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Auch in Deutschland misshandeln Muslime Christen

9. August 2014 in Deutschland, 14 Lesermeinungen
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In einem Berliner Flüchtlingslager prügeln Tschetschenen christliche Syrer krankenhausreif - Bundestagsvizepräsident Johannes Singhammer plädierte deshalb dafür, Christen nicht zusammen mit anderen unterzubringen.


Berlin (kath.net/idea) Die Misshandlung von Christen durch muslimische Extremisten setzt sich in Deutschland fort. So haben am 8. August muslimische Tschetschenen in einem Berliner Flüchtlingsheim christliche Syrer krankenhausreif geschlagen. Etwa 100 Personen waren an der Auseinandersetzung am 8. August beteiligt – mehr als 60 Tschetschenen und etwa 30 Christen. Rund 60 Polizisten kamen zum Einsatz; sie nahmen acht Personen fest, darunter sieben Tschetschenen. Die Syrer flohen von dem Notaufnahmelager im Stadtteil Marienfelde in die katholische St. Laurentius-Kirche im Bezirk Tiergarten. Hintergrund des Streits war der Hass radikaler Muslime auf Christen, gaben die Syrer an. Tschetschenen sollen sich damit gebrüstet haben, im syrischen Bürgerkrieg für den sogenannten „Heiligen Krieg“ gekämpft zu haben.


Bundestagsvizepräsident: Christen und Muslime trennen

Vor solchen Auseinandersetzungen in Flüchtlingsheimen warnt Bundestagsvizepräsident Johannes Singhammer (CSU). Er plädierte deshalb dafür, Christen nicht zusammen mit anderen unterzubringen. Immer wieder fänden sich Täter und Opfer von Übergriffen radikaler Muslime auf Christen im Ausland in einem deutschen Auffanglager wieder. Singhammer sagte der Evangelischen Nachrichtenagentur idea: „Es kann nicht sein, dass traumatisierte Opfer von den Tätern wieder verhöhnt und weiter gemobbt werden.“ Eine getrennte Unterbringung sei aber nur die zweitbeste Lösung: „Wir müssen Verfahren entwickeln, um möglichst zu vermeiden, dass Täter das Asylrecht nutzen, um die Diskriminierung oder Verfolgung von Christen hier fortzusetzen. Solche Täter sollten gar nicht erst in Deutschland einreisen können.“


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Lesermeinungen

 Greta G. 16. August 2014 
 

@Labrador:

"Die Bestätigung, dass sie mit den "gesetzliche Grundlagen für die Nichtabschiebung" die 2.208 Abschiebeverbote gemeint haben."

Weshalb sollte ich Ihnen das bestätigen. Die Zahl 2.208 haben Sie doch ausgegraben, auf S. 8 des von Ihnen verlinkten Berichtes. Da steht drüber, was damit "gemeint" ist: "Feststellung eines Abschiebungsverbotes gem. § 60 Abs. 5 o. 7 AufenthG*".

Ich bedauere, aber ich fühle kein gesteigertes Bedürfnis hier auf begrenztem Raum auseinanderzusetzen, was Sie selber ausführlich und genau nachlesen können. Ein Hinweis noch: Abschiebungsverbot ist nicht gleich Abschiebungshindernis, und für letzteres gibt es in den Ausführungsbestimmungen ebenfalls Erläuterungen.


0
 
 Labrador 16. August 2014 
 

Liebe Greta G. - Danke für Ihr Bemühen

Anscheinend habe ich nicht klar genug formuliert. Die Bestätigung, dass sie mit den "gesetzliche Grundlagen für die Nichtabschiebung" die 2.208 Abschiebeverbote gemeint haben.

Den rest (Sie meinen es sicher gut!) will ich heir in diesem Thread einfach unkommentiert stehen lassen. Es passt einfach nicht zu diesem Bericht.


0
 
 Labrador 13. August 2014 
 

Liebe Greta G. - Freiwillige Ausreise

1) Gibt es zur Freiwilligen Ausreise irgend eine Aufschlüsselung nach Staatsbürgerschaft?

2) Was meinen Sie mit den Gesetzlichen Grundlagen für die Nichtabschiebung? nach meinem Verständnis wären das die 2.208 Abschiebeverbote (2013)
Es gibt meines Wissens auch noch die Notwendigkeit der Zustimmung des "Zielstaates" der Abschiebung, fällt das für Sie auch unter "Gesetzliche Grundlagen"?

Da ich das Deutsche Recht als Österreicher nicht wirklich kenne ersuche ich Sie um Aufklärung


0
 
 Greta G. 12. August 2014 
 

"Freiwillige Ausreise"

Nun soll es für nicht anerkannte Asylbewerber ausser der Abschiebung auch noch die Alternative "Freiwillige Ausreise" geben. 2006 wurde die Floskel zum "Unwort des Jahres" gekürt, da offensichtlich ist, dass auch derjenige, der "freiwillig" ausreist, keine andere Wahl als eben die Abschiebung hat.
Im übrigen gibt es - auf Antrag - auch finanzielle Anreize für abgelehnte Asylbewerber, "freiwillig" auszureisen. Davon haben im Jahre 2012 ca. 7500 Personen Gebrauch gemacht.


