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Mutter in Haft: Sohn wollte nicht zum Sexualkundeunterricht

29. April 2014 in Deutschland, 35 Lesermeinungen
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Eine russlanddeutsche Christin muss acht Tage ins Gefängnis – Einer ihrer Söhne, der die sechste Klasse besucht, hatte sich geweigert, am Sexualkundeunterricht teilzunehmen. Die Eltern wollten ihn nicht dazu zwingen


Gelsenkirchen/Geseke (kath.net/idea) Die zwölffache Mutter Anna Wiens aus Geseke (Kreis Soest) muss acht Tage Erzwingungshaft in Gelsenkirchen absitzen. Sie wurde am 24. April festgenommen. Das teilte der Vorsitzende der Initiative „Schulunterricht zu Hause” (Dreieich bei Frankfurt am Main), Rechtsanwalt Armin Eckermann, auf Anfrage der Evangelischen Nachrichtenagentur idea mit. Einer ihrer Söhne, der die sechste Klasse besucht, hatte sich nach seinen Angaben geweigert, am Sexualkundeunterricht teilzunehmen. Die russlanddeutsche Christin und ihr Ehemann hätten ihn nicht dazu zwingen wollen. Eckermann: „Sie respektierten das Persönlichkeitsrecht ihres Sohnes.“ Auch der Vater hat vor rund vier Wochen deswegen sieben Tage in Erzwingungshaft gesessen.



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Lesermeinungen

 beamtendumm 3. Mai 2014 

Anmerkung zur 6. Klasse

Lt. diesem Bericht soll der Sexualkundeuntericht in der 6. Klasse stattgefunden haben. Ob das stimmt?

Meist findet der heute schon viel früher statt. Sexualkundeunterricht in der 6. oder 7. Klasse halte ich durchaus für sinnvoll.

In den anderen mir bekannten Fällen ging es um Sexualkundeunterricht in der GRUNDSCHULE bzw. KINDERGARTEN.
Hier bin ich auf der Seite der Eltern. In der Grundschule oder Kindergarten hat Sexualkunde nichts zu suchen, und einen Zwang dazu darf es gar nicht geben. Vielleicht schreiben wir demnächst unseren Kindern auch noch das Erstemal mit 12 vor.


2
 
 beamtendumm 3. Mai 2014 

Kind war in der Schule

Nochmals @elmar69
Nach meinem Wissen aus ähnlichen Fällen,
immerhin gab es in NRW 2013 mindestens 5 solche Verhaftungen, wurde keine Ordnungshaft verhängt, sondern eine Geldstfae. Die wurde (aus Überzeugung) nicht bezahlt, daraufhin erfolgt die Beugehaft.

Unrichtig dürfte jedoch die Vermutung sein, dass das Kind nicht in der Schule war. In den mir bekannten Fällen aus Geseke und aus Eslohe waren die Kinder in der Schule, nur nicht im Unterricht. Von daher hätte es überhaupt keine Verurteilungen geben dürfen.
In einem Fall hat die Richterin aus dem Grund auch eine Veruteilung abgelehnt. Natürlich war das eine andere Richterin, als in den anderen Fällen.


3
 
 beamtendumm 3. Mai 2014 

So einfach ist das nicht mit den Gesetzen

@elmar69
Ja, das war wahrscheinlich wieder Ordnungsgeld, was aber wieder abgelehnt wurde zu bezahlen.

Ein Zeichen von Rückgrat, auch so kann man das System bekämpfen.

So einfach ist das übrigens nicht mit den Gesetzen einfach einhalten.

Häufig widersprechen sich Gesetze auch. Und man nuss auch sehen, welches Gesetz steht über dem anderen Gesetz.

Das Grundgesetz steht bekanntlich über einem normalen Gesetz.

In diesem Fall haben wir z. B. eine Schulpflicht, aber es gibt keine Pflicht einen bestimmten Unterricht zu besuchen. Daher gab es auch schon andere richterliche Entscheidungen.

Im Sauerland wurde ebenfalls eine Familie wegen dem Fehlen im Sexualkundeunterricht verurteilt, eine andere Richterin hat eine andere Familie jedoch nicht verurteilt, weil das Kind zwar nicht am Unterricht teilgenommen hatte, aber an der Schule war.


