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Die Crux der Enthaltsamkeit16. März 2014 in Kommentar, 34 Lesermeinungen Druckansicht | Artikel versenden | Tippfehler melden
Ein moraltheologischer Einspruch zum Vorschlag Walter Kardinal Kaspers. Ein Gastkommentar von Josef Spindelböck.
Rom (kath.net) Der emeritierte deutsche Kurienkardinal Walter Kasper hat vor dem außerordentlichen Konsistorium der Kardinäle in Rom (vom 20. und 21. Februar 2014) auf Wunsch von Papst Franziskus einen Vortrag mit anschließender Diskussion zum Thema Das Evangelium von der Familie gehalten. (Der Vortrag ist inzwischen erweitert um ein Vorwort und ein Nachwort sowie versehen mit zwei Exkursen in Buchform erschienen: Walter Kardinal Kasper, Das Evangelium von der Familie. Die Rede vor dem Konsistorium, Freiburg 2014; auch als ebook erhältlich.) Der Kardinal ging inhaltlich ein auf 1. Die Familie in der Schöpfungsordnung (17-29), 2. Strukturen der Sünde im Leben der Familie (30-34), 3. Die Familie in der christlichen Erlösungsordnung (35-44), 4. Die Familie als Hauskirche (45-53) und äußerte sich abschließend 5. Zum Problem der wiederverheiratet Geschiedenen (54-67). In den ersten vier Teilen des Vortrags bzw. Buches wird auf biblischer Grundlage und in Bezug zu Tradition und Lehramt der Kirche auf die Bedeutung der christlichen Familie hingewiesen, welche aus der mit Kindern gesegneten sakramentalen Ehe hervorgeht. Die darin enthaltenen grundsätzlichen Ausführungen sind sehr wertvoll, da sie eine theologische Synthese all dessen sind, was die kirchliche Wertschätzung der Familie und ihre Würdigung auch unter den gegenwärtigen Herausforderungen ausmacht. Kontrovers diskutiert wird vor allem der fünfte Teil der Ausführungen Kardinal Kaspers, wo es um einen evangeliumsgemäßen Umgang mit jenen Ehepaaren geht, welche sich nach einer zivilen Scheidung von jenem Partner, mit welchem sie weiterhin durch eine gültige sakramentale Ehe verbunden bleiben, dennoch nochmals mit einem neuen Partner nach staatlichem Recht verheiratet haben. Deren Situation wurde von Johannes Paul II. im Apostolischen Schreiben Familiaris consortio angesprochen. Unter anderem heißt es dort: Die Kirche bekräftigt jedoch ihre auf die Heilige Schrift gestützte Praxis, wiederverheiratete Geschiedene nicht zum eucharistischen Mahl zuzulassen. Sie können nicht zugelassen werden; denn ihr Lebensstand und ihre Lebensverhältnisse stehen in objektivem Widerspruch zu jenem Bund der Liebe zwischen Christus und der Kirche, den die Eucharistie sichtbar und gegenwärtig macht. Darüber hinaus gibt es noch einen besonderen Grund pastoraler Natur: Ließe man solche Menschen zur Eucharistie zu, bewirkte dies bei den Gläubigen hinsichtlich der Lehre der Kirche über die Unauflöslichkeit der Ehe Irrtum und Verwirrung. Die Wiederversöhnung im Sakrament der Buße, das den Weg zum Sakrament der Eucharistie öffnet, kann nur denen gewährt werden, welche die Verletzung des Zeichens des Bundes mit Christus und der Treue zu ihm bereut und die aufrichtige Bereitschaft zu einem Leben haben, das nicht mehr im Widerspruch zur Unauflöslichkeit der Ehe steht. Das heißt konkret, dass, wenn die beiden Partner aus ernsthaften Gründen zum Beispiel wegen der Erziehung der Kinder der Verpflichtung zur Trennung nicht nachkommen können, sie sich verpflichten, völlig enthaltsam zu leben, das heißt, sich der Akte zu enthalten, welche Eheleuten vorbehalten sind (Johannes Paul II., Apostolisches Schreiben Familiaris consortio über die Aufgaben der christlichen Familie in der Welt von heute vom 22. November 1981, Nr. 84).
