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| ![]() Patientenschützer wirft EKD-Ratsvorsitzendem Tabu-Verletzung vor1. August 2014 in Deutschland, 4 Lesermeinungen Der Vorstand der Deutschen Stiftung Patientenschutz, Eugen Brysch, hat Nikolaus Schneider mit seinen Äußerungen zur Sterbehilfe eine Tabu-Verletzung vorgeworfen. Würzburg (kath.net/KNA) Der Vorstand der Deutschen Stiftung Patientenschutz, Eugen Brysch, hat Nikolaus Schneider mit seinen Äußerungen zur Sterbehilfe eine Tabu-Verletzung vorgeworfen. Indem der Ratsvorsitzende der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) die Überlegungen mit seiner Frau Anne zum Umgang mit deren Krankheit öffentlich gemacht habe, «liefert er zwielichtigen Organisationen in der Schweiz und den Kuschs in Deutschland eine traumhafte Flanke», schreibt Brysch in einem Gastkommentar der Würzburger Zeitung «Die Tagespost» (Donnerstag). Schneider habe bewusst eine sehr persönliche Entscheidung als Anstoß für eine öffentliche Diskussion genutzt. Damit setze sich der EKD-Ratsvorsitzende ausgerechnet über jene ethischen Prinzipien hinweg, die er vertreten und vorleben müsse. Er stelle seine Beweggründe über die Regeln der protestantischen Kirche und gebe qua Amt der Öffentlichkeit ein verheerendes Signal: «In der Not seid ihr auch dann gute Christen, wenn jeder seinen eigenen Regeln folgt.» Seiner Kirche habe er damit einen Bärendienst erwiesen. «Wofür braucht es jetzt noch eine Kirche, die sich für den umfassenden Schutz des Lebens stark macht», fragt Brysch. Der evangelischen Kirche warf er vor, sich in ihren Reaktionen wegzuducken. «Statt klarer Widerworte beließ es die Evangelische Kirche dabei, Respekt für Schneiders persönliche Gewissensentscheidung einzufordern.» Brysch betonte, Suizid und dessen Begleitung seien in Deutschland straffrei und sollten es auch bleiben. Stattdessen gehe es in der aktuellen politischen Diskussion darum, ob ein Verbot der organisierten Selbsttötungshilfe verboten werden soll. Nach Meinung seiner Stiftung dürfe sich die Sterbehilfe nicht als normale Dienstleistung etablieren, organisierte Sterbehilfe müsse strafrechtlich verboten werden. «Schneider hat selbsternannten Sterbehelfern zur Unzeit eine Plattform bereitet», so Brysch. (C) 2014 KNA Katholische Nachrichten-Agentur GmbH. Alle Rechte vorbehalten. Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal! ![]() LesermeinungenUm selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen. Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder. | ![]() Mehr zuEuthanasie
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