3
 
 Antigone 3. Mai 2014 
 

Schulschwänzer in Berlin

Lieber willibald reichert,

ein besonderer Problembezirk in Berlin ist Neukölln. Hier hat sich die Zahl der Schulschwänzer in den vergangenen zwei Jahren auf Grund konsequent durchgezogener Bußgeldverfahren halbiert. Es ist keine Frage, dass es in diesem Bezirk einen hohen Anteil von Menschen mit Migrationshintergrund gibt. Diese Tatsache sagt jedoch noch nichts über deren Glauben aus. Wahrscheinlich gibt es keine verlässlichen Zahlen über Schulschwänzer muslimischen Glaubens, aber Ihre Vermutung dürfte doch etwas hochgegriffen sein.


2
 
 elmar69 2. Mai 2014 
 

@Faustyna-Maria

Gesetze sind dazu da, dass man sich daran hält.

Wer meint ein Gesetz sei nicht in Ordnung, kann dagegen vorgehen und z.B. das Verfassungsgericht bemühen oder eine politische Initiative zur Gesetzesänderung vorantreiben.

Einfach so Gesetze zu misachten wird staatlich saktioniert, sei es durch unmittelbaren Zwang, durch Bußgelder oder halt durch Haft.

Könnte es im vorliegenden Fall eventuell sogar so sein, dass die verhängten Zwangsgelder nicht bezahlt wurden?

Das Vergehen der Eltern besteht hier darin, dass sie Ihre Kinder nicht zur Schule geschickt haben.


2
 
 Faustyna-Maria 1. Mai 2014 
 

@elmar69

Zitat:"Beugehaft ist keine Strafe
Die Haft dient dazu, ein gesetzeskonformes Verhalten (hier die Schulpflicht) staatlicherseits zu erzwingen."

Darf es in einem Staat, der angeblich die körperliche und seelische Unversehrtheit und die Freiheit der Menschen als Recht garantiert denn ein Erzwingen von Ansichten und Verhaltensweisen geben?

Hier wird, egal wie Sie es nennen wollen, unerwünschtes Verhalten bestraft, um das Individuum zu konditionieren, der Ideologie der Diktatur keinen Widerstand mehr zu leisten.

Entführung und Freiheitsberaubung ist ein Verbrechen!

Und das tut der Staat hier. Es gibt KEINE Rechtfertigung für Beugehaft! Das ist eine Form von Demütigung und Erpressung und hat in einem Rechtsstaat nichts verloren.


4
 
 Faustyna-Maria 1. Mai 2014 
 

Ein ganz klares: Vergelts Gott!

Den mutigen Eltern, und der fanatischen Diktatur!

Entführung und Freiheitsberaubung ist ein Verbrechen - und Eltern ins Gefängnis zu sperren, weil ein Kind sich nicht gegen sein Gewissen am Sex-Unterricht beteiligen will, ist die Handlung eines Verbrecherstaates. Nichts anderes.

Kind schwänzt Schule -> Eltern im Gefängnis.

Haben die Eltern eine Straftat begangen? Es ist ein Skandal, dass soetwas in Deutschland gemacht wird und ein Zeichen für die Gleichschaltung der Medien, dass diese davon nicht berichten.

Und da wundert sich einer über den demografischen Wandel. Sollte ich jemals Kinder bekommen, dann muss ich Deutschland definitiv verlassen und unterrichten lernen. Das ist kein Land, das ich unschuldigen Kinderseelen zumutuen möchte.

Wir leben längst wieder in einer Diktatur mit gleichgeschalteten Medien und die meisten merken es nicht. Und in 50 Jahren wird dann wieder gefragt werden: wie war das möglich?


3
 
 willibald reichert 1. Mai 2014 
 

Antigone

Ich kann Ihnen nicht mehr die Quelle
zu meiner Aussage nennen. Da ich Berlin
auch ein bißchen vor Ort kenne, weil mein
Sohn dort seit Jahren lebt, bin ich auch
aus persönlicher Erfahrung nicht ganz so
unbedarft in dieser Sache. Sie glauben
doch wohl nicht, wenn die Polizei sich
aus Gründen ihrer eigenen Sicherheit
nicht mehr in bestimmte Bezirke wagt,
daß bezüglich der Schulpflicht stren-
ger durchgegriffen würde. Es ist
- unabhängig von der Anzahl solcher
Vorfälle - eine unbestrittbare Tatsache!
daß nach dem Buchstaben des Koran leben-
de Muslime unsere Gesellschaft, mit Aus-
nahme der finanziellen Unterstützung,
grundsätzlich ablehnen und ihre Kinder
nach dem Weltbild vor vierzehnhundert
Jahren erziehen wollen. Schließlich
lesen sie dort, daß wir als Ungläubige
sowieso zweitklassige Menschen sind,
die man ausbeuten darf und die froh
sein dürfen, wenn sie bei einer isla-
mischen Mehrheit durch Zahlung der
Kopfsteuer leben dürfen.