Kardinal Kasper vertritt demgegenüber, als Frage formuliert: Aber wenn ein geschiedener Wiederverheirateter bereut, dass er in der ersten Ehe versagt hat, wenn die Verbindlichkeiten aus der ersten Ehe geklärt sind und ein Zurück definitiv ausgeschlossen ist, wenn er die in der zweiten zivilen Ehe eingegangenen Verbindlichkeiten nicht ohne neue Schuld lösen kann, wenn er sich aber nach besten Kräften darum müht, die zweite zivile Ehe aus dem Glauben zu leben und seine Kinder im Glauben zu erziehen, wenn er Verlangen nach den Sakramenten als Quelle der Kraft in seiner Situation hat müssen oder können wir ihm dann nach einer Zeit der Neuorientierung das Sakrament der Buße und die Kommunion verweigern? (S. 66) Die nachfolgende Analyse und Kritik dieses Vorschlags möchte sich auf jenen Aspekt beziehen, der aus der Sicht des Moraltheologen der entscheidende ist und auf den Johannes Paul II. in Familiaris consortio ausdrücklich hingewiesen hat: nämlich auf die Möglichkeit der in ziviler Ehe verbundenen Partner, sich jener Akte zu enthalten, wie sie rechtmäßig verbundenen Ehegatten vorbehalten sind. Der Sinn eines solchen Entschlusses zur Enthaltsamkeit im Sinne einer freiwilligen Selbstverpflichtung zielt darauf ab, die nötige Disposition für einen gültigen und fruchtbringenden Empfang der Sakramente der Buße und der Eucharistie zu schaffen. (Zur Würde und Berufung der christlichen Ehe und Familie generell und im Hinblick auf spezielle Probleme vgl. Josef Spindelböck, Aktuelle Herausforderungen für Ehe und Familie. Moraltheologische Anmerkungen, in: Forum Katholische Theologie 26 (2010) 179-190, online ) Gemäß christlichem Eheverständnis ist die sexuelle Ganzhingabe von Mann und Frau nur auf der Basis des ehelichen Ja-Wortes gerechtfertigt. (Vgl. die Erklärung der Kongregation für die Glaubenslehre zu einigen Fragen der Sexualethik Persona humana vom 29. Dezember 1975, Nr. 5 und 7) Die Sprache des Leibes und insbesondere der Sexualität drückt dann genau das aus, was sich die beiden Partner im Herzen und durch die Erklärung des ehelichen Konsenses für immer versprochen haben: einander treu zu sein in guten und in bösen Tagen und einander in Offenheit für Kinder zu lieben, zu achten und zu ehren, bis der Tod sie voneinander scheidet. Objektiv leben Geschiedene, die sich zivil wiederverheiratet haben und für sich das Recht des sexuellen Zusammenseins beanspruchen, im Zustand des fortgesetzten Ehebruches. (Vgl. Katechismus der Katholischen Kirche Nr. 2384: Der Ehepartner, der sich wieder verheiratet hat, befindet sich dann in einem dauernden, öffentlichen Ehebruch.) Diese Situation dauert an, solange das erste gültige Eheband besteht und sie mit dem neuen Partner eheähnlich, d.h. ohne Verzicht auf die sexuelle Gemeinschaft, wie sie rechtmäßigen Gatten eigen ist, zusammenleben. Die Alternative ist sofern eine Trennung vom neuen, unrechtmäßigen Partner nicht möglich ist oder angeraten erscheint (z.B. wegen der Kinder oder auch wegen einer inzwischen gewachsenen Liebe und Freundschaft) dass sie sich entschließen, fortan wie Bruder und Schwester, d.h. also sexuell enthaltsam zu leben. Dann setzen sie keineswegs ein ehebrecherisches Verhältnis fort, sondern haben ihre Beziehung in exakt jenem wesentlichen Punkt geordnet, auf den es hier ankommt. Interessanterweise wird eben diese Möglichkeit einer freiwillig zu übernehmenden Verpflichtung der wiederverheiratet Geschiedenen zur Enthaltsamkeit im Vortrag bzw. Buch von Kardinal Kasper überhaupt nicht erwähnt. Jedoch kann man natürlich voraussetzen, dass er mit seinem Vorschlag des Kommunionempfanges für solche Personen, falls sie sich ernsthaft auf einen Weg der Buße begeben wollen, eben diesen Aspekt nicht (!) zwingend miteinschließen will. Würde er das nämlich tun, dann bräuchte es überhaupt keinen neuen Vorschlag, der zu diskutieren wäre, und es würde genügen, auf der Grundlage von Familiaris consortio und der bisherigen kirchlichen Lehre und Praxis die nötigen Erläuterungen und gegebenenfalls auch Vertiefungen vorzunehmen. Steht hinter dieser Nicht-Erwähnung der Möglichkeit der vollständigen sexuellen Enthaltsamkeit für geschiedene Wiederverheiratete vielleicht die Auffassung, diese wäre der relativ großen Gruppe jener Menschen ohnehin nicht zuzumuten? Gewiss: In der heutigen Gesellschaft und auch im Urteil und Empfinden vieler Christen mag das zutreffen. Sie sehen es ähnlich wie der römische Statthalter Felix als Zumutung an, wenn sie vonseiten der Kirche mit der Rede von Gerechtigkeit und Enthaltsamkeit und dem bevorstehenden Gericht (vgl. Apg 24,25) konfrontiert werden. Allerdings: