung über die sündige Tat und ihre objektive böse Folgen einerseits und die Verzweiflung über die Fehlbarkeit des Beichtenden, die Kränkung seines Ichs anderseits unterscheiden.
Ein Alkoholiker der im Rausch bei einem Verkehrsunfall einen Familienvater tötet, wobei eine junge Witwe mit kleinen Kindern zurückbleibt, hat zuallererst für die Versorgung dieser unschuldigen einzustehen; die Verzweiflung über sein eigenes "Pech" ist hier zweitrangig und sollte zuallererst durch totalen Alkoholverzicht behandelt werden.
Gerade in Eheproblemen werden diese unterschiedliche Ebenen gerne vermischt- wie so vor kurzem bei der Leiterin einer Kommunikantengruppe,die bei lauten und starken Ehedifferenzen und drohender Scheidung vor ihren 2 Kindern ausrief:"Gott kann nicht wollen daß ich mit diesem Mann noch weiterlebe!"
Naja... | 2
| | | Hadrianus Antonius 12. März 2014 | | | @Kant "Besondere Stärkung" Warum nun gerade Sünder die Hl. Kommunion als Stärkung brauchen?
Sind es nicht vielmehr die viele Gläubigen, die psychisch und körperlich und häufig schuldlos schwer leiden, die Christenverfolgungen mit Folterungen und/oder Tod ausgesetzt sind, Kinder und Jugendlichen mit schwerer oder schwerster Krankheit, sterbend,ihre Eltern und Geschwister, die hier durch den Leib des Herrn gestärkt werden in menschlich kaum zu ertragenden Umständen, wo der Schrei "Eli,Eli, Lama sabakhtani" im Raum steht und durch den Empfang der Hl. Kommunion, durch den Herrn selbst beantwortet wird.
Nicht umsonst heißt die Hl. Kommunion bei den Sterbenden das "Viaticum", die Wegzehrung, auf dem Weg zum Richterstuhl Gottes.
Wenn dann "Unzumutbarkeiten", "Unschuld" usw. ins Spiel gebracht werden, heißt es doch nichts anders als "Herr, laß mich ein guter Mensch sein,aber bitte, nicht sofort"(nach Mark Twain).
Das ist religiöses Hansaplast. | 2
| | | Hadrianus Antonius 12. März 2014 | | | @Kant "Besondere Stärkung" I Geehrter @Kant,
Warum "...Sünder, (Geschiedenen)die das Glück einer neuen Verbindung gefunden haben, ...umsomehr die Stärkung durch den Leib Christi brauchen" ist mir unklar.
Unser Herr Jesus Christus ist in der Eucharistie bei uns anwesend durch Sein Wort, leiblich durch die Wandlung des Brotes und des Weines, symbolisiert durch den Priester, und in jedem von uns durch das Wirken Seines Heiligen Geistes.
Für die Versöhnung mit Gott gibt es das Sakrament der Beichte, mit Reue und Buße , ganz voran der Wiedergutmachung. Das Erschleichen der Kommunion hebt die Sünde nicht auf, verstärkt auch die Reue nicht und wird in den laufenden Diskussionen auch nicht geachtet, die getrennte Ehepartner wiederzusammenzufügen. Die "Stärkung" scheint also nur das Ego des Sünders zu betreffen bzw. das religiöse Bejahen der neuen sündigen Beziehung.
Das ist psychologisch aus der Sicht des Sünders verständlich, ändert jedoch an der Sündhaftigkeit nichts. | 3
| | | Kathole 12. März 2014 | | | @140968 Auch ich sehe die besondere Aktualität dieser Bibelstelle, insbesondere in der Zusammenschau mit der entsprechenden Stelle des KKK, der ja unter Johannes Paul II. und der redaktionellen Gesamtverantwortung von Joseph Kardinal Ratzinger erstellt und herausgegeben wurde: KKK 675-677. Schon beim ersten päpstlichen Kasper-Lob in seiner ersten Angelus-Ansprache hat mich eine schlimme Vorahnung beschlichen. Wenn ich heute die KKK-Stelle "Ein religiöser Lügenwahn bringt den Menschen um den Preis ihres Abfalls von der Wahrheit eine Scheinlösung ihrer Probleme" lese, so kann ich gar nicht anders, als an die falsche Barmherzigkeit auf Kosten von Wahrheit und Gerechtigkeit zu denken, welche die Seele der ganzen Kasper-Aufführung im Vatikan war.