6
 
 Helena_WW 1. Mai 2014 
 

@Romika Bildungspflicht statt Schulpflicht funktioniert

in vielen Ländern ohne, dass es verheerende Zustände gibt.

Schweiz, Österreich, Frankreich, USA haben u.a. Bildungspflicht.

Es wäre durchaus mal zu hinterfragen warum D so starr an der Schulpflicht statt Einführung einer Bildungspflicht festhält. Wie dies ggf. benutzt wird von Indoktriern? Gegen Würde, Wohl, Selbstbestimmungsrecht von Kindern/Jugendlichen bzgl. Inhalte/Wertungen aufgezwungen bekommen, die keine Bildungsinhalte sind. Gegen das zuvorderste Erziehungsrecht der Eltern.
Es ist des Weiterem zu kritisch zu hinterfragen wie solche Dinge wie Bildungsplan BaWü, unsachgemässer überzogener Sex. Unterricht heutzutage, der nichts mit bedachter altersgemäßer sex. Aufklärung zu tun hat, den abartigen Interessen schräger Vögel dient. Würde/Wohl v. Menschen hingegen,das der Kinder/Heranwachsenden missachtet, ihnen so das Recht des Kindsein/Heranwachsender sein nimmt.
Würden Elterninteressen nicht mehr beachtet, wenn mit Bildungspflicht, Konkurrenz da wäre im Bildungsbereich?


6
 
 Weinberg 1. Mai 2014 
 

Schulpflicht

Wenngleich von 1938-1945 ein Reichsschulpflichtgesetz galt, "verdanken" wir die Schulpflicht nicht den Nazis. Die allgemeine Schulpflicht für ganz Deutschland war bereits Bestandteil der Weimarer Verfassung von 1919. Lange zuvor war die Schulpflicht bereits in einzelnen Ländern eingeführt worden, z.B. 1649 in Württemberg, 1802 im Kurfürstentum Bayern und seit 1835 in Sachsen.


2
 
 Antigone 1. Mai 2014 
 

Tausende schulschwänzende Muslime in Berlin

Lieber willibald reichert,
würden sie diese Zahl bitte hieb- und stichfest belegen?


1
 
 Chris2 1. Mai 2014 
 

Gender-Lehrinhalte

Ich will nicht wissen, wieviel des grassierenden Tschänder-Irrsinns (siehe z.B. Spiegel Online über ein(e)(s) "Professix" für Gender an der HU Berlin) schon in den Schulen angekommen ist und die Kinder zusätzlich verwirrt. Hoffentlich erkennen sie, daß die Welt aller Ideologie zum Trotz auch weiterhin zu 99+x % aus Frauen und Männern besteht. Und Ausnahmen bestätigen bekanntlich die Regel...


5
 
 rosenkranzbeter 30. April 2014 
 

Sexualkunde-Unterricht in NRW

Auf dem Stundenplan / Lehrplan Sachunterricht NRW für das 4. Schuljahr steht dort u.a. im Sexualkundebereich das Thema "Verhütung". Meine Fragen: Ist dies ein Thema, das Viertklässler (10 Jahre) interessiert? Ist es von der Sache her notwendig, hier Aufklärung zu leisten, um "ungewollte Schwangerschaften" zu verhindern? Oder werden hier kindliche Seelen verdorben, die sich mit dieser Thematik bisher mangels Interesse noch nicht auseinandergesetzt haben bzw. nicht auseinandersetzen wollen?
"Wehe aber, wer eines von diesen Kleinen ... für den wäre es besser, ihm würde ein Mühlstein ..."