Kardinal Kasper spricht selber davon, auf der Seite betroffener Paare eine echte Bußgesinnung voraussetzen zu wollen und sieht auf die Zielgruppe bezogen nicht einen breiten Weg der großen Masse, sondern einen schmalen Weg des wohl nur kleineren, an den Sakramenten ehrlich interessierten Teils der wiederverheiratet Geschiedenen. (S. 66) Warum aber sollte man diesen für die kirchliche Lehre offenen Personen die Chance der Auseinandersetzung mit einer gewiss anspruchsvollen, aber dennoch voll und ganz dem Evangelium und damit auch der Barmherzigkeit und Gerechtigkeit Christi entsprechenden Forderung (nämlich der völligen Enthaltsamkeit in ihrem speziellen Stand) von vorneherein ersparen? Mag sein, dass es dann nur wenige sind, welche dies bejahen und für sich selbst als realistischen Weg wählen können und wollen. Bei anderen wird zumindest ein Nachdenkprozess ausgelöst oder dieser noch weiter vertieft, und sie kommen vielleicht später zur nötigen Einsicht und Bereitschaft. Solange die freiwillige Bereitschaft zur sexuellen Enthaltsamkeit noch nicht gegeben ist, fehlt eben ein wesentliches Element der nötigen Disposition zum Sakramentenempfang. Denn selbst das Sakrament der Buße, auf das Kardinal Kasper mit Recht wertschätzend hinweist (Seiten 65-66.82), setzt ja voraus, dass ich mich ernsthaft bemühe, eine Sünde, die objektiv als schwerwiegend anzusehen ist und das trifft für Ehebruch sicher zu , nicht mehr zu begehen. Eine Erfolgsgarantie im Sinne dessen, dass ich weiß, ich werde nicht mehr sündigen, ist jedoch nicht verlangt. So kann es der pastoralen Verantwortung des Priesters im Beichtstuhl entsprechen, im konkreten Fall eine Sünderin / einen Sünder zu absolvieren, wenn der gute Wille da ist, mit dem neuen Partner wie Bruder und Schwester zu leben, ungeachtet der konkret vielleicht großen Schwierigkeiten. Ein guter Beichtvater wird auch dann nicht die Geduld verlieren und die betreffende Person verurteilen, wenn es in diesem Bemühen um ein gottgefälliges Leben mitunter Rückschläge gibt und sich eine Konstanz des sexuell enthaltsamen Lebens nur nach und nach herstellen lässt. Genau hier ist der Raum für die Barmherzigkeit Gottes, die keine Abstriche an der objektiven Norm vornimmt, zugleich aber dem Menschen guten Willens in seiner subjektiven Befindlichkeit gerecht zu werden sucht! Dr. theol. habil. Josef Spindelböck ist ordentlicher Professor für Moraltheologie und Dozent für Ethik an der Philosophisch-Theologischen Hochschule der Diözese St. Pölten. Er unterrichtet als Gastprofessor am International Theological Institute in Trumau und ist Mitglied der Familienkommission der Österreichischen Bischofskonferenz. Als Priester gehört er der Gemeinschaft vom heiligen Josef in Kleinhain an. www.spindelboeck.net
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Lesermeinungen | Kathole 20. März 2014 | | | @nurmut: Sex ist nicht alleiniger Bestandteil der Ehe, aber einziger der Ehe absolut vorbehaltener Natürlich besteht die Ehe nicht nur aus ausgelebter Sexualität, doch ist diese das einzige absolut spezifische Merkmal der Ehe. So steht dazu schon in der Genesis als Kennzeichen der Ehe ganz unverblümt, daß beide "ein Fleisch werden".
Deshalb ist auch, wie @Josephus Ihnen schon schrieb, die absolut minimale Anforderung der Kirche, um den evidenten Zustand des dauerhaften Ehebruchs bei den zivil wiederverheirateten Geschiedenen aufzuheben, das Versprechen zum Führen einer "Josephsehe", also der erklärte dauerhafte Verzicht auf jene Akte miteinander, die allein Eheleuten vorbehalten sind. | 3
| | | Josephus 19. März 2014 | | | Enthaltsamkeit als Minimum für Kommunionempfang Die von Johannes Paul II. in Familiaris consortio und auch in anderen kirchlichen Lehrdokumenten aufgezeigte Möglichkeit der sexuellen Enthaltsamkeit für zivil Wiederverheiratete stellt genau genommen das Minimum dessen dar, was nötig ist, um der neuen Beziehung die negative Qualität des fortgesetzten Ehebruches zu nehmen. Insofern ist dann die Möglichkeit zum Kommunionempfang gegeben! | 3
| | | 19. März 2014 | | | Reduktion auf Sexualität? Die meisten Diskussionen zum ggst. Thema kreisen um die Sexualität.
Dabei ist wird hier die Tragweite des Themas völlig unberechtigt reduziert.
Bei einer Ehe geht es um weit mehr als um die "eheliche Begegnung" (ich mag das Wort "Sex" nicht). Eine Ehe nach christlichem Verständnis bedeutet Heimat, Geborgenheit, Angenommen sein, Vertraut sein, Hilfe und Stütze haben (und auch geben) - letztendlich glücklich sein auf Erden. Die Ehe ist ein Abbild der Dreifaltigkeit und ermöglicht es, an den liebenden Gott im Himmel zu glauben.