Das Loslassen der Wahrheit, geschickt verpackt unter dem ebenso irreführenden wie wohlklingenden Tarnnamen der "Barmherzigkeit", verspricht doch tatsächlich die mühelose Rückgewinnung der entchristlichten Taufschein-Christenheit, ganz ohne Bekehrung. www.kathnews.de/die-letzte-pruefung-der-kirche | 6
| | | Kathole 12. März 2014 | | | @Kant: Durch Kaspers Projekt würde Ehebruch zur einzigen ohne Reue und Umkehr vergebbaren Sünde! Deshalb hat Kasper in seiner "Frage" den Empfang des Beichtsakramentes ja auch gleich mitgefordert, obwohl ihm als ehemaliger Rottenburg-Stuttgarter Bischof klar sein mußte, daß seine Klientel i.d.R. an der Beichte gar kein Interesse hat, da hier normalerweise jedes Sündenbewußtsein hinsichtlich der neuen Verbindung fehlt. Und auch Kasper selbst vermeidet es, die neue Verbindung neben der fortbestehenden sakramentalen Ehe (ohne Verpflichtung zur "Josephsehe") klar als in sich schwer sündhaft zu bezeichnen, wenn sie denn nur staatlich abgesegnet ist.
Würden Kaspers Vorstellungen, die ja bereits von einem Heiligen Papst und einem angehenden Kirchenlehrer-Papst zurückgewiesen wurden, umgesetzt, so würde der Ehebruch zur einzigen Sünde werden, die auch ohne Reue und Umkehr vergeben werden könnte, wie zurecht Juan Pérez-Soba anmerkte, der seinen Doktor in Theologie der Ehe und Familie am Päpstl. Institut Johannes Paul II. für Ehe- und Familienstudien erhalten hat. infocatolica.com/?t=opinion&cod=20211 | 4
| | | Kathole 12. März 2014 | | | @Kant: Die Frage der Kommunionspendung ist vom Tridentinum bereits abschließend beantwortet Sie schrieben: "Der Text erklärt aber nicht, warum man geraden denen die Kommunion, verweigert, die in schwierigen Situationen sind".
Es geht hier um die öffentlich manifest in schwerer Sünde Lebenden. Dazu lehrt das Tridentinum:
"Wenn jemand sagt, (oben, Kap 7) der Glaube allein sei eine hinreichende Vorbereitung zum Genusse des heiligsten Altarsakraments, der sei im Bann. Und damit ein so großes Sakrament nicht unwürdig und somit zum Tode und zur Verdammnis genossen werde; so verordnet und erklärt dieser heilige Kirchenrat, dass diejenigen, welche im Gewissen mit einer Todsünde beschwert sind, (ebendaselbst) so sehe sie sich auch für reuig halten mögen, wenn ein Beichtvater zu haben ist, notwendig zuerst eine sakramentale Beicht ablegen müssen. Wenn aber jemand sich vermessen sollte, das Gegenteil zu lehren, zu predigen oder hartnäckig zu behaupten oder auch in öffentlicher Unterredung zu verteidigen, der sei dadurch selbst exkommuniziert." (Sacrosancta oecumenica, 11. Kanon) www.kathpedia.com/index.php?title=Sacrosancta_oecumenica_(3)_(Wortlaut)#7._Kanon | 3
| | | 12. März 2014 | | | Es gibt möglicherweise 2 Päpste Es ist durch das Referat von Herrn Kardinal Kasper, das in hohen Tönen von Papst Franziskus gelobt wurde, offenkundig, daß es das Bestreben gibt, die Sakramente soz. aufzuweichen.
Ich frage mich in dem Zusammnehang auch, was Kardinal Kasper zu dem verlassenen und gegen seinen Willen staatlich geschiedenen Ehegatten sagt, der weiterhin im Namen Gottes und mit Gottes Willen an der sakramentalen Ehe festhält.
Außerdem stellt sich die Frage nach der Gültigkeit der weltlichen Scheidung und ob die Kirche so was anerkennen kann- mitnichten!
