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Europäischer Gerichtshof: Tote Babys sind keine Klinikabfälle

17. Juni 2014 in Chronik, 7 Lesermeinungen
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Generalsekretär der Deutschen Evangelischen Allianz begrüßt das Urteil


Straßburg (kath.net/idea) Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat die Menschenwürde totgeborener Kinder gestärkt. Ihre Körper dürften nicht als Klinikabfall entsorgt werden, stellten die Straßburger Richter am 12. Juni fest. Geklagt hatte ein Kroate, dessen Kind in einem Krankenhaus in Split leblos zur Welt kam. Als die Eltern sich nach dem Verbleib der sterblichen Überreste erkundigten, erfuhren sie, dass ihr Kind in einem Krematorium zusammen mit Klinikabfällen verbrannt worden war. Das Gericht verurteilte den kroatischen Staat wegen Verletzung des Rechts auf Privat- und Familienleben und sprach dem Kläger 12.300 Euro Schmerzensgeld zu. Der Generalsekretär der Deutschen Evangelischen Allianz und Vorsitzende des Treffens Christlicher Lebensrecht-Gruppen, Hartmut Steeb (Stuttgart), begrüßte das Urteil. Es zeige, dass die Menschenwürde auch nach dem Tod einzuhalten sei, sagte er der Evangelischen Nachrichtenagentur idea. „Ein menschliches Leben darf nie zur Sache werden“, betonte er. Dies müsse generell gelten, auch für die Kinder, die schon vor der Geburt getötet würden.



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Lesermeinungen

  17. Juni 2014 
 

ein Mensch wird verwendet

tot - zu kosmetischen Zwecken,
sterbend - zu Transplantationszwecken

Ein Mensch solte geliebt, getröstet, gepflegt etc. werden, also alles zu seinem Besten, aber niemals verwendet wie eine Sache und am Schlechtesten für ihn. Wann erkennen wir endlich, dass jeder Tod in unserer Todeskultur ein Geschäft ist - es geht immer nur um das Geld, nie um den Menschen, der wird nur als Feigenblatt benützt.


0
 
 PPQR 17. Juni 2014 

Rechtliche Situation

In Deutschland regelt das Personenstandsgesetz (PStG) und die dazugehörige Ausführungsverordnung (PStV) das Personenstandswesen. Das PStG legt einen Bestattungszwang fest, der durch die Ländergesetze und –verordnungen (Bestattungsgesetze)näher beschrieben wird. Deshalb gibt es keine einheitlichen Regelungen; dies wird im Einzelfall entschieden.

In Brandenburg z.B. gilt:
Ab 500g gilt das Totgeborene als Leiche, darunter als Fehlgeburt.
Bis 1000g muss nicht bestattet werden, darf aber wenn dies gewünscht wird.
Sollte dies nicht gewünscht werden, sind die Totgeburten "hygienisch einwandfrei und dem sittlichen Empfinden entsprechend zu beseitigen, sofern sie nicht rechtmäßig zu wissenschaftlichen, pharmazeutischen und medizinischen Zwecken verwendet werden"...


0
 
 Der Nürnberger 17. Juni 2014 

Dann hoffen wir mal,

daß diese Regelung Eingang in die nationalen Gesetze bekommt. Wie sieht es da eigentlich in Deutschland aus? Oder muß unsere Bundesregierung erst wieder darauf verklagt werden?


0
 
 geistlicher rat 17. Juni 2014 

Daß das Gericht so entschieden hat ist bemerkenswert, zumal wenn man sich andere Entscheidungen dieses Gerichtes so anschaut.
Nichts desto trotz stellt sich aber die Frage, wie es überhaupt so weit kommen konnte, daß menschliche Wesen wie "Abfall" behandelt werden? Was für eine Verrohung!
Wie einige Medien berichten wird in der EU bereits diskutiert, ob es nicht Zeit wird auch solche "Bestattungen" zuzulassen, bei denen der Körper einfach in Natronlauge aufgelöst und durch die Kanalisation entsorgt wird. Anscheinend ist diese Art der "Entsorgung" bereits in einigen Staaten der USA und in Großbritannien erlaubt - dort alkalische Hydrolyse oder Resomation genannt.
Man versieht es sogar mit einem "Bio-Siegel", da keine "Treibhausgase" entstehen, wie bei der Verbrennung.
Erde zu Erde, Asche zu Asche, Staub zu Staub scheint irgendwie ausgedient zu haben! Dabei zeigt vor allem die Bestattungskultur wie eine Gesellschaft "so drauf" ist - erschreckend!


3
 
  17. Juni 2014 
 

Einfach "entsorgt"?

Zitat:

"Es zeige, dass die Menschenwürde auch nach dem Tod einzuhalten sei,..."

Dem stimme ich voll zu. Als ich diese traurige Nachricht las, kam mir eine frühere Meldung aus Kath.net aus Irland in den Sinn:

http://www.kath.net/news/46330


0
 
 Bastet 17. Juni 2014 

Vollst Zustimmung!!


3
 
 Antas 17. Juni 2014 
 

Der Körper eines Menschen ist heilig! Wie kann man diesen verbrennen? Vor allem dann auch noch mit anderem Klinikabfall...als wäre es nichts Wert!


1
 

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