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| ![]() EGMR: Homo-Ehe ist kein Menschenrecht30. Juli 2014 in Chronik, 14 Lesermeinungen Eingetragene zivilrechtliche Partnerschaften sind für homosexuelle Paaare ausreichend, befand der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte. Straßburg (kath.net/LSN/jg) Der Schutz der traditionellen Ehe sei ein legitimer Grund für einen Staat, die Homo-Ehe abzulehnen, begründete das Gericht sein Urteil. Das bedeutet implizit, dass gleichgeschlechtliche Partnerschaften auch nach Ansicht der Richter etwas anderes sind als die Ehe zwischen Menschen verschiedenen Geschlechts und deshalb auch rechtlich unterschiedlich behandelt werden dürfen. Der EGMR hatte den Fall eines finnischen Ehepaares zu behandeln. Der Mann hatte sich 2009 Geschlechtsumwandlungsoperationen unterzogen um anatomisch einer Frau zu gleichen. Bereits vor der Operation versuchte er, sein Geschlecht behördlich von männlich auf weiblich ändern zu lassen. Die finnischen Beamten ließen das nicht zu, da das finnische Recht keine Homo-Ehe anerkennt und daher zwei Frauen nicht miteinander verheiratet sein können. Der Mann klagte daraufhin und ging bis zum EGMR. Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal! ![]() LesermeinungenUm selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen. Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder. | ![]() Mehr zuEhe
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