Es stellt sich grundlegend aber die Frage nach Kardinal Kaspers Verständnis des von Gott eingesetzten Sakramenets der Ehe und der hl. Eucharistie. | 4
| | | 12. März 2014 | | | Ist man bei Gott, wenn man "zivil wiederverheiratet" ist? NEIN In diesem Falle ist man sehr, sehr weit weg. Wer anderes behauptet hat nie verstanden was das Ehesakrament ist, was FÜR IMMER bedeutet und dass uns nur die klare Liebe wirklich zu Gott bringt. Vom Herzen her kann man nie "zivil wiederverheiratet" sein. Ein für immer gibts eben nur einmal, dass liegt in der Natur der Sache. Und nur mit einem für immer ist diese tiefe Liebe verbunden. Und nur mit dieser Tiefen Liebe sind wir bei Gott. Alles andere ist ein etwas sich vormachen nach Erbsenzähler-Mentalität. | 4
| | | 11. März 2014 | | | @kant Lieber @kant, in der Originalfassung war hinter meinem Schlusssatz ein Smiley gewesen. Der wurde jedoch (weil über 1000 Zeichen) abgeschnitten. Bei Ihrem hier zelebrierten exegetischen Sachverstand wundert es mich ein wenig, dass Sie den Smiley nicht auch so bemerkt haben wollen. Insgesamt beschleicht mich das Gefühl, dass Sie hier mehr aus Spaß an der Diskussion schreiben – das eigentliche Problem zu verstehen, würde ich Ihnen eigentlich zutrauen ;o)
Nichts für Ungut! ;o) | 1
| | | 11. März 2014 | | | Kardinal Kasper in einem Interview mit Radio Vatikan: "Es gibt in der Tradition verschiedene Positionen, etwa bezüglich der wiederverheirateten Geschiedenen. Der Papst ist entschieden der Meinung, dass man darüber sprechen muss. Diejenigen, die das jetzt blockieren wollen, und die gibt es, die wollen im Grunde das, was der Papst will, sabotieren.
Darüber muss gesprochen werden. Meine ganz schlichte Frage ist, ob jemand, der einen Fehler gemacht hat, der aber bereut und alles tut, was in seiner Situation konkret möglich ist, ob man den nicht absolvieren [die Lossprechung in der Beichte, Anm.d.Red.] kann und ob bei dem nicht Vergebung möglich ist. Ich kann mir keine Situation vorstellen, in der Sünden und Fehler nicht vergeben werden können! Deshalb müssen wir diese Frage neu stellen und neu diskutieren."
Kardinal Kasper versucht hier eindeutig, die katholische Lehre zu relativieren und ignoriert alles, was zum Thema schon gesagt und geschrieben ist. Wer entschieden an der katholischen Lehre festhält, wird als "Saboteur" diffamiert! | 11
| | | Hermelin 11. März 2014 | | | Immer wieder Die Befürworter der Zulassung Verheirateter zur Kommunion geben einfach keine Ruhe. Was sind denn das für Mitchristen, die sich einfach nicht fügen können ? Benedikt XVI sagt das, was er als Kardinal Ratzinger gesagt hat. Die Wahrheit bleibt die Wahrheit. | 11
| | | Quirinusdecem 11. März 2014 | | | Die Hand, die mich füttert.... ....wenn jemand Jesus und seine Worte und Lehre ablehnt und, zumindest partiell damit ausdrückt, das er es besser weiß als er, wie kann er dann den Wunsch haben zutiefst mit IHM vereinigt zu sein? Es ist ja nicht so, dass die Hand, die ich gebissen habe mich füttern soll, sondern die Hand soll mich füttern die ich! fortwährend beiße und auch beißen will | 3
| | | Faustyna-Maria 11. März 2014 | | | WARUM sind alle so scharf auf das Sakrament der Eucharisite, aber vergessen, verdrängen, ignorieren die Existenz des Sakraments der Versöhnung und Buße, nämlich der Beichte?
Damit sagen wir zu Gott: Ich behandle Dich mies, entschuldige mich nie, weil ich es nicht einsehe, dass Deine Lebensregeln mich vor Schaden bewahren und richtig sind, weil ich nicht sehen will, dass meine Taten Dich beleidigen und Deine Liebe zu mir verletzen, ich trete Deine Liebe mit Füßen, hab absolut keine Lust, Wiedergutmachung zu leisten, aber Du sollst mich gefälligst weiter lieb haben und immer zu mir kommen, wenn mir danach ist.
