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Verweltlichung der christlichen Ehe

30. September 2014 in Kommentar, 11 Lesermeinungen
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Zu einem Plädoyer für die Zulassung zivilrechtlich Wiederverheirateter zur Eucharistie. Gastbeitrag von Martin Grichting


Chur (kath.net) Die nahende Bischofssynode 2014 und 2015 über "Die pastoralen Herausforderungen im Hinblick auf die Familie im Kontext der Evangelisierung" hat erwartungsgemäß zu einer Fülle von Publikationen geführt. In der Reihe "Quaestiones disputatae" (Nr. 264) geben Markus Graulich und Martin Seidnader in diesem Kontext einen Sammelband heraus, der dem "kirchlichen Handeln angesichts von Scheidung und Wiederheirat" gewidmet ist, wie es im Untertitel heißt. Der Titel des Werkes "Zwischen Jesu Wort und Norm" lässt erahnen, dass ein Zwiespalt zwischen Jesu Willen und dem kirchlichen Lehramt postuliert wird, der nach einer "neuen" Lösung ruft. Zumindest diese Erwartung wird bei der Lektüre des Werkes nicht enttäuscht, das philosophische, systematisch-theologische, kanonistische, exegetische und pastoraltheologische Bei-träge versammelt.

Claudia Paganini, Universitätsassistentin in Innsbruck, nähert sich in einem philosophischen Einleitungstext dem Begriff des Scheiterns, welches sie als "gänzlich ohne Erfolg bleiben" definiert. Die Untersuchung dieses Begriffs macht Sinn, wird die Ehescheidung doch immer wieder als Scheitern bezeichnet. Statt sich in einer wenig ertragreichen Tour d'horizon durch die französischen Existentialisten zu ergehen, wäre es im vorliegenden Kontext allerdings erhellender gewesen zu fragen, ob es bei lebenspraktisch getrennten Ehen angemessen ist, von einem "Scheitern" zu sprechen. Denn nicht nur Kinder sind in der Regel Frucht auch solcher Ehen. Vielmehr haben zwei Menschen meist langjährige Lebensphasen gemeinsam durchlebt und durchlitten. Auch wenn diese Jahre teilweise oder sogar überwiegend schmerzvoll gewesen sein mögen, haben sie doch zwei Menschen auch reifen lassen. Man wird dies alles deshalb wohl kaum einfach als "gänzlich ohne Erfolg bleibend" bezeichnen können. Insofern wäre es die Rede vom "Scheitern" einer Ehe durchaus einmal wert, hinterfragt zu werden.

Der am Päpstlichen Bibelinstitut in Rom tätige Jesuit Dominik Markl versucht in seinem Beitrag, das von Jesus Christus ausgesprochene Scheidungsverbot zu relativieren. Er tut dies, indem er darauf hinweist, dass Jesus mit seiner Berufung auf den "Anfang" (Gen 1 und 2) den paradiesischen Idealzustand angerufen habe. Damit habe Jesus zwar wirksam gegen die Erlaubnis zur Ehescheidung, welche Mose später wegen der Herzenshärte des Volkes Israel ausgesprochen habe, Stellung nehmen können. Dieser Rückgriff auf die ideale Zeit vor dem Sündenfall sei jedoch nicht geeignet, die gesamte Realität menschlicher Erfahrung (das seit dem Sündenfall verhärtete Herz) in den Blick zu nehmen. Freilich versäumt es der Autor, darauf hinzuweisen, dass Gott ein neues Herz verheißen hat (Ez 36,26) und dass die Ehe im neuen Bund ein Sakrament in der Ordnung der Gnade ist, die den Menschen zu einer neuen Schöpfung gemacht hat (2 Kor 5, 17).