Enthaltsamkeit ist in einer guten Ehe eine Selbstverständlichkeit, oft über sehr lange Zeiträume hinweg!!
Um das genannte (Ehe)Glück geht es in Wahrheit. Man heiratet nicht, um Triebe auszuleben (das geht auch ohne Ehe!), sondern um obig genanntes Glück zu finden.
Unter diesem Gesichtspunkt sollte die Ehe betrachtet werden, auch die Josefsehe, wo alle genannten Glücksfaktoren zutreffen können. Ist das nicht auch Ehebruch? | 1
| | | Konrad Georg 17. März 2014 | | | Es läßt sich nicht vermeiden Um die Gläubigen nicht zu verwirren, muß das öffentliche Versprechen der Josefsehe den Kommunionempfang rechtfertigen. Das ist nur die logische Folge von öffentlichem Treueversprechen (Ehe) und öffentlichem Treuebruch (Scheidung). | 3
| | | Willigis 17. März 2014 | | | @ Dagmar-Elisabeth Das Thema ist bereits von Augustinus im 5. Jh. abgearbeitet worden. Die Unauflöslichkeit der Ehe ergibt sich theologisch aus ihrer Analogie zum Verhältnis Christi mit seiner Kirche. Wie Christus auf immer mit der Kirche verbunden ist, so sollen auch man und Frau für immer verbunden sein.
Diese Analogie ist auf die alttestamentlichen Patriarchen logischerweise nicht anwendbar. | 3
| | | Dagmar-Elisabeth 17. März 2014 | | | Ich frag hier mal ganz zaghaft an, weshalb dann die Vielweiberei im AT z.B. Jacob nicht kritisiert wird, sondern auch solche Bibeltexte aus dem AT zur Hl. Messe gehören. | 1
| | | Willigis 17. März 2014 | | | @ FidesMariae Sie übersehen, dass die Kirche wesentlich missionarisch ist. Es geht also nicht bloß darum, dass ihr die folgen, die das sowieso schon tun, sondern das auch die anderen überzeugt werden. Katholizismus ist kein System von Verboten, sondern eine positive Option für das Leben (Benedikt XVI.). Das müssen die anderen aber auch erkennen können, dementsprechend muss Kirche sich um Vermittlung Gedanken machen. Das war schon bei Paulus so, vgl 1 Kor 9,20 | 2
| | | gebsy 17. März 2014 | | | Wie formuliert Paulus, wenn er von der "festen Nahrung" schreibt, die erst nach der Muttermilch gereicht werden kann?
Ein Mensch, der die treue Liebe Gottes in seinem Leben noch nicht bewußt erfahren hat, ist mit diesen Ausführungen hoffnungslos überfordert ...
Welches Gebet wird sicher und rasch erhört?
Das vertrauensvolle Bitten um Gottes Hilfe in der Versuchung; da steht der Schutzengel schon bereit;-))) | 0
| | | 17. März 2014 | | | Na und? @Willingis: Wenn man der Kirche vorwirft, es ginge ihr darum, die Sexualität der Gläubigen zu kontrollieren - na und?
Die Gläubigen wissen, worum es der Kirche in Wirklichkeit geht: Uns zu HELFEN, die Sexualität richtig zu leben, gemäß dem Hirtenamt der Kirche. Ob man das als Kontrolle bezeichnet, steht und fällt mit der Sicht, die man von der Kirche hat. Und das ist ein ganz anderes Problem. | 6
| | | 17. März 2014 | | | Ganz recht Hut ab vor Prof. Spindelböcks Kommentar.
Klarheit und Logik. Das zu lesen ist wie frische Luft zu atmen. Ich finde, die Ausführungen weisen ganz klar nach, dass Kardinal Kaspars Vorschläge in sich nicht stimmmig sind.
Warum hat Kardinal Kaspar die Enthaltsamkeit nicht erwähnt? Meiner Meinung nach deswegen, weil es ein gesellschaftliches Tabu ist, von Enthaltsamkeit zu reden. Das ist nicht politisch korrekt (traurig, dass sich der Kardinal an solche Gebote hält.) Jedem seine ausgelebte Sexualität, das ist ein Credo unserer Gesellschaft.
Allen Postern, die hier von "unrealistischer" Enthaltsamkeit reden, empfehle ich, den Zeithorizont einzubeziehen. Älteren wiederverheirateten Paaren wäre doch in der Rückschau eine Neubewertung der Sexualität möglich. Jesus sagt, dass er der "Weg" ist. Auf diesem "Weg" können auch wiederverheiratete Paare gehen, wenn man ihnen den Weg nicht von vornherein verstellt, indem man ihnen signalisiert: "Alles in Ordnung, hier habt ihr die Kommunion." | 4
| | | silas 17. März 2014 | | | Blick auf die Sakramente In den Sakramenten macht sich der an sich unsichtbare Gott erfahrbar.