7
 
 willibald reichert 30. April 2014 
 

Marienzweig

Man sollte in diesem Zusammenhang einmal
daran erinnern, daß wir die Schulpflicht
den Nazis verdanken. Aber keiner ruft hier
Nazi, weil alle Diktaturen und Ideologien
ihre staatliche Macht dahingehend instru-
mentalisieren, daß sie die Menschen in
ausschließlich ihrem Sinne zurechtbiegen
wollen. In Paderborn war es vor längerer
Zeit übrigens eine als katholisch firmie
rende Schule, die sich bezüglich der
Repressesalien gegenüber Rußlanddeut-
schen, die mit dem Sexualkunde-Unterricht nicht einverstanden waren,
sehr unrühmlich zu Lasten der betroffe-
nen Familie verhielt.Andererseits
laufen in Berlin tausende muslimische
Kinder schulschwänzend herum, ohne
daß das in einem entsprechenden Maße
geahndet wird. Der Zweiklassenstaat ist
bei uns längst traurige Realität gewor-
den. Aber der deutsche Michel ein-
schließlich der allermeisten Christen,
läuft lieber mit verbundenen Augen durch
die Welt.


3
 
 elmar69 30. April 2014 
 

@TheAstonishing

Die Inhalte einer Bildung "zu hause" ist staatlicherseits nur schwer zu überprüfen. Im vorliegenden Fall wäre eine verbindliche Vermittlung des Lehrplanes im homeschooling auch keine Lösung.

Wäre es wirklich besser, wenn massenweise Migranten-Kinder in irgendwelchen Hinterhof-Schulen unterrichtet werden.

Die Schulpflicht gilt für alle!

Es gibt sicherlich positive Beispiele, in denen im homeschooling gute Ergebnisse erzielt werden.

Bei einer allgemeinen Regelung muss man aber auch an die Fälle denken, in denen das kein gutes Ende nehmen würde.


4
 
 Paddel 30. April 2014 

@Weinberg

Welche "andere Sozialleistungen" meinen Sie?
Kindergeld ist abgesehen davon keine Sozialleistung. Das reicht nicht einmal um den Bedarf an Windeln zu decken.
Abgesehen davon zahlen Eltern für Hipp und Alete volle Mehrwertsteuer, hingegen für Hund- und Katzennahrung gilt der verminderte Mehrwertsteuersatz.
Auch die Ökosteuer trifft Kinderreiche viel härter. Sie benötigen größere Autos (mehr Sprit) und haben viele, viele Kilometer mehr auf dem Tacho als andere. Genauso geben sie für Nahrungsmittel, Kleidung, Strom, Heizung, Waschmittel usw. usw. ganz schön viel mehr Geld an den Staat ab, als Einzelpersonen.
Im Grunde sponsoren kinderreiche Familien den Staat um ein mehrfaches, als dieser ihnen als Almosen ausgibt. Kindergeld ist keine Sozialleistung sondern eine Zinszahlung aus dem Diebesgut, das der Staat den Familien abknöpft. Würde man mit Kindern reich werden, hätten wir sicher mehr davon.
Egal, ob Geld oder Haft, Familien werden so oder so gegängelt.


11
 
 Bethlehem333 30. April 2014 

@ Konrad Georg

Genau so ist es.Das ist das Ziel.Der Zeitgeistgesteuerte Staat übernimmt die Vater und Mutter Rolle.Beispiele hier für gibts zuhauf.


7
 
 Marienzweig 30. April 2014 

@Weinberg

Sie schreiben "...und das ist gut so!"
Nein, es ist nicht gut so!
Und es wäre auch nicht gut, einer Familie mit 12 Kindern das Kindergeld zu kürzen, was Sie sogar noch für effektiver halten.

Ganz abgesehen davon:
Was empfindet ein Junge, der erlebt, dass seine Mutter für 8 Tage hinter den Mauern einer JVA verschwindet?
Er fragt sich: Wegen welchen "Verbrechens"?
Sie hat sein Anliegen unterstützt, vwermutlich weil sie es teilt.
Welches Bild von einem Staat entwickelt sich hier in einem noch sehr jungen Menschen?
Und welche Gefühle?
Vielleicht grandioser Hass oder totale Ohnmacht!
Hass könnte sich einmal als destruktives Verhalten entladen.
Das Gefühl der Ohnmacht hingegen ist praktisch für den Staat:
So erzieht man sich den perfekten, gehorsamen, niemals aufmuckenden Staatsbürger.