Einem Streit der Exegeten kann man im Beitrag des Bochumer Exegeten Thomas Söding beiwohnen. Während Dominik Markl behauptet hatte, Jesu "Verbot der Scheidung beansprucht nicht, ein Rechtssatz zu sein", hält Söding fest, Jesus agiere in der Frage der Ehescheidung "als Gesetzgeber, der auf der Basis der Tora neues Recht setzt". Söding fragt am Ende seines Beitrags, in welchem er die wesentlichen Stellen des Neuen Testaments zur Frage der Ehescheidung diskutiert, nach der Interpretation dieser biblischen Aussagen im Heute. Er betont zwar, dass die Ehemoral der Kirche und das kanonische Recht korrekt nachvollzögen und aktualisierten, was in der "neutestamentlichen Jesustradition" angelegt sei. Jedoch habe die Kirche die "Unzuchtsklauseln" (Mt 5, 32 und 19,9) nie dogmatisch und kanonistisch rezipiert - was freilich bei der - nicht nur diesbezüglich bestehenden - exegetischen Interpretationsband-breite nicht ganz unverständlich erscheint. Söding fordert schließlich, ohne explizit die Kommunion für geschiedene und zivilrechtlich Wiederverheiratete zu fordern, dass die Kirche die Pflicht habe, vorhandene "Handlungsaufgaben" und "Handlungsmöglichkeiten" wahrzunehmen. - Wenn dies eine Aufforderung ist, in Übereinstimmung mit der kirchlichen Lehre den kirchlichen Ort und die Aufgaben, welche von Scheidung und Wiederheirat betroffene Gläubige in der Kirche übernehmen können, genauer zu definieren, ist dem zweifellos zuzustimmen.


Während der Frankfurter Dogmatiker Michael Schneider SJ zum Schluss kommt, dass auch das in der Orthodoxie geltende Verständnis, wonach der Segen des Priesters für das Zustande-kommens des Ehesakraments konstitutiv sei, keine Veränderung bezüglich der Problematik der Wiederheirat mit sich bringt, beleuchtet die in Leipzig tätige evangelische Dozentin Anne Käfer die Frage der Scheidung und Wiederheirat aus der Sicht ihrer kirchlichen Gemeinschaft. Mit Bezugnahme auf Luther und Schleiermacher rechtfertigt sie die mit der EKD-Orientierungshilfe "Zwischen Autonomie und Angewiesenheit" (2013) neuerdings bekräftigte Praxis. Die Ehe als "weltlich Ding" und der schon von Luther geforderte Gehorsam gegenüber der staatlichen Ordnung, die heute ja eine Scheidung und Wiederheirat erlaubt, erübrigen offenbar für die Autorin eine Auseinandersetzung mit den biblischen Grundlagen der Fragestellung, was vor dem Hintergrund des sola-scriptura-Prinzips überraschen muss.

Die Aufgabe, die Praxis der orthodoxen Kirchen zu beschreiben, welche bekanntlich eine zweite und dritte Eheschließung zulassen, übernimmt Anargyros Anapliotis, akademischer Oberrat an der Ausbildungseinrichtung für orthodoxe Theologie an der Ludwig-Maximilians-Universität in München. Die Oikonomia - die Aufhebung der uneingeschränkten Durchsetzung der Lehre und kirchlichen Ordnung im Einzelfall - wird dadurch als möglich erklärt, dass in der Orthodoxie der Kirche betreffend die Auflösung einer Ehe Vollmachten zugeschrieben, wie sie die katholische Kirche nicht kennt. Die Ehe wird deshalb bei den orthodoxen Kirchen nicht nur durch den physischen Tod aufgelöst, sondern auch durch "ein Vorkommnis, welches die moralischen und religiösen Grundlagen der Ehe zerrüttet". Anapliotis beschreibt in der Folge die einzelnen, von den orthodoxen Kirchen traditionellerweise anerkannten Vorkommnisse bzw. Scheidungs-gründe (Ehebruch, Lebensbedrohung, böswilliges Verlassen, Abtreibung, Wahnsinn, Verschollenheit, Unvermögen zum Beischlaf, Mönchsgelübde, Bischofsweihe, Religionsverschiedenheit, Aussatz). Die Zahl der Scheidungsgründe kann allerdings je nach Kirche variieren. So waren es im Russland des 18. Jahrhunderts 23 Gründe. In der byzantinischen Rechtsprechung gehörte auch "unversöhnlicher Hass" zu den Scheidungsgründen. Gegenwärtig wird laut Anapliotis in Griechenland jede Ehe von der orthodoxen Kirche geschieden, die vorher vom Staat bereits geschieden wurde, ohne Überprüfung des Scheidungsgrunds. Anapliotis gibt denn auch zu erkennen, dass in den orthodoxen Kirchen dem "Missbrauch" des Oikonomieprinzips Tür und Tor offen steht. Gleichwohl empfiehlt der Autor die Oikonomia der katholischen Kirche in der derzeitigen Lage als konkreten Lösungsweg.

