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| ![]() Irrige Sensationsmeldung über die Trauuungen durch den Papst15. September 2014 in Kommentar, 7 Lesermeinungen "Hätte sich der zuständige Redakteur bei einer sachkundigen Person informiert, so wäre es nicht nötig gewesen, daraus eine Sensationsmeldung zu machen." Ein Kommentar von Bischofsvikar Helmut Prader St. Pölten/Vatikan (kath.net) Der ORF brachte am Sonntag in den Nachrichten eine Sensationsmeldung: Im Vatikan haben im Beisein des Papstes 20 Paare geheiratet, wobei auch Paare dabei waren, wo schon einmal jemand kirchlich verheiratet war. So wurde die Meldung in den Raum gestellt. Nach kurzer Recherche konnte man nachlesen, dass zumindest eine Person dabei war, deren erste Ehe annulliert wurde. Bei der Eheannullierung geht es nicht darum, dass eine Ehe geschieden wird wie es im staatlichen Recht ist, sondern es wird geprüft, ob eine Ehe überhaupt gültig zustande gekommen ist. Der korrekte Name des Verfahrens lautet daher auch Ehenichtigkeitsverfahren. Wenn es zu einer Annullierung der Ehe kommt, so bedeutet dies, dass die erste Ehe nicht gültig war. Deshalb sind im Normalfall beide Beteiligten in der Lage, wieder zu heiraten, obwohl sie schon einmal kirchlich geheiratet haben. Diese erste Ehe war aber nicht gültig, obwohl die kirchlich geheiratet hatten. Dafür gibt es genaue Regeln, die beim Diözesangericht nach objektiven Kriterien geprüft werden. Es geht bei einem solchen Verfahren auch nicht um die Schuldfrage, wer das Scheitern der Ehe zu verantworten hat. Vielmehr geht es darum, ob zum Zeitpunkt der Eheschließung die Voraussetzungen erfüllt waren, um tatsächlich gültig verheiratet zu sein. Wenn also jemand heiratet, dessen erste Ehe für ungültig erklärt wurde, ist die folgende kirchliche Trauung die Erstehe, weil die erste Ehe nicht gültig war. Daher gibt es meist auch keinen Grund, warum eine weitere Eheschließung nicht möglich sein sollte. Eine Ausnahme bilden nur jene Fälle, wo ein Ehehindernis vorliegt, das dazu führt, dass jemand für eheunfähig erklärt wird. Das ist allerdings die Ausnahme, vor allem, wenn es um dauerhafte Unfähigkeit geht. Hätte sich der zuständige Redakteur bei einer sachkundigen Person informiert, so wäre es nicht nötig gewesen, daraus eine Sensationsmeldung zu machen. Es wäre vielmehr eine Sensationsmeldung wert gewesen, wenn der Papst die Hochzeit verweigert hätte. Dafür hätte es nämlich keine Grundlage gegeben. Die erste Ehe war ja ungültig, deshalb steht einer kirchlichen Heirat nichts im Wege (außer, wie gesagt, in ganz wenigen Ausnahmefällen). Dr. Helmut Prader, ist Bischofvikar für Ehe und Familie sowie Richter für Ehenichtigkeitsverfahren am Diözesangericht St. Pölten Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal! ![]() LesermeinungenUm selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen. Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder. | ![]() Mehr zuEhe
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