Kling logisch:
Der an Lungenkrebs erkrankte Raucher leugnet seine Erkrankung (ist doch keine schlimme Sünde), will das Rauchen partout nicht aufgeben (Verharren in der Sünde), will sich nicht behandeln lassen, weil er ja nicht krank ist (keine Beichte, weil nix schlimmes getan), erwartet stattdessen, kerngesund zu sein und ein langes Leben zu haben. Die Ärzte sollen aufhören, ihn zu diskriminieren. Er will nicht kürzer treten.
logisch? | 10
| | | Faustyna-Maria 11. März 2014 | | | @Kant 3. Siehe punkt zwei. Ja, wir sind alle mehr oder weniger Sünder. Bzw. wir sind alle weniger oder mehr auf dem Weg geheiligt und Heilige zu sein. Letzten Endes ist es Gott der uns entgegenkommt, wo wir trotz aller Mühe scheitern. Wer gegen z. B. eine aufkeimende Anziehungskraft gegenüber einem Geschiednen entschieden ankämpft und Gott um Hilfe bittet, der wird auch von Gott die Kraft bekommen, zu widerstehen. Unwürdiger Kommunionempfang meint: in einem Zustand der Abkehr von Gott, der schweren Sünde. Entweder ich "kann" nicht anders, und lasse mich auf ein Konkubinat ein (Gott lass ich dann stehen) - oder ich "kann" nicht anders, und verzichte trotz Sehnsucht und Begierde auf die Nähe zu diesem einen Menschen, weil mir eben meine Beziehung zu Gott wichtiger ist. Wen lasse ich fallen, wem wende ich mich zu?
4. Der Kommunionempfang nimmt keine Sünden weg! - Kleine Sünden kann Jesus in unserem Herzen ertragen. - Christus heilt die Sünden, kleine wie große, im SAKRAMENT DER BUßE! | 6
| | | 10. März 2014 | | | In 1 Kor 11,27 geht es nicht um Sünde im allgemeinen! @TOKOBI: Sie schreiben: „Die Eucharistie ist das Sakrament zur Stärkung der Kämpfenden. Das Sakrament für die Verwundeten ist die Buße!“ Für diese Vorstellung berufen Sie sich auf die berühmte Korinther-Stelle „Wer also unwürdig ...“ Damit überinterpretieren Sie aber diese Stelle:
Der Kontext ist nicht die Sünde an sich, sondern eine bestimmte unwürdige Art zu feiern: „... denn jeder verzehrt sogleich seine eigenen Speisen, und dann hungert der eine, während der andere schon betrunken ist.“ (1 Kor 11,21). Das ist unwürdig, weil man so nicht „bedenkt, daß es der Leib des Herrn ist,“ den man empfängt. In diesem Sinne soll man sich vor dem Empfang prüfen, damit man den Leib des Herrn würdig empfängt. Der Fall, daß man ihn nach der Prüfung nicht empfängt, ist gar nicht angedacht. Es geht hier definitiv nicht um Sünden im allgemeinen. | 1
| | | 10. März 2014 | | | Die Wirklichkeit ist komplizierter als unsere „Kasuistik“! @Faustyna-Maria: Sie schreiben: „.. die Zerstörung durch manche Sünden [ist] verheerender und muss geheilt werden, in der Beichte.“ Papst Franziskus bringt ja das berührende und sicher nicht seltene Beispiel einer Frau mit mehreren kleinen Kindern, die von ihrem Mann verlassen wurde und jetzt vor allem auch für ihre Kinder mit einen anderen Mann zusammenlebt oder sogar verheiratet ist. Darf ein Priester ihr nicht die Absolution geben, wenn sie verzweifelt in den Beichstuhl kommt? Darf sie am Sonntag nicht zur Kommunion gehen, was sie sich so sehr wünscht, um von Christus Kraft für ihr schweres Leben zu bekommen? Die Wirklichkeit ist komplizierter als unsere „Kasuistik“ – das will uns Papst Franziskus, glaube ich, sagen. | 0
| | | 10. März 2014 | | | Lieber @kant, der hl. Paulus sagt doch überdeutlich: „Wer also unwürdig von dem Brot isst und aus dem Kelch des Herrn trinkt, […] der zieht sich das Gericht zu“ (vgl. 1 Kor 11,27ff).
Es darf also niemand, der nicht im Zustand der Gnade ist, zur Kommunion gehen!