Das gilt besonders anschaulich in jahrzehntelang glücklich gelebten Ehen. Und er bleibt ein Mahnzeichen in offenkundig zerbrochenen Ehen. Die Sakramentalität bleibt bestehen! Gott möchte sich im Bundesschluss der Angetrauten erfahrbar machen. Durch menschliche Verfehlungen funktioniert dies nicht mehr. Darum bleibt die gültig geschlossene Ehe ein Mahnzeichen der göttlichen Treue!
Dürfen die schuldhaft getrennten Ehepartner erst nach dem Tod ihres getrennten Ehepartners den an sich unsichtbaren Gott in den Sakramenten erfahren? Weil dies die göttlichen Treue gebietet?
Ein enges, jedoch richtiges Gottesbild?
Nun, die Kirche tut gut daran dieses Gottesbild zu überprüfen, da es relativ uneinsichtig scheint, dass ein in zweiter ziviler Ehe lebender zwar auf Gottes Barmherzigkeit hoffen darf, ja ihn sogar in der geistigen Kommunion begegnen kann, ihn jedoch die sakramentalen Begegnungen verunmöglicht werden... | 3
| | | Wiederkunft 17. März 2014 | | | Teetasse Gebe ihnen völlig recht. Jede sakramentale geschlossene Ehe kann man nicht, ohne sich gegenüber des Partners oder der Kinder zu versündigen, einfach so aufgeben. Wer noch einmal heiratet begeht Ehebruch, und kann nicht die Eucharistie empfangen. Niemand spricht mehr vom Kreuz tragen. Als wurde das Kreuz in der Ehe abgeschafft sein. Wie viel Kreuz gibt es in den Familien durch Streit , Krankheit , Tod.....? Hält man an einer schwierigen Ehe fest, trägt man das Kreuz Christi. Wird man vom Partner verlassen und erzieht seine Kinder alleine groß, trägt man das Kreuz Christi und darf sich die Kraft dazu aus dem Kommunionsempfang holen. Wie viele selbst gewollte Singles gibt es in unserer Gesellschafft? Es ist eine falsch verstandene Barmherzigkeit, mit der jetzt auch in unserer Kirche argumentiert wird, denn wer wirklich liebt lässt sich nicht scheiden, oder in ganz schwierigen Situationen muss man alleine leben. Die Josefsehe halte ich in der heutigen Zeit nur für wenige realistisch. | 4
| | | Karlmaria 17. März 2014 | | | Maria ist die Überwinderin aller Häresien Maria ist diejenige die wenn Ihr die pflichtgemäße Verehrung entgegengebracht wird von selbst dafür sorgt dass keiner auf die Idee mit der Wiederverheiratung kommt. Eine große Liebe zu Maria hilft zur Sexuellen Reinheit. Das ist ganz klar den die Tugenden der Liebenden springen auf den anderen über. Die Liebe zu Maria muss natürlich gepflegt werden wie jede Liebe. Der tägliche Rosenkranz ist Pflicht. Möglichst in Gemeinschaft mit anderen die Maria auch lieben. Besuch Ihrer Gnadenstätten. Tragen des Scabuliers. Das Goldene Buch des Heiligen Ludwig Maria Grignon von Montfort kann auch helfen. Der Heilige Josef hilft auch. Es sind noch zwei Tage in der Novene zu Seinem Fest am Mittwoch. Zwei Tage Novene ist besser als gar nix. Der ganze Himmel weiß was für schwierige Zeiten das sind. Deshalb wird auf das kleinste Gebet um Sexuelle Reinheit ein ganzer Niagarafall an Gnaden hernieder prasseln! | 6
| | | silas 17. März 2014 | | | Gebote sind für den Menschen da, der Mensch jedoch nicht für die Gebote! Gebote sind Maßstäbe, die das glückliche Zusammenleben von Menschen ermöglichen sollen. Die zehn Gebote sind von Gott gegeben, damit das Menschliche seine Ordnung findet.
Das sechste Gebot lautet, du sollst nicht Ehe brechen.
Nicht vorehelich und außerehelich sexuell aktiv sein zu sollen, ist kein Gut an sich, sondern hilft schwerste Verletzungen zu verhindern. Für die Partner genauso, wie für die so entstandenen Kinder. Sexualität ist kein Gut an sich, sondern tiefste Hingabemöglichkeit von Mann und Frau! Darum ist der Schutz eines Ehebandes so wichtig!
Ortswechsel:
ein Partner bricht aus seiner Ehe aus und zieht zu einem anderen. Er schlägt so tödlich tiefe Wunden bei den so Verlassenen; beim Ehepartner und den Kindern. Unabhängig davon ob er enthaltsam mit dem neuen Partner lebt oder ob er frei sexuelle Phantasien auslebt!
Zeitsprung: Der so Verlassene lernt eine neue Liebe kennen. Darf sie aber nur als Josephsehe leben? Ist das Gottes Wille? Menschlich realistisch? Naiv? | 6
| | | 17. März 2014 | | | Steter Tropfen höhlt den Stein Die Äußerungen von Herrn Prof. Spindelbröck in allen Ehren, aber es wird leider noch komplizierter.
Wie will man "Ausnahmen" rechtfertigen?