0
 
 Labrador 12. August 2014 
 

Liebe Greta G., Lieber Chris2

Ich möchte die Zahl der Abgeschobenen von Greta G. um die Zahlen für abgelehnte Asylanträge ergänzen
http://www.bamf.de/SharedDocs/Anlagen/DE/Downloads/Infothek/Statistik/statistik-anlage-teil-4-aktuelle-zahlen-zu-asyl.pdf

2013: 31.145 Ablehnungen, 2.208 Abschiebeverbote -> 10.100 Abschiebungen
2012: 30700 ->6600
2011: 23700 ->7800
2010: 27255 ->7500

Die Quelle für die Zahl der Abgeschobenen ist nach Staatsbürgerschaft aufgeschlüsselt. So kommt man auf fast 4.400 Abschiebungen Europäischer und Nordamerikanischer Staatsbürger. Ich denke, die Annahme dass praktisch alle Staatsbürger aus diesem Raum, deren Asylantrag abgelehnt wurde, abgeschoben werden, ist gerechtfertigt.

Zwischen 2/3 (2013) und 4/5 (2012) oder bereinigt um die "innereuropäische Dimension (etwa 4.400)" 4/5 (2013) werden also nicht abgeschoben. Wenn Chris2 also geschrieben hätte, dass auch abgelehnte Asylbewerber Sehr gute Chancen(66-80%) haben nicht abgeschoben zu werden, müssten Sie dem eigentlich zustimmen, oder?


0
 
 Greta G. 10. August 2014 
 

@Chris2:

Sie behaupten, "dass abgelehnte Asylbewerber de facto praktisch nie abgeschoben werden..."?
Dem steht allerdings die Zahl von 10.000 Abschiebungen allein im Jahr 2013 gegenüber. Ausführlich und aufgeschlüsselt können Sie das hier nachlesen:

http://www.proasyl.de/de/themen/zahlen-und-fakten/abschiebungen/


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 Chris2 10. August 2014 
 

Und wer als "Asylbewerber"

andere bedroht und verhöhnt, hat doch schon alles notwendige zu seinem Asylverfahren gesagt. Aber in einem Land, das für inländerfeindliche Straftaten nicht einmal eine Bezeichnung kennt (bzw. erlaubt, sondern nur von "Jugendlichen" spricht), wundert einen gar nichts mehr. Auch nicht, das abgelehnte Asylbewerber de facto praktisch nie abgeschoben werden...


15
 
 Johannes Evangelista 9. August 2014 
 

Keine gute Nachricht

Solche Nachrichten zeigen, dass die Gewaltbereitschaft exportiert werden kann. Noch schütteln wir in Mitteleuropa ungläubig den Kopf, wenn wir die Terrorakte von IS im Nord-Irak sehen. Eine solche Geisteshaltung scheint bei uns kaum denkbar. Aber die Gewalt wird globaler. Was dort möglich ist, ist bei uns nicht völlig unmöglich. Natürlich sind bei solchen Schlägereien Polizei und Gerichte als erste gefragt. Aber die schwierigere Aufgabe ist wohl, allen Muslimen in Deutschland bedingungslos klar zu machen, dass religiös legitimierte Gewalt hier nicht geduldet wird. Jeder muss sein Aufenthaltsrecht oder seine Freiheit verlieren, der auf jene Aspekte des Islam nicht verzichten will.


16
 
 Herbert Klupp 9. August 2014 
 

Bestrafen

Wieso kommt außer "trennen" und "ausweisen" ein allgemein richtiges Wort nicht vor in dieser Diskussion ? Es lautet: BESTRAFEN !

Oder haben diese haßerfüllten Muslime mehr Rechte als jeder andere Mensch bei uns ?


27
 
 Smaragdos 9. August 2014 
 

Sofort ausweisen!


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 Nicole1610 9. August 2014 
 

Ausweisen

Wer auf solche Art sein Asylrecht missbraucht, gehört umgehend in den Flieger gen Heimat gesetzt. Das würde sich bestimmt auch schnell rumsprechen.

@ stellamaris: Ich denke, dass die Antwort auf Ihre Frage Hartz4 und Kindergeld lautet......


28
 
 Selene 9. August 2014 
 

Kein Asyl für Täter

Täter dürfen hier gar kein Asyl bekommen bzw. müssen sofort ausgewiesen werden, wenn sie hier übergriffig werden.

Erstens zum Schutz der Christen in den Flüchtlingsheimen aber auch zum Schutz der gesamten Gesellschaft, sonst tragen diese radikalen Muslime bürgerkriegsähnlische Zustände nach Deutschland und dann ist auch hier bald kein Christ mehr sicher.


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 Leonid 9. August 2014 
 

Übergriffe gegen Christen

Diese Übergriffe sind nur deshalb möglich, weil sie in der Regel keine oder fast keine Konsequenzen für die Täter zur Folge haben. Wer das Asylrecht missbraucht, der sollte sofort nachhause geschickt werden. Wenn das konsequent praktiziert würde, gäbe es keine Übergriffe. Unterbringung in separate Auffanglager wäre die Kapitulation unseres Rechtsstaates.


28
 
 stellamaris 9. August 2014 
 

Ausweisen

Ich frage mich, wieso radikale Moslems in einem christlichen Land Asyl ersuchen, wenn sie doch nachweislich nicht verfolgt werden und Christen hassen. Ausweisen ist da das Gebot der Stunde und nicht trennen. Die zweitbeste Lösung, Herr Singhammer? Ja, wo sind wir denn? Gar keine Lösung ist das!


33
 

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