Nur kann man den Gnadenstand niemandem ansehen. Jeder muss sich selbst im forum internum prüfen. Wenn „alle unterschiedslos …“, kann man vermuten, dass mit den Gewissen einiges nicht stimmt; zumal die Beichtstühle reihenweise leer stehen. Wirklich wissen kann das nur Gott. Anders ist es mit denen, die einen öffentlichkeitswirksamen u. bleibenden Akt des Ungehorsams gegen göttl. Gebot gesetzt haben. Das betrifft neben den wiederverh. Geschiedenen u. a. auch Abgeordnete, die in öffentlicher Weise für Abtreibung gestimmt haben. Deshalb muss ihnen, zu ihrem Schutz, die Kommunion verweigert werden.
Die Eucharistie ist das Sakrament zur Stärkung der Kämpfenden. Das Sakrament für die Verwundeten ist die Buße! Der Bettlägerige bekommt auch Medizin u. nicht die Kost der kämpfenden Truppe. | 6
| | | 10. März 2014 | | | Das ist weder tief noch klar – das reicht nicht! @Gefundener: Sie schreiben: es „... darf nicht übersehen werden, wie verhängnisvoll der unwürdige Empfang und das Verharren im sündhaften Zustand ist.“ Das ist weder tief noch klar.
1. Wenn ihr Zustand sündhaft und damit verhängnisvoll ist, warum verlangt man von wiederverheiratet Geschiedenen nicht klar und deutlich, ihn zu ändern, statt ihnen zu z.B. zu sagen: gar nicht so schlimm, ihr könnt ja weiter geistliche Kommunion machen?
2. Warum ist ein Kommunionempfang im sündigen Zustand verhängnisvoll? Ich vermute, er ist im Gegenteil eine Kraftquelle, seine Sünde aufzugeben, oder wenn das zwar gewünscht, aber wegen äußerer Umstände nicht zumutbar ist (wie bei vielen wiederveiratet Geschiedenen), zumindest die negative Wirkung der Sünde zu neutralisieren.
3. Ist nicht ein Kommunionempfang immer unwürdig? „Oh Herr, ich bin nicht würdig ...“
4. Wenn der Kommunionempfang leichte Sünden wegnehmen kann, warum nicht auch schwere? | 1
| | | Gefundener 10. März 2014 | | | @Kant So sehr es stimmt, dass der Eucharistische Herr Stärkung für den Schwachen ist, darf doch nicht übersehen werden, wie verhängnisvoll der unwürdige Empfang und das Verharren im sündhaften Zustand ist.
Gottes helfende Liebe ist und gerade im Zustand der Versuchung nahe, um uns durch SEIN Erlösungsopfer vor der Sünde zu bewahren. Das sicher erhörte Gebet ist jenes, wenn wir vertrauensvoll darum bitten, nicht sündigen zu müssen: http://www.auf-christus-schauen.at/meinung/3851
Ein derartiges Erlebnis genügt, um die Augen geöffnet zu bekommen ... | 8
| | | 10. März 2014 | | | Klarheit oder Tiefe? Und: Warum dürfen WGs nicht, was alle dürfen? Wie klar und unprätentiös doch noch vor wenigen Jahren lehramtliche Texte sein konnten! Schade jetzt wird zwar vieles für seine Tiefe gerühmt (vgl. die profunde Theologie des Kard. Kasper), aber leider fehlt es vielen Texten an Klarheit. Es ist wahr: weder Tiefe noch Klarheit ist ein Kriterium für Wahrheit, aber der Teufel und seine Lügen werden eher tief als klar sein, denn je klarer, desto leichter kann man sie aufdecken. Deshalb sollten wir uns weniger um Tiefe und mehr um Klarheit bemühen.
Der Text erklärt aber nicht, warum man geraden denen die Kommunion, verweigert, die in schwierigen Situationen sind, z.B. die Schwachen, die Sünder und z.B. die, die von ihren Ehepartnern verlassen das Glück einer neuen Verbindung gefunden haben, und deshalb umso mehr die Stärkung durch den Leib Christi brauchen. Ich denke, hier ist das eigentliche Problem: wenn doch alle unterschiedslos zur Kommunion „rennen“, warum dürfen es gerade die wiederverh. Gesch., die es doch so nötig brauchen, nicht? | 2
| | | Insa 10. März 2014 | | |
Auch aus diesem Text wird klar: Wenn überhaupt, kann die Barmherzigkeit nur in einer Ausweitung der Annulierungspraxis liegen. Es scheint mir sehr bezeichnend, dass dies von den Befürwortern der Kommunion für wiederverheiratete Geschiedene kaum beachtet wird - zumal das Problem Scheidung bzw. "wiederverheiratet" sich damit ja erübrigen würde! Eigentlich müssten sie sich doch auf diese Lösung stürzen! Ist aber merkwürdigerweise nicht der Fall.