Das wird nicht funktionieren, denn es gibt dann "Grenzfälle" und wieder "Grenzfälle" usw.
Wer will und kann dann eine Grenze ziehen?
Es bleibt wie es ist oder wenn nicht werden die Sakramente obsolet- mit der Zeit. | 4
| | | Paddel 17. März 2014 | | | Unauflöslich oder Ungültig Im Zustand des Ehebruchs (Wiederverheiratet Geschieden) ist das Sakrament der Eucharistie keine ! Kraftquelle sondern im Gegenteil schädlich! Es ist gottgefälliger für diese Menschen, wenn sie auf den Kommuniongang verzichten aus Achtung und Ehrfurcht vor dem heiligen Sakrament der Ehe und der Eucharistie. Aus Achtung und Ehrfurcht vor dem Bund Gottes mit der Kirche. Gott wird diese Menschen, die dies beachten nicht allein lassen und ihnen Kraft geben auf der Suche nach der Wahrheit voranzuschreiten.
Es gibt sehr viele ungültig geschlossene Ehen deren Schuld nicht nur die Ehepaare selbst tragen sondern im großen die deutsche Kirche selbst. Diese hat es versäumt bedingt durch die Königsteiner Erklärung, Menschen auf die Ehe vorzubereiten und hat die Lehre der Kirche darüber den Menschen verschwiegen. Einfach Menschen zur Kommunion zuzulassen ist billig und inkonsequent. Das wird die Not nicht lösen sondern vergrößern. Die Erstehen müssen auf die Gültigkeit überprüft werden. | 6
| | | theostudent 17. März 2014 | | |
Wieso werden immer nur die Folgen einer Scheidung oder Neuverheiratung diskutiert? Was sind die Ursachen und wie finden wir Lösungen die Ursachen zu beseitigen? Dort, an der Wurzel des Übels, gilt es zu arbeiten! | 11
| | | 17. März 2014 | | | Josef Spindelböck ist nicht irgendeiner!
Er ist ein führender, wenn nicht der führende Moraltheologe Österreichs, ein ausgesprochen kluger, gewissenhafter umd sehr frommer Mensch. Seine Homepage ist ein Muss.
Und er sucht nach Wegen, die ein Hirt gehen kann. Als Denkansatz für eine klare Position der Kirche. Meine Respekt hat dieses.
Nebensatz: Ein/e Kommunionhelfer/in ist ein/e Austeiler/in. Mehr nicht.
Gut so. | 2
| | | Stefan Fleischer 17. März 2014 | | | Ein Lösungsansatz Man müsste, glaube ich, sich immer den Grundsatz vor Augen halten, den ein Aphoristiker einmal so formuliert hat:
"Ausnahmen können nur dort bewilligt werden, wo das Prinzip anerkannt ist. | 3
| | | Stefan Fleischer 17. März 2014 | | | Das Problem ist doch dass man heute aus lauter Barmherzigkeit die Lehre und die Vorschriften der Kirche nicht mehr zu verkünden wagt. Erst dann aber kann man den Gewissensentscheid ins Spiel bringen. Dann erst können sich die Betroffenen bewusst werden, um was es geht, welche Verantwortung sie vor Gott, der Kirche und ihren Mitmenschen übernehmen. Und dann kann auch der Kommunionspender die Verantwortung diesen Betreffenden überlassen, nachdem er sie unter vier Augen (oder durch den zuständigen Priester) an diese Lehre und diese Vorschriften erinnert hat. | 2
| | | katinka 17. März 2014 | | | Definitiv unmöglich? Kardinal Kasper nennt als eine Bedingung für seine Überlegungen, eine Versöhnung müsse definitiv ausgeschlossen sein.
Wenn nun der verlassene Ehepartner dummerweise zu seinem einstigen Eheversprechen stehen will und für eine Versöhnung offen bleibt, dann würde es ja nur am im Ehebruch lebenden Partner liegen, dass er nicht zurückkommen, sich nicht versöhnen will. Das heißt ieser entscheidet allein, dass eine Versönung nicht möglich ist.
Oder müsste der verlassene Partner jetzt "aus Barmherzigkeit" eine Versöhnung verweigern, damit der andere wiedr getrost in der neuen Verbindung leben und zur Eucharistie gehen kann? | 4
| | | 16. März 2014 | | | Und was ist mit den Kindern? Wie kann man Kindern eine Stiefkonstellation zumuten Keiner, der ein reines Herz haben will und darum geht, wenn wir bei Gott sein wollen, bringt es übers Herz seinen Kindern eine Stiefkind-Konstellation zuzumuten. Wie grausam ist eine solche Stiefkind-Konstellation? Wie kann man innerlich so etwas überhaupt machen? Kinder lieben immer beide Eltern, man bringt sie für immer in eine Zerreissprobe. Und was ist, wenn die zweite Ehe wieder scheitert?
Wer verkraftet zwei Scheidungen, mit Kindern aus beiden Ehen? Das kann man nur mit Oberflächlichkeit ertragen oder Depressionen. Und mit beidem sind wir nicht glücklich und nicht bei Gott.