Besonderes Augenmerk verdient der Beitrag von P. Markus Graulich SDB, nicht nur weil er Mitherausgeber des zu besprechenden Bandes ist, sondern auch weil er mittlerweile als Untersekretär des Päpstlichen Rats für die Gesetzestexte wirkt. Graulich diskutiert und verwirft zwar die These, der Papst könne eine Dispens erteilen betreffend das Bestehen von gültigen sakramentalen sowie vollzogenen Ehen. Ebenfalls erteilt er der Anwendung von Epikie und Aequitas canonica im vorliegenden Zusammenhang eine Absage. Die so genannte Dissimulation betrachtet er jedoch um der Barmherzigkeit willen als einen möglichen Weg. Unter Dissimulation ist gemäß dem Kanonisten Heinrich Reinhardt "der Verzicht auf die Durchführung einer kirchlichen Rechtsnorm, das bewusste, schweigende, aber nicht billigende Hinwegsehen der kirchlichen Autorität über Gesetzesverletzungen" zu verstehen. Graulich sieht ein Verschließen der Augen der kirchlichen Autorität vor allem dann für möglich an, wenn in einem kirchlichen Ehenichtigkeitsverfahren die Nichtigkeit der Ehe nicht zu beweisen war. Gläubige, die in einer kirchlich nicht anerkannten "Zweitehe" leben, könnten somit zum Empfang der Eucharistie zugelassen werden, ohne dass vom Bestehen des ersten Ehebands dispensiert würde und ohne einen kirchlichen Segensritus für die neue Verbindung. - Das biblische Wort Jesu von der Unauflöslichkeit der Ehe würde somit durch ein vom kirchlichen Gesetzgeber nicht anerkanntes Theorem faktisch ins Leere laufen. Diese These mutet umso eigenartiger an, als der Autor in seinem Beitrag eingangs betont, das kirchliche Recht habe immer auch an der Verkündigung Jesu Maß zu nehmen. Tut es das nicht, steht man vor einem Rechtspositivismus, der die kirchliche Lehre der Willkür aussetzt. Und es stellt sich die Frage, weshalb man die Anwendung der Dissimulation nicht auch in anderen Feldern des kirchlichen Lebens postulieren könnte, z.B. im Falle der mit persönlichen Opfern verbundenen Einhaltung des Zölibatsversprechens, der Gehorsamsverpflichtung von Ordensangehörigen oder der Homilie durch Laien.

Die Ausführungen des in Paderborn dozierenden Moraltheologen Peter Schallenberg zur Ethik des Scheiterns gipfeln darin, dass er es moraltheologisch für möglich hält, "nicht von einem fortgesetzten Ehebruch bei neuer sexueller Lebenspartnerschaft zu sprechen, sondern die Möglichkeit eines Scheiterns einer ersten sakramentalen Ehebindung einzuräumen und zugleich damit die Möglichkeit einer zweiten ehelichen Bindung zu erlauben, die dann nicht wieder eine sakramentale Form hätte". Seine Ethik des Scheiterns möchte der Autor dabei nicht scheitern sehen "durch vorschnelle, durch die tridentinische Tradition bedingte Festlegungen auf den Tatbestand der schweren Sünde und durch traditionsreiche ausschließliche Erlaubtheiten von Sexualität".

Der Brixener Moraltheologe Martin Lintner OSM beleuchtet das Thema der zivil geschiedenen und wiederverheirateten Gläubigen aus theologisch-ethischer Perspektive, indem er die Positionen des Lehramts jeweils mit ihren in der akademischen Welt formulierten Gegenpositionen konfrontiert. Insbesondere die These, wonach es - entgegen der im Jahr 2000 erfolgten Stellungnahme von Papst Johannes Paul II. - innerhalb der dem Papst zukommenden Vollmacht liege, gültige vollzogene sakramentale Ehen aufzulösen, ist bemerkenswert, weil diese Forderung nach einer Mehrung der päpstlichen Vollmachten von unerwarteter Seite kommt.

Das Buch wird abgerundet durch zwei pastoraltheologische Beiträge. Während auch der zweite Mitherausgeber des Bandes, der Münchner Pastoralreferent Martin Seidnader, der Zulassung zivilrechtlich geschiedener und Wiederverheirateter zur Eucharistie das Wort redet, fordert die Erfurter Pastoraltheologin Maria Widl in ihrem abschließendem Beitrag eine erneuerte Ehepastoral. Ihrem Fazit ist zuzustimmen: Die Ehe könne in Zukunft nur dann christlich sein, wenn die Kirche gesellschaftlich Relevanz gewinne, entweder als Volkskirche oder - im Sinne einer Minderheit - als prophetische Instanz. Die Tendenz des ganzen zu besprechenden Werkes, dogmatisch, moraltheologisch, exegetisch, kanonistisch und pastoraltheologisch Argumente zu finden, wie die derzeitige gesellschaftliche Scheidungs- und Wiederverheiratungsmentalität getauft werden könnte, wird allerdings für die prophetische Profilierung der christlichen Ehe kaum hilfreich sein, sondern ihre Verweltlichung fördern.