Wäre es nicht ein gangbarer Weg, die Ehevorbereitungspraxis der vergangenen Jahrzehnte als katastrophal gescheitert zu betrachten und damit mehr Annulierungen zu ermöglichen? Und im Gegenzug dafür zu sorgen, dass ab sofort wieder richtig und gründlich auf die Ehe vorbereitet wird - selbst wenn das heißt, einigen Paaren die kirchliche Eheschließung zu verweigern, wenn diese die Vorbereitung nicht ernstnehmen? Hätte zudem den schönen Nebeneffekt, dass eine kirchliche Hochzeit (wieder) etwas ganz Besonderes würde, für das man sich anstrengen muss. | 10
| | | Kathole 10. März 2014 | | | @TOKOBI: Exakt! Festhalten an "Volkskirche"-Illusion vs. "kleine Herde" durch Anpassung an Zeitgeist Sie legen den Finger exakt in die Wunde! Benedikt XVI. erklärt und beantwortete alle von Kasper (wieder einmal) "neu" aufgeworfenen Fragen bereits vor 15 Jahren in aller gebotenen Klarheit und Verständlichkeit, sodaß es für jeden theologisch irgendwie gebildeten Katholiken eigentlich problemlos nachvollziehbar sein sollte.
Warum also das Aufbegehren des "profunden Theologen" dagegen? Warum die plötzliche Unterstützung seiner nur mühsam als Fragen getarnter Forderungen auch durch Kirchenmänner, die sich unter Johannes Paul II. und Benedikt XVI. noch brav bedeckt hielten?
Die Antwort liegt m.E. wohl im Widerwillen eines bedeutenden Teils der katholischen Hierarchie, dem herrschenden Zeitgeist andauernd mühsamen Widerstand entgegenzubringen und dafür ständig nur öffentliche Verachtung, Verhöhnung, Anfeindungen, Schmutzkampagnen und Drohungen zu ernten. Viel angenehmer ist es doch, von Staat und Medien als angepasster kirchlicher Würdenträger geachtet, geehrt und hofiert zu werden! | 16
| | | wandersmann 10. März 2014 | | | Tod der Liebe? "Auf dieser Linie weiterdenkend, stellen einzelne Forscher die Frage, ob man nicht auch vom Tod der Ehe sprechen könne, wenn das personale Band der Liebe zwischen den Ehegatten nicht mehr existiere."
Ja, man kann vom Tod einer Ehe sprechen. Aber: Wenn die Liebe zwischen den Ehepartnern tot ist, dann ist auch die Liebe der Ehepartner zu Gott tot. Es gibt keine kaputte Ehe in welcher die Beziehung der Ehepartner zu Gott aber gleichwohl in Ordnung ist. Die Ehe ist deshalb kaputt, weil die Beziehung zu Gott kaputt ist. Wird diese Beziehung in Ordnung gebracht, dann blüht auch wieder die Ehe auf. Deshalb können auch unverheiratete Priester Eheberatung geben. Ist nur bei einem Partner die Gottesbeziehung nicht in Ordnung, so wird der andere warten können. Ist die Gottesbeziehung bei beiden zerstört, so hilft ihnen eine neue "Ehe" für ihre Gottesbeziehung gar nichts. Sie können ja auch gar nicht heiraten, denn wie wollen sie etwas vor Gott versprechen, wenn sie keine Beziehung zu ihm haben? | 6
| | | Quirinusdecem 10. März 2014 | | | keine Kompromisse..... ....Papst Franziskus warnt vor Kompromissen mit der Sünde.....
Hier ist diese Abhandlung nochmal kurz und für jeden verständlich in einem Satz zusammengefasst | 14
| | | 10. März 2014 | | |
So klar und deutlich kann man sich ausdrücken!
Wenn ich das verstehe, warum Kardinal Kasper nicht? | 16
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