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| Katholischer Bischof greift in britische Sterbehilfe-Debatte ein29. Juni 2014 in Aktuelles, 2 Lesermeinungen Schwerstkranke wären nach dem Gesetzesentwurf nicht mehr geschützt. London (kath.net/ KNA) Davies bezieht in seinem Schreiben auf einen Gesetzentwurf von Charles Falconer. Der von dem Labour-Politiker eingebrachte Entwurf soll am 18. Juli im britischen House of Lords in die Zweite Lesung gehen. Die Regelung würde Ärzten erlauben, Schwerstkranken Medikamente zu verschreiben, mit denen sie ihrem Leben ein Ende setzen können. Als Voraussetzung für eine solche Hilfe beim Suizid sieht Falconers der Entwurf vor, dass die Betroffenen eine entsprechende Erklärung unterzeichnet haben und ihre Lebenserwartung weniger als sechs Monate beträgt. Der Entwurf wird als mitfühlende Geste vorgestellt werden mit dem einzigen Ziel, alte und kranke Menschen von ihrem Leiden zu befreien, heißt es in dem Hirtenbrief. In Wahrheit ist es alles andere als mitfühlend, den rechtlichen Schutz für einige der verletzlichsten Mitglieder der Gesellschaft aufzuheben. Davies zog auch eine Parallele zu den britischen Abtreibungsgesetzen von 1967. Damals habe niemand vorhergesehen, dass diese Verletzung der Unantastbarkeit menschlichen Lebens zur mutwilligen Vernichtung von Millionen Ungeborenen führen würde. Es sei daher kaum verwunderlich, dass nunmehr viele Kranke und Schwache, darunter auch Behinderte, den Vorstoß von Falconer mit Sorge verfolgten. Beihilfe zum Suizid ist in Großbritannien ein Straftatbestand und kann mit bis zu 14 Jahren Haft belegt werden. Am Mittwoch wies das oberste Gericht, der Supreme Court, das Ansinnen zweier vom Hals abwärts gelähmter Kläger zurück, die vergeblich für die Möglichkeit einer Selbsttötung mit ärztlicher Hilfe gestritten hatten. Der ehemalige Generalstaatsanwalt und Lordkanzler Falconer gilt als Verfechter der Sterbehilfe. Sein Vorstoß zu Legalisierung ist der erste seit 2006. (C) 2014 KNA Katholische Nachrichten-Agentur GmbH. Alle Rechte vorbehalten. Jegliche mediale Nutzung und Weiterleitung nur im Rahmen schriftlicher Vereinbarungen mit KNA erlaubt. Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal! Lesermeinungen
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