Insgesamt ist der Ertrag des Buches mager, insbesondere wenn man bedenkt, dass es im Untertitel ein "kirchliches Handeln angesichts von Scheidung und Wiederheirat" verspricht. Dieses Handeln scheint sich für die Herausgeber und Autoren schlicht in der Zulassung von zivilrechtlich "Wiederverheirateten" zur Eucharistie zu erschöpfen. Mit wissenschaftlichem Apparat unterfüttert, ist diese Schrift letztlich nicht mehr als ein kirchenpolitisches Plädoyer für die Zulassung zivilrechtlicher Wiederverheirateter zur Eucharistie. Weiterführende Überlegungen werden nicht angestellt. Gemäß der Logik dieses Werkes sind sie auch gar nicht mehr nötig: Wenn zivilrechtlich Wiederverheiratete zur Kommunion zugelassen sind, sind ja alle Fragen beantwortet. Es kommen deshalb auch keine Betroffenen zu Wort, die gemäß der Lehre der Kirche zu leben versuchen und die der Stützung auch durch die (Pastoral-)Theologie und die Kanonistik bedürften. Es werden keine pastoralen Wege entwickelt, welche die betroffenen Gläubigen in ihrer Lage ernst nehmen. Und folglich werden für diese Gläubigen auch keine Formen des Mitlebens mit der Kirche und des Mitwirkens in ihr gesucht, die in Einklang mit der kirchlichen Lehre stehen. Es wird auch nicht die generelle Eucharistiefähigkeit heutiger Pfarreien sowie die entsprechende leider oft wenig reflektierte Praxis des allgemeinen Kommuniongangs thematisiert. So bleibt es beim Anrennen gegen die Bastion von "Familiaris consortio" (Nr. 84) und der Erklärung der Glaubenskongregation über den Kommunionempfang von wiederverheirateten geschiedenen Gläubigen von 1994. Man kann nur hoffen, dass die Bischofssynode 2014 / 2015 nicht in den engen Korridor gerät, in dem sich das anzuzeigende Werk leider bewegt.

Der Verfasser dieser Rezension, Prälat Kan. Dr. iur. can. habil. Martin Grichting, ist der Generalvikar des Bistums Chur.

Bibliographische Angaben zum Buch:
Markus Graulich, Martin Seidnader (Hg.)
Zwischen Jesu Wort und Norm. Kirchliches Handeln angesichts von Scheidung und Wiederheirat
Quaestiones Disputatae 264
Herder Verlag, Freiburg i. Br. - Basel - Wien 2014, 255 Seiten
ISBN 978-3-451-02264-7
Preis 28.80 EUR


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Lesermeinungen

 Ehrmann 30. September 2014 

@ Suarez

Ganz besonderen Dank für die Ausführung über die Stelle von "den Kleinen, die an Mich glauben" - die Uminterpretation hat mich schon immer gestört, da das allererste Gut, das wir brauchen, der Glaube - das Vertrauen - an Gott und Seinen Sohn ist. Die Kleinen sind die einfachen Menschen, wie es die Hirten waren, die mit dem Glauben weniger Probleme hatten als die gelehrten Weisen, deren Glaube aber leichter zerstört werden kann - wie der der Kinder. Wehe denen, die diese Schuld auf sich nehmen, den Glauben lächerlich machen und Falsches verbreiten.
Über den Wert des Glaubens darf ich auf die Aussagen der Hl.Bakhita hinweisen.


4
 
 Stefan Fleischer 30. September 2014 

Was man auch nie vergessen darf:

Wo Barmherzigkeit zum Rechtsanspruch wird, ist es keine Barmherzigkeit mehr. Deshalb kann niemand Barmherzigkeit fordern, weder von Gott noch von der Kirche. Man kann sie nur erbitten. Und dass Gottes Barmherzigkeit nicht in dem Sinn grenzenlos ist, wie viele heute das behaupten, sagt schon das "Magnificat", "Er erbarmt sich
von Geschlecht zu Geschlecht
über alle, die ihn fürchten.
Er vollbringt mit seinem Arm machtvolle Taten:
Er zerstreut,
die im Herzen voll Hochmut sind."
Barmherzigkeit zu fordern ist ganz offensichtlich Hochmut.


