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Dauerbrenner Geschieden-Wiederverheiratet: Die Quadratur des Kreises?

16. April 2014 in Kommentar, 73 Lesermeinungen
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„Ich möchte den Versuch unternehmen, aus der Sicht eines einfachen Pfarrers einer Industrie- und Einzelhandelsstadt mit sozialen Brennpunkten einige Gedanken beizusteuern.“ Ein Gastkommentar von Pfr. Stephan Spiegel


Senden (kath.net) Seit Jahren ist dieses Thema ein Dauerbrenner, das uns in der Kirche und uns Priester auf Trab hält. Im Augenblick scheint sich der Dauerbrenner aber zu überhitzen. Auf höchster Ebene der Kirche werden im Gegensatz zu bisher die unterschiedlichsten Signale gesendet und keiner vermag es genau einzuschätzen, was letztendlich dabei herauskommen wird.

Ich möchte nun einmal den Versuch unternehmen, von der untersten Ebene einige Gedanken beizusteuern, und zwar aus der Sicht eines einfachen Pfarrers einer Industrie- und Einzelhandelsstadt mit sozialen Brennpunkten. Zu meiner Pfarrei gehören große Kindertageseinrichtungen, so dass ich auch kirchenarbeitsrechtlich mit diesem Thema konfrontiert bin.

Glaubwürdig?

Es ist immer schmerzlich, wenn es einem an Glaubwürdigkeit mangelt. Nun stehen wir nicht besonders glaubwürdig da, wenn wir einer Mitarbeiterin den Arbeitsvertrag verweigern oder einem Gemeindemitglied den Empfang der Sakramente, wenn die Person geschieden-wiederverheiratet ist, dagegen derjenige keine Probleme bekommt, der einfach so vorehelich oder in neuer Partnerschaft zusammenlebt. Und diese Fälle gibt es zuhauf! Voreheliche Lebensabschnittspartnerschaften bei den Gläubigen unter 35 Jahre sind die Regel und nicht die Ausnahme, und wir stecken meist feige den Kopf in den Sand, weil wir die wenigen jungen Leute, die sich bei uns in den Pfarreien noch blicken lassen, nicht vergraulen wollen.

Barmherzig?

Gleich vorweg: Ich halte gar nichts davon, mit der Barmherzigkeitskarte die Gebote Jesu aushebeln zu wollen. Von den Geschieden-Wiederverheirateten erwarten wir allerdings einen heroischen Tugendgrad, den nur die wenigsten leisten können. Wessen Ehe aus welchen Gründen auch immer zerbrochen ist, hat Schuld und Leid verursacht oder erfahren. Wenn man dann eine neue Partnerschaft findet, zumal wenn man in ihr glücklich ist und auch noch die Verantwortung für Kinder dazu kommt, kann man nicht einfach den Rückwärtsgang einlegen. Der Mörder kann bereuen und nach abgesessener Strafe wieder von vorne anfangen, ebenso der Räuber. Alle bekommen in der Beichte die Absolution und dürfen die Sakramente empfangen, auch wenn eine echte Wiedergutmachung oft gar nicht geleistet werden kann. Einen künftig gelebten heroischen Tugendgrad muss keiner von ihnen nachweisen. Nur der Geschieden-Wiederverheiratete muss dies glaubhaft bekunden, indem er in „Josefsehe“ zu leben bereit ist oder die neue Partnerschaft auflöst. Wer das nicht leisten kann, bei dem bleibt das bittere Gefühl: Die Kirche lässt mich in meinem Leben allein.


Dem Auftrag Jesu verpflichtet!

Als Priester sind wir dem Auftrag Jesu verpflichtet. Wir bemühen uns in Gehorsam gegenüber dem Bischof und dem Papst unserer Verantwortung in der Verkündigung und bei der Spendung der Sakramente gewissenhaft nachzukommen. Und doch sind wir mit den oben genannten Problemen zuhauf konfrontiert. Daher bin ich froh, dass nun auf höchster Ebene darüber beraten wird.