Jesus sagte zu uns: ganz oder gar nicht. Und er wollte damit unser Glück! Warum sieht keiner das Glück, das darin steckt? Klarheit fühlt sich gut an. Und Klarheit ist nur mit dem Ehesakrament möglich. Jesus hat sich so klar ausgedrückt, warum glaubt man ihm einfach nicht?
Außerdem ist beim Scheitern doch auch Alleinleben das Beste. Ich muss es immer wieder schreiben. Allein leben kann auch schön sein. | 9
| | | 16. März 2014 | | | Mir ist es auch ein Rätsel warum keiner damit argumentiert, was Jesus damit für uns wollte Es wird immer nur um Regel, Gebot gesprochen. Aber keiner argumentiert damit, was Schönes, Gutes und Wahres Jesus mit diesem Gebot gegeben hat. Liebe und ein Bund, der von ihm geschützt ist! Wie schön, wie toll! So klar, so schön, so endgültig, dass wir loslassen können. Wir können durch das Ehesakrament Dinge zusammen bringen, die nur auf diese Art und Weise zusammengebracht werden können: Freiheit, Liebe, Endgültigkeit, Absolutheit und deshalb Loslassen können. Gott wünscht und das und Jesus wünscht uns das auch. Es nicht nur um ein Gebot einhalten. Es geht um etwas ganz kostbares, wunderbares, das nur mit den Ehesakrament möglich ist.
Wer sich wirklich in der Ehe darauf einlässt, dem ist es meiner Meinung nach innerlich gar nicht möglich, "nochmal" zu heiraten. | 9
| | | 16. März 2014 | | | Für immer gibt es nur einmal - das wünscht uns Gott Und nur bei einem Für immer, das wirklich ernst gemeint ist, ist die wahre Liebe möglich. Dieses für immer ist Voraussetzung, dass die Liebe während der Ehe sich gut anfühlt. Und diese tiefe Liebe ist, es was uns Gott wünscht, was so absolut und klar ist, dass sie uns Gott nahe sein lässt.
Mir ist die Diskussion zu legalistisch. Es gibt nicht um Regeln, die keiner versteht, es geht um unser Herz, unser Gefühl.
Mir ist es ein Rätsel, wie jemand, der sich wirklich aufs Ehesakrament einlässt, eine Wiederverheiratung übers Herz bringt. Das ist mir absolut ein Rätsel. Damit sich Liebe wirklich gut anfühlt, muss es für immer sein. Das gibt doch erst wirkliche Freiheit und macht die Gefühle nicht vom Verhalten des anderen, der Umgebung oder sonstigen Einflüssen abhängig. Diese Versprechen muss jeder für sich einhalten. Alles andere führt unweigerlich in einen sich-rückkoppelnden Teufelskreis. Das Ehesakrament ist psychologische Hinlänglichkeit um wahre Liebe erleben zu können. | 6
| | | Willigis 16. März 2014 | | | Empfängerhorizont Der Vorschlag von Dr. Spindelböck mag in theologischer Hinsicht ausgewogen sein, allerdings ist zu erwarten, dass eine breitere Diskussion über eine solche Praxis nur dazu führt, dass man der Kirche vorwirft, es ginge ihr letztlich nur darum, die Sexualität der Gläubigen zu kontrollieren. Denn in diesem Schema hat die Kirche ja nichts mehr gegen eine Trennung, nichts mehr gegen ein neues Zusammenleben inkl. Zivilheirat, sondern nur noch etwas dagegen, dass diese beiden dann auch in ehelicher Gemeinschaft leben. Wie soll das pastoral vermittelbar sein? Dr. Spindelböck weißt ja selbst auf Probleme hin, schon Paulus waren diese ja nicht unbekannt. Das Zusammenleben wie Bruder und Schwester wird letztlich nicht funktionieren, Sexualität macht nunmal einen wesentlichen Faktor in Beziehungen aus, ohne diese handelte es sich lediglich um eine Freundschaft, oder eine WG-Gemeinschaft, in solchen Fällen würden die Betreffenden gar keinen Gedanken an eine Zivilehe verschwenden. | 4
| | | wandersmann 16. März 2014 | | | @Johannes Evangelista Aber in diesem Sinne sind fast alle Katholiken "rheinisch-katholisch". Die Sünden, die in der Beichte gebeichtet werden sind typischerweise immer immer wieder die selben. Es gibt wenig Menschen, die ihre alten Sünden überwinden und dafür neuartige begehen. Ganz entscheidend ist hier der Wille, wie Bruder und Schwester leben zu wollen.
Fast alle Sünden die wir beichten begehen wir wieder. Eine bestimmte Art von Sünde loszuwerden ist m. E. eine jahrelange Angelegenheit. | 3
| | | Grazerin 16. März 2014 | | | Wirklichkeit oder Wunschdenken http://www.kathtube.at/player.php?id=31173 | 2
| | | 16. März 2014 | | | @eggi Er macht sich nicht zum Richter, aber er reicht das Gericht.