6
 
 nurmut 30. September 2014 
 

Die Ehe hinsichtlich Verfehlungen

wird leider auf die Sexualität reduziert. Auch der obige Kommentar zeigt dies.
"Einander Hilfe und Stütze sein", wie Gott es den Menschen zugedacht hat, ist aber weit mehr.
Daher ist es sehr schade , dass auch die RKK keine Problem hat, wenn sich Ehepartner entfremden und andere Partner als Vertrauenspersonen nehmen, aber "sexuell nicht untreu" sind.
Der eigene Ehepartner wird links liegengelassen (er/sie soll froh sein, dass ich mich nicht scheiden lasse).
Schade. Das wahre Wesen einer Mann/Frau Beziehung, wie von Gott her vorgesehen, müsste wieder verkündet werden, denn die Ehe ist mehr als "ein Kreuz", dass man halt tragen muss, bis der Tod uns scheidet.


3
 
 mirjamvonabelin 30. September 2014 
 

Es wäre schon interssant zu wissen,

in was für Verhältnissen Leute leben, die ständig über die Eucharistie, für geschiedene-wiederverheiratete reden.
Sie reden einfach nur quatsch.
Ich bin geschieden aber nicht wiederverheiratet, also vom Fach.
Meine Kinder schätzen, meine Treue zu ihrem Vater, auch wenn wir nicht miteinander reden. Manchmal ist dieser Schutz, für alle Beteiligten nötig.
Das ganze ist ein sehr komplexes Thema, und die Probleme können, nur für jeden einzeln gelöst werden.
Mit Kommunion für alle, ist gar nichts gelöst.
Wenn man den geschiedenen-wiederverheirateten einfach nur Kommunion gibt, dann speist man sie nur ab um ruhe zu haben.


9
 
 gebsy 30. September 2014 

erlöst oder nicht erlöst?

Zitat:
"Das kirchliche Recht habe immer auch an der Verkündigung Jesu Maß zu nehmen. Tut es das nicht, steht man vor einem Rechtspositivismus, der die kirchliche Lehre der Willkür aussetzt."
Das Maß Jesu ist die ERLÖSUNG.
E R kann die Hilfe leisten, die wir brauchen, um SEINEM Maß entsprechen zu können. SEINE Liebe führt uns an momentane Grenzen, die wir mit SEINER Hilfe überschreiten, um Erlösung zu erfahren: http://www.auf-christus-schauen.at/meinung/7335


3
 
 Stefan Fleischer 30. September 2014 

Was mir noch in den Sinn gekommen ist:

Die Sorge der Kirche um die zivilrechtlich Wiederverheirateten ist sichere richtig und nötig. Die Sorge aber um die Geschiedenen, die diesen Schritt eigentlich ausschliessen, sollte mindestens so gross sein, und zwar in pastoraler wie in sozialer Hinsicht. Gerade eine Scheidung, bei der die Schuld zum grössten Teil beim Partner liegt, sollt nicht in eine Situation führen, die scheinbar nur eine Wiederverheiratung als "Ausweg" offen lässt. Hier sind besonders die sich so gerne sozial gebenden Kirchenreformer gefordert, Strukturen zu schaffen, die auch solchen Personen ein "Leben in Fülle" ermöglichen.


5
 
 Stefan Fleischer 30. September 2014 

Scheitern und Wiederverheiratung sind zwei Paar Stiefel

Was mich in all diesen Diskussionen immer wieder stört ist, dass das „Scheitern“ der Ehe im Vordergrund steht, während es im Grunde genommen um das Problem einer Wiederverheiratung geht, solange eine andere, gültige Ehe besteht. Im Gegensatz zum „Scheitern“ einer Ehe kann bei der Wiederverheiratung nur in den allerwenigsten Fällen von einer mehr oder weniger unfreiwilligen, durch die Umstände oder die Umwelt erzwungenen Tat gesprochen werden. Und, wer eine solche eingeht, kennt die Konsequenzen (oder könnte sie bei der nötigen Sorgfalt kennen) die er sich damit einhandelt. Jeder vernünftige Mensch weiss doch, dass, selbst wenn mir Gott und die Menschen meine Fehler und Sünden verzeihen, die Konsequenzen davon noch lange nicht weggewischt sind, oftmals gar nicht mehr weggewischt werden können. Sühne für die Tat könnte es sein, solche Konsequenzen geduldig zu ertragen.