Aber gibt es überhaupt eine Lösung des Problems? Können wir von Betroffenen als „glaubwürdig“ und „barmherzig“ empfunden werden, wenn wir die Wahrheit des Ehesakramentes in einer Form verkündigen und rechtlich regeln, die zu o.g. Schwierigkeiten führt? Oder wachsen wir etwa in der Treue zum Herrn und in der Glaubwürdigkeit, wenn wir die „Ehescheidung light“ einführen? Das alles gleicht der Quadratur des Kreises. Aber eines glaube ich nicht: Dass unser Herr seine Apostel und ihre Nachfolger in eine Endlosschleife voller unlösbarer Probleme schicken wollte.

Die Häuptlinge müssen die Indianer stärken!

Es wäre fatal, wenn von Rom eine Lösung des Problems anvisiert würde, nach der es dem „pastoralen Ermessen“ des Priesters überlassen wäre, im Einzelfall „verantwortet“ die Sakramente zu spenden. Die Einen wären die „Hardliner“ und die Anderen die „Barmherzigen“. Und kein Pfarrer, der in seiner Pfarrei ein Bein auf der Erde behalten möchte, würde sich zum Buhmann machen. Das Sakrament der Ehe als unauflösliche Institution wäre erledigt. Und die Oberhirten wären fein raus, denn es läge ja im pastoralen Ermessen des Priesters, ob die Zulassung zu den Sakramenten erfolgt.

Nebenbei wären auch alle, die unter Schmähungen dem Lehramt und Kirchenrecht bisher die Treue gehalten haben, stigmatisiert gegenüber denjenigen, die sich lässig darüber hinweg gesetzt haben. Wenn die Häuptlinge derart ihre Indianer ausliefern, dürfte die Zeit des letzten Mohikaners gekommen sein.

Wie wäre es, wenn stattdessen die Häuptlinge ihre Indianer stärken? Die Priester in ihrem Verkündigungsauftrag und die Gläubigen in ihrer Eigenverantwortung als mündige Christen?

Und so kurios das klingt: Um das zu erreichen, müssten wir das Kirchenrecht erst einmal etwas nach hinten schieben und die Verkündigung der Wahrheit in den Vordergrund. Papst und Bischöfe müssten die Priester dazu ermutigen, deutlich vor der Gefahr zu warnen, sich „das Gericht zu essen“, wenn man im Stande der Sünde zum Tisch des Herrn tritt. Hier müssten dann alle angesprochen werden, die durch ihr Partnerschaftsverhalten den Geboten Gottes Hohn sprechen. Es müsste allen deutlich gemacht werden durch eine klare Verkündigung der Oberhirten: Ihr übertretet die Gebote Gottes und riskiert euer ewiges Heil.

Gleichzeitig müssten wir aber auch die Eigenverantwortlichkeit der Gläubigen respektieren, die zum Tisch des Herrn hintreten. Warum muss der Priester sich bei der Kommunionspendung eigentlich mit den Fragen belasten, die primär das Gewissen des Empfangenden berühren sollten?

Wenn einer in seiner Mündigkeit das Wort der Hirten und vor allem der Oberhirten ignoriert, dann mag er die persönlichen Gründe vorm Herrn und seinem Gewissen selbst verantworten. Diejenigen, die sich um eine echte sakramentale Christusbeziehung bemühen, würden den geistlichen Rat eines Beichtvaters einholen und dann umso reflektierter sich richtig verhalten.

Bei einer solchen Lösung wäre vieles ehrlicher: Die Verkündigung würde nicht an der Wahrheit vorbeischweigen, die Situation in den Pfarreien wäre entkrampft und die Eigenverantwortung der Gläubigen gestärkt. Die größte Schwierigkeit bestünde dann darin, dass der Priester es aushalten muss, wenn jemand zum Kommunionempfang schreitet, dem man lieber davon abraten würde oder dem man sogar davon abgeraten hat.

Die Freiheit der Menschen auszuhalten mag schwer sein – aber Gott gesteht uns Menschen auch alle Freiheiten zu. Und zwar bis zur letzten Konsequenz – dem Tod am Kreuz.

Stephan Spiegel (Foto) ist Pfarrer der Pfarrei St. Josef der Arbeiter in Senden/Bistum Augsburg

Foto © Stephan Spiegel


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