Auch wenn diese Geschichte einen langen Vorlauf hat: Es ist und bleibt eine Bankrott-Erklärung des Staates!

Noch mal meine Frage im Fall Religionskunde bei Atheisten?:
Wie wäre hier verfahren worden?


11
 
 Romika 30. April 2014 
 

Schulpflicht

An der Schulpflicht zu rütteln, würde sich verheerend auswirken. Das kann man kaum anders sehen, wenn einem auch der Lehrinhalt widerwärtig ist. Es bedarf eben der Änderungen am Lehrplan und das erfordert politischen Einsatz.


4
 
 TheAstonishing 30. April 2014 
 

Erschreckend

daß selbst hier Leute die Schulpflicht verteidigen. Wir brauchen dringend eine Bildungspflicht, die es den Familien überlässt, ob die Kinder ihre Bildung in einer staatlichen oder privaten Schule, zu Hause oder durch eine Kombination dieser Möglichkeiten bekommen. In anderen Ländern funktioniert das prima.

Und: wenn Erwachsene einen Jungen, der elf oder zwölf Jahre alt ist, zur Beschäftigung mit Sexualität zwingen, dann ist das Mißbrauch, nicht Bildung.


11
 
 Weinberg 30. April 2014 
 

@ Marienzweig

Es gab sicher eine lange Vorgeschichte von Abmahnungen und Verwarnungen mit niedrigschwelligen Angeboten, die alle ausgeschlagen wurden, so dass als "ultima ratio" nur noch die Beugehaft der Eltern in Betracht kam. Und das ist auch gut so. Noch effektiver und sinnvoller als Gefängnisstrafen ist die Aussetzung der Zahlungen von Kindergeld und anderen Sozialleistungen.


1
 
 friederschaefer 29. April 2014 
 

Unser Staat - freiheitlich?

Nicht nur in diesem Fall darf man obige Frage stellen. Staatliche Institutionen missachten das eigene Grundgesetz, weil der Genderwahn einen höheren Rang hat als das Recht der Eltern. Nicht theoretisch, aber praktisch - wie dieser Fall eindeutig zeigt. Haben wir Katholiken noch den Mut, gegen diesen Wahnsinn eindeutig Stellung zu beziehen? Auch dann, wenn viele Bischöfe sich lieber davonschleichen?
Was geschähe, wenn viele katholische Eltern ihre Kinder vor diesem SEX-Unterricht bewahren würden? Da wären die Gefängnisse schnell überfüllt. Aber wir sind schlicht zu feige, kuschen ist einfacher!


11
 
 doda 29. April 2014 

Schulpflicht

Leider haben wir in Deutschland nur eine Schulpflicht, aber keine Bildungspflicht.
Jeder Schulleiter und Lehrer weiß, dass morgens im Allgemeinen eine stattliche Anzahl Schüler die Schule betreten muss, um physisch anwesend zu sein.
Hätten wir eine Bildungspflicht, dann bestünde auch ein Recht auf Bildung.
Dass dieses Recht auf Bildung nicht besteht, hat negative Auswirkungen auf die Lehrqualität und die Lehrinhalte.
Und nur die physische Anwesenheit kann erzwungen werden.
Wie es nun scheint, entweder die Anwesenheit der Schulpflichtigen in der Schule, oder die Anwesenheit der Eltern in der Justizvollzugsanstalt.


6
 
 Konrad Georg 29. April 2014 
 

Es gibt massenhaft Einfaltspinsel,

katholisch, die extreme Parteien wählen, als da sind die sozialistischen Sozialdemokraten, die liberalistischen FDPler und die sozialistisch vertrottelten Grünen.

Warum sind das extreme Parteien?
Sie sind Feinde des Naturrechts, Sie sind gegen die göttliche Ordnung und sie sind - das alles Entscheidende - für das Recht auf Abtreibung. Sie haben uns eine Hypothek von 8 Millionen ermordeten Kindern eingebracht.


9
 
 Konrad Georg 29. April 2014 
 

Begreift Ihr überhaupt nichts?

Diese Maßnahmen werden von linken Faschisten durchgedrückt. Deren zwanghafter Aufklärerwahn soll doch vor allem die Kinder den Eltern entfremden. Deshalb sollen sie so früh wie nur möglich Sex haben, damit sie unerziehbar werden. Zerstörung der Familien ist ihr Programm.