7
 
 Suarez 30. September 2014 

Theologisches Glasperlenspiel - Teil 3

"Gerade dieses Herrenwort kann uns die Größe unserer Verantwortung deutlich machen, und die Größe des Gutes, das wir zu schützen haben. Das Glaubensbekenntnis der Kirche ist der feste Grund, auf dem die Theologie steht. Wenn sie es verlässt, hebt sie sich als Theologie auf und wird zu privater Religionsphilosophie. An diesem Bekenntnis ist Theologie zu messen, und in ihm sind wir alle »Wissende«. Diese Einfachheit des Bekenntnisses darf nicht aus dem Blick kommen, sonst wird das Christentum Gnosis, eine Gelehrtensache, in der es dann letztlich nur noch Hypothesen, aber nicht mehr einen Grund gibt, auf dem wir leben und sterben können. Für die Väter war es vollkommen klar, dass die »Glaubensregel« das letzte Maß der Exegese ist, bei dem für Suchen und Finden der Ausleger weitester Raum bleibt, aber zugleich das Auszulegende gewahrt wird und nicht in der Auslegung mitversinkt."

Ja, in der Tat, der Artikel oben zeigt deutlich, wie das Auszulegende, der Glauben zunehmend versinkt.


5
 
 AlbinoL 30. September 2014 

der Terminus zivilrechtlich Wiederverheirateter ist korrekt

Im Spiegel stand neulich es gehe um den"Kommunionempfang für Geschiedene und Wiederverheiratete"
Durch die Wortwahl Geschiedene/ Wiederverheiratete wird der Eindruck geweckt es handele sich um beide Gruppen.


6
 
 Suarez 30. September 2014 

Theologisches Glasperlenspiel - Teil 2

"gegen die Falschlehre und für den gemeinsamen Glauben einzutreten, in besonderer Weise natürlich der Bischof, der das Recht der Gläubigen vertritt und ihre Stimme ist. Wenn es um den Schutz der Freiheit der Gelehrten geht, dann muss man immer gegenwärtig halten, dass das noch höherrangige Gut der Schutz des Glaubens der Gläubigen ist, die ein Recht auf den unverfälschten Glauben der Kirche haben. Ihr Glaube ist das zu höchst schützenswerte Gut der Kirche. Hierher gehört das bekannte Herrenwort: »Wer einen von diesen Kleinen, die an mich glauben, zum Bösen verführt, für den wäre es besser, wenn er mit einem Mühlstein um den Hals ins Meer geworfen würde« (Mk 9,42). Hier geht es nicht, wie spätere Auslegungen angenommen haben, um sexuellen Missbrauch von Kindern. Das Wort »die Kleinen« ist eine Bezeichnung für die Christusgläubigen, und der Skandal, dessen Furchtbarkeit Jesus mit dem Bildwort vom Mühlstein um den Hals anprangert, ist die Erschütterung und die Zerstörung ihres Glaubens."


8
 
 Suarez 30. September 2014 

Theologisches Glasperlenspiel - Teil 1

Joseph Ratzinger - GS Bd 12 - In einem Aufsatz "Der Bischof - Künder und Hüter des Glaubens" heißt es:

"Aber die Bischöfe sollen ja auch gar nicht selber das Handwerk der Theologie ausüben wollen; ihre Funktion ist eine andere: Sie sind Lehrer Glaubens, auf dem die Theologie beruht...In der Sache des Glaubens sind wir alle von Gott Belehrte, wie das Johannes Evangelium sagt (6,45). Was im Evangelium der Herr prophetisch vorausverkündet, bestätigt der Erste Johannesbrief für die nun gewordene Kirche: »Ihr habt die Salbung empfangen von dem, der heilig ist und ihr seid alle Wissende. [ ... ] Die Salbung, die Ihr von ihm empfangen habt, bleibt in euch und ihr braucht euch von niemand belehren zu lassen« (1 Joh 2,20.27). Die Salbung ist Verweis auf den Taufglauben: Von ihm her sind alle Christen Wissende, und eine Theologie, die diesen Glauben in Frage stellt, ist Falschlehre. In diesem Sinn hat jeder Christ das Recht und die Fähigkeit, gegen die Falschlehre und für den gemeinsamen...


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