"Im Zweifel für den Angeklagen" kann gedeutet werden: "Im Zweifel für die geistige Kommunion"
http://www.kathtube.at/player.php?id=29888 | 2
| | | eggi 16. März 2014 | | | Wie geht dass? Kann mir jemand von euch helfen, woran erkenne ich eine/n Wiederverheiratete/n oder jemanden dem eigentlich die Kommunion zu verweigern wäre? Ich bin Kommunionhelfer, selbst bei Kinder im Alter um die 8 Jahre ist es schon schwer wobei man da ja mal kurz nachfragen kann, aber bei allen andern kommt es wohl auf die Selbstverantwortung des Kommunionempfängers an, ob er würdig ist die Kommunion zu empfangen. Ich denke man verstrickt sich hier in eine Diskussion die im „wahren“ Leben schon ausdiskutiert ist.
Ja, der Priester oder der beauftragte Laie kann die Kommunion verweigern, aber macht der Kommunionspender sich nicht selbst zum Richter, wenn er verweigert. | 4
| | | Johannes Evangelista 16. März 2014 | | | Theorie und Praxis Kirchenrechtlich ist hier alles richtig. Die Praxis könnte sein: (1) Klaus ist geschieden und hat wieder eine zivile Ehe begründet. (2) Am Samstag geht er beichten. (3) Er erwähnt u.a., dass er leider die Ehe gebrochen hat, aber die zivilrechtliche Verbindung als "Zusammenleben wie Schwester und Bruder" erhalten will. (4) Er empfängt die Absolution. (5) Er lebt mindestens bis Sonntag enthaltsam und geht zur Kommunion. (6) Irgendwann klappt das mit der Enthaltsamkeit nicht mehr ganz, und die Sache geht von vorne los.
So kann man Josef Spindelböck verstehen (wenn man will). Solche Lösungen nannte man manchmal "rheinisch-katholisch". | 7
| | | Stefan Fleischer 16. März 2014 | | | Eine zu mindest verwirrliche Aussage ist auch: "Aber wenn ein geschiedener Wiederverheirateter bereut, dass er in der ersten Ehe versagt hat, ..." Die Reue über das Versagen in der ersten Ehe ist die Voraussetzung für die Lossprechung, falls dieses Versagen tatsächlich sündhaft war. Diese Sünde kann vergeben werden, sodass, falls sie als schwere Sünde vom Kommunionempfang ausgeschlossen hat, ein solcher wieder möglich wird.
Für eine wiederverheiratete Person aber braucht es unbedingt auch die Reue über die Sünde der Wiederverheiratung, selbst wenn diese (was rein theoretisch ja auch möglich wäre) nicht zu einem Ehebruch geführt hat, wenn also die zweite zivilrechtliche Ehe als Josephsehe geführt wird und wurde. Eine zivile Wiederverheiratung ist nämlich in der Regel auch ein klares Nein zur Möglichkeit einer Versöhnung. Doch auf diese hin sollten alle Bemühungen gehen, wenn es zu einer Trennung gekommen ist, als Zeichen der Reue besonders dann, wenn eine Ehe geschieden wurde, UM eine andere einzugehen. | 5
| | | Lämmchen 16. März 2014 | | | weiterer Gesichtspunkt und dem Argument, dass man dem Paar nicht zumuten kann, wie Bruder und Schwester zusammen zu leben, sei zu bedenken gegeben, dass dies auch schon mal z. B. aus medizinischen Gründen gar nicht anders geht, das sie aus körperlichen Gründen zur ehelichen Vereinigung gar nicht mehr in der Lage sind. Auch diesen Paaren ist aufgetragen, in guten wie in schlechten Tagen, in Treue zueinander zu leben. | 4
| | | 16. März 2014 | | | Nein, kein gangbarer Weg @Albinol: Absolution ist doch nur möglich bei vollkommener Umkehr. Ein paar Wochen fasten reicht da nicht.
Ich finde, obiger Text sagt nichts Neues. Das wissen wir - Josefsehe oder Verzicht auf die Sakramente. Ich aktzeptiere das, weiß aber auch, dass es sehr schwierige Fälle gibt. | 5
| | | AlbinoL 16. März 2014 | | | guter Text gefaellt mir ich bin kein Theologe aber frage mich ob es denn theoretisch aus pastoraler Sicht als gangbarer Weg moeglich waere den wiederverheirateten in den Fastenzeiten(advent und vor ostern), in denen sie dann zur Busse enthaltsam leben wuerden, die Absolution und in folge dessen die Eucharistie zukommen zu lassen.
Insgesamt bin ich aber der Meinung>
Normalerweise gibt es auch ausserhalb dessen Ausnahmen, da bedarf es wirklich keine Regel aus dem Vatikan.
Die die am lautesten danach schreien praktizieren den Kommunionempfang sowieso mittlerweile fuer jeden egal ob wiederverheiratet geschieden oder nicht.
das macht mich nachdenklich und traurig. | 3
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