12
 
 girsberg74 29. April 2014 
 

Soweit es um das Thema des Unterrichtes geht, ist zu fragen, ob wer, der / die an der passenden Stelle sitzt und dem / der an dem Thema existenziell gelegen ist, eine allgemeine Vorschrift so rigide anwendet.

Eine andere Frage ist, ob die Befassung mit Sexualität – zumindest in der dem Zeitgeist genehmen Form – nicht das Persönlichkeitsrecht berührt und in der Hand der Eltern zu bleiben hat, mithin, ob es hier nicht um eine Weltanschauungsfrage geht, letztlich wie Religion und Religionsfreiheit.


12
 
 Christin16 29. April 2014 

Wer denkt an die Psyche des Jungen?

Wie alt mag der Junge sein, wenn er in die 6. Klasse geht? 11, 12, 13 Jahre? Nicht jeder in dem Alter kann und mag sich schon mit Sexualität auseinandersetzen. Dass der Junge, von seinen Geschwistern, die erst den Vater und dann die Mutter für eine Woche in die Haft verlieren, hier vielleicht psychisch belastet werden könnte, wenn ihm das alles zuviel und zu heftig ist, was ihn da im Unterricht erwartet, daran denkt offensichtlich niemand. Ich kenne 13 jährige Jungens hier bei mir in der Nachbarschaft (auf dem Land), da denkt noch keiner an Sexualkunde und deren Inhalte, das wäre denen einfach nur peinlich. Aber danach fragt in diesem Fall niemand.
Zweierlei Maß, richtig!


9
 
 Dismas 29. April 2014 

Das ist Ausdruck der herrschenden Gesinnungsdiktatur

Der Sexismus wird hier schon in quasireligiöse Sphären erhoben. Dieser "Kinderverführungsunterricht" hat grundsätzlich zu unterbleiben, zumal wenn ihn Eltern oder das Kind nicht wünschen. Sexualerziehung ist genuines Elternrecht. Aber hier schlägt der deutsche Schulzwang voll zu, das Gesetz stammt ja auch aus dem "III.Reich".... Es ist ein unerträglicher Skandal!Ein atheistisches Kind wird ja auch nicht zum Religionsunterricht gezwungen.


24
 
 elmar69 29. April 2014 
 

Beugehaft ist keine Strafe

Die Haft dient dazu, ein gesetzeskonformes Verhalten (hier die Schulpflicht) staatlicherseits zu erzwingen.

Üblicherweise werden nach schriftlichen Aufforderungen und entsprechenden Androhungen zunächst Zwangsgelder verhängt, erst wenn die nicht die beabsichtigte Wirkung haben, kommt die Beugehaft ins Spiel.

Insofern hat der Fall ganz sicher eine längere Vorgeschichte, da Beugehaft gegen die Eltern von Schulschwänzern erst das allerletzte Mittel ist und dementsprechend selten angewendet wird.

Die ganze Sache ist übrigens vermutlich nur deshalb soweit eskaliert, weil die Eltern das Schulschwänzen ihrer Kinder von Anfang an unterstützt haben.

Hätten sie die Kinder einfach morgens zur Schule geschickt ohne besonders darauf zu achten, ob sie dort ankommen/bleiben, währen die behördlichen Maßnahmen wohl ins Leere gelaufen.

Ob es dann zu einer Zwangsvorführung des Schülers gekommen wäre, erscheint mir zweifelhaft.


0
 
 orpheus 29. April 2014 
 

zweierlei Maß!!

Ich kenne eine Familie, deren Sohn sich generell weigerte zur Schule zu gehen. Die Mutter hat sich an den Staat (Jugendamt) gewandt und um Hilfe gebeten. Da ist nichts passiert. Das einzige was ihr angeboten wurde war, dass sie das Sorgerecht abgeben kann und das Kind (13 Jahre) in eine vom Jugendamt ausgewählte Wohngemeinschaft kommt. Das war selbstverständlich keine Option, und so ist der Junge zuhause geblieben.
Er hat seinen Schulabschluss dann nach Jahren mühsam per Abendschule nachgeholt.
Mit diesem Wissen ist es kaum zu glauben, welche Folgen ein paar geschwänzte Sexualkunde-Stunden haben können.


16
 
 Marienzweig 29. April 2014 

@Antas

Ein Gericht bzw. ein Bundesland sollte Eltern, besonders eine Mutter, generell nicht von den Kindern wegreissen und einsperren, wenn sie sich keines Verbrechens schuldig gemacht haben.
Natürlich können sich Eltern und ihre Kinder die Schulstunden nicht nach Lust und Laune aussuchen, aber Gefängnisstrafen können doch in keinem Falle, ob dies Sexualkunde- oder Reli-Unterricht oder andere Konfliktfelder betrifft, angemessen sein, oder?
Ich empfinde dies als ein absolut autoritärer Akt seitens des Staates und der Schulbehörde.
Da muss es andere Möglichkeiten geben, Einvernehmen zu finden.
Übrigens gibt es die Möglichkeit, Frau Wiens, inhaftiert in der JVA Gelsenkirchen, zu schreiben.
Das habe ich gestern gemacht.


18
 
 waldbern 29. April 2014 

Der Memmenstaat

Unser Staat ist nur mutig und konsequent, wenn er es mit Christen zu tun hat, die ja bekanntlich auch die linke Wange hinhalten. Mich würde mal interessieren, ob der Richter bei muslimischen Eltern so entschieden hätte.
Ich mache eine Wette, es wäre schon durch die Schule zu keiner Reaktion gekommen, außer zu kuschen.
Die "sexuelle Aufklärung" an den Schulen ist eh ein elendes Thema, wenn man an die üble Genderisierung denkt.


18
 
 Antas 29. April 2014 
 

@Marienzweig
Wenn Sie erlauben, würde ich Ihre Frage um einen weiteren Aspekt erweitern: Wenn das Kind entscheidet, dass es Homosexuell ist, oder im falschen Körper geboren wurde, so würde die Regierung die Eltern dann nicht wegsperren, oder sehe ich das falsch?


3
 
 Holterdipolter 29. April 2014 
 

In der Diözese Wien werden sogar in einer

katholischen Privatschule von der Religionlehrerin pornografische Werke wie „Sex, eine Gebrauchsanweisung für Jugendliche“ und „Sex we can“ vorgeführt. Kardinal Schönborn und das das Erzbischöfliches Amt für Unterricht und Erziehung sind arüber in Kenntnis gesetzt. Ich gehe davon aus, dass diese Filme in der diözesanen Medienstelle bereit gestellt weden.

Katholischen Familien, die ihre Kinder im Sinne von Humanae Vitae und Familiaris consortio erziehen wollen, wird nichts anderes übrig bleiben, als ihre Kinder vom Religionsunterricht abzumelden, was zwangsläufig zur Folge hat, dass die Kinder von der Schule gewiesen werden.

Ich wundere mich, dass kath.net diese Tatsache nicht thematisiert und nicht - ähnlich wie beim Weltbildverlag - offenlegt, welche Machwerke in den diözesanen Medienstellen bereitgestellt und an die Religionslehrer ausgegeben werden. Ich kann mir nicht vorstellen, dass ein Religionslehrer diese Filme privat anschafft.


16
 
 Marienzweig 29. April 2014 

zweierlei Maß!

Eine Mutter, deren einziges "Verbrechen" es ist, den Willen ihres Buben respektiert zu haben, von ihren Kindern loszureißen, um sie für 8 Tage ins Gefängnis zu sperren, ist pure staatliche Willkür.
Wenn wir auch die Vorgeschichte dieses Falls nicht kennen, z.B. die evtl. mehrmalige Aufforderung an den Schüler, den Unterricht zu besuchen, ist es dennoch unglaublich unverfroren, eine Mutter zur Gefängnis-Insassin zu machen, wie zuvor schon den Vater.

Da kommt mir gerade eine Frage in den Sinn:
Hätte das Kind einer atheistischen Familie keine Lust, den Reli-Unterricht zu besuchen und es alternativ keinen Ethik-Unterricht gibt, würden da die Eltern auch ins Gefängnis wandern müssen?
Es ist doch so, dass häufig gerade solche Eltern von Schulen und Staat verlangen, ihre Kinder von dem Reli-Unterricht zu "verschonen".
Warum geht das also nicht auch in einem solchen Falle?


22
 

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